TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG - EX/A36/40251101/05102026-1 - 05.10.2026

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Aspekte des Immissionsschutzes
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- BImSchG-Verordnungen
- TA Luft, TA Lärm
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten

Technische Aspekte des Immissionsschutzes
- Anlagen- und Verfahrenstechnik für den Immissionsschutz
- Messung, Überwachung und Begrenzung von Luftverunreinigungen
- Energienutzung und Energieeinsparung
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Messung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen
- Ausbreitungsberechnungen, Immissionsberechnungen
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Schadstoffen

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar zum Immissionsschutzbeauftragten: In diesem Seminar erwerben Sie die fachlichen Qualifikationen, die Sie als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz benötigen. Die Lehrinhalte richten sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 53. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Pflichten und Rechte eines Immissionsschutzbeauftragten. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Alltagspraxis. Unsere Referenten vermitteln Ihnen umfassend die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach Paragraf 7, Nr. 2 der 5. BImSch-Verordnung.

Aktuelle gesetzliche Änderungen werden in diesem Seminar besprochen. Unsere Schulung zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist behördlich anerkannt: Immissionsschutzbeauftragte beraten Betreiber und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erlangung der Fachkunde ist ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Physik, Chemie). In Einzelfällen wird eine technische Fachschulausbildung, die Qualifikation als Meister oder eine gleichwertige Ausbildung anerkannt. Weiterhin sind anlagenspezifische Fachpraxis-Kenntnisse notwendig, die der Teilnehmer während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (vierjährig bei technischer Fachschul- oder Meisterausbildung) erworben hat. Neben den Fachkenntnissen werden vom Gesetzgeber auch Anforderungen an die Zuverlässigkeit (s. § 10 5. BImSchV) des Immissionsschutzbeauftragten gestellt. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

Sofern die Teilnahme ausschließlich zum Wissenserwerb dient, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1910 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

362.9 EUR

Bruttopreis

2272.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV) - EX/A36/20201401/05102026-1 - 05.10.2026

1st-/2nd-Party-Audits zur Sicherung der Prozessqualität nach VDA 6.3/IATF 16949


Inhalt

Zielsetzung
- Anforderungen der IATF 16949, VDA-Band 6.3 und der OEM an die Durchführung von Prozessaudits

An die Auditoren
- Anforderungen an die Auditdurchführung (ISO 19011, VDA 6.3)
- Prozessaudit-Arten (X1 bis X5) nach VDA 6.3
- Abgrenzung zwischen Prozessaudits und Potenzialanalyse

Auditplanung und Vorbereitung
- Schritte im Auditprozess nach VDA 6.3
- Vorbereitung des internen und externen Prozessaudits

Auditdurchführung
- Durchführung der Potenzialanalyse beim Lieferanten (P1)
- Durchführung eines Projektaudits in der Entwicklung (P2 bis P4)
- Prozessaudit beim Lieferanten in der Serie (P5 bis P7)

Bewertung der Audit-Feststellungen
- Beurteilung der Ergebnisse
- Erstellung des Auditberichtes

Alle Phasen der Prozessauditierung nach VDA-Band 6.3 werden in Gruppenarbeiten praktisch angewendet

Weiteres Vorgehen
- Lessons Learned
- Schriftliche Erfolgskontrolle am 3. Tag

Nutzen

In unserem Zertifikatslehrgang Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV) erhalten Sie eine praxisorientierte Ausbildung, die Sie befähigt, Prozessaudits effektiv durchzuführen, um die Qualitätssicherung und Effizienz in der Produktion zu verbessern. Das Training vermittelt Ihnen die Fähigkeit, Risiken zu identifizieren, Prozessschwächen zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Sie erfahren, wie Sie die VDA-6.3-Richtlinien anwenden können, um die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Darüber hinaus sind Sie in der Lage, Auditberichte zu erstellen und zu interpretieren. Das ist sowohl für die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse unerlässlich und ein wesentlicher Bestandteil der Auditorenqualifikation.

