Veranstaltungskalender
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 248 - 25.11.2026
Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.
Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.
Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 248 - 25.11.2026
Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Umweltrecht aktuell - 248 - 25.11.2026
Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde für Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltbetriebsprüfer, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte
Das internationale und nationale Umweltrecht werden regelmäßig überarbeitet. Egal ob Umweltauditoren, -betriebsprüfer, -gutachter, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte – alle müssen für ihre Tätigkeit über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht informiert sein.
Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.
Das Seminar gibt kurz und bündig einen Überblick über aktuelle rechtliche und normative Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
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Probenahme von Trinkwasser - 248 - 25.11.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.
Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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Refresher EHS-Auditor - 248 - 25.11.2026
Zweitägiger Lehrgang zur Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001 und ISO 45001
Das Umweltrecht und das Arbeitschutzrecht werden regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.
Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.
Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen umwelt-, arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
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WEBINAR: Passage au nouveau règlement machines - 2443-WEB-F - 25.11.2026
Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité.
Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité.
Avancez également les éventuelles demandes de vos clients qui exigent déjà ou exigeront dans un avenir proche une conformité contractuelle avec le RM. Le séminaire en ligne d'une demi-journée vous permet de vous familiariser rapidement avec le nouveau règlement machines de manière compacte et approfondie.
Programme du séminaire:
Connaissances de base importantes
- Quel est l'impact du passage de la directive au règlement pour les entreprises.
- Pourquoi la directive 2006/42/CE a-t-elle été modifiée ?
- Jusqu'à quand telle ou telle disposition doit être appliquée?
- Pourquoi il n'y a pas de période de transition et comment se préparer au mieux à la date butoir.
- Attention ! Selon la durée des projets, il se peut que vous deviez tenir compte du nouveau règlement machines bien avant la date butoir!
Exigences nouvelles et modifiées en matière de conception, de construction de commandes et de documentation
- Beaucoup de choses restent identiques ! Quelles sont les nouvelles exigences ou celles qui ont été modifiées ?
- Quelles modifications - notamment mécaniques - sont pertinentes.
- Ce dont il faut tenir compte pour les machines dont le comportement se modifie automatiquement.
- Ce qui change en ce qui concerne les exigences posées aux systèmes de commande et le rôle que joue désormais la sécurité.
- Notices d'utilisation numériques : où se trouvent les limites et les écueils.
- Quels contenus supplémentaires sont exigés dans les notices d'utilisation.
Processus d'évaluation de la conformité et définitions modifiés
- Modification mineure du champ d'application - comment déterminer si votre produit est concerné par une modification.
- Changement important : avec le nouveau règlement machines, il est désormais réglementé au niveau européen!
- Ce qui change dans les procédures d'évaluation de la conformité.
- Quand votre produit entre dans la catégorie des "machines à haut risque" et ce que cela signifie pour vous.
- Notice d'utilisation : pourquoi la mention "original" n'est plus nécessaire.
- Déclaration de conformité: pourquoi il n'est plus nécessaire de mentionner le "mandataire chargé d'établir le dossier technique" et ce qui change par ailleurs.
Comment planifier le passage au numérique de manière proactive et rentable
- Attention: les informations doivent toujours être diffusées dans l'entreprise en fonction du groupe cible. Évitez la "surinformation" inutile.
- Pourquoi le nouveau Règlement peut aussi être l'occasion de mettre au jour des processus inefficaces et de remettre le thème de la sécurité des machines sur de nouvelles bases.
- Les 5 causes les plus fréquentes de coûts inutiles dans le processus de sécurité et comment les détecter et les éviter dans le cadre du passage au nouveau règlement machines.
- Conseils et recommandations sur la manière d'apaiser les craintes et les inquiétudes de vos collègues concernant la sécurité des machines et le passage au nouveau Règlement.
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WEBINAR: Changeover to the new Machinery Regulation - 2443-WEB-E - 26.11.2026
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
The new Machinery Regulation (MR) replaces the Machinery Directive (MD 2006/42/EC). Don't waste any time and familiarise yourself now with the innovations and changes that affect your product and your conformity assessment process.
This will also enable you to anticipate possible customer demands that require contractual fulfilment of the Machinery Directive now or in the near future.
The half-day online seminar provides you with a compact and well-founded introduction to the new Machinery Regulation.
