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Veranstaltungskalender

Eingeschränkte Sachkunde - Chemikalienverbotsverordnung - 04.11.2025

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV


Inhalt

Übersicht europäisches und deutsches Chemikalienrecht
EU-Recht:
- REACH (EG 1907/2006)
- Pflanzenschutzmittel- und Biozid-Verordnung (EU 1107/2009, EU 528/2012)
- Einstufung und Kennzeichnung nach CLP (EG 12727/2008)
- PIC, POP und F-Gase-VO

Nationales Recht
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung und TRGS
- Chemikalienverbotsverordnung
- Chemikaliensanktionsverordnung

Schnittstellen zum Umweltrecht
- Gefahrgut (GGVSEB, ADR, GbV)
- Wasserrecht (WHG, AwSV)
- Abfallrecht (KrWG, AVV)

Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnung

Stoff- und Gemischbeispiele

Anforderungen an die Abgabe von Chemikalien

Inverkehrbringensverbote

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Praxis und Diskussion

Nutzen

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Fachkenntnisse zur Erlangung der eingeschränkten Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV als Vorbereitung auf die behördliche Prüfung:

Lernen Sie in unserem Sachkundelehrgang, die Chemikalienverbotsverordnung zu verstehen und die richtigen Konsequenzen für den Vertrieb gefährlicher Chemikalien abzuleiten:
Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen, und regelt die notwendige Sachkunde dafür. Unser Kurs deckt die eingeschränkte Sachkunde ohne Pflanzenschutzmittel und Biozide ab.
In unserem Seminar vermitteln Ihnen praxiserfahrene Referenten die Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts. Sie werden anhand von Lernerfolgskontrollen auf die Prüfungsfragen zur Erlangung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vorbereitet.
Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Abgabeanforderungen und Beschränkungen.
Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referenten zur Verfügung.

Zielgruppe

Abgabebeauftragte Personen, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Die Prüfung zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung wird vor der sachlich und örtlich zuständigen Behörde abgelegt. Hierzu ist eine separate Anmeldung bei der Behörde und das Vorlegen des Personalausweises notwendig. Infos erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der TÜV NORD Akademie.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - 04.11.2025


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

860 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

163.4 EUR

Bruttopreis

1023.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
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Sicherheitskonzept gemäß §43 MVStättVO erstellen - 04.11.2025

Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Versammlungsstättenverordnung


Inhalt

Organisationsstruktur - Verantwortung und Pflichten
Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben und Regeln
Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
Unterweisungen zur Veranstaltung
Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
Kontrolle und Aufsicht
Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des Veranstalters

Nutzen

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern:

- Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung
- Grundlagen einer Risikobewertung
- Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum

Zielgruppe

Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung - 04.11.2025

Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1


Inhalt

Gesetzliche Neuerungen

Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Auslegung und Kommentar der Regelungen

Technische Neuerungen (DIN-Normen etc.)

Sicherheitsbelehrung

Diskussion praktischer Problemfälle

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie kommen damit Ihrer Verantwortung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach und halten Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand. Erfahrene Referenten informieren Sie umfassend über gesetzliche Neuerungen und den aktuellen Stand von Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte. Auch Neuerungen in Normen werden angesprochen. Der Austausch über Problemfälle aus der Praxis rundet das Seminar ab.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aller Branchen

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - 04.11.2025


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen

HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Rohrleitungen
- Anforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.

In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
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WHG-Aufbaukurs: Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen - 04.11.2025

Grundlagen beim Umgang mit entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen


Inhalt

Anforderungen aus der BetrSichV, der GefStoffV und der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)

Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr

Primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz (Methodik im Explosionsschutz)

Richtige Auswahl von Arbeitsmitteln für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

Richtiges Arbeiten in Ex-Bereichen

Nutzen

Dieser Aufbaukurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die Grundlagen zum Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Das Seminar dient zum Nachweis über die geforderten zusätzlichen Kenntnisse im Brand- und Explosionsschutz im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es richtet sich in erster Linie an Fachbetriebe und Betreiber, die fachbetriebspflichtige Tätigkeiten nach WHG durchführen, aber auch an sonstige Interessierte. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse der rechtlichen und technischen Grundlagen, um überwachungsbedürftige Anlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen sicher errichten, instandsetzen und betreiben zu können. Ebenso erhalten Sie Informationen, um die Eigenschaften und das Verhalten entzündbarer Flüssigkeiten und Gase beurteilen und so den Brand- und Explosionsschutz sicherstellen zu können.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Praxisorientierte Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar zum WHG bietet Ihnen viele Gelegenheiten, um sich mit Teilnehmenden und Referenten auszutauschen.

Zielgruppe

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG, Mitarbeiter von Anlagenbetreibern oder Behörden, aber auch sonstige Interessierte.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? sowie an einem der nachfolgend aufgeführten WHG-Fachkurse nachweisen:
? Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen
? Arbeiten an Biogas-/JGS-Anlagen
? Arbeiten an Dichtflächen
? Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
? Reinigen und Stilllegen
Alle anderen Interessierten brauchen keine besonderen Kenntnisse nachweisen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
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Fuhrparkrecht in der Praxis - 04.11.2025

Rechte und Pflichten von Fuhrparkverantwortlichen


Inhalt

Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen

Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken

Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen

Nutzen

Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.

