Profil

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - 01.10.2025

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar II - 01.10.2025

Die Weiterentwicklung zur Führungspersönlichkeit beim internen Aufstieg


Inhalt

Akzeptanz und Sicherheit als Führungskraft ausbauen
- Angemessener Umgang mit Altersunterschieden und Betriebszugehörigkeit

Mitarbeiter zu einem erfolgreichen Team entwickeln
- Die vier Phasen auf dem Weg von der Gruppe zum Team
- Welche Erfolgsfaktoren und Risiken muss ich als Führungskraft dabei beachten?
- Wie erkenne ich Stärken und Schwächen meiner Mitarbeiter und berücksichtige diese in der Teamarbeit?
- Wie treffen wir im Team Vereinbarungen, die Bestand haben und Wirkung zeigen?

Mitarbeitermotivation
- Hintergründe
- Ansatzpunkte für die Führungskraft
- Selbstmotivation der Mitarbeiter

Konflikte managen
- Ursache und Verlauf von Konflikten
- Konfliktlösungsstrategien
- Angemessenes Verhalten als Konfliktbeteiligter und -vermittler

Die wichtigsten Führungsinstrumente kennen und anwenden
- Feedback richtig geben und empfangen
- Das Mitarbeitergespräch
- Führen mit Zielvereinbarungen

Verhalten in schwierigen Führungssituationen
- Wie verhalte ich mich richtig in Konfliktsituationen?
- Wie äußere ich Kritik in angemessener Form?
- Wie verkünde ich unangenehme Nachrichten?
- Wie setze ich getroffene Vereinbarungen durch?

Nutzen

In diesem 2. Teil des Seminars Vom Kollegen zum Vorgesetzten lernen Sie, Ihre Führungsarbeit zu optimieren. Dieses Aufbauseminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit neuen Führungsaufgaben geht gezielt auf die hohen und vielseitigen Anforderungen an Führungskräfte ein. Sie lernen psychologische Grundlagen kennen und erfahren, welche praktischen Handlungsmöglichkeiten Sie in Konflikten und zur Motivierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Sie trainieren, mit welcher Grundeinstellung Sie sich Konflikten zuwenden sollten, und lernen, welche bewährten Verhaltensweisen Sie bei der Lösung von Konflikten einsetzen können.

Sie erkennen konkrete Ansatzpunkte, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ¬Menschen mit unterschiedlichen Motiven, ¬erfolgreich und situationsgerecht zu führen. Wir vermitteln Ihnen in diesem Führungskräfte-Seminar Strategien, die helfen, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen und zu motivieren, erfordert Einfühlungsvermögen, Energie, Geduld und Wissen.

Profitieren Sie von erfahrenen Referentinnen und Referenten, aktuellem Expertenwissen und der Qualität der anerkannten Marke TÜV. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Das Seminar baut auf das gleichnamige Grundlagenseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I auf.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits erste Führungserfahrungen sammeln konnten und ihre Kenntnisse vertiefen möchten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I

Voraussetzungen

Wir empfehlen vorab den Besuch der Veranstaltung Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Bitte beachten Sie auch das Grundlagenseminar zum Thema ?Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten".



Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Coaching für angehende Führungskräfte - Gruppencoaching" haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Führungskräften auszut"

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Qualitätsmanager (TÜV) -Prüfung- - 01.10.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV) und Qualitätsmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat Qualitätsbeauftragter (TÜV)
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsmanager (TÜV)

Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)

Prüfungsmodus :
Die Dauer der Prüfung beträgt 120 Minuten.
Präsenzprüfung: Es werden insgesamt 40 Aufgaben gestellt. Davon 36 Multiple-Choice- und 4 Projektaufgaben.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind nur die relevanten Normen der Reihe DIN EN ISO 9000ff, DIN EN ISO 19011 und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)


Zeit

15:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

340 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

64.6 EUR

Bruttopreis

404.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
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Klimaneutralität in Unternehmen - 01.10.2025

