Profil
Risikomanager (TÜV) -Prüfung- - 04.03.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Risikomanager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Risikomanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Risikomanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
16:15 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - 04.03.2025
Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren
Inhalt
Trends und Treiber für ein Nachhaltigkeitsmanagement
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD; UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs, Klimaschutz und Menschenrechten
- Nationale und europäische Rechtsvorschriften und Initiativen: z. B. CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, Corporate Sustainability Reporting Directive mit ESRS und Taxonomieverordnung und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance(ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement
Überblick über Bezugsnormen
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt, Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Die ISO 26000 - Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen: Kernthemen und Handlungsfelder
- EMAS (als Referenz für Umweltmanagementsysteme)
- Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Global Reporting Initiative (GRI), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) und deren praktische Nutzung
Aufbau Nachhaltigkeitsmanagement
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Basisanalyse - Ermittlung des Gaps zwischen bestehenden Managementsystemregelungen und gängigen Nachhaltigkeitsstandards
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems (NMS) als Projekt
- Überwachung, Messung und Analyse und KVP
Nutzen
Das Seminar Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung CSR-Manager (Corporate Social Responsibility), mit TÜV-Zertifikat, bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Für Betriebe steigt die Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit, um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.
Das Wissen über relevante Bezugsnormen, wie die ISO 26000, hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B.: ISO 50001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards zur Berichterstattung (ESRS, GRI und DNK).
Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Zielgruppe
Personen, die in ihrem Unternehmen Nachhaltigkeitsmanagementaufgaben wahrnehmen oder zukünftig wahrnehmen sollen; Mitarbeitende, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mitwirken; Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementbeauftragte, die die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die bestehenden Managementsysteme vorantreiben sowie Menschenrechtsbeauftragte (§ 4 Abs. 3 LkSG)
Voraussetzungen
Zum Besuch der Nachhaltigkeits-Weiterbildung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16;
Als Abschluss des Seminars is
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Automotive-Cyber-Security-Training - 04.03.2025
ISO-21434-Schulung zum Cybersicherheitsmanagementsystem (CSMS)
Inhalt
Grundlagen
- Warum Cyber-Security?
- Historischer Hintergrund
- Bedeutung und Unterschiede von IT- und OT-Security
- Zusammenhang ISO 21434, TISAX, ISO 27001, VDA-Rotband etc.
- Zielsetzung eines CSMS
Rechtsgrundlagen
- Übersicht über Regulierung und Standardisierung
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen - Erläuterung der wichtigsten Vorschriften
- Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz der ISO 21434
Anforderungen der ISO 21434 und eines CSMS:
- Cyber-Security-Managementsystem auf Organisationsebene
- Projektbezogenes Cyber-Security-Managementsystem
- Verteilte Aufgaben mit Bezug zu Lieferanten und OEMs
- Fortlaufende Managementsystem-Aufgaben eines CSMS
- Produktentwicklung: Konzept-Phase, Development-Phase und Post-Development-Phase
- TARA (Risikoanalyse)
Abschlussprüfung zum Automotive Cyber Security Expert (TÜV)
Nutzen
Lernen Sie in unserem 3-tägigen Automotive-Cyber-Security-Training (auch bekannt als ISO-21434-Schulung), wie Sie durch die Einhaltung vorhandener Regularien Cyberangriffe auf Fahrzeuge vermeiden, um die Sicherheit der Passagiere sowie der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Fahrzeuge sind bereits vermehrt mit kabellosen Schnittstellen ausgestattet, immer vernetzter und damit anfälliger für Cyberangriffe. Potenzielle Angreiferinnen und Angreifer haben die Möglichkeit, auf das interne Fahrzeugnetzwerk zuzugreifen und dieses zu manipulieren, sofern es nicht richtig geschützt ist.