Die OEMs und die IATF 16949 fordern die Qualifizierung von System-, Prozess- und Produktauditoren nach den Normen und Regelwerken. Der VDA-6.3-Standard ist ein umfangreicher Prozessauditstandard, der für die Automobilbranche konzipiert wurde. Er ermöglicht es, die Leistung und Wirksamkeit von Prozessen zu prüfen und zu gewährleisten, dass sie den hohen Qualitätsstandards der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Der VDA-6.3-Standard unterstützt Unternehmen dabei, Risiken zu erkennen und Verbesserungsmöglichkeiten zu finden, um die Produktqualität und Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

In unserer Prozessauditor-VDA-6.3-Schulung lernen Sie, wie Sie die Anforderungen und Bestimmungen der IATF 16949 und Kundenanforderungen mithilfe von Prozessaudits auf Basis des aktuellen VDA-Bandes 6.3 intern (1st-Party-Audit) und beim Lieferanten (2nd-Party-Audit) umsetzen. Durch diese Vorgehensweise werden Audits und Auditergebnisse vergleichbar und transparent.


Im Anschluss an den Lehrgang haben Sie die Möglichkeit, an einer VDA-6.3-Prüfung teilzunehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf drei Jahre befristetes Personenzertifikat und die TÜV-VDA-6.3-Auditorenkarte der Personenzertifizierungsstelle von TÜV NORD CERT. Diese Qualifikationsbescheinigung schafft die Grundlage für Rezertifizierungen und sichert die Aktualität Ihrer Auditorenqualifikation für Prozessauditorinnen und -auditoren.

Unsere Prüfungen und Personenzertifizierungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie den hohen Anforderungen der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Regelwerke im akkreditierten Bereich entsprechen.

Zielgruppe

Das Ziel dieses Trainings ist es, Personen aus dem Qualitätsmanagement, der Qualitätssicherung und dem Lieferantenmanagement zu befähigen, Prozesse nach den neuesten VDA-Band-6.3-Standards im eigenen Unternehmen / bei Lieferanten zu auditieren.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden Kenntnisse zutreffender Management-Anforderungen (z. B. IATF 16949, DIN EN ISO 9001, VDA 6.1) sowie gute Kenntnisse der Qualitätswerkzeuge und -methoden (Core Tools) vorausgesetzt.

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis - EX/A33/30251302/05102026-1 - 05.10.2026

Praktische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Umgang mit Leitungen und Kabeln

Betriebsspezifische Schaltpläne lesen

Anwenden der 5 Sicherheitsregeln

Messen mit Multimetern, Geräte- und Installationstestern

Konfektionierung von Verlängerungsleitungen

Sicherungen prüfen und austauschen

Austausch und Wiederinbetriebnahme von elektrischen Komponenten

Austausch von Schaltern, Steckdosen und Wand- bzw. Deckenleuchten

Abklemmen und Anschließen von Elektromotoren und Elektroherden

Aufbau von Schützsteuerungen sowie Fehlersuche

Prüfen der durchgeführten Arbeiten

Unterstützende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 50699 (VDE 0702)

Praktische Erfolgskontrolle

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001

Nutzen

In dieser praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) lernen Sie, die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umzusetzen und anzuwenden.

Die Ausbildung ?Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? richtet sich an Monteure im Maschinenbau, in Industrie und Handwerk sowie an Fenster- und Küchenmonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie an Hausmeister ebenso wie an Haustechniker, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

In Abhängigkeit von den betrieblich geforderten Aufgaben vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie benötigen, um beispielsweise defekte Schalter oder Steckdosen auszuwechseln, Wand- und Deckenleuchten anzuschließen oder um Motoren und Pumpen auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten üben Sie, Schaltpläne zu lesen und Sicherungseinsätze auszutauschen.

Ob Sie unterschiedliche Spannungen messen und prüfen wollen, Spannungsfreiheit feststellen oder Ihre durchgeführten Arbeiten abschließend prüfen müssen: In der praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lernen Sie, wie Sie hierbei richtig und sicher vorgehen.

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Eine weitere Voraussetzung zum Besuch des Praxisteils ist der vorherige Besuch des Theorieteils (Seminar-Nr. 30251301).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;

Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus dem Theorieteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie" (Seminar-Nr.: 30251301) und diesem Praxisteil. 

