TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A54/50101405/25112026-1 - 25.11.2026
Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021)
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021) und sind in den Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich aufgeführt.
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Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/10101225/25112026-1 - 25.11.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10101105/25112026-1 - 25.11.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Qualitätsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/20101305/25112026-1 - 25.11.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
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Befähigte Person zur Prüfung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen - EX/A52/60102503/25112026-1 - 25.11.2026
Ihre Qualifikation zur rechtssicheren Prüfung von Ladebrücken und mobilen Rampen
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
? Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, TRBS 1201 & 1203
? DGUV Regelwerk 108-006, Herstelleranforderungen
Technische Grundlagen
? Arten von Ladebrücken und Rampen
? Hydraulik, Mechanik (elektrische Komponenten)
? Belastungsgrenzen & Standsicherheit
Prüfanforderungen
? Sicht- und Funktionsprüfung
? Prüfintervall, Dokumentation, Checklisten
? Umgang mit Schäden, Mängeln & Ausfallrisiken
Praxis
? Checklistenarbeit
? Beispielprüfungen
? Bewertung typischer Schadensbilder
*die ?Hydraulik? bezieht sich ausschließlich auf Arten der Ladebrücken und gilt nicht als Bescheinigung für Prüfungen an Hydraulikschläuche
Nutzen
Als Teilnehmer*in dieses Seminars profitieren Sie von einer praxisnahen Qualifikation, die Ihnen sowohl im täglichen Betriebsablauf als auch im Rahmen gesetzlicher Anforderungen spürbare Vorteile bringt. Sie lernen, wie Sie Ladebrücken und fahrbare Rampen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den einschlägigen DGUV-Regelwerken sicher beurteilen und prüfen. Dadurch stellen Sie nicht nur den gesetzlich geforderten Prüfstandard sicher, sondern tragen aktiv dazu bei, Unfallrisiken im Bereich Wareneingang und -ausgang deutlich zu reduzieren.
Dank des erworbenen Fachwissens erkennen Sie Schäden, Verschleiß und sicherheitsrelevante Abweichungen frühzeitig und können notwendige Maßnahmen einleiten, bevor es zu Störungen oder Unfällen kommt. Dies erhöht die Betriebszuverlässigkeit und verbessert nachhaltig die Arbeitssicherheit im Unternehmen.
Darüber hinaus erlernen Sie die rechtssichere Dokumentation aller Prüfungen - ein zentraler Bestandteil der Nachweisführung gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern. So stärken Sie die Compliance Ihres Unternehmens und minimieren Haftungsrisiken.
Für die praktische Umsetzung erhalten Sie umfangreiche Arbeits- und Hilfsmittel, darunter praxiserprobte Checklisten, Vorlagen und Bewertungshilfen. Mit diesen Tools können Sie künftig sämtliche Prüfungen strukturiert, vollständig und effizient durchführen. Dies erleichtert nicht nur Ihren Arbeitsalltag, sondern stellt auch eine hohe Prüfqualität sicher, die im Unternehmen sofort Mehrwert schafft.
Zielgruppe
Mitarbeitende aus Logistik, Lager, Arbeitssicherheit, Technische Mitarbeiterinnen, Hausmeisterinnen Personen, die Prüfaufgaben übernehmen sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; *die ?Hydraulik? bezieht sich ausschließlich auf Arten der Ladebrücken und gilt nicht als Bescheinigung für Prüfungen an Hydraulikschläuche
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
410 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
77.9 EUR
Bruttopreis
487.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/30151105/25112026-1 - 25.11.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/25112026-1 - 25.11.2026
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Inhouseangebote sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A52/30501301/25112026-1 - 25.11.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A39/60102601/25112026-1 - 25.11.2026
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.
Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steiger
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Grundlagen der Wareneinreihung im Zolltarif - EX/A52/60152061/25112026-1 - 25.11.2026
Systematische Einführung in die Nomenklatur
Inhalt
Einführung in den Zolltarif
- Aufbau und Inhalt des Zolltarifs
- Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6 Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln
- Arbeiten mit den Erläuterungen und dem Stichwortverzeichnis
- Ermittlung der richtigen Position und Codenummer
- Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Der Elektronische Zolltarif (ETZ)
- Vorstellung der Internetplattform ?EZT-online?
- Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs
- Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle
Häufige Problemkreise
- Abgrenzung Teile und Zubehör
- Zolltarifrechtliche Definition
- Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit
- Besonderheiten der Teilevorschriften in den Kapiteln 84 ff.
