Profil
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
Wir sind ... unabhängig +++ kundenorientiert +++ aktuell +++ praxisnah +++ und jederzeit für Sie erreichbar

Asbest Kurzlehrgang - 99 - 10.09.2025
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 10.09.2025
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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KomKlima - 627 - 10.09.2025
Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung
Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung
Um die Bevölkerung und Umwelt vor Extremereignissen wie Überhitzung oder Starkregen zu schützen und weitere Folgen abzumildern, ist neben dem Klimaschutz die Klimaanpassung in Städten und Gemeinden entscheidend. Kommunen sind dabei wichtige Akteure.
Seit Juli 2024 sind Kommunen zur Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten nach dem neuen Bundesgesetz zur Klimaanpassung verpflichtet und damit zum aktiven Handeln aufgefordert. Klimaresilienz ist ein sehr umfassendes, komplexes Themenfeld. Nicht nur, weil die unterschiedlichsten Fachbereiche betroffen sind, sondern vor allem auch, weil eine Vielzahl von AkteurInnen, wie z.B. Bevölkerung, Initiativen und Verbände, Politik, Presse, in den Prozess involviert sind. Oftmals ist es eine besondere Herausforderungen diesen unterschiedlichen Aufgaben und auch Erwartungshaltungen gerecht zu werden und gleichzeitig den klaren Fokus auf die Umsetzung der Strategie zu bewahren.
In diesem Seminar wird zunächst wesentliches Grundlagenwissen zur kommunalen Klimaanpassung behandelt. Gemeinsam werden die wesentlichen Bausteine und Erfolgsfaktoren für eine gelungene und nachhaltige Umsetzung betrachtet.
Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen zur Klimaanpassung, sind auch interaktive Elemente Teil der Veranstaltung. Den TeilnehmerInnen wird Raum gegeben, sich untereinander auszutauschen, voneinander zu lernen, sich zu vernetzen und auch ihre eigenen Fragen einzubringen. Zudem setzen sie sich mit der eigenen Situation auseinander, um konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.
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Hygienebeauftragter in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Schulen und Einrichtungen - 493 - 10.09.2025
Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang
Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang
Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Asyl- und sonstigen Massenunterkünften eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen.
Die hygienebeauftragte Person soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber und Arbeitgeber.
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Behavior Based Safety (BBS) im modernen Arbeitsschutz - 367 - 11.09.2025
Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit
Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Der wohl größte Unsicherheitsfaktor in der Arbeitswelt: Der Mensch. Genau auf diesem Ansatz fußt der verhaltensorientierte Arbeitsschutz oder Behaviour Based Safety (BBS). 80 bis 90 Prozent aller Arbeitsunfälle lassen sich schätzungsweise auf unsicheres Verhalten zurückführen. Kann man das ändern? Ja, man kann!
Bei BBS handelt es sich um einen Managementansatz zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten.
Risiken für die Mitarbeiter entstehen nicht nur durch Gefahren am Arbeitsplatz, sondern auch durch die täglichen Entscheidungen der Manager und der Angestellten. Um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit zu steigern und Prozesskosten sowohl kurz- als auch langfristig zu reduzieren, ist die Einführung eines Managementprozesses zur Förderung sicheren Verhaltens zu empfehlen.
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Brancheneinführung in die Entsorgungswirtschaft - 173 - 11.09.2025
Eintägiges Grundlagenseminar zur Einführung in rechtliche und technische Grundlagen der Entsorgungswirtschaft
Eintägiges Grundlagenseminar zur Einführung in rechtliche und technische Grundlagen der Entsorgungswirtschaft
Unser Kompaktseminar vermittelt einen ersten Überblick zur Entsorgungswirtschaft. Gerade am Anfang ist die Komplexität der Branche für Neueinsteiger verwirrend. Begrifflichkeiten können nicht eingeordnet, Abläufe in ihrer Ursächlichkeit nicht durchschaut und Zusammenhänge nicht erkannt werden. Das Seminar führt in die allgemeinen Grundlagen der Entsorgungswirtschaft ein.