Deshalb hat die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) Regularien für die Fahrzeughersteller und Zulieferer auf den Weg gebracht, um die Cybersicherheit im Automobilbereich zu erhöhen. Dazu gehört eine sicherheitstechnische Betrachtung über alle Cybersicherheitsaspekte hinweg: Produkte, Prozesse und IT-Systeme, die die Cybersicherheit über die gesamte Nutzungsdauer eines Fahrzeugs garantieren.
Zusätzlich wurde für die Cyber-Security im Automotive-Bereich die ISO 21434 ?Road Vehicles - Cyber Security Engineering? eingeführt. Dieser prozessorientierte Standard zielt auf die Sicherheit aller elektrischen und insbesondere elektronischen Systeme während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ab.
Bauen Sie in unserem Automotive-Cyber-Security-Training ein fundiertes Verständnis über die Bedeutung der Einhaltung der UNECE-Regulierung auf, welche die Grundlage für die Umsetzung eines Cyber-Security-Managementsystems (CSMS) bildet. Außerdem zeigen wir Ihnen anhand praktischer Beispiele, wie Sie den Inhalten und Anforderungen der ISO 21434 gerecht werden. Gemeinsam erarbeiten wir zielführende Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung eines CSMS gemäß ISO 21434. Zusätzlich zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen IT- und OT-Security und erklären Ihnen, wie ISO 21434, TISAX, ISO 27001, VDA-Rotband etc. zusammenhängen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie unser Automotive Cyber Security Expert (TÜV) Zertifikat. Sie erfüllen alle Anforderungen an die Entwicklung von cybersicherheitsrelevanten Komponenten, können ein CSMS aufbauen und schützen Ihre Fahrzeugkomponenten gegen Cyberangriffe. Zusätzlich weisen Sie die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der UNECE-Regulierung sowie der eingeführten Regelwerke (ISO 21434) in Bezug auf Ihre aktuelle Technik nach.
Zielgruppe
Cybersicherheitsaspekte sind von hoher Relevanz für Fahrzeughersteller (OEM), Zulieferer von hard- und/oder softwarebasierten Komponenten und/oder Systemen, Engineering-Dienstleister, Software- und ICT-Infrastruktur-Dienstleister und Zulieferer der Automobilindustrie generell (Entwicklung/Komponenten/Produktion). Die Einführung und Umsetzung eines Cyber-Security-Managementsystems (CSMS) wird durch Entwickler (Hard-/Software) und Entwicklungsleiter, IT-Spezialisten, Projektleiter/-manager sowie Qualitätsmanager begleitet.
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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 1 - 04.03.2025
Prozesse erkennen, definieren und dokumentieren
Inhalt
Struktur der DIN-EN-ISO-9000er-Reihe und ihr Anwendungsbereich
- Übersicht über die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 - 7 QM-Grundsätze
- Deming-Kreis/PDCA-Zyklus
- Modell eines prozessbasierten Qualitätsmanagementsystems
- Prozessarten und Prozesslandschaft
Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
- Mögliche Kategorien im externen und internen Umfeld
- Erwartungen interessierter Parteien
Führungsrolle und Verpflichtung der Unternehmensleitung
- Kundenorientierung, Qualitätspolitik
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation
- Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements
Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifikation von Risiken in Bezug zu den Qualitätszielen
- Risikofelder: externe und interne Faktoren, interessierte Parteien
- Maßnahmenableitung, Risikoermittlung und -bewertung
Qualitätsziele und Planung zu deren Erreichung
- Qualitätsprogramm und Planung von Änderungen
Management von Ressourcen
- Personen, Infrastruktur, Prozessumgebung
- Ressourcen zur Überwachung und Messung
- Drei Säulen des Wissensmanagements
Kompetenzmanagement
Kommunikation
- Interne, externe und bilaterale Kommunikationswege
Dokumentierte Information
- Dokumentationspyramide und Lenkung dokumentierter Information
Betriebliche Planung und Steuerung, betrieblicher Planungsprozess
- Prozesslandschaft
Ermittlung des Marktbedarfs und Interaktion mit den Kundinnen und Kunden
- Planung eines Kundenbetreuungsprozesses
- Ermittlung der Kundenanforderungen und des Leistungsvermögens der Organisation
Entwicklung von Produkten
- Phasen eines Entwicklungsprozesses
- Lenkungsmaßnahmen
Lenkung externer Bereitstellung von Produkten
- Lieferantenbewertung
Produktion
- Steuerung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Erhaltung und Tätigkeiten nach der Lieferung
- Überwachung von Änderungen
Freigabe von Produkten
- Produktprüfungen
- Umgang mit fehlerhaften Produkten
- Steuerung nichtkonformer Prozesse, Produkte
Nutzen
Beginnen Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem ersten Schritt: Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten (TÜV) Teil 1 - Grundlagen und Anwendung und lernen Sie, Prozesse zu erkennen, zu definieren und zu dokumentieren.