- Stellung des Geschäftsführers als Arbeitgeber
- Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals
- Handelsrechtliche und steuerliche Pflichten
- Pflichten in Krise und Insolvenz der Gesellschaft
Absicherung und Informationsquellen
- Verbindliche Zolltarifauskunft (Neuerungen nach dem UZK (Verfahren und Infos zum Ablauf)
- Umgang mit der EBTI-Datenbank
- Unverbindliche Zolltarifauskünfte
Innerbetriebliche Organisation
- Zolltarifierungswartung
- Ausstellung, Dokumentation und Nachprüfung von Präferenznachweisen
Nutzen
Die richtige Wareneinreihung in den Zolltarif ist die Basis aller erfolgreichen Im- und Exportgeschäfte. Die korrekte Tarifierung bildet den Grundpfeiler jeglichen Risikomanagements für Unternehmen der Im- und Exportbranche. Die für jede einzelne Ware zu ermittelnde Zolltarifnummer ist die Voraussetzung zur Bestimmung der Höhe der Einfuhrabgaben und damit der eigenen Kalkulation. Neben der Ermittlung der Zollsätze lässt sich zudem aus der Positionsnummer ableiten, ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, eine Genehmigung oder Lizenz nötig ist oder ob bestimmte Melde- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind. Die Warentarifnummer ist überdies elementarer Faktor der Ursprungs- und Präferenzermittlung. Eine fehlerhafte Tarifierung der Waren führt entweder zu Überzahlungen oder zu Steuer-/Zollhinterziehungen. Wer sich auf die ungeprüfte Übernahme der Tarifierung durch Vorlieferanten oder Speditionen verlässt, trägt das volle wirtschaftliche Risiko. Spätestens bei der nächsten Zollbetriebsprüfung können dann fehlerhafte Tarifierungen festgestellt werden und unter Umständen für das Unternehmen zu Nachzahlungen oder sogar zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Hiervon wären vor allem die Entscheidungsträger im Unternehmen bezüglich Steuerhinterziehung betroffen. Zur Vermeidung derartiger Konsequenzen gibt unser Jurist und Zollexperte den Teilnehmern die Grundlagen und Systematik der Tarifierung leicht verständlich an die Hand. Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter insbesondere aus der Maschinenbau-/ Stahlindustrie, Fertigwarenimporteure, Verpackungsindustrie, Unterhaltungselektronik, Flugzeugindustrie, Nahrungsmittelindustrie und Medizinprodukte.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Abteilungsleiter und Sachbearbeiter aus dem Versand, aus Import-, Export- und Zollabteilungen. Angesprochen sind aber auch die für die Wareneinreihung persönlich verantwortlichen Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie Produktmanager und Techniker.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für die Themen
Import- und Exportabwicklung in der Praxis
Zolltarifie"
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Evakuierung von Gebäuden - EX/A38/30151401/25112026-1 - 25.11.2026
Inhalt
Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen
Rechtliche Grundlagen
Räumungsordnung, Brandschutzordnung
Gestaltung der Flucht- und Rettungswege, Brandschutzkonzept
Alarmpläne, Rettungsketten
Absprachen mit der Feuerwehr
Organisation der Ersten Hilfe
Richtige Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Evakuierungs- und Räumungsprobleme
Technische Hilfsmittel für Räumung und Evakuierung
Zu erwartendes Verhalten Betroffener
- abzuleitende Maßnahmen
Erforderliche Dokumentation
Auswertung und Konsequenzen für die Praxis
Nutzen
In dem Seminar erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um eine Evakuierung und Räumung erfolgreich planen zu können. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen rechtliche Grundlagen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Sie erfahren, wie Sie die Erste Hilfe organisieren und Evakuierungsübungen durchführen. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.
So sind Sie auf einen möglichen Notfall gut vorbereitet: Berichte der Feuerwehren und Katastropheneinsatzkräfte über Brände und andere Notfälle zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine große Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem auch durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf. Besondere Gefährdungen entstehen, wenn es sich um Objekte mit Publikumsverkehr handelt oder sich beispielsweise vornehmlich Kinder, Kranke oder Behinderte dort aufhalten. Je mehr Menschen anwesend sind, desto größer kann die Gefahr werden.
Eine schlechte Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen kann verhängnisvolle Folgen haben. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahren- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter aus Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Behörden und weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden;
Mitarbeiter aus Facility-Management und Liegenschaftsverwaltung; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure und Projektentwickler
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung - EX/A38/30351406/25112026-1 - 25.11.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Änderungen in den rechtlichen Grundlagen, Normen und DGUV Regelwerk
Auswirkungen der BetrSichV
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Anforderungen an Leitern und Tritte nach den aktuellen Normen und Technischen Regeln
Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung) - welches Arbeitsmittel, welche Leitern für welchen Zweck
Häufige Schäden - Prävention
Weniger Kosten
Checklisten
Oft gemachte Fehler bei Instandhaltung und Reparaturen
Tipps und Tricks bei der Prüfung von Leitern und Tritten
Leitern: Auswahl und Beschaffung
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Praxisworkshop mit Diskussion
Nutzen
Zur Erhaltung der Vorgaben aus Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS müssen Befähigte Personen regelmäßig geschult werden. In unserer Fortbildung informieren wir Sie über Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke) gemäß DGUV Information 208-016 und helfen Ihnen dabei die Anforderungen aus der BetrSichV zu erfüllen und ihr Wissen aufrechtzuerhalten.
Gem. TRBS 1203 muss eine Befähigte Person über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten.
Zur Erhaltung der Vorgaben informieren wir Sie in unserem Fortbildungslehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten über die Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen (Vorschriften und Regelwerke) und Prüfvorschriften.
Unsere Referenten*innen helfen Ihnen dabei die entsprechenden Anforderungen gemäß DGUV Information 208-016 zu erfüllen und ihr Fachwissen zum Durchführen von Prüftätigkeiten aufrechtzuerhalten. Wir legen hierbei sehr viel Wert auf den Austausch mit den anderen Teilnehmenden über Erfahrungen aus der Praxis, wie u. a. Nachweis und Umfang der Prüfung, Prüfungskriterien, Schadensfälle und Haftung. Unsere Fachexperten*innen beantworten im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung Ihre Fragen und geben Praxistipps für eine rechtssichere und fachkundige Prüfung von Leitern und Tritten in Ihrem Unternehmen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Personen, die als Befähigte Person tätig sind und gem. BetrSichV und TRBS 1203 ihr Wissen aktualisieren müssen.
Voraussetzungen
Grundkurs Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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