TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:
akademie@tuev-nord.de

Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/29092025-1 - 29.09.2025
nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Inhalt
Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.
Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.
Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.
Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
730 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
138.7 EUR
Bruttopreis
868.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A38/60102201/29092025-1 - 29.09.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Arbeitsbühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
780 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
148.2 EUR
Bruttopreis
928.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4C - EX/A37/50301701/29092025-1 - 29.09.2025
Integrierter Lehrgang für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Inhalt
Eigenschaften und Verwendung von Asbest und Asbestprodukten mit der Einschränkung der genannten Gewerke
Gesundheitsgefahren, Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Umweltschutz
Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
Beurteilung der Gefahren durch Asbest
Hinweise zur technischen Ausrüstung
Ausführung der Tätigkeiten mit Asbest, auch durch Wahl geeigneter Verfahren
Erläuterungen zur Untersuchung von Produkten und der Raumluft
Voraussetzungen zur Freigabe von Schwarzbereichen
Abfallentsorgung
Erstellen der Anzeigen und weiterer Unterlagen
Nutzen
Erwerben Sie die Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbestzementprodukten. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfangreich die Sachkunde nach Nr. 2.7, Anlage 4C des TRGS 519. Neben Asbestzementprodukten beziehen sich die Seminarinhalte auch auf schwach gebundene Asbestprodukte in Verbindung mit Arbeiten geringen Umfangs beziehungsweise geringer Exposition: Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen als Sachkundige auszuweisen.
Das Seminar umfasst daher einen Überblick über Gesundheitsgefahren sowie Vorschriften zum Umgang mit Asbest. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4C. Dieser Sachkundenachweis beinhaltet auch die Sachkundenachweise der Anlagen 4A und 4B.
Zielgruppe
Dieser behördlich anerkannte Lehrgang richtet sich insbesondere an Dachdecker, Klempner, Zimmereibetriebe, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbetriebe, Elektriker, Fußbodenleger, Maler und Maurer.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20; Der Sachkundenachweis gilt bezüglich der schwach gebundenen Materialien nur eingeschränkt für Arbeiten geringen Umfanges und geringer Exposition. Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen.
Zusätzlich zu der schriftlichen Prüfung können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden.
Der dann erworbene Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Vor Ablauf der Gültigkeit des Sachkundenachweises muss ein entsprechender Fortbildungslehrgang besucht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkanntes Zertifikat
Nettopreis
840 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
159.6 EUR
Bruttopreis
999.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Funktionale Sicherheit bei Maschinen - DIN EN 61508 und DIN EN 62061 - EX/A52/30451101/30092025-1 - 30.09.2025
Inhalt
Rechtliche Stellung und Geltungsbereich der DIN EN 62061 und DIN EN 61508
Zusammenhang zwischen Maschinenrichtlinie und DIN EN 62061
Auswirkungen der Forderungen auf Hersteller und Betreiber von Maschinen
Aufbau, Inhalte und Anforderungen der DIN EN 61508 und DIN EN 62061
Vergleich der DIN EN 62061 und ihrer Begriffe mit der DIN EN ISO 13849
Zuhilfenahme der DIN EN ISO 13849 bei Verwendung hydraulischer oder pneumatischer Komponenten
Erläuterung der Begriffe der DIN EN 61508 und DIN EN 62061 wie SIL, HFT, PFHD, SFF, MTTF, CCF
Hardwarekonzeption als Hardwarefehlertoleranzen anhand von Schaltungsbeispielen
Beherrschen von systematischen und zufälligen Fehlern
Wo finden sich Bauteilkennwerte und welche dürfen verwendet werden?
Validierung
Verwenden der Ergebnisse der Normanwendung in nachfolgenden Prozessen wie z. B. der Technischen Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie
Nutzen
Seminar zur Funktionalen Sicherheit von Maschinen: Unsere Referenten vermitteln Ihnen die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der Normen DIN EN 61508 und DIN EN 62061 im Hinblick auf die Sicherheit von Maschinen. Eine zentrale Rolle nehmen dabei Vorgaben der Maschinenrichtlinie und die damit verbundenen Aufgaben für die beteiligten Personen und Institutionen ein. Das Seminar bereitet Sie auf sicherheitstechnische Aufgaben und Fragen zu Sicherheitsfunktionen nach Maschinenrichtlinie in folgenden Prozessen vor: Konstruktions- und Entwicklungsphasen, Projektbesprechungen, Kunden- und Lieferantengespräche und Unfälle.
