Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - EX/A33/30201301/09122026-1 - 09.12.2026


Inhalt

Zündquellen

Zoneneinteilung gemäß §6 GefStoffV, EN 60079-10-1 und EN 60079-10-2

Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten)

Elektrischer Explosionsschutz

Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0

Auswahl der Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart

Errichten elektrischer Anlagen gemäß EN 60079-14



Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse über das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie lernen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Technischen Regeln kennen. Außerdem erfahren Sie praxisnah, welche technischen Anforderungen an die Errichtung elektrischer Anlagen in einem explosionsgefährdeten Umfeld bestehen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen Themen wie Zündquellen, Zoneneinteilung gemäß EN 60079-10 und allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten). Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über den elektrischen Explosionsschutz und die Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0 sowie DIN EN 50284. Die Themen, welche Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart Sie auswählen und wie Sie elektrische Anlagen gemäß EN 60079-14 errichten, runden das Seminar ab.

Moderne Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in den beruflichen Alltag zu transferieren. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele und in verständlicher Form. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker, Elektrofachkräfte aus Industrie- u. Gewerbebetrieben, die elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen errichten sowie Befähigte Personen zur Prüfung im Explosionsschutz

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Weiterbildung: KI und Datenschutz - EX/A52/10152601/09122026-1 - 09.12.2026

KI und Datenschutz: ein Widerspruch? So schaffen Sie die Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen


Inhalt

Künstliche Intelligenz - Begriffe und Definitionen
- Was ist ?Künstliche Intelligenz??
- Technische Verfahren (?Machine Learning?, ?Deep Learning?)
- Europäische Definitionen, insb. KI-Verordnung

Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz
- Überblick Anwendungen und Tools
- Verarbeitung (auch) von personenbezogenen Daten?

(Daten-)rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Europäische Datenstrategie - ?Europe?s Digital Decade?
- Regulierungen zum Datenrecht (DSA, DMA, DGA, DA)
- KI-Verordnung / AI Act: risikobasierter Ansatz; Risikoklassen; Basismodelle / ?General Purpose AI? (z. B. ChatBots)

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Verhältnis DSGVO - KI-Verordnung
- Phasen der Verarbeitung
- Grundsätze der Verarbeitung, insb. Transparenz (Informationspflichten)
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Verantwortlichkeiten
- Sichtweisen und Hilfsmittel der Aufsichtsbehörden (DSK, CNIL et al.)

Nutzen

Das EU-Parlament hat das weltweit erste Gesetz zur künstlichen Intelligenz verabschiedet: den AI-Act, die KI-Verordnung. Um KI in Unternehmen einzusetzen, benötigen die handelnden Personen Antworten auf drängende Fragen und Aufklärung hinsichtlich der bisherigen Entwicklungen von KI sowie deren konkrete Einsatzgebiete. Worüber wir uns einig sind: Die praktische Anwendung von KI wird in den nächsten Jahren sowohl das gesellschaftliche Leben als auch den beruflichen Alltag vieler Menschen beeinflussen. Daten stellen dabei den Treibstoff dar, um maschinelles Lernen zu ermöglichen.

Diese KI-Weiterbildung durchleuchtet sowohl die möglichen Risiken als auch die verheißungsvollen Chancen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gesellschaft und Industrie. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen unsere Referentinnen und Referenten in den Fokus dieser KI-Fortbildung.

Folgende Fragen werden Ihnen unter anderem beantwortet:

- Warum wird KI in Zukunft eine große Rolle spielen?
- Wie kann ich datenschutzrechtlich in meinem Unternehmen die Einführung und Umsetzung von KI unterstützen?
- Wie erkenne ich mögliche Grenzen?
- Worauf sollte ich achten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten?

Unternehmen können auf verschiedene Weisen KI einsetzen und einen Nutzen daraus ziehen. Dank der automatisierten Verarbeitung immenser Datenmengen unterstützt KI Unternehmen dabei, schnell und detailliert wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies kann - bei regelgerechtem KI-Einsatz - zur Steigerung des Umsatzes führen.

Ebenso entlastet Künstliche Intelligenz die Beschäftigten eines Unternehmens bei monotonen Routinearbeiten, sodass sie höherwertigere Tätigkeiten ausüben können. Daraus ergeben sich für Unternehmen verschiedene Vorteile wie die Steigerung ihrer Produktivität sowie eine Reduzierung bzw. Vermeidung von Produktionsfehlern.

