Profil
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
Wir sind ... unabhängig +++ kundenorientiert +++ aktuell +++ praxisnah +++ und jederzeit für Sie erreichbar

Integrierte Managementsysteme - 342 - 09.11.2026
Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI
Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI
Rechtliche und sonstige Anforderungen an Unternehmen bezüglich Qualität, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Energieeffizienz sind umfangreich und komplex.
Die betrieblichen Pflichten sind oft bekannt und werden auch von Experten, Beauftragten oder Fachmanagern umgesetzt. Um eine dauerhafte, praktikable und prozessorientierte Umsetzung sicherzustellen, sollten die Aufgaben in ein integriertes Managementsystem eingebunden werden.
Als neue Herausforderung kommt KI hinzu. Sie bietet die Chance, die Arbeitsabläufe zu optimieren. Auf der anderen Seite besteht die Herausforderung, dass durch die KI neue Prozesse entstehen, in denen die Anforderungen der Managementsysteme nicht berücksichtigt werden.
Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität) 50001 (Energie) und 45001 (Arbeitsschutz) folgen der High-Level-Structure, die integrierte Managementsysteme begünstigen. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, welche Prozessarten unterschieden werden und welche Möglichkeiten für eine Integration, auch in KI bestehen.
Der Lehrgang richtet sich an Experten, Beauftragte sowie Fach- und Führungskräfte, die am Aufbau oder an der Weiterentwicklung eines integrierten Managementsystems beteiligt sind und ihre Fachkenntnisse erweitern möchten.
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Abfalltransportrecht und grenzüberschreitende Abfallverbringung - 4 - 10.11.2026
Eintägiges Praxisseminar. Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile
Eintägiges Praxisseminar. Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile
Grenzüberschreitende Abfallverbringung erscheint zunächst nur für eine kleine Gruppe von Entsorgungsunternehmen ein wichtiges Thema zu sein.
Bei genauem Hinsehen ist in der Entsorgungsbranche eine starke Europäisierung zu erkennen. Dieses Zusammenwachsen der EU-Märkte bedeutet jedoch keine Harmonisierung der Entsorgungskosten. Extrem unterschiedliche Entsorgungskosten in den EU-Mitgliedsstaaten begünstigen diejenigen Entsorgungsbetriebe, die die Kostenvorteile an ihre Kunden weiterreichen können.
In grenznahen Bereichen ist eine starke grenzüberschreitende Abfallverbringung dem Kostengefälle folgend zu beobachten. Außerdem ist es nicht ökonomisch sinnvoll, in jedem Staat für alle Abfallströme Entsorgungsanlagen vorzuhalten, was vor allem für kleinere EU-Staaten gilt.
Um künftig am Markt bestehen zu können, ist jeder Entsorger aufgerufen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um mögliche Chancen und Geschäftsfelder entwickeln zu können.
Im gleichen Atemzug sind alle Abfallerzeuger/Abfallbesitzer, die über die Beauftragung von Entsorgern grenzüberschreitende Abfallverbringung entscheiden, aufgerufen, auch in diesem Bereich ihre Sorgfalts- und Kontrollpflicht wahrzunehmen.
Ohne angemessene Kontrolle der Entsorger kann bei illegaler Abfallentsorgung der Abfallerzeuger/Abfallbesitzer zur Rechenschaft gezogen werden.
Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, sollten betroffene Betriebe (hier i.d.R. die Umweltbeauftragten) mit der Thematik vertraut sein.
Weiterhin sind als Zielgruppe dieses Seminars Vertreter von Genehmigungs- und Kontrollbehörden (Umweltverwaltung, Polizei, Zoll) sowie Berater und Zertifizierer von Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfallverbringung betreiben, angesprochen.
Das Buch „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbindung“ ist Teil der Seminarunterlagen.
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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 10.11.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 10.11.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 305 - 10.11.2026
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.
Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.
Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).
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Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen - 312 - 10.11.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Qualitätsmanagement Basiswissen - 405 - 10.11.2026
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 ermöglicht es, Kundenanforderungen sowie rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen, eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit zu erreichen und die Behandlung von Risiken und Chancen sowie die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.
Der Lehrgang vermittelt Grundlagen zu Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 und zeigt Beispiele für die praktische Umsetzung in integrierten Managementsytemen auf.
Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse, um an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken und die erfolgreiche Integration in vorhandene Systeme sicherzustellen.
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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 25.11.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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