Veranstaltungskalender

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Import- und Exportabwicklung in der Praxis - EX/A33/60151601/19112026-1 - 19.11.2026

Zollabwicklung - Grundlagen des globalen Handelsverkehrs


Inhalt

Incoterms
- Bedeutung und Hintergrund
- Welche sind die wichtigsten?

Akkreditive
- Bedeutung von Akkreditiven
- Umgang mit Akkreditiven
- Die wichtigsten Begriffe aus einem Akkreditiv

Zollwesen Import
- Importrelevante Angaben
- Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer
- Nämlichkeit, Raumverschluss
- Überlassung
- Zugelassener Empfänger
- Statistische Warennummern

Zollwesen Export
- Grundgedanke europäische Gemeinschaft
- Problem Empfangsland
- Ausfuhrzollanmeldung und vorläufige Ausfuhrzollanmeldung
- Zugelassener Versender

Präferenzen und Warenursprung
- Einsatz und Hintergrund
- Zollunionen/Drittländer

Versandverfahren/Zoll
- Was sind Versandverfahren?
- Welche gibt es und wie muss ich sie behandeln?

Zusammenfassende Meldung/Intrastat-Meldung

Dokumentation
- Ursprungszeugnis
- Bill of Lading - Konnossement/Vermerke
- Airwaybill, shipper's declaration
- Lieferantenerklärung
- Sicherheitsdatenblatt

Gefahrgut und Gefahrstoffen
- Besonderheiten beim Umgang

Nutzen

Unsere erfahrenen Referenten erläutern Ihnen die wesentlichen Aktivitäten eines Import-/Exportauftrages praxisnah. Angefangen bei den Incoterms über Verzollungen, Versandverfahren, Dokumentation bis hin zu den statistischen Meldungen etc. werden Sie Schritt für Schritt an die Thematik des globalen Handelsverkehrs herangeführt. Sie lernen dadurch die einzelnen Arbeitsbereiche besser kennen.

Im Rahmen des Import-/Export Seminars vermitteln wir Ihnen außerdem die Bedeutung wichtiger Ein- und Ausfuhrdokumentationen und das Vorgehen zu deren Erstellung. Sie erhalten einen Überblick, welche Zollvereinfachungen es gibt und an welche Bedingungen der globale Warenverkehr geknüpft ist. Der Warenverkehr im Welthandel ist geprägt von einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Regelungen, zusätzlich bestimmen zwischen den Handelspartnern geschlossene Verträge die durchzuführenden Aktivitäten. So regeln beispielsweise die allgemeinen Lieferbedingungen neben der Vergütung der Frachten auch den Träger des Transportrisikos und den Ersteller der erforderlichen Import-/Export Dokumente. Demnach sind die allgemeinen Lieferbedingungen oftmals die wichtigste Grundlage für ein weiteres Vorgehen im B2B-Geschäft.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die für die gesetzlichen Anforderungen im internationalen Warenverkehr verantwortlich sind bzw. hieran mitwirken, Abteilungsleiter/Gruppenleiter, Sachbearbeiter aus Industrie, Groß- und Außenhandel, Import- und Exportfirmen
und Speditionen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1110 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

210.9 EUR

Bruttopreis

1320.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kundenorientiertes Beschwerdemanagement in Unternehmen - EX/A40/10351601/19112026-1 - 19.11.2026

Probleme lösen - Kundenzufriedenheit aktiv steigern


Inhalt

Was bedeutet gelebte Kundenorientierung?
- Kundenorientierung als Teil der Unternehmensphilosophie und des Qualitätsmanagements
- Unsere Kunden als Partner
- Grundsätze der kundenorientierten Gesprächsführung: Freundlichkeit, Sachlichkeit, Klarheit und Verbindlichkeit
- Selbstreflexion: Wie nehmen uns unsere Kunden wahr?

Grundsätze für eine kundenorientierte Kommunikation im Beschwerdefall
- Subjektivität der Wahrnehmung
- Sender und Empfänger: Es zählt, was beim Kunden ankommt.
- Verschiedene Ebenen in der Kommunikation
- Missverständnisse vermeiden

Die Beschwerde richtig erfassen
- Gesprächstechnik aktives Zuhören"
- Mittels Fragen das Gespräch in eine positive Richtung lenken

Lösungsorientierte Reaktion auf Beschwerden
- Den Kunden in seinem Ärger emotional abholen
- Aggressionen aushalten
- Gemeinsame Lösungsfindung
- Absicherung, ob das Anliegen des Kunden tatsächlich vollständig geklärt werden konnte

Praxisfälle
- Beschwerden am Telefon - realitätsnahe Übungen
- Schriftliche Beschwerden - Textbausteine für die schriftliche Beantwortung
- Tipps und Empfehlungen für reale eigene Fälle - Diskussion schwieriger Situationen im Umgang mit Kunden der Teilnehmer

Nutzen

Unsere Trainer zeigen Ihnen im Seminar Kundenorientiertes Beschwerdemanagement in Unternehmen, wie Sie mit der richtigen inneren Einstellung und den richtigen Schritten eine Beschwerde als Chance aktiv nutzen und mit einem professionellen Beschwerdemanagement zufriedene Kunden halten und gewinnen können.