Seminar programme
Important basic knowledge
- What impact the transition from Directive to Regulation will have on businesses
- Why was Directive 2006/42/EC amended?
- By when does which regulation have to be applied?
- Why there is no transitional period and how you can best prepare for the deadline
- Attention! Depending on the duration of projects, you may have to comply with the new Machinery Regulation well before the deadline!
New and changed requirements for design, control system construction and documentation
- Many things remain the same! Which relevant requirements are new or changed
- Which - in particular - mechanical changes are relevant
- What needs to be considered for machines with self-changing behaviour
- What is changing with regard to the requirements for control systems and what role security now plays.
- Digital operating instructions: where the limits and stumbling blocks lie.
- What additional content is required in the operating instructions
Changed conformity assessment processes and definitions
- Minor changes in the scope - how to determine if your product is affected by a change
- Significant change: Now regulated at European level with the new Machinery Regulation!
- What is changing in the conformity assessment procedures
- When your product falls into the "high-risk machine" category and what this means for you.
- Instructions for use: Why the "Original" label is no longer required.Declaration of conformity: Why it is no longer necessary to name an "authorised representative for compiling technical files" and what else is changing.
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49 CFR-Seminar - EX/A44/60310201/26112026-1 - 26.11.2026
Gefährliche Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA versenden
Inhalt
- Gefahrgutgesetzgebung des US-amerikanischen Bundesrechts
- Umgang mit dem 49 CFR Handbuch
- US-Abweichungen, die beim Import in die USA zu beachten sind
- Vorschriftenentwicklung
- Bußgelder, welche in Deutschland durch die FAA verhängt werden (Bußgeldkatalog)
- Versand von Combustible Liquid
- Freistellungsszenarien
- Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere
- Meldepflichtige Mengen (Reportable Quantities)
- Inhalation Hazards (PIH)
- Umweltgefährdende Stoffe
Nutzen
Dieses 49 CFR-Seminar ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen umfassende Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften der USA zu vermitteln. Es ist für alle Personen verpflichtend, die Gefahrgüter in, über oder durch die USA befördern wollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Schulung ergibt sich aus der aktuellen Ausgabe der 49 CFR (Title 49 of the Code of Federal Regulations) Vorschriften Titel §100-185.
Unser Kurs bietet Ihnen eine fundierte Einführung in die US-amerikanische Gefahrgutgesetzgebung und erklärt detailliert den Umgang mit dem 49 CFR-Handbuch, einem unverzichtbaren Nachschlagewerkfür den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie lernen sowohl die grundlegenden Vorschriften als auch die spezifischen US-Abweichungen kennen, die beim Import in die USA besonders wichtig sind.
Außerdem erfahren Sie alles Wissenswerte über die Entwicklung der Vorschriften sowie über Bußgelder, die in Deutschland durch die FAA (Federal Aviation Administration) verhängt werden können, und spezifische Anforderungen, die Sie beim Versand von Combustible Liquid" und anderen umweltgefährdenden Stoffen beachten müssen. Darüber hinaus erörtern wir Freistellungsszenarien und Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere, meldepflichtige Mengen sowie Inhalation Hazards (PIH).
Mit diesem 49 CFR-Seminar stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sind, sondern auch praktisches Wissen erlangen, um effizient und verantwortungsvoll zu handeln. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kompetenzen zu erweitern und sich als Fachkraft im Bereich des Transports gefährlicher Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA zu etablieren.
Zielgruppe
Mitarbeiter und Führungskräfte aus internationalen Transport- und Logistikunternehmen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A36/40301306/26112026-1 - 26.11.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A45/50251101/26112026-1 - 26.11.2026
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121
DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811
Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.
Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.
Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Entsorgungsfachbetrieb - Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV - EX/A36/40301307/26112026-1 - 26.11.2026
Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
Inhalt
? Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen
? Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
? Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
? Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
? Nachweisverfahren und Registerführung
? Anforderungen an den Transport von Abfällen
? Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
? Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.
Das Zusatzmodul ?Abfallbeauftragter? ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.
Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Zielgruppe
Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.
Voraussetzungen
Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
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BKrFQG - Schadensprävention (theoretische Unterweisung) - Modul 4 - EX/A81/60351201/26112026-1 - 26.11.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle
Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale
Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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