Die DIN EN 62061 spezifiziert das Erstellen von Sicherheitsfunktionen eines sicherheitsbezogenen elektrischen, elektronischen und programmierbaren elektronischen Steuerungssystems (SRECS). Die Anwendungsnorm ist eine mit der Maschinenrichtlinie harmonisierte B-Norm und gehört zu der Normenfamilie um die DIN EN 61508. Mit der DIN EN 62061 auf Grundlage der DIN EN 61508 kann die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit einer Sicherheitsfunktion ermittelt und dokumentiert werden.
Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Bereichen wie z. B.:
- Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen oder
pneumatischen Komponenten
- Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation
- Maschinenabnahme, Qualitätsmanagement und Wareneingangskontrolle
- Test, Verifikation und Validierung
- Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung
- Arbeits- und Betriebssicherheit
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Qualifizierung für die Beauftragung von Beschäftigten von aufzugsfremden Unternehmen - EX/A35/30354701/30092025-1 - 30.09.2025
an Aufzugsanlagen gemäß DGUV GS 309-011
Inhalt
Allgemeine Übersicht über Aufzugsarten
- Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)
- Anordnung von Zugängen zu Triebwerks- und Rollenräumen
Organisation
- Verantwortung im Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht
- An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe
Technik
- Inspektionssteuerung
- Sicherheitsbauteile
- Aufzug-Notruf
- Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube
Gefährdungen bei/an
- Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube
- Betreten des Fahrkorbdachs
- Absturzgefahr und Einsatz von PSA
- Quetschen durch das Gegengewicht
- Verfahren der Anlage vom Fahrkorb
- Türen und Türantrieben
- elektrischen Anlagen und Einrichtungen
- Schacht und Triebwerksraum
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten
- Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
- Gruppenanlagen
- Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf
Typische Unfälle in den angesprochenen Bereichen
Praktischer Teil:
Arbeitsablauf
- Anlage übernehmen mit An- und Abmeldung
- Sperrung der Anlage mit Kennzeichnung
Technik
- Antriebssysteme, mechanische und elektrische Systeme im Triebwerksraum
- Sicherheitsbauteile an der Anlage
- Öffnen der Türen und richtige Positionierung des Fahrkorbs
- Verfahren des Fahrkorbs unter Verwendung der Inspektionssteuerung
- Funktion des Aufzug-Notrufs (z. B. Testanruf in der Schachtgrube)
Qualifizierung
Gefährdungen bei/an
- Zugang zu Triebwerks- und Schutzräumen
- Betreten und Verlassen des Fahrkorbdachs
- Arbeiten in der Anlage mit Absturzgefahr und Auswahl von Anschlagpunkten für PSAgA
- Quetschgefahr durch das Gegengewicht
- Zugang zu und Aufenthalt in Schachtgruben und Schutzräumen
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrtem Schacht
- Aufzügen mit verkürztem Schachtkopf und reduzierter Schachtgrube
- Gruppenanlagen
Sicherheitsgerechte Wiederinbetriebnahme
Schriftliche und praktische Prüfung
Nutzen
Beauftragte Beschäftigte erhalten eine fachliche Qualifizierung in Theorie und Praxis , die mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
An jeder Aufzugsanlage müssen vor Aufnahme der Arbeiten die beauftragten Personen eine ausreichende Einweisung durch eine fachkundige Person an der Anlage erhalten haben, um die bei der Durchführung der übertragenen Arbeiten von der Aufzugsanlage ausgehenden Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und das verbleibende Risiko beurteilen zu können.
Das Ziel dieser Veranstaltung ist ausschließlich die Qualifizierung der Teilnehmer hinsichtlich der Arbeitssicherheit gemäß des Arbeitsschutzgesetzes nach Vorgabe und Umfang der DGUV GS 309-011, damit diese als Mitarbeiter von oder selber als aufzugsfremder Nachunternehmer Tätigkeiten an Aufzugsanlagen unter Beibehaltung des berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutzes durchführen dürfen.
Im Anschluss dieser Veranstaltung sind Dritte (Betreiber, Aufzugsfirmen etc.) berechtigt, Teilnehmer für Tätigkeiten / Arbeiten (Aufzugsreinigung, elektrische Messungen, RWA-Wartung / Prüfungen, De- und Montagetätigkeiten etc.) zu beauftragen.
Das erfolgreiche Absolvieren des Seminars ist versicherungstechnisch die zwingende Voraussetzung damit Teilnehmer von ihren aufzugsfremden Arbeitgeber für Tätigkeiten an Aufzügen eingesetzt werden dürfen!