Maßnahmen zum CO?-neutralen Unternehmen


Inhalt

Grundlagen klimaneutrales Unternehmen
- Notwendigkeit, weniger Treibhausgase auszustoßen
- Unterschiede Klimaneutralität, Netto-Null Emissionen (net-zero) und CO?-Neutralität im Unternehmen
- Direkte Emissionen im unternehmerischen Kontext sowie Global Warming Potential unterschiedlicher Treibhausgase
- Wie setzt sich der Carbon Footprint zusammen?
- Bilanzkreis Scope 1-3
- Emissionshandel nach TEHG/aktueller und zukünftiger Preis für CO?
- Politische Rahmenbedingungen: auf BRD-Ebene (BEHG, Energieeffizienzgesetz)
- Politische Rahmenbedingungen: auf EU-Ebene (EU-CSRD, CBAM, EU ETS, EU ETS 2)
- Anforderungen des Marktes

Der Weg zur CO?-neutralen Produktion
- Unterschiedliche Normen und Standards der Klimabilanzierung
- Bilanzkreis festlegen Scope 1-3
- Konsolidierungsansatz und Unternehmensgrenzen
- Bilanzgrenzen: Market-based und location based approach
- Ist-Stand des Carbon Footprints feststellen: Berechnung des individuellen CO?-Ausstoßes
- Gesamtkonzept und Soll-Bilanz

Nutzen

Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Klimaschutz nimmt stetig zu. Mehr denn je hängt das Image von Unternehmen davon ab, wie sie mit ihrem CO?-Fußabdruck und Maßnahmen zur Klimaneutralität umgehen und diese kommunizieren. Auch die CO?-Abgabe leistet einen wichtigen Beitrag zum Umdenken. Um hier hohe Kosten zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich mit den Fragestellungen der Klimabilanzierung auseinanderzusetzen.

Kreditinstitute achten ebenfalls bei der Kreditvergabe zunehmend darauf, ob in einem Unternehmen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien, zum Beispiel eine fundierte Maßnahmenplanung zur Anpassung an den Klimawandel, vorhanden sind. Darüber hinaus legen andere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette zunehmend Wert auf niedrige Treibhausgas-Emissionen in Dienstleistungen und Produkten.
Nutzen Sie unsere Schulung als ersten Schritt, um ein klimaneutrales Unternehmen zu werden. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten bringen Ihnen den Begriff der Klimaneutralität näher, vermitteln Ihnen Basiswissen zur Klimabilanzierung und zeigen Ihnen Maßnahmen zum Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf.

Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, mit denen Sie Ihren CO?-Fußabdruck berechnen können. Außerdem betrachten Sie unterschiedliche Hebel zur Treibhausgas-Reduktion und sprechen über das Thema der Kompensation.
Nutzen Sie mit dieser Schulung die Chance, Klimaneutralität als Wettbewerbsvorteil einzusetzen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Energiemanagement-Beauftragte, Energiebeauftragte, Umweltbeauftragte und Umweltmanagement-Beauftragte, Geschäftsführer, Technische Leiter, Produktionsverantwortliche und Produktionsleiter.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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Funktionale Sicherheit für Kraftfahrzeuge - ISO 26262 - 01.10.2025


Inhalt

Einführung zum Thema Sicherheit im Automobil: FuSi & SOTIF & Security - Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen, Herausforderungen, Zielsetzung

Einführung in die ISO 26262: Rechtliche Stellung der Norm, Überblick aller Teile der Norm, Management der Funktionalen Sicherheit, Vorstellung der Sicherheits-Lebenszyklusphasen und deren wesentlicher Methoden und Anforderungen, Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung (HARA), Techniken und Maßnahmen zur Vermeidung und Beherrschung von Fehlern, Anwendungsbeispiele, Sicherheitsanalysen

Basiswissen zum Thema SOTIF (Safety of the Intended Functionality) und der dazugehörigen Norm ISO 21448 für den ADAS/AD Bereich

Basiswissen zum Thema Sicherheitsanforderungen (FuSi & SOTIF & Security) im Zuge der Fahrzeug-Homologation (E-Anhänge/ADAS-AD Vorschriften & Gesetzgebung)

Nutzen

In unserer Schulung zur ISO 26262 - Funktionale Sicherheit im Kraftfahrzeug lernen Sie die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der ISO 26262 im Hinblick auf die Funktionale Sicherheit von Straßenfahrzeugen kennen.

Vor allem durch den wachsenden Anteil elektrischer/elektronischer Bauteile und immer komplexer werdenden elektronischen Systemen in Kraftfahrzeugen erhöht sich die Gefahr von Fehlfunktionen. Insbesondere der Funktionalität sicherheitstechnischer Systeme und Steuerungen kommt dabei eine große Bedeutung zu.