Auch bei der Kundenbindung profitieren Unternehmen: Im Bereich der Verarbeitung von Kundendaten hilft KI Unternehmen dabei, Herausforderungen oder Erfahrungen der Kundinnen und Kunden frühzeitig zu erkennen und auszuwerten, um so Produkte und Services noch besser an die eigene Kundschaft auszurichten.

Diese Fortbildung geht auf KI und Datenschutz insbesondere bei der Umsetzung von KI im unternehmerischen Alltag ein. Denn aktuell gibt es nicht zu unterschätzende Vorbehalte in Bezug auf die korrekte Anwendung der Datenschutzregelungen, die wiederum Beschäftigte mit den notwendigen Kompetenzen verlangen.

In diesem Webinar lernen Sie, KI und Datenschutz in Unternehmen zu integrieren. Wir stellen Ihnen Beispiele vor und erörtern gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dies hilft Mitarbeitenden, Compliance-Aufgaben und KI in Unternehmen zusammenzubringen und sich für das Thema Datenschutz

Mehr erfahren

Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A40/50201101/09122026-1 - 09.12.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

Mehr erfahren

Fuhrparkrecht in der Praxis - EX/A34/60151801/09122026-1 - 09.12.2026

Rechte und Pflichten von Fuhrparkverantwortlichen


Inhalt

Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen

Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken

Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen

Nutzen

Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.

Zielgruppe

Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1040 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

197.6 EUR

Bruttopreis

1237.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

DIN EN ISO/IEC 17025:2018 - Labormanagement - EX/A37/20402301/09122026-1 - 09.12.2026

Anforderungen an Prüf- und Kalibrierverfahren erfüllen


Inhalt

Grundlagen I
- Typische Aufgaben in Prüf- und Kalibrierlaboratorien, die es zu beherrschen gilt
- Aktuelle Anforderungen an Laboratorien aus der ISO 9001, ISO 13485, IATF 16949, ISO/TS 22163, EN 9100 und ISO 22000
- Haftung, Normen im Vergleich, ausgewählte Grundbegriffe

Grundlagen II
- Anwendungsbereich und Ziel der Norm
- Veränderungen und Neuerungen mit Umsetzungshinweisen und weiteren Quellenangaben
- Ausgewählte Begriffe, Verweisungen und Quellenangaben

Allgemeine (z. B. Unparteilichkeit; Vertraulichkeit) und strukturelle Anforderungen an Laboratorien

Anforderungen an Ressourcen
- Personal, Räumlichkeiten und Umgebungsbedingungen
- Einrichtungen und metrologische Rückführbarkeit
- Extern bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen

Anforderungen an Prozesse
- Prüfung von Anfragen, Angeboten und Verträgen
- Auswahl, Verifizierung und Validierung von Verfahren
- Probenahme
- Handhabung von Prüf- und Kalibriergegenständen
- Technische Aufzeichnungen
- Ermittlung der Messunsicherheit
- Sicherung der Validität von Ergebnissen und Berichten von Ergebnissen
- Beschwerden und nichtkonforme Arbeit
- Lenkung von Daten und Informationsmanagement

Anforderungen an das Managementsystem
- Optionen; Anforderungen 8.2 ? 8.9 für Option A, einschließlich 8.5: Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen

Anhänge
- Anhang A: Metrologische Rückführbarkeit
- Anhang B: Managementsystemoptionen

Akkreditierungsverfahren
- Vorbereitung; DAkkS-Dokumentenstruktur und Antragsunterlagen
- Checkliste zur Begutachtung

Praxisbeispiele, u. a.
- Arbeitsgebiet eines Labors, Regeln und Grundsätze guter Laborpraxis
- Labor-Unparteilichkeitserklärung, Ziele, Handbuch/Prozessbeschreibungen
- Personalkompetenz und Befugnis-Matrix
- Anforderungen an Messräume / Labore
- Sicherheitsrichtlinien nach DGUV-I 213-850-0,
- Prüfmittelmanagement (DIN 32937, ISO 10012)
- Auftragserfassung und -begleitung
- Verifizierung und Validierung von Verfahren
- Arbeits- und Prüfanweisungen / SOPs
- Risiko- und Chancenmanagement im Labor
- Labor 4.0

