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KI im Brandschutz - 248 - 18.06.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.

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Probenahme von Trinkwasser - 248 - 18.06.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.

Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 248 - 18.06.2026

UPDATE 2026. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung


Abfalltransportrecht und grenzüberschreitende Abfallverbringung - 248 - 19.06.2026

Eintägiges Praxisseminar. Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile


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Sachkunde Lithiumbatterien - 248 - 22.06.2026

Seminar für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde für die richtige Bewertung der Batterien.


Mit dem Einsatz von Lithiumbatterien sind Risiken verbunden, u.a. sind gefahrgutrechtliche und organisatorische Anforderungen im Hinblick auf mögliche Schäden und Defekte an solchen Energiespeichern zu beachten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen unverzichtbar.

Die neue TRGS 520 fordert die erforderliche Qualifikation der Vorgesetzten und Mitarbeiter.

Das Seminar vermittelt die für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme erforderliche Sachkunde zur Bewertung von Zellen oder Batterien.

Praxisrelevante Maßnahmen bezüglich Verpackung und Lagerung der Batterien werden erarbeitet. Die Themenfelder einer sicheren Logistik, Lagerung sowie die Arbeitssicherheit im Bereich Lithium-Ionen-Batterien und ihre Umsetzungsmöglichkeiten werden vorgestellt.

Die Schulungsteilnehmer werden befähigt, die sicherheitsrelevanten Merkmale einer Lithium-Zelle oder Batterie zu erkennen und deren Zustand anhand einer Checkliste zu bewerten. Dabei wird insbesondere auf den Unterschied einer Bewertung „i.o. / normal“ und „defekt / sicherheitskritisch defekt“ fokussiert.

Für die Vorgesetzten ist der der Abschlusstest (Theorie- und Praxisteil) und damit der Nachweis der Sachkunde der Mitarbeiter ein wichtiger Eckpunkt. Zum Abschluss wird dafür eine kurze theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.

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UBB 2026 - Umweltbaubegleitung - 248 - 22.06.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen.


Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 248 - 22.06.2026

IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der GbV. Möglichkeit einer anschließenden IHK-Prüfung


IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgutbeauf-tragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.

Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.

In den Teilnahmegebühren enthalten, sind ausführ-liche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags, inkl. Online-Zugang zum IHK-Fragenkatalog.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.

Schulungsunterlagen

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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 248 - 22.06.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards


Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.

Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),

Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. 

Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.

 

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Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 248 - 22.06.2026

Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.


Praxistraining im Gelände:
SCHILLER Ingenieure und Geologen

  • 1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden 
    Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser 
    Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände)
    Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim
  • 4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar)
    Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden

Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.

Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.

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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 248 - 22.06.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 248 - 22.06.2026

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Gewässerschutzbeauftragte/r - 248 - 22.06.2026

Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes.


Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.

Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.

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