In dem Seminar Beschwerdemanagement erhalten Sie praktische Tipps zum Umgang mit Beschwerden und Reklamationen von verärgerten Kundinnen und Kunden. Durch Selbstreflexion hinterfragen und optimieren Sie Ihr bisheriges Verhalten in Reklamationssituationen. Sie üben, besonders in emotionalen Situationen die Perspektive zu wechseln und freundlich zu bleiben. Sie lernen dabei die verschiedenen Ebenen in der Kommunikation kennen, um somit Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem wird Ihnen anhand von Gesprächstechniken vermittelt, wie Sie im Umgang mit Beschwerden und Reklamationen die Beschwerde richtig erfassen und mittels Fragen das Gespräch in eine positive Richtung lenken.

Unsere Unterrichtsmaterialien unterstützen Sie bei der Umsetzung des Gelernten im beruflichen Alltag. Unsere Fachexperten geben Ihnen anhand von praxisnahen Fallbeispielen ihre eigenen, langjährigen Erfahrungen weiter und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen praktikable Lösungen für ein professionelles Beschwerdemanagement. In der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über berufliche Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen.

Nutzen Sie die Beschwerde als Chance und machen Sie aus unzufriedenen Kundinnen und Kunden mithilfe eines professionellen Beschwerdemanagements zufriedenen Kundinnen und Kunden. Denn Kundenbeschwerden stellen eine Chance dar, die Kundenzufriedenheit aktiv zu steigern.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 248 - 19.11.2026

Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde.


Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.

Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.

Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)

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Aktualisierungskurs - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 248 - 19.11.2026

Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben


Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten zweitägigen Fortbildungsveranstaltung nachweisen.

Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit nach 5 Jahren.

Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerkannte zweitägige Fortbildung besucht haben, müssen gemäß der Novelle der GenTSV ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre in einem anerkannten Aktualisierungs-Lehrgang auffrischen.

Eine Aktualisierung Ihrer Fortbildung muss spätestens bis zum 28.02.2026 erfolgt sein, wenn der Besuch des Grundkurses mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Mit Teilnahme an diesem Aktualiserungskurs erfüllen Sie diese Anforderung. Sie erhalten aktuell und praxisnah in einem Tag die erforderlichen Kenntnisse zur Erhaltung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach §28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV). 

Der Inhalt der Auffrischungskurse basiert auf dem Lehrplan des Länderausschusses Gentechnik (LAG) und umfasst die folgenden Themen:

Teil I: Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen

Teil II: Gefährdungspotentiale von Organismen

Teil III: Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen.

Sie haben die Auswahl zwischen allgemeinen Inhalten zu diesen Themen oder Themenschwerpunkten. 

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Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen - 248 - 19.11.2026

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)


Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!

Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.

Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.

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Wiederholungsunterweisung für sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten - 248 - 19.11.2026

Eintägiges Online-Live-Seminar zur Auffrischung der Sachkunde gemäß Versammlungsstättenverordnung


Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung ist eine jährliche Unterweisung erforderlich. Mit diesem Seminar haben Sie diese Voraussetzung erfüllt.

Die Sachkunde der Sachkundigen Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten muss regelmäßig aufgefrischt werden.Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Wiederholung vor.

Verankert ist dies in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. der jeweiligen Landesverordnung, z. B. der Sonderbauverodnung NRW 2009, kurz SBauVO - dies ist die ehemalige VStättVO.

Auch das Arbeitsschutzgesetz und die BGV A1 legen diese Vorgehensweise im Sinne der Unfallverhütung fest.

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 42 MVStättVO / Sonderbauverordnung NRW 2009
    (2) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal jährlich über die Betriebsvorschriften zu unterweisen.
  • Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 1, § 4 Unterweisung der Versicherten
    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; außerdem muss sie dokumentiert werden.
  • Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG § 12 Unterweisung
    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
  • Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 1, § 13
    Der Unternehmer kann fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich sowie Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.

Eine jährliche Unterweisung ist nach diesen Vorschriften erforderlich. Mit diesem Seminar haben Sie diese Voraussetzung erfüllt.

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Gewässerschutz für Einsteiger - 248 - 19.11.2026

Eintägige Grundlagenschulung


Betrieblicher Gewässerschutz umfasst in erster Linie das Einleiten von Abwasser sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dies betrifft auch Betriebe, die keinen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen müssen.

