Profil
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
Wir sind ... unabhängig +++ kundenorientiert +++ aktuell +++ praxisnah +++ und jederzeit für Sie erreichbar

Evakuierungs- und Räumungskonzepte - 418 - 24.02.2026
Zweitägiger Online-Live-Zertifikatslehrgang zur Planung und Durchführung von Räumungen/Evakuierungen in Gebäuden
Zweitägiger Online-Live-Zertifikatslehrgang zur Planung und Durchführung von Räumungen/Evakuierungen in Gebäuden
Berichte der Feuerwehren über Brandereignisse zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf.
Das gilt insbesondere für Objekte mit Publikumsverkehr, Kindern, Kranken oder Behinderten, und ganz besonders für Einrichtungen, in denen sich viele Menschen aufhalten, z. B. Verkaufsstätten. Grund hierfür ist die meist völlig unzureichende Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen auf den Ernstfall.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.</p><p>Nach der Versammlungsstättenverordnung und zum Beispiel auch nach der Verkaufsstättenverordnung ist der Betreiber der Verkaufsstätte oder Versammlungsstätte in der Fürsorgepflicht, brandschutztechnisches Hilfspersonal auszubilden.
Um auf den Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in diesem Seminar, was Sie beachten müssen, damit eine Evakuierung und Räumung erfolgreich durchgeführt werden kann: von den rechtlichen Grundlagen über Flucht- und Rettungspläne und die Organisation der Ersten Hilfe bis hin zu Evakuierungsübungen.
Mehr erfahren
Kühlturmhygiene - Zertifiziertes Seminar nach VDI-MT 2047 Blatt 4 - 380 - 24.02.2026
Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
Die Schulung richtet sich an Verantwortliche für die Planung und Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen. Dazu zählen insbesondere Bauherren, Architekten, Planer, technische Leiter, Betriebspersonal, Gebäudemanager und Dienstleister. Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
Mehr erfahren
Abfallrecht aktuell - 258 - 25.02.2026
Eintägiger Lehrgang zur Erlangung bzw. Auffrischung der Sachkunde als beauftragte Person im Bereich Abfall
Eintägiger Lehrgang zur Erlangung bzw. Auffrischung der Sachkunde als beauftragte Person im Bereich Abfall
Ziel des vorliegenden Seminars ist es, die aktuellen Veränderungen des Abfallrechts sowie die dazugehörigen Grenzbereiche (z. B. Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht) kompakt und verständlich darzustellen.
Dabei sollen die Entwicklungen auf europäischer Ebene sowohl für bestehende Regelungen (z. B. grenzüberschreitende Abfallverbringung) wie auch geplante EU-Regelungen thematisiert werden.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Veränderungen, die durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz hervorgerufen werden. Abgesehen von den rechtlichen Neuerungen, die direkt dem Gesetz zu entnehmen sind, werden alle Landesabfallgesetze angepasst, das untergesetzliche Regelwerk überarbeitet bzw. fortgeschrieben und z. T. gänzlich neue Verordnungen verabschiedet (z. B. die künftige Anzeige- und Erlaubnisverordnung). Die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu einzelnen abfallrechtlichen Fragestellungen soll das Bild zur Sachstandanalyse vervollständigen.
Da sich die praktische Durchführung des Entsorgungsgeschehens nicht ausschließlich mit abfallrechtlichen Vorschriften bewältigen lässt, sollen abschließend die wesentlichen Änderungen von rechtlichen Grenzbereichen wie Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht</strong> besprochen werden.
Mehr erfahren
Energietechnik kompakt - 142 - 25.02.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Die Veranstaltung ist bundesweit staatlich anerkannt für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.
Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.
Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.
Mehr erfahren
Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung - 399 - 25.02.2026
Eintägiges Aufsatzmodul zum Umweltbaubegleitung-Grundmodul. Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung durch die Deutsche Bahn AG.
Eintägiges Aufsatzmodul zum Umweltbaubegleitung-Grundmodul. Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung durch die Deutsche Bahn AG.
Das Seminar dient auch zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung (Qualifikationsnachweis) für die „Umweltfachliche Bauüberwachung“ durch die Deutsche Bahn AG (für Büros, die sich im Bereich Umweltbaubegleitung um Aufträge bei der Deutschen Bahn bewerben möchten).