Messunsicherheitsbestimmung im Überblick (Verfahren nach GUM, Nordtest-Methode, VDA-Band 5, AIAG MSA-Handbuch)

Durchführung praktischer Übungen

Nutzen

Unsere speziell auf die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ausgerichtete Labormanagement-Weiterbildung vermittelt Ihnen umfangreiche Kenntnisse für ein effizientes Management Ihres Labors. In dieser ISO-17025-Schulung lernen Sie, Ihre Prüf- und Kalibrierprozesse so zu gestalten, dass sie den Anforderungen Ihrer Kundinnen und Kunden sowie den normativen Anforderungen der IATF 16949 und ISO 9001 entsprechen. Ein systematischer Prozess stellt sicher, dass die Labor- und Kalibrierergebnisse nachvollziehbar, dokumentiert und vergleichbar sind. In unserem Seminar lernen Sie, wie man grundsätzlich vorgeht, um die Messunsicherheit anhand typischer Prüf- und Kalibrierverfahren zu bestimmen.

Das Seminar verbessert Ihr Verständnis für die Anforderungen an Laboratorien gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und zeigt Ihnen, wie Sie diese in Ihre eigene Laborpraxis übertragen können. Es ist eine 17025-Schulung, die in die Tiefe geht und Ihnen alle notwendigen Werkzeuge für ein effizientes Labormanagement liefert.

Die Labormanagement-Schulung beleuchtet auch die Bedeutung einer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und berücksichtigt dabei auch den Kontext eines DAkkS-Akkreditierungsverfahrens. Mit praxisnahen Fallbeispielen, Diskussionen und Übungen bereitet Sie unser Labormanagement-Seminar auf die technischen und organisatorischen Herausforderungen in Ihrem Labor vor.

Abschließend bietet Ihnen unsere Labormanagement-Weiterbildung die Möglichkeit, Ihr erworbenes Wiss

Mehr erfahren

Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A40/50151301/09122026-1 - 09.12.2026

So gestalten Sie ein wirkungsvolles BEM - souverän, empathisch und gesetzeskonform


Inhalt

BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM

Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in

Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit

Nutzen

Im Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Zusätzlich erhalten Sie in dieser BEM-Schulung eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit Psychologinnen und Psychologen lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Diese BEM Schulung richtet sich neben Personalverantwortlichen oder Gesundheitsmanagern auch an Mitglieder des Betriebsrats , die sich im Rahmen einer fundierten Weiterbildung auf ihre Rolle im BEM-Prozess vorbereiten möchten.



Zielgruppe

Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Kennen Sie schon unsere Fortbildung? Im Seminar ?Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement? haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen BEM-Beauftragten auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

FMEA-Schulung: Risikoanalyse mit der FMEA-Methode - EX/A52/20201902/09122026-1 - 09.12.2026

FMEA-Methode professionell anwenden - von der Theorie in die Praxis


Inhalt

Einführung und Ziele
- Bedeutung und Ziel der FMEA
- Rechtliche Relevanz und Nutzen
- Änderungen und Regeln
- FMEA-Arten
- Die FMEA-Planung (7 Schritte)

FMEA-Arten
- Risikoanalysen
- Design-FMEA
- Prozess-FMEA
- Anforderungen der Kundinnen und Kunden
- Monitoring und System Response MSR

Grundlagen und Moderation
- Aufgaben des Moderators bzw. der Moderatorin
- Rollen und Aufgaben
- Arbeiten mit dem Tool
- Vorstellung eines Fallbeispiels
- Festlegen des Betrachtungsumfanges S1

Durchführung einer FMEA
- Strukturanalyse S2
- Funktionsanalyse S3
- Fehleranalyse S4
- Risikoanalyse S5
- Optimierung S6 und Dokumentation S7

Lessons Learned

Nutzen

Sie erwerben in der FMEA-Schulung die Kompetenz, die FMEA-Methode zur Risikoanalyse in der Produkt- und Prozessentwicklung einzusetzen. So erkennen Sie frühzeitig Fehlerquellen in Ihrer Produkt(design)- und Prozessentwicklung. Somit gelingt es Ihnen, Fehlerkosten zu senken und die Kundenzufriedenheit zu sichern. Durch den systematischen Einsatz der Design- und Prozess-FMEA (DFMEA und PFMEA) verfolgen Sie eine Strategie der Fehlervermeidung und festigen das Vertrauensverhältnis in Zusammenarbeit mit Ihren Kundinnen und Kunden.

