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Veranstaltungskalender

Sicherheitsbeauftragter - 03.11.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Sicherheitsbeauftragter - 03.11.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV mit Fachkundenachweis nach AbfBeauftrV - 03.11.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV


Inhalt

Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Bewerten von möglichen Entsorgungswegen für Abfälle
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten

Nutzen

In diesem Seminar erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Da es sich um einen Kombinationslehrgang handelt, vergeben wir wahlweise zusätzlich den Fachkundenachweis nach der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).

Neben theoretischen Grundlagen und wesentlichen Inhalten zu Rechtsvorschriften vermitteln wir in diesem behördlich anerkannten und praxisorientierten Seminar Umweltauswirkungen und Gefahreneigenschaften unterschiedlicher Abfallprodukte sowie grundlegende Vorschriften beim Arbeitsschutz.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften, die wir an konkreten Fallbeispielen demonstrieren und die anschließend direkt in Ihrem Betrieb angewendet werden können.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der EfbV bzw. der AbfAEV gibt stets den Rahmen vor, nach dem die für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die jeweilige Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen für diese Tätigkeiten einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren. Das Seminar ist auch für Personen gedacht, die zusätzlich den Fachkundenachweis nach der AbfBeauftrV benötigen.

Voraussetzungen

Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen. Für die Erlangung einer Zertifizierung nach EfbV oder einer Erlaubnis/Anzeige nach AbfAEV sind, neben der Bescheinigung zu diesem Lehrgang, weitere formale Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. zur Zuverlässigkeit und zur beruflichen Qualifikation, die sich aus der EfbV oder der AbfAEV ergeben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

1900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

361 EUR

Bruttopreis

2261 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Entsorgungsfachbetrieb - Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV - 03.11.2025

Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV


Inhalt

? Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen

? Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

? Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

? Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

? Nachweisverfahren und Registerführung

? Anforderungen an den Transport von Abfällen

? Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

? Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.

Das Zusatzmodul ?Abfallbeauftragter? ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.

Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Zielgruppe

Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.

Voraussetzungen

Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 03.11.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de

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KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen - 03.11.2025


Inhalt

Einführung in die Ausbildungsziele
- aktuelle ?KRITIS-Thematik?
- Definition ?Kritische Infrastrukturen? nach BBK und BSI
- Definition und Stellungnahme des BSKI e. V.
- Vorstellung der 12 KRITIS-Sektoren und deren Bedeutung
- Ausfall der KRITIS-Einrichtungen und deren Bedeutung für die Arbeit im Notfallstab eines Unternehmens
- Besonderheiten des ?Ausfalls der Stromversorgung?
- Wandel der Energieversorgung in Deutschland
- Gefahrenlagen für eine resiliente Stromversorgung
- Unwettergefahrenlage
- Cyber-/IT-Angriffe
- Welche Zielgruppen sind besonders gefährdet?

Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Wasserversorgung?

Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Abwasserentsorgung?

Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der IT-/Telekommunikation?

Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung

Die Gasmangellage aufgrund von Lieferembargos und Kriegsbedrohungen
- Besonderheiten des Ausfalls der Gasversorgung ?die neue Gefahr eines Gasmangel-Blackout?
- Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung

Die ?übrigen KRITIS-Szenarios?
- Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung

Wie kann ein Unternehmen mit seinem Notfallstab bzw. ein Verwaltungsstab einer Gebietskörperschaft
ihre KRITIS-Resilienz mittel- bis langfristig erhöhen?
- Hilfen für eine Bestandsanalyse der KRITIS-Sektoren
- Auswirkungen auf die Stabsarbeit
- Spezielle Stabsarbeit in solchen Lagen
- Mögliche Versorgungs- und Logistikmaßnahmen und ihre Bewältigung
- Gruppenarbeiten
- Diskussion

Nutzen

Die KRITIS-Schulung zum Beauftragten für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen (?KRITIS-Beauftragter) ist eine wertvolle Qualifizierungsmaßnahme über zwei Tage. Durch diese Schulung werden Sie befähigt, im Auftrag der Verwaltung, des Unternehmens oder einer BOS-Organisation wichtige Sicherheitsprüfungen auszuführen und Kompensationsmaßnahmen frühzeitig und nach wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten zu planen.