Das Seminar Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung ist ein Aufsatzmodulzum zweitägigen Lehrgang Umweltbaubegleitung, den das Umweltinstitut als Grundmodul anbietet. Im Grundmodul werden umfassende Kenntnisse zu dem vielfältigen und komplexen Themenbereich UBB vermittelt. Die Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf den allgemein rechtlichen und fachlichen Grundlagen, dem speziellen Leistungsbild, den Aufgaben und Pflichten, den Qualifikationsvoraussetzungen, den Schnittstellen und Handlungsabläufen auf der Baustelle sowie den Rechtsfolgen. Hierzu werden konkrete Beispiele aus der Praxis präsentiert und fallspezifische Lösungen diskutiert.
Die Teilnahme an diesem zweitägigen Lehrgang und die Aushändigung des entsprechenden Teilnahmezertifikats durch das Umweltinstitut Offenbach ist auch ein erster Schritt zur Erlangung des Qualifikations- bzw. Sachkundenachweises für die Umweltbaubegleitung bei Bauprojekten der Deutschen Bahn AG.
Als abschließendes Qualifikationskriterium und endgültigen Eignungsnachweis für die UBB bei Bahnprojekten führt die DB AG eine spezielle (ca. 20-minütige) Sachkundeprüfung durch, die die bahnspezifischen Anforderungen zu Grunde legt und abprüft.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung der DB AG ist neben der Teilnahme am zweitägigen Lehrgang Umweltbaubegleitung und entsprechenden fachlichen Vorerfahrungen die Teilnahme an dem vorliegenden eintägigen Aufsatzmodul. Dieses Aufsatzmodul behandelt vertieft die bahnspezifischen Ansprüche an die UBB und bereitet gleichzeitig gezielt auf die Sachkundeprüfung der DB AG vor.
Aktuelle Termine für die Sachkundeprüfung der Deutschen Bahn:
Termine für die Sachkundeprüfung der Deutschen Bahn und die Vorgehensweise zur Online-Anmeldung bei der Deutschen Bahn erfahren Sie im Seminar. Die Termine werden nach Bedarf festgelegt.
Mehr erfahren
Fortbildung im Brandschutz - 42 - 25.02.2026
Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.
Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.
Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. „Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“
Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.
Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.
Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.
Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:
- Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
- Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
- Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
- Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
- Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
- Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund
Mehr erfahren
Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 7 - 26.02.2026
Eine Zwischenbilanz aus der Praxis
Eine Zwischenbilanz aus der Praxis
Die "neue" Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist seit 01. August 2017 in Kraft. Sie löst die in der Vergangenheit im abfallwirtschaftlichen Vollzug eher wenig beachtete Vorgängerverordnung ab und soll durch neue und striktere Regelungen in der Getrenntsammlung der betrieblichen Gewerbeabfälle den Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung sicherstellen.
Die zum Vollzug Verpflichteten reichen von der Tankstelle nebenan bis hin zu großen Industriebetrieben. Auch kommunale Träger unterliegen, sofern sie selbst Abfallerzeuger sind, den neuen Getrenntsammlungspflichten.
Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen. Auch für Bau- und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Darüber hinaus hat der Abfallerzeuger eine Erklärung des Übernehmers der Abfälle vorzuhalten, die die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur stofflichen Verwertung belegt. Für den Fall, dass dem Abfallerzeuger eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist es ausnahmsweise erlaubt, Abfälle gemischt zu sammeln. Dieses Abfallgemisch ist in jedem Fall einer Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Diese Vorbehandlungsanlage wiederum muss nach dem Willen der Verordnung eine Sortierquote von 85% und eine Recyclingquote von mindestens 30% erfüllen.
Abfallerzeuger und -besitzer von Bau- und Abbruchabfällen bei Neubau-, Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen müssen zukünftig Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik getrennt halten. Ist dem Abfallerzeuger eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist es gestattet, Abfälle gemischt zu sammeln. Die Kriterien entsprechen annähernd denen der oben thematisierten Gewerbeabfälle. Die Erfüllung der Pflichten oder das Abweichen von diesen Verpflichtungen sind gleichfalls zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
Der Kurs befasst sich mit den konkreten Auswirkungen der neuen Entsorgungspflichten in der Praxis. Anhand von Beispielen werden die neuen Dokumentationspflichten erläutert.