Wir vermitteln Ihnen in diesem Seminar die Inhalte der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 sowie die Begriffsdefinitionen und Grundsätze dieser Norm. Die High Level Structure (HLS) dieser QM-Norm ermöglicht Ihrer Organisation eine Integration in bereits bestehende Managementsysteme. Sie entwickeln ein Verständnis für den prozessorientierten Ansatz und die Verantwortlichkeiten in der QM-Organisation. Ihre Aufgaben und Rolle als Qualitätsbeauftragter Ihres Unternehmens wird Ihnen dadurch noch klarer.
Im ersten Teil der Weiterbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten vermitteln wir Ihnen das Wissen zur Einführung eines praxisorientierten Prozessmanagements. Sie kennen die verschiedenen Prozessarten und können diese zu einer unternehmensspezifischen Prozesslandschaft verknüpfen. Zudem lernen Sie, den Deming-Kreis (PDCA: Plan-Do-Check-Act) anzuwenden. Dieser ermöglicht Ihrem Unternehmen, wandlungsfähig und auf Verbesserungen ausgerichtet zu bleiben. Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, was der risikobasierte Ansatz eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) auf der strategischen und operativen Ebene bedeutet. Darüber hinaus erläutern sie Ihnen, wie Sie die Risiken und Chancen für Ihre Prozesse und Produkte oder Dienstleistungen ermitteln und bewerten.
Stellen Sie mit Ihrer Qualifikation als Qualitätsbeauftragter bzw. -beauftragte sicher, dass die Wünsche Ihrer Kundinnen und Kunden in allen Prozessebene
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Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch nach ISO 50001:2018, ISO 50006 und ISO 50015 - 04.03.2025
Berechnung, Nachweis und Prognose des Energieverbrauchs
Inhalt
-Systematik zur Aufstellung eines Modells von Einflussfaktoren
-Geltungsbereich der Systematik
-Bestimmen und Berechnen der Werte von Einflussfaktoren
-Nachweis der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach ISO 50001:2018
-Prognose zukünftiger Verbräuche und Was-wäre-wenn-Rechnungen
-Selbstständige Anwendung des Modells in Form einer Gruppenübung
-Bewertung der Güte des Modells: Fehler und Vertrauensbereiche und Fehlergrenzen
-Verifikation und Validierung des Modells
-Bestimmen von Auffälligkeiten: Fehlersuche und Wirkung von Einsparmaßnahmen
-Fehlerfortpflanzung bei Messungen
-Selbstständige Validierung und Verifikation des Modells in Form einer Gruppenübung
Nutzen
Mit der Veranstaltung ?Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch nach ISO 50001:2018, ISO 50006 und ISO 50015 bieten wir Ihnen einen praxisorientierten Workshop zur Energieeffizienz in Unternehmen und zur Prognose des Energieverbrauchs. Wir stellen Ihnen eine Methode vor, mit der Sie Energieverbrauchsberechnungen und Bewertungen der energetischen Ausgangsbasis durchführen und deren Richtigkeit überprüfen können. Damit können Sie Energieeinsparungen quantifizieren und nachweisen sowie eine Prognose des Energieverbrauchs erstellen. So haben Sie die perfekte Grundlage in der Hand, um die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu steigern.
