Profil
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
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Auffrischung der Fachkunde und der Sachkunde für Schimmelpilzsanierung - 547 - 16.11.2025
Zweitägiger Zertifikats-Auffrischungslehrgang (online)
Zweitägiger Zertifikats-Auffrischungslehrgang (online)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheits-technischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.
Die TRGS 524 regeln die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, also bei der Arbeit im Bereich Schimmelpilzsanierung.
Die TRGS 524 fordert unter Nr. 3.1 Nr. 6, dass sich Fach- oder Sachkundige für Arbeiten im kontaminierten Bereich regelmäßig fortbilden müssen.
Der Begriff „regelmäßig“ wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 3 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.
Die derzeit letzte Änderung der TRGS wurde am 31.03.2022 veröffentlicht. Sie aktualisiert die zuvor veröffentlichte Fassung von Januar 2014, die bereits im Oktober 2019 in einigen Punkten angepasst wurde.
Das Umweltinstitut bietet hierzu einen zweitägigen Auffrischungslehrgang mit aktuellen Schwerpunkten an.
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Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 46 - 08.12.2025
IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag)
IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag)
IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgut-beauftragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.
Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.
Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.
Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgaben geschult werden. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Teilnahme an der IHK-Prüfung nachzuweisen. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.
Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.
Schulungsunterlagen
In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags enthalten! Sie erhalten das aktuelle ADR 2023, das Buch "GB-Schulung" und einen mehrere Wochen gültigen, persönlichen Online-Zugang für den Gesamt-Fragenkatalog der IHK-Gefahrgutbeauftragtenprüfung inkl. Musterlösungen (ecomed-Verlag).
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