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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 11.09.2025
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.
Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.
Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.
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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 11.09.2025
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.
Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.
Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.
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Lagerung von Gefahrstoffen - TRGS 510 - 190 - 11.09.2025
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung der Gefahrstofflagerung gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung der Gefahrstofflagerung gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 regelt grundsätzlich die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Je nach Menge und in Abhängigkeit von den chemischen Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe, sind neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen weitere gesetzliche Vorgaben und Regelungen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Brand- und Explosionsschutz zu beachten.
Die TRGS 510 unterscheidet sich im Vergleich mit den ehemaligen Lagervorschriften (TRGS 514/TRGS 515) dadurch, dass die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften geregelt ist.
Die Praxis zeigt, dass gerade bei der Zusammenlagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Probleme auftreten können. Anhand ihrer Gefährdung erfolgt die Einteilung in Lagerungsklassen (Kapitel 13 der TRGS 510). Die Gefährdungsbeurteilung wird zum zentralen Steuerungselement in der TRGS 510. Gefährdungen sind zu ermitteln, zu beurteilen und passende Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Im Rahmen des eintägigen Seminars informieren wir Sie ausführlich über die Inhalte der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510, die betrieblichen Auswirkungen und den notwendigen Handlungsbedarf beim Lagern von Gefahrstoffen.
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Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen - 8 - 12.09.2025
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dies also durch sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben, wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, obere Wasserbehörden als Mittelbehörden z. B. bei den Regierungspräsidien und oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen dabei im anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz (fast) ausnahmslos die geltenden „Vollregelungen“ der Konkurrenzgesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung; Oberflächengewässerverordnung) um. Diese wird verstärkt durch europäische Richtlinien und europaweit einheitliche Vorgaben beeinflusst – wie z. B. aus der Wasserrahmenrichtlinie (‚WRRL‘), mittlerweile aber auch aus der sog. Industrieemissionsrichtlinie (‚IED‘) oder den zugehörigen Referenzdokumenten (‚BREFs‘) zu best-verfügbaren Techniken bestimmter Branchen bzw. dort vorhandener Anlagen.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Umweltämter mit ihrer Abteilung “Abwasserüberwachung”, Abwasserverbände, Entsorgungseigenbetriebe) vollzogen werden.
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Betriebsanweisungen - 241 - 12.09.2025
Eintägiger Praxisworkshop zum richtigen Erstellen und Verstehen von Betriebsanweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen
Eintägiger Praxisworkshop zum richtigen Erstellen und Verstehen von Betriebsanweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen
Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte
Um Mitarbeiter nachhaltig vor den Gefahren der im Betrieb und der Produktion eingesetzten Gefahrstoffe zu schützen, müssen die im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes aufgeführten Informationen fachkundig interpretiert, richtig beurteilt und in einer Betriebsanweisung für die betroffenen Mitarbeiter verständlich aufbereitet werden. Nur wenn die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes oder einer Zubereitung hinreichend bekannt sind, ist der angemessene Umgang mit dem Stoff am Arbeitsplatz gewährleistet.
Ziel des Workshops ist es, dem Teilnehmer das Handwerkszeug für das Erstellen von Betriebsanweisungen aus den Inhalten und Informationen des Sicherheitsdatenblattes zu vermitteln.
Neben der Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben und den wesentlichen Inhalten der Sicherheitsdatenblätter (SDB) der Hersteller, steht das Erstellen von Betriebsanweisungen im Mittelpunkt des Workshops. Anhand von praktischen Beispielen und Übungen werden der Zweck, die Inhalte und der Aufbau von Betriebsanweisungen erklärt, die Übernahme von Informationen aus dem SDB erläutert und Hinweise für verständliche Formulierungen vermittelt.
Bringen Sie Ihre Beispiele aus der Praxis mit.
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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 12.09.2025
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.
Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.
Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.
Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.
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