Zielgruppe
Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen.
Voraussetzungen
Mitarbeiter die Erfahrungen mit Aufzugsanlagen haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12; Das erfolgreiche Absolvieren d
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Betriebliche Gefahrenabwehrpläne - EX/A32/30151501/30092025-1 - 30.09.2025
Fach- und Sachkunde zur Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und der Brandschutzordnung
Inhalt
Rechtliche Grundlagen (Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sondervorschriften)
Ziele von betrieblichen Gefahrenabwehrplänen
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und ASR 2.3
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Rechte und Pflichten
Anwendung von Normen
Arten von Plänen und Dokumentationen im betrieblichen Brandschutz
Inhaltliche Anforderungen an Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnungen
Bewertung und Kontrolle von Plänen mit exemplarischer Betriebsbegehung
Hilfestellungen für die Umsetzung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen
Praktische Hinweise zur Erstellung und Aktualisierung sowie Fortschreibung
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse über Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu zählen die rechtssichere Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 sowie ASR A1.3 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert das geforderte Fachwissen zu den Normen. Sie erhalten konkrete Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit sowie Wissen zur Umsetzung und Optimierung des organisatorischen Brandschutzes. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre tägliche Praxis. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Raum für die Besprechung praxisrelevanter Fälle. Das Seminar ist zweitägig angelegt und gilt als Fortbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie 12-09/01.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die Flucht- und Rettungspläne erstellen oder aktualisieren
Voraussetzungen
Sie sind vertraut mit den Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Controlling und BWL-Grundlagen für Techniker und Ingenieure - EX/A38/10451401/30092025-1 - 30.09.2025
Praxisnahes Know-how im Rechnungswesen und Management
Inhalt
Rechtsformen
Unternehmensführung
Rechnungswesen
- Instrumente des Rechnungswesens
- Bilanz und GuV
- Finanzkennzahlen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Kalkulationsverfahren
- Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
- Deckungsbeitragsrechnung
- Break even
- Profit-Center-Organisation
- Investitionsrechnung
Controlling
- Strategisches Controlling
- Zukunftsmanagement
- Strategische Controlling Instrumente
Operatives Controlling
- Balanced Scorecard
- Preispolitik
- Preiselastizität
- Kundenwert
- Personalcontrolling
Entscheidungsmanagement
- Entscheidungsprozess
- Frühwarninformationen
Psychologie des Controllings
Nutzen
Lernen Sie in unserem zweitägigen Seminar ?Controlling und BWL-Grundlagen für Techniker und Ingenieure? schnell, praxisnah und fundiert die Grundlagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und die Controlling-Methoden für Ihren Betrieb. Sie erfahren mehr zu spezifischen Anforderungen der Betriebswirtschaft für Techniker.
Die Grundlagen der BWL für Techniker und Ingenieure erleichtern es Ihnen, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Profitieren Sie davon, nach Besuch des Seminars weitere Einblicke in Themen wie betriebswirtschaftliche Entscheidungen, Kostenmanagement und Controlling zu gewinnen. Gleichzeitig bietet Ihr neu erworbenes Fachwissen die Möglichkeit, sich bei künftigen Entscheidungen besser mit einzubringen und in den Projekten handlungsfähig zu bleiben.
Neben betriebswirtschaftlichen Grundlagen erfahren Sie in diesem BWL-Seminar für Techniker, was im Controlling für Techniker wichtig ist. Sie lernen die operativen und strategischen Controllinginstrumente kennen und definieren die wichtigsten Kennzahlen im Management. So erarbeiten Sie praxisnah, wie ein Betrieb zukunftsorientiert ausgerichtet werden kann.
Nach der Teilnahme an unserem Seminar ?Controlling und BWL-Grundlagen für Techniker und Ingenieure? sind Sie in der Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vorrangig an Mitarbeiter und Führungskräfte aus technischen Bereichen eines Unternehmens bzw. mit nichtökonomischer Ausbildung, die im Arbeitsleben häufig mit Begriffen, Abkürzungen und Kennzahlen der Finanzabteilung und des Controllings konfrontiert sind und sich mit dieser Thematik vertraut machen wollen.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1130 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
214.7 EUR
Bruttopreis
1344.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001 - EX/A38/20152001/30092025-1 - 30.09.2025
Inhalt
Einführung in das Qualitätsmanagement
- PDCA-Zyklus
- Aufbau der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff.