Zielgruppe

Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Jaqueline Redemann
+49 201 3195533
akd-rr@tuev-nord.de
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Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - 04.11.2025


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

292.6 EUR

Bruttopreis

1832.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Vivian Laube
0160 8881799
akd-hh@tuev-nord.de
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Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Schaltberechtigung - 04.11.2025

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzmaßnahmen

Verantwortlichkeiten, Begriffserklärungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Auswertung von Unfällen und Havarien

Aufbau von Schaltanlagen

Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Freigabe der Anlagen zum Arbeiten
- Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln
- Maßnahmen vor dem Wiedereinschalten

Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter, die bereits eine Schaltberechtigung besitzen und ihrem Arbeitgeber eine Fortbildung vorweisen sollen. Regelmäßige Fortbildungslehrgänge sind besonders wichtig für Schaltberechtigte, die relativ selten schalten. Die Fortbildung unterweist Sie umfassend in den gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Regelungen: Dazu zählen Brandschutzmaßnahmen, Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse zu Aufbau und Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie zum Prüfen der Anlage.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Schaltwärter, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Grundlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
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Webinar: Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen - 04.11.2025


Inhalt

- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HVSystems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: ?Hände weg von orange!?)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer FHV

Nutzen

Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, l-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093. Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten ein Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Personen (FHV). Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zielgruppe

Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter

Zeit

12:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder Online-Schulung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

495 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

94.05 EUR

Bruttopreis

589.05 EUR

Ansprechpartner

Frau Vivian Laube
0160 8881799
akd-hh@tuev-nord.de
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Gefährliche Abfälle - 12 - 05.11.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.

U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:

  • Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
  • Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
  • Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
  • Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
  • Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
  • Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - 05.11.2025

Arbeitsschutzmanagementsysteme gemäß ISO 45001


Inhalt

Anforderungen und Richtlinien an die Managementsystemdokumentation aus:
- DIN ISO 45001
- SCC/SCP
- Bundeslandspezifische Anforderungen wie z. B. OHRIS
- Leitfaden zur behördlichen Überwachung
- Arbeitsschutzmanagementsysteme der Berufsgenossenschaften

DIN ISO 45001 - Anforderungen
- High Level Structure
- Kontext der Organisation
- Festlegung des Anwendungsbereichs des AMS
- Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik und Zielsetzungen
- Verwirklichung im Betrieb (Rollen/Aufgaben, Verantwortlichkeit,
Rechenschaftspflicht und Befugnis)
- Beteiligung und Konsultation
- Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifizierung von Gefährdungen und Beurteilung
- A-Ziele/GS-Ziele und Planung zu deren Erreichung
- Dokumentierte Informationen und deren Lenkung
- Maßnahmenhierarchie
- Änderungsmanagement
- Ausgliederung und Beschaffung
- Auftragnehmer
- Notfallplanung und -reaktion
- Bewertung der Leistung
- Internes Audit und Managementbewertung
- Vorfallanalyse und Verbesserung

Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen

Phasen der Implementierung

Praktische Übungen z. B. zur:
- Betriebsorganisation, Ablauf- und Aufbauorganisation,
- Pflichtendelegation
- Arbeitsschutzrelevante Prozesse
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzliche Nachweisdokumentation
- Berechnung der Einsatzzeiten des Beauftragten
- Falluntersuchungen bei Unfällen/Beinaheunfällen (Vorfallanalyse)

Nutzen

Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:

- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)

Im zweiten Teil lernen Sie die wichtigsten ASM-Modelle wie ISO 45001 und SCC/SCP kennen. Dazu gehören auch Modelle der Berufsgenossenschaften sowie wichtige bundeslandspezifische Anforderungen an ASM. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Einführung eines ASM auf Basis der DIN EN ISO 45001 auf. Sie erläutern Ihnen die Integrationsmöglichkeiten in bereits vorhandene Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme.

Systematischer Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung eines ASM werden intensiv behandelt. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und realistische Einschätzungen zu den Anforderungen am Markt begleiten Sie während der drei Tage. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, ein ASM in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich aufzubauen oder in bereits vorhandene Managementsysteme zu integrieren. Die neue High Level Structure erleichert Ihnen den Aufbau eines integrierten Managementsystems.

Am Nachmittag des dritten Tages können Sie an der abschließenden Prüfung teilnehmen. Mit der erfolgreichen Absolvierung erwerben Sie das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die mit dem Aufbau und der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen betraut sind, ebenso an Managementbeauftragte (Qualitätsbeauftragte, Umwelt- und Energiemanagement-Beauftragte), die den Bereich Arbeitsschutzmanagement gem. DIN EN ISO 45001 übernehmen werden und in bestehende Systeme integrieren wollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Arbeitsschutzmanagement-Beauf

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