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A35/30251401/05102026-1 - 05.10.2026

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A36/30251101/05102026-1 - 05.10.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) - EX/A35/20401901/05102026-1 - 05.10.2026

Prüfmittelmanagement, Überwachung und Qualitätsmanagement


Inhalt

Einführung/Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung
- Kennenlernen der Ziele und Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung

Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung
- Grundlegende Prinzipien von Managementsystemen verstehen: Prozessorientierung, Regelkreise, risikobasierter Ansatz
- Zielsetzungen und Zusammenhang zwischen ISO 9001, ISO 10012 und DIN 32937 verstehen
- Normen zu Prüf- und Messmitteln
- Grundlegende Begriffe zu Messmanagement, Metrologie und Messtechnik

Aufbau der Prüfmittelverwaltung/Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung
- Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel
- Einteilung in überwachungspflichtige und nicht-überwachungspflichtige PM
- Erfassen von Stamm-, Bewegungs- und Prüfdaten der Mess- und Prüfmittel
- Anforderungen an Prüfmittelverwaltungssysteme

Grundlagen der Metrologie und Messtechnik
- Kennenlernen und verstehen messtechnischer/metrologischer Konzepte wie Prüfen, Messen und Messunsicherheit und fachspezifischer Begriffe
- Kennenlernen weiterer Begriffe und Definitionen aus dem internationalen Wörterbuch der Metrologie und der DIN 1319 (Grundlagen der Messtechnik)

Planung des Prüfprozesses
- Kennenlernen der Vorgehensweise bei der Prüfprozessplanung
- Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel
- Kennenlernen und Verstehen der Notwendigkeit und Zielsetzung bei der Bewertung von Prüfprozessen

Prüfmittelüberwachung, Kalibrierung und Rückführbarkeit
- Art der Überwachung (intern/extern) und Kriterien für die Auswahl von Prüflaboren
- Rückführung von Mess- und Prüfmitteln
- Kennenlernen des Internationalen Einheitensystems (SI)
- Zusammenhang mit der Rückführbarkeit bei der Kalibrierung verstehen
- Tätigkeiten/Ablauf bei der Kalibrierung kennenlernen
- Zeitpunkte und Intervalle für Prüfung und Kalibrierung
- Kennzeichnung der Prüfmittel

Umgang mit fehlerhaften Prüfmitteln

Nutzen

Das Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) bietet Ihnen eine praxisorientierte Einführung in das Aufgabenfeld der Mess- und Prüfmittelüberwachung. Sie lernen mögliche Aufgaben eines Prüfmittelbeauftragten in den Phasen der Prüfplanung, Verwaltung/Dokumentation und der Überwachung der eingesetzten Prüfmittel kennen. Die Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung werden Ihnen in verständlicher Weise vermittelt, ebenso wie die grundlegenden Zielsetzungen und Zusammenhänge verschiedener Managementsystem-Modelle in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Messmanagement (ISO 10012) und Prüfmittelüberwachung (DIN 32937).

Sie lernen im Seminar erforderliche Themen und Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung kennen. Zu diesen zählen beispielsweise geeignete Entscheidungsregeln für die Überwachung, sowie eine systematische Vorgehensweise bei der Kennzeichnung und Verwaltung der Prüfmittel.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen das fachliche Know-how zu wichtigen metrologischen und messtechnischen Konzepten, wie etwa dem Umgang mit Messunsicherheit und Messabweichungen. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse, um als Prüfmittelbeauftragter Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel bei der Planung von Prüfprozessen zielgerichtet steuern und so fachgerechte Prüfprozesse realisieren zu können.

Anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis lernen Sie Anforderungen an die Prüfmittelüberwachung, -Kalibrierung und die messtechnische Rückführbarkeit kennen. Nach der Schulung beherrschen Sie wichtige Instrumentarien des Prüfmittelmanagements, die qualitätsbeherrschte Prüfungen im Unternehmen ermöglichen.