Als KRITIS-Beauftragte bzw. KRITIS-Beauftragter agieren Sie im Sinne einer Pflichtendelegation durch den Unternehmer mit einem Nachweis über die relevante Fachkunde, die Sie in diesem Grundlagenseminar durch Methodik, Denkprozessen, Lösungsansätzen, Organisationsstrukturen, Lernen von Fachbegriffen erwerben. Behandelt werden sämtliche KRTIS-Sektoren wie unter anderem Strom- und Energieversorgung, Informations- und Telekommunikation (IKT) oder Unwettergefahrenlagen. Die Verordnungen zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitern das seit Juli 2015 gültige IT-Sicherheitsgesetz. Damit unterliegen inzwischen viele Unternehmen der BSI KRITIS-Verordnung zur IT-Sicherheit. Der Staat will somit essenzielle Lebensadern und die insgesamt zwölf KRITIS-Sektoren einer modernen, leistungsfähigen Gesellschaft intensiver und nachhaltiger schützen.

Durch die von Ihnen erworbenen Kenntnisse wird das Bewusstsein aller Beteiligten zur BSI Kritisverordnung gestärkt, um spezifische Schwachstellen in Betrieb und Verwaltungsabläufen frühzeitig zu erkennen. Sie werden notwendige Überprüfungen von Gefahrenabwehrplänen und Notfallplänen somit besser sowie selbständig durchführen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form protokollieren können.
Mit Ihrer Prüfung tragen Sie zu einem möglichst sicheren Dauerbetrieb unter Einhaltung neuer Kompensationsmaßnahmen bei. Bei Eintritt eines nicht zu 100 Prozent auszuschließenden Schadensfall können Sie zeitnah Maßnahmen eines optimierten Krisenmanagements einleiten und so die Resilienz auch im Schadensfall deutlich erhöhen.

Im Seminar wechseln sich moderne Ausbildungsmethoden mit einem hohen Anteil von anschaulichen Fachbeiträgen ab mit Diskussionsbeiträgen. Der Austausch wird"

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Datenschutz-Schulung: Auffrischung für Datenschutzbeauftragte - 03.11.2025

Aufrechterhaltung der Fachkunde, Datenschutz in der Praxis umsetzen


Inhalt

Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen - Methodik und Vertiefung
- Wie prüfe ich richtig, was muss ich dokumentieren?

Datenschutzverträge
- Wie erkenne ich den richtigen Vertragstyp und welche Vorlagen brauche ich?
- Wie prüfe ich Verträge in der Praxis?

Betroffenenrechte in der Praxis
- Wie gehen andere Unternehmen damit um?
- Wie weit gehen die Rechte und was sagen die ersten Gerichtsentscheidungen?

Löschkonzept
- Brauche ich ein richtiges Löschkonzept?
- Wie baue ich es auf und wie setze ich es im Unternehmen um?

Auditierung und Evaluierung von Datenschutzorganisationen
- Wie kontrolliere und dokumentiere ich die Umsetzung der Datenschutzorganisation?

Internationaler Datenschutz
- Wie gehe ich mit internationalen Datentransfers um?
- Wie funktionieren die neuen Standardvertragsklauseln und was ist eine TIA (Transfer Risk Assessment)?

Marketing
- Was darf der Vertrieb und was nicht? Welche Empfehlungen gibt es für die Praxis?
- Was ist eigentlich genau bei Filmen und Fotos zu beachten?

Aktuelle Entwicklungen:
- Welche aktuellen wichtigen Entwicklungen der Aufsichtsbehörden und Rechtsprechung in der EU und Deutschland muss ich kennen?

Datenschutz in Konzernstrukturen
- Wie baue ich Datenschutz im Konzern auf?
- Wie kann ich den Datenaustausch pragmatisch vertraglich regeln?

Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
- Wie manage ich die relevanten Themen mit einem DSMS richtig?

Zu den Themen werden einfach verständliche Arbeitshilfen, Praxishilfen und Beispiele besprochen.

Nutzen

Durch die Datenschutz-Schulung Auffrischung für Datenschutzbeauftragte festigen Sie die wichtigsten Themen rund um den Datenschutz. Sie haben in Ihrer Ausbildung oder Zertifizierung zwar die grundlegenden Themen des Datenschutzes kennengelernt. Doch häufig tauchen in der Praxis Fragestellungen und Herausforderungen auf, die nicht ausreichend in Datenschutzfortbildungen behandelt werden konnten. Diese ergeben sich oftmals erst durch die praktische Umsetzung oder hängen auch direkt von der jeweiligen Branche Ihres Unternehmens bzw. den jeweiligen internen Strukturen ab.

In dieser Schulung erhalten Sie eine Auffrischung, um die wichtigsten Themen des Datenschutzes zu festigen, Praxisbezüge herzustellen und Ihr vorhandenes Wissen, vor allem in wichtigen Sonderbereichen, zu vertiefen. So greifen wir die neuesten behördlichen wie rechtlichen Entwicklungen auf und stellen Bezüge zur DSGVO in der Praxis her.

