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Asbest - 233 - 26.11.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in  älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder  Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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EHS-/HSE-Manager - Der Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit - 31 - 26.11.2025

Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001


Eine Vielzahl umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Anforderungen müssen im Unternehmen ermittelt und die Einhaltung organisiert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollten die Aufgaben in einem Managementsystem integriert werden.

Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

Für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Aufgaben und Prozesse im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird ein EHS-Manager benannt.

Im Lehrgang erwerben Sie Kenntnisse zur praktischen Umsetzung der Anforderungen an Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001/EMAS sowie an Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001. Er zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem für Umweltschutz und Arbeitsschutz effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der EHS-/HSE-Manager.

Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als EHS-Manager erleichtern.

EHS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang „Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011“ weiterqualifizieren. Wir empfehlen Auditoren den Lehrgang „Integrierte Managementsysteme“ (am Vortag des Lehrgangs „EHS-Manager“) dazuzubuchen, um ausreichende Grundkenntnisse der einzelnen Normenenanforderungen zu erwerben.

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Energietechnik kompakt - 142 - 26.11.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe


Die Veranstaltung ist bundesweit staatlich anerkannt für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.

Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.

Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.

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Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 305 - 26.11.2025

Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe


Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.

Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.

Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.

Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).

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Sicherungsposten, Schweißposten und Brandwache - 308 - 26.11.2025

Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Regel 113-004 (alt BGR 117-1) - „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“


Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik fordern bei Arbeiten mit besonderen Gefahren die Bereitstellung von Sicherungsposten, Schweißposten oder Brandwachen. Im Berufsalltag wird oft übersehen, dass diese Personen ausgebildet sein müssen, um ihre Aufgaben pflichtbewusst und eigenverantwortlich durchführen zu können.

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Fortbildung im Brandschutz - 42 - 26.11.2025

Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.


Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. „Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“

Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.

Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.

Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.

Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:

  • Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
  • Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
  • Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
  • Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
  • Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
  • Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund

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Probenahme von Trinkwasser - Umweltinstitut Offenbach GmbH - 26.11.2025

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 27.11.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.

Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.

Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.

Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.

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Auffrischung der Fachkunde und der Sachkunde für Schimmelpilzsanierung - 547 - 27.11.2025

Zweitägiger Zertifikats-Auffrischungslehrgang (online)


Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheits-technischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.

Die TRGS 524 regeln die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, also bei der Arbeit im Bereich Schimmelpilzsanierung.

Die TRGS 524 fordert unter Nr. 3.1 Nr. 6, dass sich Fach- oder Sachkundige für Arbeiten im kontaminierten Bereich regelmäßig fortbilden müssen.

Der Begriff „regelmäßig“ wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 3 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Die derzeit letzte Änderung der TRGS wurde am 31.03.2022 veröffentlicht. Sie aktualisiert die zuvor veröffentlichte Fassung von Januar 2014, die bereits im Oktober 2019 in einigen Punkten angepasst wurde.

Das Umweltinstitut bietet hierzu einen zweitägigen Auffrischungslehrgang mit aktuellen Schwerpunkten an.

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 64 - 27.11.2025

Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR


Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Da die gesetzlichen Bestimmungen im  alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.

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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 27.11.2025

Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts


Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.

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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 27.11.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.

Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.

Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.

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