Profil
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
Wir sind ... unabhängig +++ kundenorientiert +++ aktuell +++ praxisnah +++ und jederzeit für Sie erreichbar

Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie B - Raumlufttechnische Anlagen - 302 - 17.03.2026
Eintägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen
Eintägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen
Die Einhaltung und die Kontrolle der Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen setzen eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung des Personals voraus. Wartung und Instandhaltung von Komponenten der Anlagen erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie B.
Hygienische Mängel sollen erkannt und die Vermehrung von Mikroorganismen in den Anlagen vermieden werden. Dabei muss auch auf die geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen geachtet werden.
Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und 4.
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Weiterbildung für Verkehrsleiter und Disponenten - 667 - 17.03.2026
Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Verkehrsleiter- und Disponententätigkeit befinden sich in einem stetigen Wandel. Für verantwortliches Personal ist eine regelmäßige Weiterbildung aufgrund der stetigen Änderung unerlässlich.
Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Verkehrsleiter- und Disponententätigkeit befinden sich in einem stetigen Wandel. Für verantwortliches Personal ist eine regelmäßige Weiterbildung aufgrund der stetigen Änderung unerlässlich.
Arbeitszeit-, Straßenverkehrs-, Güterkraftverkehrsrecht und die Fahrerqualifikation haben unmittelbare Auswirkungen auf die Abläufe bei dem Befördern von Gütern und Abfällen.
In unserem Seminar informieren wir Sie gezielt über Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeit- und Fahrpersonalrecht – praxisnah, verständlich und mit direktem Bezug zu den Anforderungen in der Praxis der Entsorgungs- und Abfallwirtschaft.
Austausch und Praxisbezug:
Neben den fachlichen Inhalten bietet das Seminar Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Unsere Weiterbildung unterstützt Sie dabei, rechtliche Vorgaben sicher zu verstehen und in der betrieblichen Praxis korrekt umzusetzen. Besonders Disponenten und Verkehrsleiter profitieren von konkreten Beispielen und praxisnahen Erläuterungen.
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 6 - 17.03.2026
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde.
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde.
Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.
Der vorliegende Lehrgang dient zur <strong>Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz</strong> gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.
Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)
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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie A - Raumlufttechnische Anlagen - 328 - 17.03.2026
Zweitägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und Wartung sowie den Betrieb von RLT-Anlagen
Zweitägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und Wartung sowie den Betrieb von RLT-Anlagen
Die VDI-Richtlinie 6022 legt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte nach dem Stand der Technik verbindlich fest. Ebenso sind hier Qualifikation und Schulung der an der Planung, der Konstruktion, der Herstellung, der Errichtung und der am Betrieb (inkl. Instandhaltung) beteiligten Personen beschrieben. Diese Tätigkeiten und vor allem die wiederkehrenden Inspektionen der RLT-Anlagen oder deren Komponenten erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie A.
Ziel der Schulung ist es, hygienische Mängel von vornherein zu vermeiden, sie bei bestehenden Anlagen zu erkennen und geeignete Maßnahmen gegen die Vermehrung von Mikroorganismen zu treffen.
Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und Blatt 4.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 18.03.2026
Eintägige Unterweisung
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 18.03.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis - 398 - 18.03.2026
Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)
Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)
Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer - Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)
Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen "Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.
Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.
Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.
Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)
Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.
Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:
- der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
- Vorsorge- und Sanierungspflichten
- Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
- Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden
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Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 100 - 18.03.2026
Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung.
Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung.
Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.
Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.
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Kommunale Klimaanpassung - 627 - 18.03.2026
Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung
Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung
Um die Bevölkerung und Umwelt vor Extremereignissen wie Überhitzung oder Starkregen zu schützen und weitere Folgen abzumildern, ist neben dem Klimaschutz die Klimaanpassung in Städten und Gemeinden entscheidend. Kommunen sind dabei wichtige Akteure.
Seit Juli 2024 sind Kommunen zur Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten nach dem neuen Bundesgesetz zur Klimaanpassung verpflichtet und damit zum aktiven Handeln aufgefordert. Klimaresilienz ist ein sehr umfassendes, komplexes Themenfeld. Nicht nur, weil die unterschiedlichsten Fachbereiche betroffen sind, sondern vor allem auch, weil eine Vielzahl von AkteurInnen, wie z.B. Bevölkerung, Initiativen und Verbände, Politik, Presse, in den Prozess involviert sind. Oftmals ist es eine besondere Herausforderungen diesen unterschiedlichen Aufgaben und auch Erwartungshaltungen gerecht zu werden und gleichzeitig den klaren Fokus auf die Umsetzung der Strategie zu bewahren.
In diesem Seminar wird zunächst wesentliches Grundlagenwissen zur kommunalen Klimaanpassung behandelt. Gemeinsam werden die wesentlichen Bausteine und Erfolgsfaktoren für eine gelungene und nachhaltige Umsetzung betrachtet.
Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen zur Klimaanpassung, sind auch interaktive Elemente Teil der Veranstaltung. Den TeilnehmerInnen wird Raum gegeben, sich untereinander auszutauschen, voneinander zu lernen, sich zu vernetzen und auch ihre eigenen Fragen einzubringen. Zudem setzen sie sich mit der eigenen Situation auseinander, um konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.
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Asbest - 233 - 18.03.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 18.03.2026
Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.
Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.
Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.
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Sicherungsposten, Schweißposten und Brandwache - 308 - 18.03.2026
Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Regel 113-004 - „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Regel 113-004 - „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik fordern bei Arbeiten mit besonderen Gefahren die Bereitstellung von Sicherungsposten, Schweißposten oder Brandwachen. Im Berufsalltag wird oft übersehen, dass diese Personen ausgebildet sein müssen, um ihre Aufgaben pflichtbewusst und eigenverantwortlich durchführen zu können.
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