Struktur und Anforderungen der DIN EN ISO 9001
- Kontext der Organisation
- Führung und Verpflichtung, Qualitätspolitik und -ziele
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Organisation
- Umgang mit Risiken und Chancen, Planung und Überwachung von Änderungen
- Ressourcen, Kompetenz und Bewusstsein, Kommunikation
- Prozessorientierter Ansatz
- Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit
QM-Dokumentation
- Aufbau der QM-Dokumentation
- Dokumentierte Informationen
- Lenkung dokumentierter Informationen
Bewertung der Leistung
- Messung und Analyse, Qualitätswerkzeuge (Q7)
- Bedeutung von internen Audits
- Durchführung und Ergebnisse interner Audits
- Managementbewertung
Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen
Fortlaufende Verbesserung
Nutzen
Unsere Schulung vermittelt Ihnen die High Level Structure (HLS) der DIN EN ISO 9001 und deren Inhalte beziehungsweise Anforderungen an ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem (QMS). Nach diesem Seminar kennen Sie die Normenanforderungen an die QM-Dokumentation und in diesem Kontext die Bedeutung von Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Prüfanweisungen für Ihr Unternehmen. Sie erwerben grundlegendes Wissen, um zukünftig unterstützende Aufgaben in Ihrem QM-System zu übernehmen.
Ein Qualitätsmanagementsystem optimiert Arbeitsabläufe, sichert die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und entwickelt diese weiter. Zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 9001 müssen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden kennen, auf Machbarkeit bewerten sowie effizient und systematisch umsetzen. Somit ist ein gut organisiertes und funktionierendes QMS eine der wichtigsten Voraussetzungen für den dauerhaften Unternehmenserfolg. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind hierbei ein Erfolgsfaktor. Unser Seminar ist ein Baustein zum Erwerb Ihrer QM-Kompetenz. Als Multiplikator sensibilisieren Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Bedeutung des Qualitätsmanagements.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Praxis. Diese Erfahrung geben Sie im Training weiter und unterstützen Sie damit bei der praktischen Umsetzung in Ihrem beruflichen Alltag.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus produzierendem Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen und Gesundheitswesen, Mitarbeiter, die aktiv am QM-System und an dessen Verbesserung unterstützend mitwirken
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Möchten Sie mehr über die Audit-Methode erfahren, dann empfehlen wir den Besuch des Seminars Interne Audits in der ISO 9001.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
1130 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
214.7 EUR
Bruttopreis
1344.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A33/40101101/30092025-1 - 30.09.2025
Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS
Inhalt
Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)
Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)
Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz
Nutzen
Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.
Zielgruppe
Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. "Zum Blended Learning wechseln
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
Mehr erfahren
Sicherheitstechnische Systeme für Prozess- und Kraftwerksanlagen - EX/A36/30451301/30092025-1 - 30.09.2025
Funktionale Sicherheit (SIL)
Inhalt
Übersicht zum aktuellen Normenstand im Bereich Funktionale Sicherheit
Vorgaben der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511, VDI/VDE 2180 und DIN EN 50156 Teil 1
Darstellung des Sicherheitslebenszyklus eines SIS
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Praxisorientiertes Beispiel zur SIL-Einstufung
Spezifikation eines SIS mit strukturellem und rechnerischem Nachweis des Safety Integrity Level
Heterogene Redundanz
Beispiel des SIL-Nachweises eines Schutzkreises mit sehr vielen Aktoren
Diskussion der Erfahrungen und Methoden mit dem SIL-Nachweis
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse zur DIN EN 61511/VDI 2180 und zum Safety Integrity Level (SIL): Unsere Referenten vermitteln Ihnen im Seminar einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Stand der Normen für den Bereich Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie. Welche Anlagen fallen überhaupt in den Anwendungsbereich dieser Normen? Sie erfahren die grundlegenden Anforderungen der Normen. Unsere Referenten zeigen Ihnen das strukturelle Vorgehen zur richtigen Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Am Beispiel einer Prozessanlage wird das Vorgehen von der Gefährdungs- und Risikobeurteilung bis zur Spezifikation des sicherheitsgerichteten Systems (SIS) dargestellt. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Stand zu den einzelnen Normen: Nach den Veröffentlichungen der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511 und der VDI/VDE 2180 sowie der DIN EN 50156 Teil 1 und 2 für Feuerungsanlagen haben sich einige Änderungen für sicherheitsgerichtete Steuerungen verfahrenstechnischer Anlagen ergeben.
Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Ingenieure, Störfallbeauftragte, Projektingenieure, Verantwortliche für die Sicherheitstechnik im Unternehmen und Fachkräfte im Bereich Automatisierungstechnik.
Voraussetzungen
Teilnehmer sollten aus dem Bereich Automatisierungstechnik kommen und sich mit der Materie befasst haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Bitte bringen Sie für die Übungsaufgaben einen wissenschaftlichen Taschenrechner mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
311.6 EUR
Bruttopreis
1951.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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NIS-2 für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151471/30092025-1 - 30.09.2025
Die neuen gesetzlichen Vorgaben im IT-Sicherheitsrecht aus Datenschutzsicht - NIS-2, NIS2UmsuCG und CRA
Inhalt
NIS-2-Richtlinie
- Ziel und Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU
- Pflichten zum Risikomanagement, Dokumentation und Meldung
- Persönliche Haftung der Führungskräfte wegen erweiterten Cybersicherheitspflichten
- Zeitlicher Fahrplan zur Umsetzung der Richtlinie
NIS2UmsuCG
- Cybersicherheitsstrategie der BRD, zentrale Anlaufstellen fu?r Cybersicherheit und Einrichtung von Computer-Notfallteams (CSIRT) und erweiterte Aufgaben fu?r das BSI
- Wer fa?llt unter das Gesetz? Sektoren und Schwellenwerte
- Risikomanagementmaßnahmen, Berichts- und Meldepflichten
- Haftungstatbesta?nde, insbesondere perso?nliche Haftung von Gescha?ftsfu?hrern und Vorsta?nden
- Derzeitiger Stand des Gesetzes, Geltungsfristen
CRA (Cyber Resilience Act)
- Ziel und Anwendungsbereich des Cyber Resilience Acts der EU
- Was sind ?Produkte mit digitalen Elementen??
- Verpflichtung zur Cybersicherheit in den verschiedenen Phasen der Herstellung von Hard- und Software
- Dokumentations-, Melde-, Überwachungs- und Beseitigungspflichten
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens der EU und Ausblick
Nutzen
Der Datenschutz und die IT-Sicherheit greifen mit den zu erfüllenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach DSGVO seit Langem ineinander. Mit den neuen IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen nach NIS-2 und CRA (Cyber Resilience Act) wird diese Schnittstelle (von IT-Sicherheit und Datenschutz) weiter ausgebaut und verstärkt.
Um mit IT- und Informationssicherheitsbeauftragten zum Nutzen der Organisation gut zusammenarbeiten zu können, ist es für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren wichtig, zu wissen, welche neuen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit gelten.
Unser Webinar bietet Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren die Möglichkeit, sich vertieft mit aktuellen Themen der IT-Sicherheit auseinanderzusetzen. Ziel ist es, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im eigenen Unternehmen oder in der Beratungstätigkeit zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorgaben an die IT-Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten. Am Ende wissen Sie, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Organisationen in diesem Bereich stellt. Zudem erhalten Sie eine grundlegende Einordnung, welche Akteure von den Regelungen der NIS-2-Richtlinie und des CRA (Cyber Resilience Act) betroffen sind.
Die NIS-2-Richtlinie soll ein europaweites Cybersicherheitsniveau fu?r bestimmte ?Sektoren? schaffen. Betroffen sind tausende von Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen einfu?hren und ku?nftig Berichts- und Meldepflichten nachkommen mu?ssen. Die Richtlinie sollte bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umgesetzt sein. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber Entwürfe des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitssta?rkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) vorgelegt. Das Inkrafttreten ist für März 2025 geplant.
Beim CRA (Cyber Resilience Act) handelt es sich um eine wichtige EU-Verordnung, bei der Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an bis zum Ende des Produktlebenszyklus, zu verbessern. In mehreren Etappen erfolgt seit Ende 2024 noch bis 2027 die Umsetzung.
Zielgruppe
Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich intensiv mit Datenschutzthemen in ihrem Unternehmen befassen
Voraussetzungen
Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen bzw. -koordinatoren oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Datenschutz
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigun
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Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Pflege und Assistenzpersonal - EX/A81/50408206/19112025-1 - 30.09.2025
Inhalt
Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens
Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung
Aktuelle Tagesthemen
Nutzen
Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.
Zielgruppe
Hygienebeauftragte aus dem Bereich Pflege- und Assitenzpersonal
Voraussetzungen
Weiterbildung zum Hygienebeauftragten oder entsprechende Kenntnisse müssen vorhanden sein.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
319 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.61 EUR
Bruttopreis
379.61 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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