Die Kombination aus Vertiefung und Wiederholung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr vorhandenes Wissen zu festigen und Ihre Datenschutzexpertise sukzessive auszubauen.

Im Vordergrund dieser Auffrischungsschulung stehen die praktische Durchführung des Datenschutzes, Umsetzungskonzepte sowie das Datenschutzmanagement.

Unsere Expertinnen und Experten beantworten gern Ihre Fragen und stehen Ihnen für einen Erfahrungsaustausch mit praktischen Tipps zur Verfügung.
Bleiben Sie mithilfe unserer Seminarunterlagen auf dem aktuellen Stand und frischen Sie jährlich Ihr Datenschutzwissen auf.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, Führungskräfte, Informationssicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Legal, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie interessierte Mitarbeitende

Voraussetzungen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten Vorkenntnisse zur DSGVO haben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von täglich 60 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1230 EUR

MwSt. in %

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Jährliche Fortbildung - Ausbilder von Kranführern - 03.11.2025


Inhalt

Erfahrungsaustausch

Neues Recht, Unfallbeispiele und Rechtssprechung

Neue Sicherheitstechniken bei Krananlagen

Praxisbeispiele für Ausbilder

Dokumentation Ausbildung / Unterweisung


Nutzen

Ausbilder von Bedienern von Kranen müssen sich fachlich regelmäßig fortbilden. Hierzu gehört neben der Ausbildungsschulung auch, dass der Ausbilder sich mind. einmal jährlich fortbildet. Die Qualität der Ausbildung zu sichern steht hierbei im Vordergrund für Ausbilder von Bedienern von Kranen.

Zielgruppe

Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Kranen, die bereits als Ausbilder tätig sind.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

372 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

70.68 EUR

Bruttopreis

442.68 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Hydraulik - Grundlagen, Wartung, Instandhaltung - 03.11.2025

Praxisseminar in der Steuerungstechnik


Inhalt

Physikalische Grundlagen der Hydraulik

Normung von Druckflüssigkeiten

Aufbau von Antriebsaggregaten

Hydraulikpumpen, Arbeitselemente und Ventiltechnik

Hydraulikzylinder: Bauformen, Kraft- und Geschwindigkeitsverhalten

Wege-, Strom-, Sperr- und Druckventile

Schaltzeichen nach DIN ISO 1219-1

Nutzen

In einem breiten industriellen Anwendungsfeld wie modernen Produktionsanlagen und Fertigungseinrichtungen werden mobile und stationäre hydraulische Anlagen genutzt, die zur Lösung gleichmäßig und ungleichmäßig übersetzender Bewegungsaufgaben eingesetzt werden. Aufgrund ihrer spezifischen Vorteile, wie hohe Leistungsdichte, hohe Stellgenauigkeit und gute Regelbarkeit, werden hydraulische Antriebe zunehmend im Maschinen- und Anlagenbau, bei mobilen Arbeitsmaschinen wie Bau- oder Landmaschinen sowie im Kraftfahrzeug- und Flugzeugbau verwendet.

In dem Seminar lernen Sie in praktischen Übungen die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten der Ölhydraulik, die Funktionen der wichtigsten Steuer- und Antriebselemente und deren Anwendung kennen. Nach dem Lehrgang sind Sie in der Lage, anhand einfacher Hydraulik-Schaltpläne geeignete Komponenten auszuwählen und Fehler zu analysieren.

Zielgruppe

Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Meister und Techniker, die mit hydraulisch gesteuerten Maschinen arbeiten

Voraussetzungen

Ausbildung oder Tätigkeit in einem technischen Beruf

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1643 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

312.17 EUR

Bruttopreis

1955.17 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gesetzliche Bestimmungen bei Reparaturen oder Änderungen von Druckgeräten - 03.11.2025


Inhalt

Richtlinien und Verordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtlinie, DGUV Vorschriften), EN-Normen.

Es werden Antworten auf typische Fragen erarbeitet.
- Wie sind die aktuellen Bestimmungen und Forderungen in der Praxis umzusetzen?
- Was sind Fertigungsmodule und Kategorien in der europäischen Druckgeräterichtline?
- Wer darf was reparieren?
- Wer darf was und wie zerstörungsfrei prüfen?
- Wie erstelle ich eine prüffähige Reparaturdokumentation?
- Was steht in den EN Normen für Dampfkessel und Rohrleitungen?
- Was ist bei der Abnahmeprüfung durch eine Inspektionsstelle wichtig?
- Welche Voraussetzung muss der Schweißer und die Schweißerin erfüllen?

