TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlagen - EX/A33/30153401/02102026-1 - 02.10.2026


Inhalt

Bestimmungen und Richtlinien
Allgemeiner Brandschutz
Brandmeldezentralen
Brandmelder
Leitungen
Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Überspannungsschutz
Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken
Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA
Dokumentation

Nutzen

Mit Veröffentlichung der DIN 14675 im April 2018, ist der Betreiber von Brandmeldeanlagen aufgefordert, eine eingewiesene Person für die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage zu benennen, und kann zusätzlich die Begehung nach DIN VDE 0833-1 durch eine eigene sachkundige Person durchführen lassen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten Sie in unserer Veranstaltung einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833 Teile 1, 2 und 4 sowie dazugehörende Normen. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen können, vermittelt.


Zielgruppe

Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen als Wiederholung, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von privaten und öffentlichen Gebäuden,

Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, alle Interessierten, die Brandmeldeanlagen betreiben oder auch planen, errichten und instandhalten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Gaslöschanlagenwärter - Befähigte Person für Gaslöschanlagen - EX/A33/30154301/02102026-1 - 02.10.2026

Arbeitsschutzmaßnahmen und berufsgenossenschaftliche Regelungen für den Umgang mit Gaslöschanlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen / Pflichten des Betreibers
Grundlagen Feuerlöschanlagen
Funktionsweise von Gaslöschanlagen
Bauteile und Systeme
Eigenschaften von Löschgasen
Schutzziele und bauliche Anforderungen
Wirkungsweisen / Betrieb / Wartung von Gaslöschanlagen
Personenschutz und Personenunterweisung
Branderkennung, Ansteuerung und Auslösung
Erhaltung der Betriebsbereitschaft
Bauliche Anforderung an Umfassungsbauteile
Druckentlastung
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In dem Seminar Gaslöschanlagenwärter erhalten befähigte Personen für Gaslöschanlagen das nötige Rüstzeug für den sicheren Umgang bei der Sichtung von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.

Sobald in Betrieben stationäre Gaslöschanlagen installiert sind, bei deren Betrieb eine Gefährdung von Personen entsprechend Gefährdungsklasse I ermittelt wurde, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin für die einwandfreie Funktion dieser Anlagen verantwortlich. Diese Aufgabe wird häufig an fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen, die zur befähigten Person für Gaslöschanlagen (Gaslöschanlagenwärter und -wärterin) ausgebildet werden.

Zu den Aufgaben als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin gehören:
jährliche Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Gefahren und Schutzmaßnahmen
ständige Kontrolle der Gaslöschanlagen
regelmäßige Sichtung der Anlage

Unser Referent, ehemaliger Leiter der Feuerwehrschule in Gelsenkirchen, gibt Ihnen zur rechtmäßigen Umsetzung einen Überblick über die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Gaslöschanlagen). Im Zentrum stehen dabei Arbeitsschutzmaßnahmen, um zu erwartende Gesundheitsschäden im Notfall zu vermeiden.
Dabei helfen auch Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben. Dies können sowohl bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sein.

Nötig ist dies, da Löschgase, wie Kohlendioxid (CO2), Intergase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z. B. IG-55, oder IG-541) Brände löschen, indem sie den Luftsauerstoff im betroffenen Raum verdrängen. Durch den Einsatz dieser Löschgase kann der Sauerstoffgehalt in den Räumen so weit abfallen, dass der Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht weiter zu verantworten ist. Gesundheitsschäden und eine lebensgefährliche Umgebung sind die Folge.

