Veranstalter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main
Seminarsuche:
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Windenergie und Artenschutz - 540
Halbtägiges Online-Live Seminar zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG)
Halbtägiges Online-Live Seminar zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG)
Bildungsanbieter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Veranstaltungsart:
Webinar
Themenfeld:
Umweltschutz
Ort:
1 Online-Live-Seminar
Dozent:
RA Ursula Philipp-Gerlach, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & Hamburg
RA Dirk Teßmer, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & Hamburg
Beginn:
27-06-2025
Ende:
27-06-2025
Preis in €:
245 EUR
Detailbeschreibung:
In diesem halbtägigen Online-Live Seminar werden die aktuellen Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG) behandelt. Die neuen Regelungen sollen die Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten erleichtern und den Bau sowie Betrieb der Anlagen fördern.
Durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung entfallen in Windenergiegebieten Umweltverträglichkeitsprüfungen und spezielle artenschutzrechtliche Fachbeiträge. Zudem wird auf bereits vorhandene Daten für artenschutzrechtliche Bestandserfassungen zurückgegriffen. Für Planungen außerhalb dieser Gebiete gelten die neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 1. Februar 2023 in Kraft trat, wurden unter anderem folgende Maßnahmen eingeführt:
- Schaffung bundeseinheitlichen Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung, um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Erleichterungen im Bereich Artenschutz für das Repowering von Windenergieanlagen an Land.
- Die Entwicklung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz, die durch finanzielle Beiträge der Anlagenbetreiber unterstützt werden.
- Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Identifizierung von Flächen für den Ausbau der Windenergie.
Diese Änderungen werfen viele Fragen auf für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Projektträger, Planungsbüros und Kommunen:
- Wann liegt ein Windenergiegebiet vor?
- Was versteht man unter „vorhandenen Daten“?
- Welche Regelungen gelten ab wann?
- Wie werden die neuen Regelungen auf bestehende Windanlagen angewandt?
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden?
- Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?
Im Seminar werden diese praxisrelevanten Fragen eingehend erörtert, der aktuelle Stand der Behördenpraxis beleuchtet und relevante Entscheidungen der Rechtsprechung vorgestellt.