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Erstellung von Brandschutzkonzepten - 22 - 14.05.2025

Zweitägige Praxisschulung mit Zertifikat


Die Veranstaltung dient auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten).

Für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) wird auf der Grundlage der Landesbauordnungen ein ganzheitliches Brandschutzkonzept gefordert.

Im Brandschutzkonzept soll der Nachweis für die Umsetzung der Schutzziele des Bauordnungsrechtes über die Verknüpfung aller brandschutztechnischen Einzelmaßnahmen in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden, um den Bauaufsichtsbehörden und den im Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Brandschutzdienststellen eine Beurteilungsgrundlage zu verschaffen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob für das Bauvorhaben besondere Anforderungen gestellt werden müssen oder Erleichterungen zugelassen werden können.

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ESG-Reporting /Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 555 - 14.05.2025

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung


Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie alles Wichtige zur neuen EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.

Ab 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro.

Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Unternehmen nun verpflichtet ist, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.

Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten.

In diesem Lehrgang lernen Sie:

Die Inhalte der neuen Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.

Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.

Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.

Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.

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Immissionsschutz für Einsteiger - 84 - 14.05.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Immissionsschutz betrifft alle Betriebe, auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/r Beauftragten.

Die Anforderungen des Immissionsschutzes sind vielfältig und umfassen Schutz-, Vorsorge-, Genehmigungs- und Berichtspflichten.

Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die die Aufgaben des Immissionsschutzes wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die erforderlichen Grundkenntnisse.

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Denkmalschutz als Zuständigkeitsfeld der Umweltbaubegleitung - 567 - 15.05.2025

Eintägiges Online-Seminar zum Thema Denkmalschutz im Baugeschehen – Handwerkszeug für die Planungsphase, Bauabläufe und Schnittstellen zu anderen Themen rund um den Bau.


Die Archäologie – der Endgegner im Gelände?

Kultur ist Länderhoheit: Zuständigkeiten, Gesetze und Besonderheiten in den 16 Bundesländern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone.

Denkmal-Pflichten der Vorhabenträger – und was bedeutet dies für das Projekt?

Wo Pflichten sind, ergeben sich da auch Rechte oder zusätzliche Möglichkeiten?

Ein Bauvorhaben in zuvor unberührtem Boden bringt oft denkmalschutzrechtliche Konflikte mit sich. Scheinbar unsichtbar liegen die meisten Bodendenkmale unter der Erde. Bei einer Zerstörung durch den Bau sollen alle Informationen und Funde des Denkmals archiviert werden, um sie für die spätere fachliche Auswertung und Erforschung zu erhalten. Was bedeutet das? Und wie kann der zeitliche Rahmen dafür abgeschätzt werden? Was gibt es außerdem im Umfeld von Baudenkmalen zu beachten?

Im UVPG ist das kulturelle Erbe als Schutzgut enthalten und muss folglich in der UVP berücksichtigt werden – in der Bauausführung ist oftmals eine frühe Kontaktaufnahme zu archäologischen Fachfirmen angezeigt.

Während sich für andere Schutzgüter längst Routinen in der Bearbeitung und Berücksichtigung etabliert haben, liegt der Umgang mit Boden- und Baudenkmalen für die Planenden oftmals im Dunkeln. So werden hohe Aufwände oder umgehbare Konfliktpunkte übersehen und es wird viel zu spät erkannt, wie die zeitlichen Aspekte im Bauablauf einzuflechten sind – oder es gewesen wären.

Unnötige Baustopps und Verzögerungen sind die Folge und führen zu Ärger und Verdruss beim Vorhabenträger. Werden die Denkmalbelange nicht rechtzeitig berücksichtigt und der Umgang transparent dargelegt, steht das Projekt im Fokus der zuständigen Denkmalämter und wird genauestens überwacht und mit zusätzlichen Nachweisforderungen versehen.

Die Umweltbaubegleitung ist, je nach Auftragssituation, potenziell mit dem Schutzgut kulturelles Erbe betraut. Was ergeben sich daraus für Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase? Kann jedes Bodendenkmal ausgegraben werden? Gibt es No-Goes oder absehbare sehr aufwendige Denkmalflächen? Welche Maßnahmen schützen ggf. das Denkmal und somit seine Ausgrabung?

