Veranstaltungskalender
Resilienztraining - EX/A52/10351701/26112026-1 - 26.11.2026
Persönliche Widerstandskräfte stärken
Inhalt
Was ist Resilienz?
- Abgrenzung der Begriffe Resilienz, Stress, Burnout
- Resilienz im beruflichen und privaten Kontext
Stress
- Input zu Stressoren, Stressverstärkern und Stressreaktionen
- Identifikation eigener Stressauslöser
- Erlernen von Strategien zu einem konstruktiven Umgang mit Stress
Strategien zur Stärkung der eigenen Resilienz
- 7 Säulen der Resilienz
- Gezielte Aktivierung der eigenen Kompetenzen
- Umgang mit unsicheren und herausfordernden Situationen
- Methoden und Tools zur Stärkung der eigenen Resilienz
- Praktische Übungen zur Resilienz, die sich einfach in den eigenen Alltag einbauen lassen
In welchen konkreten Situationen begegnen mir Stress und Belastung?
- Reflexion über reale Fallbeispiele der Teilnehmenden
Nutzen
Resilienz ist die persönliche Widerstandskraft in Situationen, die durch Stress, Zeitdruck oder Belastungen geprägt sind.
Solchen Herausforderungen souverän und stabil zu begegnen, ist ein echter Erfolgsfaktor in heutigen Arbeitsumfeldern. Denn nicht nur für Führungskräfte geht es alltäglich darum, Stress zu bewältigen und Rückschläge wegzustecken. Es stellt sich also eine entscheidende Frage: Wie werde ich resilient?
Unser Resilienztraining gibt darauf ganz praktische Antworten. Sie lernen Strategien kennen, mit denen Sie in Drucksituationen widerstandsfähig bleiben, die Ruhe bewahren und konstruktiv mit den Gegebenheiten umgehen können. Auf den Punkt gebracht macht Sie unser Resilienz-Seminar in drei Bereichen fit für Resilienz:
- Verbesserte Selbstwahrnehmung zur Reflexion des eigenen Verhaltens
- Verbesserte Widerstandskraft dank konkreter Strategien der Druckbewältigung
- Verbesserte Leistungsfähigkeit auf Basis steigender Gelassenheit
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Prokurist - EX/A52/10101401/26112026-1 - 26.11.2026
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen - EX/A39/60101901/26112026-1 - 26.11.2026
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52
- Grundsätze für die Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001
Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil. Für die praktische Einweisung in die Prüfung an einem Kran ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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KI in technischen Prozessen - Teil 2 - EX/A38/20401181/26112026-1 - 26.11.2026
Kompetenzen entwickeln - KI-Methoden in Produktionsprozessen und Qualitätssicherung einsetzen
Inhalt
Einführung in Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
- Wiederholung Inhalte Seminar ?KI in technischen Prozessen - Teil 1?
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
-Einführung in Maschinelles Lernen: Definitionen, Konzepte und Unterschiede zu traditionellen Algorithmen
Datenvorbereitung und -verarbeitung
- Bedeutung von Datenqualität und -vorbereitung
- Methoden zur Datenbereinigung und -normalisierung
- Feature Engineering: Auswahl und Erstellung relevanter Merkmale
Maschinelles Lernen - überwachte und unüberwachte Lernmethoden
- Überblick über verschiedene Lernmethoden
- Überwachtes Lernen: Regression und Klassifikation
- Unüberwachtes Lernen: Clustering und Anomalie Erkennung
- Beispiele und Anwendungsfälle aus der Praxis
Entwicklung und Training von KI-Modellen
- Auswahl geeigneter Algorithmen für spezifische Anwendungsfälle
- Training und Validierung von Modellen
- Hyperparameteroptimierung und Modellbewertung
Implementierung und Integration von KI-Systemen
- Deployment von Modellen in Produktionsumgebungen
- Integration von KI-Systemen in bestehende technische Prozesse
- Herausforderungen und Best Practices
Nutzen
Das Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 2 vermittelt Entwicklern, Prozess- und Projektingenieuren das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Künstliche Intelligenz (KI) gezielt technische Prozesse einzusetzen. Im zweiten Teil 2 steht die praxisorientierte Entwicklung und das Training von KI-Modellen im Fokus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie geeignete KI-Methoden für unterschiedliche technische Prozesse auswählen und anwenden können. Anhand von Fallstudien und realen Use Cases wird demonstriert, wie Qualitäts- und Prozessdaten effektiv genutzt werden, um Optimierungspotenziale in der industriellen Produktion zu erschließen.
Die Anwendung von KI-Methoden wird praxisnah demonstrieren. Dies erfolgt anhand durchgängiger, seminarbegleitender Use Cases, die reale Herausforderungen aus der Industrie adressieren und aufzeigen, wie diese mithilfe von KI effizient gelöst werden können.
