Profil
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
Wir sind ... unabhängig +++ kundenorientiert +++ aktuell +++ praxisnah +++ und jederzeit für Sie erreichbar

Altlasten für Einsteiger - 248 - 21.08.2026
Eintägiges Online-Live-Seminar zur Einführung in die Systematik der Altlastenbearbeitung
Der Begriff Altlast bezeichnet im Umweltschutz und der Raumplanung einen abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche, der infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens (Bodenkontamination) oder des Grundwassers (Grundwasserverschmutzung) aufweist.
Als Beispiele gelten stillgelegte Müllkippen, Halden mit Produktionsrückständen, alte Ablagerungen, Aufschüttungen oder Auffüllungen, die eine Gefahr für Umwelt und Grundwasser darstellen.
Aktuelle Pressemeldung vom 5. Juni 2021:
Im Juli 2021 startet der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim die letzte Phase der Bodensanierung südlich des Werksgeländes. Das Unternehmen hat für die Beseitigung von Altlasten insgesamt rund 100 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet, aus denen diese Maßnahmen finanziert werden.
Seit 2013 treibt das Unternehmen das Projekt in dem Geländestreifen mit großem Aufwand voran. In dem Bereich befanden sich früher Sand-, Kies- und Tongruben aus dem 19. Jahrhundert, die Boehringer 1917 erwarb und in den folgenden Jahrzehnten, vor allem in den 50er und 60er Jahren, zur Ablagerung von Produktionsrückständen nutzte.
Die Sanierungsarbeiten sollen Ende 2022 abgeschlossen sein, sodass zu Jahresbeginn 2023 die Renaturierung eingeleitet werden kann."
ALTLASTEN – Deutschland hat seit 1999 ein Bodenschutzrecht, das für die Altlastenbearbeitung praxistaugliche rechtliche und fachtechnische Instrumente zur Verfügung stellt. Aber es gibt noch viel zu tun!
Das eintägige Einsteigerseminar gibt einen allgemeinen Überblick über die Systematik und die Arbeitsschritte in der Altlastenbearbeitung . Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen , Definitionen und Begriffen in der Altlastenproblematik wird ein allgemeiner Überblick über die Entstehung und Auswirkungen , sowie die Erkundung, Bewertung, Sanierung und Nachsorge gegeben.
Dieser Übersichtskurs soll das Verständnis für die Systematik der Bearbeitung, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Behörden und Beteiligten fördern und „Nichtfachleuten“, die mit einer Altlastenproblematik konfrontiert sind, eine Hilfestellung geben, welche weiteren Schritte notwendig sind und wer zu informieren und einzubinden ist.
Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf das Seminar „Sachverständiger für Altlasten“, viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten“, das jeweils in der Woche nach dem Einsteigerseminar stattfindet.
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VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - 248 - 21.08.2026
Eintägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 248 - 21.08.2026
Eintägiger Praxis-Workshop, um die gesetzlichen Anforderungen (TRwS) sach- und praxisgerecht umzusetzen. Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.
Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes - 248 - 24.08.2026
Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik
Augen auf beim Grundstückskauf!
„Altlast bedeutet immer auch Kostenlast.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1999. Auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 zur Begrenzung der Haftung des Grundstückseigentümers hat sich dies nicht grundlegend geändert.
Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten.
Die Haftung des Verursachers oder des Grundstückseigentümers kann gerade bei Altlasten in die Millionen gehen. Wie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung beweist, sind die Fälle, in denen das Vorhandensein einer Altlast über das wirtschaftliche Schicksal des Verantwortlichen entscheidet, nicht gerade selten.
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 248 - 24.08.2026
Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Da die gesetzlichen Bestimmungen im alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 248 - 24.08.2026
Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Da die gesetzlichen Bestimmungen im alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.
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Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - 248 - 24.08.2026
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.
5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.
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UBB 2026 - Umweltbaubegleitung - 248 - 24.08.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen.
Sachverständiger für Altlasten - 248 - 24.08.2026
Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten
Kompaktseminar zur Erlangung der Vorraussetzungen für die Zulassung als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten
Zertifikatslehrgang in den Bereichen Rechtsgrundlagen, Erfassung, Erkundung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten. Altlastenseminar gem. der notwendigen Weiterbildung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde im Sinne des § 18 BBodSchG und des Merkblattes der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO). Lehrgang für die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG und § 36 GewO auf den Sachgebieten 1 bis 5.
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Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen - 248 - 25.08.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Lagerung von Gefahrstoffen - TRGS 510 - 248 - 25.08.2026
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung der Gefahrstofflagerung gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 regelt grundsätzlich die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Je nach Menge und in Abhängigkeit von den chemischen Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe, sind neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen weitere gesetzliche Vorgaben und Regelungen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Brand- und Explosionsschutz zu beachten.
Die TRGS 510 unterscheidet sich im Vergleich mit den ehemaligen Lagervorschriften (TRGS 514/TRGS 515) dadurch, dass die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften geregelt ist.
Die Praxis zeigt, dass gerade bei der Zusammenlagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Probleme auftreten können. Anhand ihrer Gefährdung erfolgt die Einteilung in Lagerungsklassen (Kapitel 13 der TRGS 510). Die Gefährdungsbeurteilung wird zum zentralen Steuerungselement in der TRGS 510. Gefährdungen sind zu ermitteln, zu beurteilen und passende Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Im Rahmen des eintägigen Seminars informieren wir Sie ausführlich über die Inhalte der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510, die betrieblichen Auswirkungen und den notwendigen Handlungsbedarf beim Lagern von Gefahrstoffen.
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Brandschadensanierung - 248 - 25.08.2026
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Mit Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-00 4 (ehem. BGR 128).
Im Zuge eines Brandes können aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien durch Feuer und Hitzeeinwirkung gesundheitsgefährdende und umweltgefährdende Stoffe frei gesetzt werden.
Personen, die mit der Leitung und der Aufsicht einer Brandschadensanierung und/oder mit Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen betraut sind, müssen eine entsprechende Fachkunde nachweisen, um für die besonderen Gefahren im Rahmen solcher Sanierungsarbeiten sensibilisiert zu sein.
Neben der DGUV Regel 101-004 verweisen die VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“, die VdS 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ und TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ auf fachkundige Personen für Arbeiten im Zuge einer Brandschadensanierung.
Der Lehrgang beantwortet u. a. folgende Fragen:
- Welche Maßnahmen, im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, müssen im Rahmen einer Brandschadensanierung getroffen werden?
- Welche Schadstoffe können durch Brände frei werden und mit welchen gesundheitlichen Gefährdungen ist zu rechnen?
- Welche Reinigungsverfahren und -maßnahmen eignen sich für Brandschäden?
- Wie entsorge ich die Abbruchmaterialien richtig?
- Was muss ich dabei beachten?
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