Nach dem Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass s

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Datenschutzauditor (TÜV) - EX/A30/10151121/05102026-1 - 05.10.2026

Überprüfung der Einhaltung von DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

Das Audit:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Audits
- Aufgaben und persönliche Haftung des Auditors
- Zielsetzung von Audits
- Unterscheidung in interne Audits
- Aktuell: Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter (siehe auch Auditplan)

Vorbereitung des Datenschutzaudits
- Orientierungsgespräch
- Audit des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner identifizieren
- Auditpläne und Mustervorlagen vorbereiten

Durchführung von Audits
- Gesprächsunterteilung in:
- Einführung, Hauptteil, Abschlussgespräch und Prognose
- Dokumentation der Feststellungen

Psychologische Gesprächsführung
- Bewältigung von Problemsituationen im Audit
- Fragetechnik und Trichtermethodik

Das Datenschutzmanagementsystem:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Datenschutzmanagementsystems
- Elemente eines Datenschutzmanagementsystems

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse
- Prozessmodelle

Dokumentation im Datenschutzmanagementsystem
- Datenschutzkonzept
- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

Nachbereitung des Audits
- Auswertung der Feststellungen des Audits
- Maßnahme-Empfehlungen
- Erstellung des Auditberichts

Nutzung der Auditpläne:
Auditplan
- Besprechung der Auditpläne

- Selbstständige Entwicklung eines eigenen Auditplanes in zehn Kapiteln: Allgemeine Grundanforderungen und Dokumente, IT-Systeme, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Transportkontrolle, Trennungsgebot, Arbeitnehmerdatenschutz

- Aktuelles Special 1: Microsoft 365 in Auditberichten

- Aktuelles Special 2: Überblick über die Anforderungen der Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter:
- Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
- Vertragliche Anforderungen
- Subunternehmer und deren Kontrolle
- Betroffenenrechte
- Sicherheitsvorfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter
- Eigenkontrollen

- Prüfung der technischen Ausstattung
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen

Praxisübungen in Kleingruppen
- Durchführung Audit Personalabteilung
- Durchführung Audit Marketing
- Durchführung Audit IT

Hilfs-/Arbeitsmittel für den Datenschutzauditor
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
- Vorprogrammierte Google Suche zur gezielten Durchsicht aller relevanten Seiten der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Weiterbildung zum Datenschutzauditor: Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Wirtschaftsleben angekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten in einem nie da gewesenen Kraftakt an der Umsetzung der neuen strengen Regelungen.

Hinzu kommen nunmehr genehmigte Verhaltensregeln, die von den Landesdatenschutzaufsichten zu immer mehr Branchen veröffentlicht werden, allem voran Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter.

Wer benötigt einen Datenschutzauditor? Bei der stetigen Überprüfung, ob die Regeln der DSGVO eingehalten werden, ist es alternativlos, sich fortwährend weiterzuqualifizieren, um das sich stetig ändernde Rechtsgebiet zu meistern. Der Datenschutzauditor erhält praktische Arbeitserfahrung sowie aktuelle schematische Prüfpläne. Die Qualifikation eignet sich ganz besonders, um den Aufbau eines datenschutzrechtlichen Grundbestandes zu begleiten. Externe Datenschutzbeauftragte können wiederum ihre Expertise erweitern und die Fachkenntnisse für den Weiterverkauf von Datenschutzaudit-Dienstleistungen erwerben.

Oftmals besitzt der betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte durc"

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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV - EX/A33/40301301/05102026-1 - 05.10.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV


Inhalt

Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk

Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme

Nachweisführung und Registerführung

Sammeln/Befördern/Handeln/Makeln

Inhalte und Umsetzung der EfbV und der AbfAEV

Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz

Mögliche Entsorgungswege für Abfälle bewerten

Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen


Nutzen

Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis kennen. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt den Rahmen vor, nach dem alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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49 CFR-Seminar - EX/A52/60310201/05102026-1 - 05.10.2026

Gefährliche Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA versenden


Inhalt

- Gefahrgutgesetzgebung des US-amerikanischen Bundesrechts

- Umgang mit dem 49 CFR Handbuch

- US-Abweichungen, die beim Import in die USA zu beachten sind

- Vorschriftenentwicklung

- Bußgelder, welche in Deutschland durch die FAA verhängt werden (Bußgeldkatalog)

- Versand von Combustible Liquid

- Freistellungsszenarien

- Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere

- Meldepflichtige Mengen (Reportable Quantities)

- Inhalation Hazards (PIH)

- Umweltgefährdende Stoffe

Nutzen

Dieses 49 CFR-Seminar ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen umfassende Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften der USA zu vermitteln. Es ist für alle Personen verpflichtend, die Gefahrgüter in, über oder durch die USA befördern wollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Schulung ergibt sich aus der aktuellen Ausgabe der 49 CFR (Title 49 of the Code of Federal Regulations) Vorschriften Titel §100-185.