KI und Maschinelles Lernen werden immer mehr zu einem unverzichtbaren Werkzeug, um die Effizienz, Qualität und Innovationskraft im technischen Arbeitsumfeld und damit auch in der Industrie zu steigern. Im zweiten Teil unserer Seminarreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Produktionsprozesse mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz effizienter zu gestalten, die Qualitätssicherung zu verbessern und Ressourcen effektiver zu nutzen.
Die Wissensvermittlung erfolgt anhand realer ingenieurwissenschaftlicher Use Cases, die einen engen Bezug zu den Bereichen Qualität und Produktion sowie den dort eingesetzten Prozessen haben. Diese Use Cases basieren auf qualitäts- und prozessrelevanten Daten und orientieren sich an den Aufgabenfeldern von Prozessmanagern, Qualitätsmanagern sowie Produktionsverantwortlichen. Dabei wird der vollständige Entwicklungsprozess von der Definition eines Use Cases über die Analyse der QM-Daten bis hin zur Entwicklung eines vollständigen KI-Systems zur Prozessoptimierung technischer Prozesse abgedeckt.
Darüber hinaus erwerben sie die Kompetenz, KI-Projekte erfolgreich zu planen und zu leiten, was zu einer deutlichen Verbesserung der Qualitätssicherung durch den Einsatz KI-gestützter Methoden führt. Dies bedeutet in der Regel auch eine signifikante Steigerung der Produktivität und Kosteneffizienz.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die, Künstliche Intelligenz zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung einsetzen möchten, Projekte optimieren mittels maschinellem Lernen, KI-gestützte Qualitätssicherung in Produktionsprozessen, sowie zur vorausschauenden Instandhaltung einsetzen möchten:
- Prozess- und Projektingenieure,
- Qualitätsma
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Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 248 - 26.11.2026
Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz
Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.
Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:
- Wurde “alles” aufgefangen?
- Wo ist “es” hingelaufen?
- Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?
Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.
Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.
Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).
Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:
- Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
- Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist
Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt:
Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
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Ladungssicherung - 248 - 26.11.2026
Eintägiges Seminar gemäß VDI 2700 und DIN-EN 12195
Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrgutbeauftragte und „beauftragte Personen“ gem. Kapitel 1.3 ADR.
Beim Gütertransport auf der Straße treten infolge von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven Kräfte auf, die auf die Ladung einwirken. Die vorhandenen Reibungskräfte allein reichen dann oft nicht mehr aus, die Ladung auf der Ladefläche zu halten - sie verrutscht. Die Folgen: Das Fahrverhalten des Transportfahrzeuges wird negativ beeinflusst - im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug nicht mehr zu kontrollieren, ein Unfall mit Personen- und Sachschäden kann die Folge sein.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regelt jährlich Transportschäden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Großteil hiervon fällt auf mangelnde oder gar fehlende Ladungssicherung zurück. Über 70 % der kontrollierten Fahrzeuge werden wegen mangelnder Ladungssicherung von den Kontrollorganen beanstandet. Hohe Bußgelder mit kosten- und zeitintensiven Nachsicherungs- und /oder Umladeaktionen sind die Folge. Die mangelnde Ladungssicherung ist schätzungsweise für circa 20 bis 25 % der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr die Unfallursache.
Kenntnisse zu den gesetzlichen und technischen Bestimmungen, das Verstehen der physikalischen Gesetzmäßigkeiten sowie das Wissen um die Stabilität der Transportfahrzeuge und die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche, sichere Ladungssicherung.
Die Referenten sind Praktiker mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet und vermitteln praxisnah das erforderliche Wissen. Anhand einer „Demo-Ladefläche“ werden Tricks und Kniffe sowie Möglichkeiten der Sicherung exemplarisch vorgeführt.
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Windenergie und Artenschutz - 248 - 26.11.2026
Halbtägiges Online-Live Seminar zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§§ 6, 6b WindBG und §§ 45b-d BNatSchG)
In diesem halbtägigen Online-Live Seminar werden die aktuellen Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§§ 6, 6b WindBG und §§ 45b-d BNatSchG) behandelt. Die neuen Regelungen sollen die Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten erleichtern und den Bau sowie Betrieb der Anlagen fördern.
In Windenergie- und Beschleunigungsgebieten entfällt die Umweltverträglichkeitsprüfung und ein spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. War in Windenergiegebieten noch eine modifizierte Artenschutzprüfung notwendig, wurde nunmehr in § 6b WindB ein sog. „Überprüfungsverfahren“ in Umsetzung der REDIII-Richtlinie etabliert. Für Planungen außerhalb dieser Gebiete gelten nach wie vor die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 45b-d BNatSchG).
Diese Änderungen werfen viele Fragen auf für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Projektträger, Planungsbüros und Kommunen:
- Wann liegt ein Windenergiegebiet, wann liegt ein Beschleunigungsgebiet vor? Wo liegen die Unterschiede?
