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Das VDI Wissensforum ist der Weiterbildungsanbieter des Verein Deutscher Ingenieure. Unser Angebot umfasst ein breites Spektrum von jährlich 1.000 Veranstaltungen in ganz Deutschland.
In unseren Tagungen, Seminaren, Konferenzen und Inhouse-Seminaren bringen wir Ingenieure, Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen der Technik und des Managements auf den aktuellen Stand des Wissens. Unser Veranstaltungsprogramm enthält qualifizierte Angebote zu allen Segmenten des Ingenieursberufs sowie zu Themen aus Wirtschaft, Recht und Management, in denen wir Fachwissen und Schüsselqualifikationen zu souveräner Kompetenz vereinen.
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Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen - 8 - 08.05.2026
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz. Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dies also durch sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben, wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, obere Wasserbehörden als Mittelbehörden z. B. bei den Regierungspräsidien und oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen dabei im anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz (fast) ausnahmslos die geltenden „Vollregelungen“ der Konkurrenzgesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung; Oberflächengewässerverordnung) um. Diese wird verstärkt durch europäische Richtlinien und europaweit einheitliche Vorgaben beeinflusst – wie z. B. aus der Wasserrahmenrichtlinie (‚WRRL‘), mittlerweile aber auch aus der sog. Industrieemissionsrichtlinie (‚IED‘) oder den zugehörigen Referenzdokumenten (‚BREFs‘) zu best-verfügbaren Techniken bestimmter Branchen bzw. dort vorhandener Anlagen.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Umweltämter mit ihrer Abteilung “Abwasserüberwachung”, Abwasserverbände, Entsorgungseigenbetriebe) vollzogen werden.
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