Die Anforderungen dazu sind umfangreich und die daraus entstehenden Aufgaben müssen in allen Betrieben ermittelt und organisiert werden. Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die Grundkenntnisse zum betrieblichen Gewässerschutz.

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Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung - 248 - 19.11.2026

Staatlich anerkanntes eintägiges Fachseminar zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 4 DepV für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien


Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt

Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.

Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.

Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen.

Als Grundschulung dieser Zielgruppe bietet das Umweltinstitut Offenbach die Kombi Veranstaltung Entsorgungsfachbetribe Grundkurs" + "Fachkundelehrgang nach § 4 DepV". Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zur Auffrischung zu besuchen.

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A30/30251106/20112026-1 - 20.11.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik

Organisationsmöglichkeiten im Betrieb

Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person

Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Fahrlässigkeiten und Haftung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.

Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.

Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.

Zielgruppe

Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar 30251101: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Berufliche Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft sollten vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Netzqualität und Spannungsqualität in elektrischen Netzen - EX/A44/30301251/20112026-1 - 20.11.2026

Oberwellen, Flicker, Spannungsschwankungen und andere Netzstörungen


Inhalt

Oberschwingungen
- Definition und Ursachen von Oberwellen
- Auswirkungen von Oberwellen
- Neutralleiterproblematik und Dimensionierung
- Berechnungsbeispiele
- Messung von Oberwellen

Flicker
- Definition und Entstehung von Flickern
- Auswirkung von Flickern
- Messtechnische Erfassung der Flicker

Spannungsschwankungen
- Definition Dips / Swells
- Ursachen für Spannungsschwankungen
- Auswirkungen und Ermittlung von Spannungsschwankungen

Transienten
- Definition und Entstehung von Transienten
- Auswirkungen von Transienten
- Messtechnische Erfassung der Transienten

Ableitströme und Differenzströme
- Definition Ableitstrom/Differenzstrom
- Frequenzabhängigkeit
- Entstehung von Ableitströmen
- Messung von Ableitströmen

Vagabundierende Ströme
- Was sind vagabundierende Ströme
- Auswirkungen von vagabundierenden Strömen
- Messtechnische Erfassung von vagabundierenden Strömen

Weitere EMV-Probleme
- Übersicht

Überblick relevanter Normen
- DIN EN 50160
- DIN EN 61000-2-2 (VDE 0839-2-2)
- DIN EN 61000-2-4 (VDE 0839-2-4)
- DIN EN 61000-4-30 (VDE 0847-4-30)

Nutzen

Immer kompaktere und leistungsfähigere elektrotechnische Anlagen mit hochsensibler Technik sorgen dafür, dass immer häufiger negative Wechselwirkung zwischen Netz und Verbraucher auftreten.
Die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen wird dadurch eingeschränkt. Durch Oberwellen oder Oberschwingungen, Flicker und Spannungsschwankungen und andere Quellen entstehen Netzstörungen, eine abnehmende Spannungs- und Netzqualität sind die Folge. Es drohen Probleme in Signalleitungen, aber auch die Energieversorgung kann gefährdet sein.

Unser Seminar zum Thema Netzqualität gibt Ihnen einen Überblick zu möglichen Störquellen und deren Entstehung. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte der anzuwendenden Normen DIN EN 50160 und DIN EN 61000.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die entsprechenden Störquellen zu identifizieren, messtechnisch zu erfassen und für geeignete Gegenmaßnahmen zu sorgen.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Planer, Errichter und Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Elektrofachkräfte und Servicemonteure, die sich mit Netzqualität und Netzverfügbarkeit befassen, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Die Veranstaltung richtet sich an ausgebildetet Elektrofachkräfte bzw. an Meister, Techniker und Ingenieure aus dem Bereich Elektrotechnik.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A30/20351601/20112026-1 - 20.11.2026

Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)


Inhalt

Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen (MDR, IVDR, geschichtliche Entstehung)

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern

Anforderungen aus der Medizinprodukte- Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall

Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten

Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)

Praktische Organisationshilfen und Anleitungen

Ergänzungen der MPBetreibV

Nutzen

Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind, denn unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.

Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er oder sie dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen bei Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.

Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen als Medizinproduktebeauftragte oder -beauftragter Ihren Berufsalltag. In dieser Fortbildung für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern und Bestandsverzeichnissen sowie das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.

Erfahrene Referentinnen und Referenten bringen Ihnen in dieser MPG-Schulung die Anforderungen an die Qualifikation von Prüferinnen bzw. Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin erläutern sie Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung und beschreiben die Funktionsprüfung vor der Anwendung.

Zielgruppe

- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeitende, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen

Voraussetzungen

Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de

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