In der Funktion als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin sind Sie Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten direkt unterstellt. Sie übernehmen mehr Verantwortung für Ihren Betrieb und steigern Ihr Ansehen innerhalb Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Führungspersonal Bereich Technik, Betriebs-/Instandhaltungspersonal für haustechnische Anlagen in Industrie, Handel und Kommunen, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die als Befähigte Person beauftragt werden sollen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

24; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A52/40251301/02102026-1 - 02.10.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Grundlagen Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 - EX/A33/40151301/02102026-1 - 02.10.2026

Basiswissen für ein Energiemanagementsystem


Inhalt

Ziele und Nutzen eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems
- Definition und Erfüllung rechtlicher Anforderungen
- Steuerliche Vorteile (§ 63 ff. EEG, § 9 und § 10 StromStG, § 55 EnergieStG)

Integration eines Energiemanagementsystems in bestehende Managementsysteme
- Normenvergleich ISO 14001/ISO 50001

Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Grundlegende Analyse des Kontextes der Organisation
- Interessierte Parteien und deren berechtigtes Interesse identifizieren und bewerten
- Die Rolle der Führung sowie Einbindung der Anforderungen der ISO 50001 in die Organisationsstruktur
- Risikobasiertes Denken im Unternehmen etablieren- Gefahren beherrschen und Chancen nutzen
- Energetische Bewertung - SEUs identifizieren und gezielt analysieren (inklusive Ansätzen zur Steigerung der Energieeffizienz)
- Geeignete Ziele und Maßnahmen ableiten
- Aussagekräftige, normierte Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasen
- Ganzheitliche Planung der energiebezogenen Datensammlung
- Richtiger Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen und Bewusstsein aufbauen
- Geeignete interne und externe Kommunikation entwickeln
- Effizienter Betrieb von Energiemanagementsystemen
- Kennzahlen, interne Audits und Managementreviews als wertvolle Werkzeuge kennen und nutzen lernen

Nutzen

Energiekosten senken, Einsparpotenziale erkennen und die ISO 50001 effektiv und effizient im Unternehmen durchsetzen: Dies sind die wichtigsten Aspekte für nachhaltiges Energiemonitoring. Der Standard DIN EN ISO 50001 bietet einen systematischen Ansatz für die optimale Umsetzung eines Energiemanagementsystems (EnMS). Anhand konkreter Projektbeispiele stellen wir Ihnen in unserer Weiterbildung effiziente Maßnahmen zur Einsparung der anfallenden Energiekosten vor.

In unserer Schulung lernen Sie die Grundlagen für das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 kennen. Unter Berücksichtigung der Vorteile werden Ziele und Nutzen des Energiemanagements definiert. Darüber hinaus lernen Sie die Methoden und den Aufbau eines erfolgreichen Energiemanagementystems kennen und lernen, diese anzuwenden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Möglichkeiten zur Senkung von Energiekosten. Hierbei spielen der Bereich Kennzahlen, Energiemonitoring, Datenauswertung und Berichterstellung eine wesentliche Rolle.

Mit der Teilnahme am Lehrgang Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 legen Sie die Grundlagen für die erfolgreiche Umsetzung eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems in Ihrem Unternehmen. Denn mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 können Sie nachweislich Ihre Energieeffizienz steigern.

Sie lernen, was die Norm fordert und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Technische Leiter und Produktionsleiter, Facility-Manager sowie Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte. Auch Projektingenieure und Planer, die sich über Einsparpotenziale durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und dessen Anforderungen informieren möchten, sind angesprochen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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Upgrade-Seminar: ISO 9001:2026 - Ihr Weg zu einem zukunftssicheren Qualitätsmanagement - EX/A36/20151411/02102026-1 - 02.10.2026

Entwurf zur ISO 9001:2026 - Die Revision und ihre Auswirkungen für Ihr QM-System


Inhalt

Überblick über die Revision der ISO 9001:2026

Aktueller Entwurfsstand der ISO 9000

Relevante Änderungen und deren strategische Bedeutung

Etablierung und Förderung einer Qualitätskultur

Berücksichtigung des Klimawandels im QM

Anforderungen an die Handhabung Künstlicher Intelligenz im Qualitätsmanagement

Digitalisierung und Datenmanagement

Diskussion praxisnaher Anwendungsbeispiele

Nutzen

Die Revision der ISO 9001 bringt wichtige Neuerungen mit sich, die auch neue Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme stellen.
In unserem Upgrade-Seminar zur ISO 9001:2026 erfahren Sie aus erster Hand, welche Änderungen und Ergänzungen die neue Norm mit sich bringt, und wie Sie Ihr QM-System optimal auf diese Neuerungen ausrichten. Unsere Expertinnen und Experten vermitteln Ihnen praxisnahe Strategien und Methoden, mit denen Sie die Implementierung effizient und effektiv gestalten können.

