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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 30.04.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 30.04.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft - 51 - 05.05.2025

Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungs­­­vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.

Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.

Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.

Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssions­schutz­beauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie A - Raumlufttechnische Anlagen - 328 - 06.05.2025

Zweitägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und Wartung sowie den Betrieb von RLT-Anlagen


Die VDI-Richtlinie 6022 legt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte nach dem Stand der Technik verbindlich fest. Ebenso sind hier Qualifikation und Schulung der an der Planung, der Konstruktion, der Herstellung, der Errichtung und der am Betrieb (inkl. Instandhaltung) beteiligten Personen beschrieben. Diese Tätigkeiten und vor allem die wiederkehrenden Inspektionen der RLT-Anlagen oder deren Komponenten erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie A.

Ziel der Schulung ist es, hygienische Mängel von vornherein zu vermeiden, sie bei bestehenden Anlagen zu erkennen und geeignete Maßnahmen gegen die Vermehrung von Mikroorganismen zu treffen.

Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und Blatt 4.

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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie B - Raumlufttechnische Anlagen -302 - 06.05.2025

Eintägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen


Die Einhaltung und die Kontrolle der Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen setzen eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung des Personals voraus. Wartung und Instandhaltung von Komponenten der Anlagen erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie B.

Hygienische Mängel sollen erkannt und die Vermehrung von Mikroorganismen in den Anlagen vermieden werden. Dabei muss auch auf die geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen geachtet werden.

Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und 4.

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KI im Umwelt- und Energiemanagement - 619 - 06.05.2025

Eintägiger Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz von Techniken und Anwendungen künstlicher Intelligenz im Bereich EHS- und Energiemanagement


Ab dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Die Entwicklung von KI-Technologien hat das Potenzial, unsere Lebens- und Arbeitsweise erheblich zu verändern, indem sie Effizienz steigert, neue Möglichkeiten schafft und innovative Lösungen für komplexe Herausforderungen bietet.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz ermöglicht die komplexen Aufgaben der Verantwortlichen im Bereich EHS- und Energiemanagement schneller und präziser zu erledigen.

KI-Systeme sind in der Lage, große Datenmengen in kurzer Zeit zu analysieren und Muster zu erkennen, die für Menschen schwer zu identifizieren wären. Dies ermöglicht fundierte Entscheidungen und strategische Planungen.

Durch Automatisierung und Optimierung von Prozessen können Unternehmen Kosten sparen, indem sie den Bedarf an manueller Arbeit reduzieren und Ressourcen effizienter nutzen.

Durch die Bereitstellung von präzisen Analysen und Vorhersagen unterstützt KI Führungskräfte, Beauftragte und Manager dabei Verbesserungspotentiale aufzudecken, Risiken zu erkennen,  geeignete Entscheidungen zu treffen und das Managementsystem weiterzuentwickeln.

Im Lehrgang erwerben Sie die Fähigkeit KI-Werkzeuge erfolgreich einzusetzen und innovative Lösungen selbst zu entwickeln.

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Das Gefahrstoffverzeichnis - 509 - 06.05.2025

Dreistündiges Online-Live-Seminar zu den wesentlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses als Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung der im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe


Die GefStoffV (§6) fordert das Führen einer Gefahrstoffverzeichnisses. Außer dem originären Hintergrund der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV (TRGS 400ff) dient es auch als Basis für weiterführende, konkretisierende Gefährdungsbeurteilungen, z.B. nach TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen“, der „innerbetrieblichen Kennzeichnung“ (TRGS 201 - Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und nicht zuletzt dem wichtigen Thema Substitution (TRGS 600).

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Asbest - 233 - 07.05.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest! Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 07.05.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 07.05.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Technisches Wasserrecht für den effektiven Gewässerschutz - 74 - 07.05.2025

Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte


Sachstand zur neuen AwSV!

Aktuelle Entwicklungen über das bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachtende technische Regelwerk (TRwS). Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.

Die überwiegende Mehrzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben betreibt Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Auch in zahlreichen Verwaltungsgebäuden und Handelsobjekten sind AwSV-Anlagen vorhanden.

Durch die am 01.08.2017 in Kraft getretenen AwSV liegt nunmehr eine Rechtsgrundlage vor, die den beim Betrieb von AwSV-Anlagen einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standard bundeseinheitlich regelt. Konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung sind dort jedoch nur teilweise enthalten.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Gemäß § 15 AwSV entsprechen die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den allgemein anerkannten Regeln Technik. Die Einhaltung dieser Technischen Regeln gewährleistet, dass eine AwSV-Anlage den einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standards genügt.

Die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ werden durch eine laufende Fortschreibung und Erweiterung stets an die neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen des Gewässerschutzes angepasst (aktuell wurden Entwürfe einer Neufassung der TRwS 780 sowie der TRwS 786 vorgelegt).

In der täglichen Betriebspraxis sind die

  • TRwS 779 - „Allgemeine Technische Regelungen“ (April 2006)
  • TRwS 780 - „Oberirdische Rohrleitungen“ (Mai 2018)
  • Teil 1: metallische Werkstoffe; Teil 2: glasfaserverstärkte duroplastische Werkstoffe
  • TRwS 785 - „Bestimmung des Rückhaltevermögens R1“ (Juli 2009) Überarbeitung der 1996 eingeführten TRwS 131
  • TRwS 786 - „Ausführungen von Dichtflächen“ (Oktober 2005, Entwurf Mai 2018)
  • TRwS 787 - „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2009)
  • Überarbeitung der 1997 eingeführten TRwS 134
  • TRwS 791- „Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015)
  • Teil 1: Errichtung, Betrieb, Stilllegung

die wichtigsten Regelwerke dieser Reihe.

Das vorliegende Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des Technischen Regelwerkes zur Umsetzung der Anforderungen der VAwS. Themenschwerpunkte sind die oben aufgeführten Technischen Regeln.

Bei Bedarf der Teilnehmer können Fragestellungen aus dem gesamten „Technischen Regelwerk wassergefährdender Stoffe“ behandelt werden.

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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 08.05.2025

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal.  Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Deponie gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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