Im FMEA-Training unserer TÜV NORD QM-Factory lernen Sie die Anforderungen und Systematik der FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) kennen und in der Praxis anzuwenden. Sie erfahren, wie Sie die sieben Schritte für eine strukturierte FMEA-Planung umsetzen können. Zusätzlich werden die einzelnen FMEA-Arten näher betrachtet. Hierzu werden verschiedene Excel-Tools und Bewertungsmethoden eingesetzt.

Unsere Fachdozentinnen und -dozenten behandeln mit Ihnen die erforderlichen FMEA-Methoden, die in jedem einzelnen Schritt anzuwenden sind. Auf Basis der neuen AIAG/VDA-FMEA-Harmonisierung und weiterer Methoden führen Sie mit mehreren Excel-Tools die Bewertung der einzelnen Risiken im Produktdesign, im Herstellprozess oder im Dienstleistungsprozess durch und lernen die Bewertungstabellen kennen. Ebenso werden die kundenspezifischen Anforderungen (CSR) und die Besonderen Merkmale (BM) berücksichtigt. Dadurch erhalten Sie professionelle und nachvollziehbare Unterstützung, das gelernte Wissen aus der FMEA-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte aus produzierenden Branchen, die in der Qualitätssicherung, im Qualitätsmanagement sowie in der Produkt- und Prozess-entwicklung tätig sind. Insbesondere Qualitätsbeauftragte (QB), Qualitätsmanager (QM), Prozessverantwortliche, Entwicklungsingenieure und Qualitätsplaner, die die FMEA-Methode erlernen und systematisch umsetzen wollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden keine FMEA-Kenntnisse vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das Handbuch FMEA (AIAG&VDA) mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. 



Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A81/60201101/09122026-1 - 09.12.2026


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.


Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Zeit

08:30 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei Ladungssicherung



Ladungssicherung auf Kleintransportern



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Schaltberechtigung - EX/A39/30301306/09122026-1 - 09.12.2026

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzmaßnahmen

Verantwortlichkeiten, Begriffserklärungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Auswertung von Unfällen und Havarien

Aufbau von Schaltanlagen

Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Freigabe der Anlagen zum Arbeiten
- Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln
- Maßnahmen vor dem Wiedereinschalten

Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter, die bereits eine Schaltberechtigung besitzen und ihrem Arbeitgeber eine Fortbildung vorweisen sollen. Regelmäßige Fortbildungslehrgänge sind besonders wichtig für Schaltberechtigte, die relativ selten schalten. Die Fortbildung unterweist Sie umfassend in den gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Regelungen: Dazu zählen Brandschutzmaßnahmen, Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse zu Aufbau und Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie zum Prüfen der Anlage.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Schaltwärter, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Grundlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Abfallrecht in der Praxis - 248 - 09.12.2026

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.

"

Mehr erfahren

Asbest - 248 - 09.12.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

Mehr erfahren

Fremdfirmenkoordinator/-management - 248 - 09.12.2026

Rechte, Pflichten und Verantwortung als Fremdfirmenkoordinator, eintägiges Seminar zum sicheren Einsatz von Fremdfirmen im Unternehmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A1)


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

Im­mer häu­fi­ger wer­den in Un­ter­neh­men Fremd­fir­men ein­ge­setzt. Neben den vielen Vorteilen beim Einsatz externer Arbeitskräfte bestehen für den Auftraggeber auch Risiken, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Unfallschutz. Oft arbeiten die eingesetzten Firmen in für sie fremden, z. T. gefährlichen Arbeitsbereichen und sind mit den bestehenden Arbeitsabläufen und -bedingungen nur unzureichend vertraut.

Um die Ein­hal­tung von Si­cher­heits­stan­dards und -re­ge­lun­gen ge­währ­leis­ten zu kön­nen, ist es not­wen­dig, Fremd­fir­men zu ko­or­di­nie­ren. Die gesetzlichen und firmeninternen Standards müssen vertraglich festgehalten und externe Mitarbeiter müssen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten eingewiesen werden, um Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz rechtzeitig zu erkennen (§ 8 ArbSchG) und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Nur durch ein konsequentes Fremdfirmenmanagement können rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Fremdfirmeneinsätzen vermieden werden.

Mehr erfahren