Unser Kurs bietet Ihnen eine fundierte Einführung in die US-amerikanische Gefahrgutgesetzgebung und erklärt detailliert den Umgang mit dem 49 CFR-Handbuch, einem unverzichtbaren Nachschlagewerkfür den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie lernen sowohl die grundlegenden Vorschriften als auch die spezifischen US-Abweichungen kennen, die beim Import in die USA besonders wichtig sind.

Außerdem erfahren Sie alles Wissenswerte über die Entwicklung der Vorschriften sowie über Bußgelder, die in Deutschland durch die FAA (Federal Aviation Administration) verhängt werden können, und spezifische Anforderungen, die Sie beim Versand von Combustible Liquid" und anderen umweltgefährdenden Stoffen beachten müssen. Darüber hinaus erörtern wir Freistellungsszenarien und Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere, meldepflichtige Mengen sowie Inhalation Hazards (PIH).

Mit diesem 49 CFR-Seminar stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sind, sondern auch praktisches Wissen erlangen, um effizient und verantwortungsvoll zu handeln. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kompetenzen zu erweitern und sich als Fachkraft im Bereich des Transports gefährlicher Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA zu etablieren.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Führungskräfte aus internationalen Transport- und Logistikunternehmen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - EX/A81/20308101/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

Lebensmittelhygiene

Kennzeichnungspflicht

Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene

Grundlagen der Mikrobiologie

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Nutzen

Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

893 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

169.67 EUR

Bruttopreis

1062.67 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Schulung: Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10603501/05102026-1 - 05.10.2026

Risikomanagement nach § 4 Abs. 3 LkSG


Inhalt

Menschenrechtsbeauftragter, § 4 Abs. 3 LkSG
- Einführung und Überblick über menschenrechtsrelevante Normen
- Aufgaben und Pflichten des Unternehmens aus dem LkSG (Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Prävention- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflichten)
- Rolle des Menschenrechtsbeauftragten im Rahmen der einzelnen Sorgfaltspflichten
- Ausgestaltung der Position (fachliche Eignung, arbeitsvertragliche Besonderheiten, Eingliederung und Befugnis innerhalb der Organisation, Besonderheiten im Konzern)
- Haftung und Verantwortung

Risikomanagement und Risikoanalyse
- Einbindung des Risikomanagements in bestehende Managementsysteme
- Ablauf der Risikoanalyse
- Etablierung wirksamer Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Verstehen von Zertifizierungen, Supplier Assessments und Audits
- Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nutzen

In unserer Schulung Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) bereiten Sie unsere Expertinnen und Experten auf Ihre Rolle des Human Rights Officer in Ihrem Unternehmen vor.

Unternehmen sind nach § 4 Abs. 1-3 LkSG verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement einzurichten und Maßnahmen zu verankern, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu minimieren und Verletzungen zu verhindern.
Sie müssen festlegen, wer im Unternehmen für die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements zuständig ist. Für diese Aufgabe schlägt der Gesetzgeber die Position der oder des Menschenrechtsbeauftragten vor.

Im Seminar bereiten wir angehende Menschenrechtsbeauftragte darauf vor, ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie lernen, an Risikoanalysen mitzuwirken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln und regelmäßig über die Maßnahmen Ihres Unternehmens zu berichten.
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten haben Unternehmen gemäß § 8 Abs. 1 LkSG für ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren zu sorgen. Dieses ermöglicht Personen, auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Als Human Rights Officer erlangen Sie durch diese Hinweise Kenntnis über tatsächliche oder potenzielle Verletzungen, die Sie bei Ihrer Risikoanalyse und Maßnahmenfindung unterstützen.