Die Normen ISO 50001 und DIN EN 16247 fordern die methodische Ermittlung der wesentlichen Einflussfaktoren des Energieeinsatzes sowie deren periodische Verifizierung. Da die Normen keine explizite Methodik vorgeben, stehen viele Energiemanagerinnen und -manager sowie Energiemanagement-Beauftragte in den Unternehmen oder unabhängige Energieberaterinnen und -berater vor einer sehr komplexen Aufgabe. Zusätzlich wird dieses Anforderungspaket durch die Normen ISO 50006 und 50015 intensiviert und spezifiziert, was einerseits mehr Transparenz schafft und andererseits die Bedeutung des Themas unterstreicht.
Folgende Fragen beantworten Ihnen unsere Referentinnen und Referenten im Seminar ?Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch in Unternehmen?:
- Wie berechne ich den Zahlenwert der Einflussfaktoren?
- Wie erstelle ich eine korrekte energetische Ausgangsbasis?
- Wie weise ich den Erfolg einer Einsparmaßnahme im Unternehmen nach?
- Wie erstelle ich eine Prognose für den Energieverbrauch meines Unternehmens?
- Wie weise ich die Richtigkeit meiner Berechnung nach?
Nutzen Sie die Gelegenheit, in diesem Seminar die Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch in Unternehmen kennenzulernen, Prognosen zu erstellen und die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu steigern. Wir freuen uns, Sie bei unserem Seminar begrüßen zu dürfen und unterstützen Sie dabei, Ihr Energiemanagement auf den neuesten Stand zu bringen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Energiemanager, Energiemanagement-Beauftragte, Energieberater und Auditoren.
Voraussetzungen
Es werden gute Kenntnisse der Software Microsoft® Office Excel vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - 04.03.2025
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen
HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Rohrleitungen
- Anforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.
In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte - 04.03.2025
Auswirkungen energie- und klimapolitischer Änderungen und Gesetze kennen und bewerten können
Inhalt
Kurzüberblick über rechtliche Strukturen (Strafrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht)
Anforderungen an die betriebliche Organisation
Darstellung relevanter rechtlicher Änderungen und bindender Verpflichtungen
-Strategische Vorgaben in Bezug auf internationale und nationale Energiepolitik
-Restriktiver Rechtsrahmen und Ordnungsrecht
-Produktbezogener Rechtsrahmen und Produktverantwortung
-Fiskalischer Rechtsrahmen und Steuerrecht
-Gesetzliche Pflichten im Rahmen der Energiegesetzgebung
Anwendungsbereiche relevanter Gesetze und Verordnungen
Normative Änderungen der ISO-50000-Familie
Risiken und Chancen der klimapolitischen Strategien (Europa, Deutschland) u. a. durch wirksame Nachhaltigkeits- und Dekarbonisierungsstrategien im Unternehmen
Betrachtung von Informationsquellen zu verschiedenen rechtsrelevanten Themen
Umsetzungsbeispiele für Unternehmen
Nutzen
In der Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte erhalten Sie einen Überblick über die derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und über relevante Änderungen im Energierecht sowie daran angrenzende Rechtsbereiche. Frischen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Anforderungen im Bereich der internationalen und nationalen Energiepolitik auf und setzen Sie darauf aufbauend ein betriebliches Energiemanagementsystem um. In diesem Zusammenhang werden auch Ausblicke auf die Themen Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität gegeben. Dabei berücksichtigen unsere Referentinnen und Referenten teilnehmerspezifische Anforderungen und Fragestellungen.