Wie bestimme ich den zeitlichen Rahmen für die archäologischen Arbeiten und stelle eine passende Anfrage bei einer archäologischen Fachfirma? Was können nichtinvasive Voruntersuchungen leisten – und was nicht? Was können Sondageschnitte leisten?

Welche Möglichkeiten gibt es, bei Zeitdruck, Schlechtwetter oder aufwendigen Befunden eine Dokumentationsweise zu fordern, die auf dem Bau Arbeit bzw. Arbeitszeit erspart – und was bedeutet dies für die Nacharbeiten und daraus resultierenden Kosten? In welchen Fällen kann ggf. sogar bauseitig Technologie zur Unterstützung eingesetzt bzw. angeboten werden?

Die Informationen werden abgerundet mit Erfahrungen aus der Praxis, Beispielen unterschiedlichster Bau- und Denkmalsituationen, sowie dem Aufzeigen von Missverständnissen und Stolperfallen im Kontakt mit archäologischem Fachpersonal von Ämtern und Firmen.

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Energieeffizienz in Gebäuden - 107 - 15.05.2025

Einführung in das strategische Energiemanagement


Die Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen gewinnt eine immer größere Bedeutung. Für die Facility Management- und Energiedienstleistungsbranche ergeben sich daraus neue Herausforderungen und auch neue Chancen. Energieeffizienz ist die Grundlage, um CO2-Emissionen zu reduzieren, den Energieverbrauch zu senken und somit die Nachhaltigkeit von Gebäuden und Anlagen zu erhöhen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 01.01.2024 in Kraft.  Das Seminar vermittelt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sowie die Anpassungen der Novellierung.

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Gewässerschutz für Einsteiger - 49 - 15.05.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Betrieblicher Gewässerschutz umfasst in erster Linie das Einleiten von Abwasser sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dies betrifft auch Betriebe, die keinen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen müssen.

Die Anforderungen dazu sind umfangreich und die daraus entstehenden Aufgaben müssen in allen Betrieben ermittelt und organisiert werden. Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die Grundkenntnisse zum betrieblichen Gewässerschutz.

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Kranführer - Ausbildung - 312 - 15.05.2025

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.


Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.

Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.

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TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - 589 - 15.05.2025

Eintägiges Seminar zum Aufbau und der Struktur der TRBS 1201, auch geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde Störfallbeauftragte/r


Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbeauftragten. Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor.

„Was muss geprüft werden?“, „Wann sind Prüfungen erforderlich?“ oder „Wer ist zur Prüfung befugt?“ – solche und ähnliche Fragen führen häufig zu internen Diskussionen und Unsicherheiten in Unternehmen. Die TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ bietet dabei ein praxisnahes Hilfsmittel zur Klärung dieser Fragestellungen.

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Asbest- 233 - 16.05.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen <strong>Asbesthochphase</strong> wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen <strong>Asbest</strong> verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass <strong>Asbest</strong> krank macht und sogar tötet.</p><p>In Deutschland ist heute die Verwendung von <strong>Asbest</strong> und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer <strong>Asbestprodukte</strong>, sie wirken jedoch nicht, wenn <strong>Asbest</strong> bereits vorhanden ist.</p><p>Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von<strong> Asbest</strong> ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. <strong>Asbest</strong> verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit <strong>Asbest</strong> in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.</p><p>Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten<strong> Asbestfasern</strong> und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die <strong>Asbestgefahr</strong>. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt <strong>Asbest</strong>!</p><p>Die besonderen Eigenschaften von <strong>Asbest:</strong></p><ul><li>Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden</li><li>Ist fast unbegrenzt haltbar</li><li>Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar</li><li>Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar</li><li>Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest</li><li>Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten</li><li>Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf</li></ul><p>Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über <strong>Asbest</strong> zu informieren.</p><p>Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit <strong>Asbest</strong> sind in den <strong>Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519</strong> erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.</p>

Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 16.05.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Asbest - 233 - 16.05.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren  Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest! Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder  Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 16.05.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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