Mehr erfahren
Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 27.02.2026
Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519
Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Mehr erfahren
Interner Umweltauditor/Umweltbetriebsprüfer - 53 - 02.03.2026
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops zu Aufbau und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS und Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops zu Aufbau und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS und Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011
Umweltmanagementsysteme ermöglichen es, die betriebliche Umweltleistung systematisch zu verbessern, Risikopotenziale zu minimieren, Kosteneinsparungen aufzudecken sowie Rechtssicherheit und das Unternehmensimage zu verbessern.
Das Seminar bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Umweltmanagementsysteme effizient umsetzen, weiterentwickeln und auditieren zu können.
Der Lehrgang vermittelt praxisnah die Anforderungen der ISO 14001 und EMAS an Umweltmanagementsysteme sowie die Anforderungen der DIN EN ISO 19011 an die Durchführung von internen Audits. Es werden verschiedene Umsetzungssbeispiele zur erfolgreichen Einführung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen aufgezeigt. Die Teilnehmer erwerben zusätzlich Kenntnisse zu den wichtigsten Neuerungen des Normen-Entwurfs ISO 19011:2025 und zur Anwendung KI-gestützter Lösungen für Managementsysteme und Audits.
Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.
In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
Voraussetzung
Das Seminar setzt Grundkenntnisse zu Umweltmanagementsystemen und Kennnisse zum betrieblichen Umweltrecht voraus. Basiswissen erwerben Sie im Grundlehrgang Umweltmanagementfachkraft. Ausführliche Kenntnisse zum Umweltrecht erwerben Sie in den Fachkundelehrgängen:
- Betriebsbeauftragter für Abfall
- Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
- Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Mehr erfahren
Entsorgung von Baustellenabfällen - 225 - 02.03.2026
Eintägiger Fachkundelehrgang zum Entsorgungs- und Verwertungsmanagement. Bodenmanagement | Bauleiterschulung | Praxis zum Abfallrecht und zur Deklaration von Abfällen
Eintägiger Fachkundelehrgang zum Entsorgungs- und Verwertungsmanagement. Bodenmanagement | Bauleiterschulung | Praxis zum Abfallrecht und zur Deklaration von Abfällen
Im Zuge einer Baumaßnahme können die unterschiedlichsten Abfälle entstehen. Bodenaushub beim Neubau, ggf. Altlasten bei Industriebaumaßnahmen sowie Bau- und Abbruchmaterial bei Altbaurenovierung. Abbruch sowie Baustellenmisch- und Sonderabfall sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu vermeiden, stofflich und nachrangig energetisch zu verwerten, vorzubehandeln oder als letzte Option geordnet zu beseitigen. Durch die Kenntnis der aktuellen Gesetze, deren Wechselbeziehungen und Querverbindungen können alternative Entsorgungsstrategien im Rahmen eines qualifizierten Boden- / Abfallmanagements erkannt und umgesetzt werden. Wichtig dabei ist zu wissen, ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle anfallen. Dabei hilft die Kenntnis über die Historie des Grundstücks sowie über das Vorhandensein möglicher Altlasten sowie ggf. von Sanierungsstrategien.
Alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Bauunternehmer bis zum Planer, haben in diesem Lehrgang die Gelegenheit, die Grundzüge der Altlastenuntersuchung sowie der Kreislaufwirtschaft kennenzulernen und die Entsorgung von Baustellenabfall anhand praktischer Beispiele zu studieren.
Mehr erfahren
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - 37 - 02.03.2026
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.
5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.
Mehr erfahren
Qualitätsmanagement-Auditor/in - 453 - 02.03.2026
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011
Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011
Qualitätsmanagement ist ein bewährtes Instrument zur Optimierung der Unternehmensleistung, Verbesserung der Wettbewerbssituation, Minimierung von Risiken und damit zum langfristigen Bestehen am Markt.
Es umfasst alle Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Optimierung von Prozessen in Unternehmen mit dem Ziel, eine bestimmte Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung zu erreichen. Kundenorientierung hat dabei eine herausragende Bedeutung. Zufriedene Kunden und effiziente Prozesse sichern nachhaltig den Erfolg des Unternehmens.
Die Norm ISO 9001 beschreibt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem. Die überarbeitete Fassung enthält eine neue Struktur (High Level Structure), die die Umsetzung in einem integrierten Managementsystem erleichtert und einen prozessorientierten Ansatz fördert.
Das Seminar bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Qualitätsmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und auditieren zu können. Das Seminar vermittelt praxisnah die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001. Die Teilnehmer erlernen die Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011 sowie die Durchführung wertschöpfender integrierter Audits. Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
Mehr erfahren