Verschiedene Konzepte wie der ?Green Deal? und Gesetzgebungen wie das Bundes-Klimaschutz-Gesetz (KSG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur einige rechtliche Rahmenbedingungen, die dazu dienen sollen, Ressourcen zu sparen und eine klimaneutrale Wirtschaft zu implementieren. Durch den Handlungsdruck in Bezug auf aktuell notwendige Weichenstellungen der Klimapolitik zur Eindämmung des menschengemachten globalen Temperaturanstiegs durch den Treibhauseffekt (1,5°C-Ziel) befinden sich diese Gesetze und Verordnungen in einem schnellen Wandel.
Über den restriktiven als auch den produktbezogenen Rechtsrahmen werden klare Vorgaben und Ziele formuliert, die direkten Einfluss auf die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen haben, wie bspw. die Durchführung von Energieaudits, die Drittmengenabgrenzung von Stromverbräuchen oder die Zurverfügungstellung von Ladesäulen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Der fiskalische Rechtsrahmen regelt das Steuerrecht rund um die Thematik der Energiepolitik. Dieser Rahmen steuert und regelt monetäre Ausgleichsregelungen, die von Unternehmen erkannt, genutzt oder beachtet werden sollten.
Sie erhalten einen Überblick über wesentliche und, soweit gegeben, neue Anforderungen der ISO 50001 oder Interpretationen der Umsetzung dieser auch in Bezug auf mitgeltenden Anforderungen und Leitlinien der 50000er-ISO-Familie (u. a. ISO 50003, ISO 50006). So werden am Rande auch Nachweismöglichkeiten der Steigerung der energiebezogenen Leistung thematisiert, die Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Zertifikats zum Energiemanagementsystem unterstützen.
Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, rechtliche und normative Änderungen mit Relevanz für Ihren Einsatz zu ermitteln und zu bewerten. In Verbindung mit anderen Managementsystemen können Sie Integrationsstrategien ableiten und erkennen Verbesserungspotenziale für die Planung und Durchführung Ihrer Energiemanagementaudits.
Zum Abschluss der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie als Fortbildungsnachweis für interne Auditorinnen und Auditoren verwenden können.
Zielgruppe
Energiemanagement-Beauftragte, Umweltmanagement-Beauftragte, Energieteammitglieder, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführerin
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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - 04.03.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
750 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
142.5 EUR
Bruttopreis
892.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 04.03.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Datenschutzkoordinator - 04.03.2025
DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung
Inhalt
Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen
Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen
Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen
Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)
Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO
Nutzen
Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.
Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.
Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.
In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.
Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu
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Kranführer Ausbildung - LKW-Ladekran - 04.03.2025
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Standsicherheit
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten mit dem LKW-Ladekran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, LKW-Ladekräne zu führen: Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten relevante Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil schult Sie umfassend im Arbeiten mit LKW-Ladekränen. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab: Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Zielgruppe
Bedienpersonal für LKW-Ladekrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als LKW- Ladekranführer ist ein Führerschein C oder CE (je nach Einsatzfahrzeug des Fahrzeugführers) erforderlich und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Seh- und Hörtest).
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Fortbildung für Desinfektoren - 04.03.2025
Inhalt
Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens
Neues zum Infektionswesen, aktuelle Vorschriften zu Hygiene, Infektionskrankheiten sowie Infektionsprophylaxe und neue Erkenntnisse der Desinfektionstechniken
Aktuelle Tagesthemen
Themen, die Sie aus Ihrem beruflichen Alltag mitbringen, können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.
Nutzen
Wie die Desinfektor-Ausbildung richtet sich auch dieser Lehrgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren (APO-Desinf.).
Entsprechend gilt für Desinfektoren, im Abstand von regelmäßig drei, höchstens vier Jahren eine Fortbildung zu besuchen.
Zielgruppe
Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Gesundheitsaufseher, Schädlingsbekämpfer, Hygienekontrolleure, Chemischreiniger, Gebäude- und Industriereiniger etc.
Voraussetzungen
Ausbildung zum Desinfektor
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
398 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
75.62 EUR
Bruttopreis
473.62 EUR
Ansprechpartner
Frau Vivian Laube
0160 8881799
akd-hh@tuev-nord.de
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