Abgerundet wird der Kurs durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis.

Nutzen

Erfahren Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Normenanforderungen, welche bei Reparaturen oder Änderungen von druckführenden Dampfkesseln, Behältern, Rohrleitungen in Industrie und Mittelstand berücksichtigt werden müssen um Probleme bei der finalen Abnahmeprüfung durch die Inspektionsstelle zu vermeiden. Sie lernen die wichtigsten Bestimmungen anhand von realen Beispielen aus der Praxis.

Unser Referent war Jahrzehnte lang als TÜV-Inspektor für Abnahmeprüfungen von Druckgeräten tätig (Konformitätsbewertungsverfahren).

Zielgruppe

Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Ingenieurdienstleister im Industrieanlagenbau, Dienstleistungsunternehmen von Industriemontagen, Schweißfachbetriebe, Maschinen- und Anlagenbauer, Ingenieurbüros und ähnliche.

Voraussetzungen

Für den Abschluss dieser Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Kesselwärter und Fachkräfte, welche in diesem Fachbereich bereits arbeiten, besitzen gute Voraussetzungen für die Teilnahme, es gibt aber keinerlei Bedingungen diesbezüglich.
Ihr Interesse ist stets die beste Voraussetzung!

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

966 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

183.54 EUR

Bruttopreis

1149.54 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Medizinische Röntgendiagnostik - 03.11.2025

Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen, Strahlenschutzgesetz und Richtlinien

Physikalisch-technische Grundlagen der Strahlungsanwendung am Menschen

Biologische Wirkungen von Röntgenstrahlung

Begriffe und Benennungen in der Röntgendiagnostik

Anatomie und Röntgenanatomie

Medizinische Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen

Strahlenexposition der Patienten und diagnostische Referenzwerte

Film- und Bildverarbeitung

Praktischer Unterricht mit Einstellübungen

Grundlagen des Strahlenschutzes

Durchführung der Qualitätssicherung

Aufzeichnungspflichten

schriftliche und praktische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Kurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik. Die Kursinhalte entsprechen der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Sie erhalten einen Überblick über gesetzliche Grundlagen und Richtlinien. Teil des Seminars ist außerdem die Einweisung in physikalisch-technische Grundlagen der Strahlungsanwendung am Menschen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die biologischen Wirkungen von Röntgenstrahlung und erläutern Ihnen Begriffe und Benennungen in der Röntgendiagnostik. Die theoretischen Grundlagen werden um einen praktischen Unterricht mit Einstellübungen ergänzt.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Auf qualitativer Ebene profitieren Sie von der anerkannten Marke TÜV.

Zielgruppe

Die "Kenntnisse im Strahlenschutz" sind für Krankenschwestern, -pfleger, Medizinische Fachangestellte und MTLA erforderlich, um Röntgenuntersuchungen an Menschen unter ständiger Aufsicht einer Person mit Fachkunde durchführen zu dürfen (neue Strahlenschutzverordnung - StrlSchV).

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erwerb der "Kenntnisse im Strahlenschutz" ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Beruf (neue StrlSchV)

Zeit

09:30 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

20

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Webinar: Stufe S: Sensibilisierte Person Hochvolt-Technologie - - 03.11.2025

Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (DGUV-I 209-093)


Inhalt

- Einweisung DGUV Information 209-093
- Unterschiede der Hochvolt-Technik in Fahrzeugen
- Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch sowie Servicearbeiten: Innen- und Außenreinigung, Wechsel von Scheibenwischblättern,
Auffüllen von Wischwasser, Benutzung von Befüll-Anschlüssen wie Motoröl oder Kühlwasser, Bedienelementen mit neuen Symbolen
sowie neuer Anschlüsse (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)

Nutzen

Als Basis aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit HV-Fahrzeugen stehen, benötigen Sie die Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person nach DGUV-I 209-093. Diese dient als Grundlage aller weiterführenden Schulungen, die Sie je nach Qualifikation (1S, 2S oder 3S) für bestimmte Arbeiten an HV-Fahrzeugen berechtigen.

Mit dieser werden Sie zur Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen, dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Servicearbeiten unterwiesen und berechtigt.

Die Sensibilisierung für HV-Fahrzeuge kann durch geeignete Personen, wie einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP nach Stufe 1S) oder einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden

Zielgruppe

Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter

Zeit

09:00 - 11:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder als Online-Schulung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

225 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

42.75 EUR

Bruttopreis

267.75 EUR

Ansprechpartner

Frau Vivian Laube
0160 8881799
akd-hh@tuev-nord.de
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