Unsere praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten auf die rechtskonforme Erfüllung Ihrer Aufgaben als Menschenrechtsbeauftragte bzw. -beauftragter bestmöglich vor. Dabei gehen sie gemeinsam mit Ihnen ausführlich auf die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten und auf Ihren Wirkungsbereich innerhalb der Sorgfaltspflichten des LkSG mit Fokus auf die praktische Umsetzung im Unternehmen ein.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Seminar: QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 - EX/A53/20351252/05102026-1 - 05.10.2026

Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte: Prozess- und Risikomanagement


Inhalt

Prozessmanagement: Validierung mit den Kriterien für IQ, OQ, PQ

Umsetzungsbeispiele für die QMS-Dokumentation (Handbuch etc.)

Anforderung an die Medizinproduktakte (Technische Dokumentation: STED)

Risikomanagement in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit im Medizinproduktelebenszyklus: Produktrisiken und Prozessrisiken

Einführung in die Risikomanagementnorm ISO 14971

Corrective and Preventive Actions (CAPA-Prozess), kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Überwachung der Produkte im Markt: Vilgilenz bzw. Postmarket Surveillance (PMS und PMCF)

Fehler- und Reklamationsmanagement und Meldeverfahren

Operative Umsetzung der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 bei Management-, Kern- und Supportprozessen

Lieferantenmanagement

Prinzipien der Auditierung nach der ISO 13485: Auditmanagement und -durchführung

Umsetzung einer Q-Politik und Prozess für Q-Ziele

Nutzen

Sie haben im ersten Teil bereits die Grundlagen des Qualitätsmanagements, die rechtlichen Anforderungen und die MDR/IVDR kennengelernt. Mit der Teilnahme an der Schulung: Qualitätsbeauftragter (Qualitätsmanagementbeauftragter) QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 vertiefen Sie die in Teil 1 erworbenen Kenntnisse zu den Anforderungen der ISO 13485. Sie bekommen detaillierte Einblicke in die operativen und regulatorischen Anforderungen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 und erweitern Ihre Methoden- und Fachkompetenz zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung Ihres Qualitätsmanagementsystems.

Erlangen Sie in diesem QMB-Seminar für Medizinprodukte das Wissen über sämtliche gesetzliche und normative Ansprüche, um ein Qualitätsmanagementsystem zur Zulassung von Medizinprodukten einzuführen.
Führen Sie außerdem Prozess- und Fehlermanagement-Systeme (CAPA-Prozess) in der Medizintechnik durch und übernehmen Sie als QMB für Medizinprodukte auch die Pflichten bzw. Aufgaben, deren Erfüller auf europäischer Ebene in einer gesetzlich verankerten Datenbank zu melden sind (EUDAMED).

In Gruppen und durch stetigen Austausch erarbeiten Sie eigenständig mögliche praktische Umsetzungsbeispiele für das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens.

Melden Sie sich nach erfolgreichem Abschluss der zwei Teile der Weiterbildung QMB für Medizinprodukte zur Prüfung an und erhalten Sie bei Bestehen ein Zertifikat über Ihre Qualifikation. Die Einhaltung der ISO 13485 ist für Qualitätsbeauftragte für Medizinprodukte verpflichtend.

Künftig sind Sie als Qualitätsbeauftragte bzw. Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) für Medizinprodukte in der Lage, den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 eigenverantwortlich und effektiv zu gestalten. Anschließend können Sie mit Fragen von Behörden, internationalen Inspektoren oder Zertifizierungsauditoren souverän umgehen und Herausforderungen im Tagesgeschehen erfolgreich meistern.

Diese Qualifikation macht Sie nicht nur für Ihr eigenes Unternehmen, sondern auch entlang der gesamten Lieferkette - von Zulieferern bis zu Herstellern - zu einer zentralen Ansprechperson, wenn es um die Umsetzung der Norm geht.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Qualitätsmanagement für Hersteller von Medizinprodukten.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1. Weiterhin werden grundlegende Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Medizinprodukterecht vorausgesetzt (Medical Device Regulation).

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das

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