- Was versteht man unter „vorhandenen Daten“? Unterschiede der Regelungen in § 6 WindBG und § 6b WindBG werden aufgezeigt.
- Welche Regelungen gelten ab wann? Welche Konsequenzen für das Genehmigungsverfahren folgen hieraus.
- Wie werden die neuen Regelungen auf bestehende Windanlagen angewandt?
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden? Hierbei wird auch auf §§ 5, 9 BauGB und § 28 ROG und den Neuregelungen zur Aufnahme von Minderungsmaßnahmen auf Planebene eingegangen.
- Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?
Im Seminar werden diese praxisrelevanten Fragen eingehend erörtert, der aktuelle Stand der Behördenpraxis beleuchtet und relevante Entscheidungen der Rechtsprechung vorgestellt.
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Arbeitsschutzrecht aktuell - 248 - 26.11.2026
Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Auditoren und Führungskräfte
Das Arbeitsschutzrecht wird regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.
Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 248 - 26.11.2026
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 248 - 26.11.2026
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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WEBINAR: Explosionsschutz in Maschinen und Anlagen - 2705-WEB - 26.11.2026
Dieses 1-tägige Seminar richtet sich gezielt an Maschinenhersteller, die in ihren Projekten mit Anforderungen des elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutzes konfrontiert sind.
Dieses 1-tägige Seminar richtet sich gezielt an Maschinenhersteller, die in ihren Projekten mit Anforderungen des elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutzes konfrontiert sind.
Explosionsschutz ist für Maschinenhersteller nicht nur dann ein Thema, wenn eine Maschine in einem eingestuften explosionsgefährdeten Bereich betrieben wird. Auch im Inneren von Maschinen können Prozesse ablaufen, bei denen explosionsfähige Atmosphären entstehen – etwa durch das Freisetzen brennbarer Gase, Dämpfe oder Stäube. In beiden Situationen besteht die Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – unabhängig davon, ob die ATEX‑Richtlinie formal anzuwenden ist oder nicht.
Ein Seminartag, der alle Beteiligten in der Konstruktion und im Produktentstehungsprozess stärkt: mit dem Wissen, das sie brauchen, um Verantwortung sicher zu tragen und souveräne Entscheidungen zu treffen. Genau darauf ist das Seminar ausgerichtet – nah an den realen Herausforderungen, statt über Tage hinweg Theorie zu vermitteln.
Behandelt werden alle für Maschinenhersteller wesentlichen Anforderungen der ATEX‑Richtlinie 2014/34/EU, darunter:
- Zoneneinteilungen und brennbare Stoffe verstehen und richtig einordnen
- Bewertung potenzieller elektrischer und nicht-elektrischer Zündquellen
- Auswahl, Umsetzung und Dokumentation geeigneter Schutzmaßnahmen
- Anforderungen an technische Unterlagen, Risikobeurteilung und Kennzeichnung
Seminarprogramm
Pflichten des Maschinenherstellers im Explosionsschutz
- Einführung in die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU: Bedeutung und Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau
- Auf die Einsatz-Umgebung kommt es an: Wann fällt eine Maschine unter die ATEX-Richtlinie und wann reicht eine Konformitätsbewertung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung aus?
- Internationale Vorschriften im Vergleich zu ATEX: Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen ATEX, IECEx und NEC. Was ist für den Export relevant?
- Abgrenzung von Hersteller- und Betreiberpflichten: Unterschiede zwischen Zündgefahrenbewertung (Hersteller) und Explosionsschutzdokument (Betreiber), veranschaulicht anhand eines nationalen Praxisbeispiels
Technische Umsetzung und Dokumentation
- Grundlagen der Zoneneinteilung und des Zonenplans anhand von Beispielen verstehen
- Drei Schutzprinzipien im Explosionsschutz: Vermeidung gefährlicher Bereiche, Verhinderung von Zündquellen, Begrenzung der Auswirkungen
- Explosionstechnische Kennzahlen verstehen und anwenden: Explosionsgruppe, Flammpunkt, Zündtemperatur; Unterschiede zwischen Gasen, Dämpfen und Stäuben
- Zündschutzarten in der Praxis: elektrischer und mechanischer Explosionsschutz, u. a. Eigensicherheit, Druckfeste Kapselung, konstruktive Sicherheit
- Auswahl und Installation explosionsgeschützter elektrischer Geräte: technische Kriterien und Besonderheiten bei der Installation in EX-Zonen
- Zündgefahrenbewertung im Sinne der ATEX und den relevanten Normen
- Einbindung einer notifizierten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren
Fragen und Diskussion
Für individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren die Teilnehmenden vom Erfahrungsaustausch und von den Praxistipps des Vortragenden.
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BKrFQG - Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Modul 5) - EX/A81/60351401/27112026-1 - 27.11.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung
Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens
Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte
Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern
Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung
1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.
Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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