Mit der ISO 26262 bekommen Sie als Hersteller oder Zulieferer ein Werkzeug an die Hand, mit dem es Ihnen gelingt, die Funktionale Sicherheit Ihrer Produkte vom Entwicklungsprozess bis zur Produktion sicherzustellen. In der ISO 26262 werden dafür konkrete Methoden beschrieben.

Ausgehend von einem Überblick über alle Teile der ISO 26262 lernen Sie, diese im Zusammenspiel mit anderen artverwandten Normen und Themen, wie z. B. SOTIF (Safety of the Intended Functionality), im Zuge der Fahrzeug-Homologation richtig einzuordnen und die Relevanz der jeweiligen Inhalte für ihre spezifischen Tätigkeiten einzustufen.

Mit der Teilnahme an der ISO 26262 Schulung weisen Sie nach, dass Sie auf dem aktuellen Wissensstand zum Thema ?Funktionale Sicherheit für Kfz? und den damit verwandten Themen sind. Auf dieser Basis und unter Anwendung der in der ISO 26262 festgehaltenen Vorgehensweisen, Anforderungen und Methoden wird es Ihnen gelingen, die Sicherheitsnachweise zu erbringen.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Fahrzeugherstellern und Zulieferern aus dem Pkw- und Nutzfahrzeugbereich, insbesondere aus den Bereichen
- Produktmanagement
- Entwicklungsleitung
- Projektleitung
- Safety Management
- System-, HW- und SW-Entwicklung
- Testing, Integration, Verifikation, Validation und Qualität

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

288.8 EUR

Bruttopreis

1808.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - 01.10.2025

Anforderungen der DIN EN 1176


Inhalt

Rechtsgrundlagen

Gesetze, DIN-Normen und Technische Regeln

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)

Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung

Sicherheitsaspekte

Spielplatzgerätemängel

Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen

Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen

Verkehrssicherungspflichten der Betreiber

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Checkliste Spielplatzinspektion

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte. Eine Spielplatzbegehung mit Anwendung der Checkliste ergänzt den theoretischen Teil des Seminars.

Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - 01.10.2025


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

860 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

163.4 EUR

Bruttopreis

1023.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jaqueline Redemann
+49 201 3195533
akd-rr@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - 01.10.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - 01.10.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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WHG-Aufbaukurs: Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen - 01.10.2025

Grundlagen beim Umgang mit entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen


Inhalt

Anforderungen aus der BetrSichV, der GefStoffV und der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)

Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr

Primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz (Methodik im Explosionsschutz)

Richtige Auswahl von Arbeitsmitteln für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

Richtiges Arbeiten in Ex-Bereichen

Nutzen

Dieser Aufbaukurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die Grundlagen zum Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Das Seminar dient zum Nachweis über die geforderten zusätzlichen Kenntnisse im Brand- und Explosionsschutz im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es richtet sich in erster Linie an Fachbetriebe und Betreiber, die fachbetriebspflichtige Tätigkeiten nach WHG durchführen, aber auch an sonstige Interessierte. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse der rechtlichen und technischen Grundlagen, um überwachungsbedürftige Anlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen sicher errichten, instandsetzen und betreiben zu können. Ebenso erhalten Sie Informationen, um die Eigenschaften und das Verhalten entzündbarer Flüssigkeiten und Gase beurteilen und so den Brand- und Explosionsschutz sicherstellen zu können.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Praxisorientierte Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar zum WHG bietet Ihnen viele Gelegenheiten, um sich mit Teilnehmenden und Referenten auszutauschen.

Zielgruppe

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG, Mitarbeiter von Anlagenbetreibern oder Behörden, aber auch sonstige Interessierte.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? sowie an einem der nachfolgend aufgeführten WHG-Fachkurse nachweisen:
? Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen
? Arbeiten an Biogas-/JGS-Anlagen
? Arbeiten an Dichtflächen
? Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
? Reinigen und Stilllegen
Alle anderen Interessierten brauchen keine besonderen Kenntnisse nachweisen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Emma Carlotta Höbel
0511 998 62393
akd-h@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - 01.10.2025

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Bitte bringen Sie Ihren Fahrerausweis für Flurförderzeuge und Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe mit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

960 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

182.4 EUR

Bruttopreis

1142.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Nico Römer
+49 345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
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Datenschutzkoordinator - 01.10.2025

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.

Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.

In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.

Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu

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