Dabei behalten Sie nicht nur die Norm im Blick: Sie lernen auch den erweiterten Kontext der ISO 9001:2026 kennen, der die Integration von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Nachhaltigkeit umfasst. Sie erkennen die sich daraus ergebenden Chancen für Ihre Organisation und nutzen diese gezielt für Ihre Weiterentwicklung.

Unsere Referentinnen und Referenten unterstützen Sie mit individuellen Empfehlungen, die Sie direkt in Ihrer Organisation anwenden können. So gelingt Ihnen der Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis mit nachhaltigem Effekt für Ihr Qualitätsmanagement.

Bleiben Sie informiert, reagieren Sie frühzeitig auf kommende Anforderungen der ISO 9001 und verschaffen Sie sich einen echten Wettbewerbsvorteil.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und Ihr Qualitätsmanagement zukunftssicher aufzustellen. Melden Sie sich jetzt für unser Upgrade-Seminar über die aktuellen Entwicklungen der ISO 9001:2026 an und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Organisation aktiv mit!

Zielgruppe

Dieses Upgrade-Seminar zu den Neuerungen der ISO 9001:2026 richtet sich an QM-Beauftragte, Auditoren, Qualitätsmanager, Führungskräfte, Unternehmensberater und weitere interessierte Personen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung wird DIN EN ISO 9001 Grundlagenwissen vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
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WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A52/40401506/02102026-1 - 02.10.2026

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben


Inhalt

TRwS 791 Juli 2022 und Aktuelles zum GEG
Reinigung und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen
Aufbau- und Funktionsweisen von Heizölverbraucheranlagen
Mängel und Schäden an Heizölverbraucheranlagen
Wartung einer Heizölverbraucheranlage
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten
Grenzwertgeber/-ketten

Nutzen

Im Umfeld der wasserrechtlichen Anforderungen der TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen ist es unerlässlich, stets auf dem aktuellen Stand der Technik und der Vorschriften zu sein. Die TÜV NORD Akademie lädt Sie zu einer Fachfortbildung ein, die alle relevanten Themen in diesem Bereich abdeckt.
Dieses Webinar bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften nach TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen einen fundierten und praxisnahen Überblick über Lageranlagen, Rohrleitungen sowie zugehörige Einrichtungen wie Leckanzeigegeräte, Grenzwertgeber und Antiheberventile. Weitere Themen wie Reinigung, Stilllegung, Aufbau und Funktionsweise von Heizölverbraucheranlagen, häufige Störungen und deren Behebung sowie Besonderheiten bei der Aufstellung in Überschwemmungsgebieten runden das Seminar ab.
Neben den technischen Details lernen Sie die Vorschriften, Prozesse, Zusammenhänge und Abläufe kennen, die im Zusammenhang mit Heizölverbraucheranlagen relevant sind. Darüber hinaus erwerben Sie vertiefte Kenntnisse über mögliche Schadensursachen bei Heizölaustritten und erfahren, wie Sie diese vermeiden bzw. beheben.
Die Veranstaltung richtet sich speziell an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen durchführen. Sie ist auch für Betreiber, Planer solcher Anlagen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden relevant. Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Vorkenntnisse, wie sie im WHG-Grundlehrgang vermittelt werden, sind jedoch empfehlenswert und können Ihren Lernerfolg erheblich steigern.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar bringen Sie Ihre Sachkunde gemäß § 63 AwSV auf den neuesten Stand. Damit erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die Verlängerung Ihrer Fachbetriebszertifizierung.
Nutzen Sie die Chance, Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand zu bringen. Melden Sie sich jetzt zu unserem Webinar an und profitieren Sie von der kompakten und praxisnahen Weiterbildung der TÜV NORD Akademie.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

08:30 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Mit der Teilnahme an diesem Seminar aktualisieren Sie Ihre Sachkunde nach § 63 AwSV.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - EX/A33/30152101/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen/grundsätzliche Forderungen
- Musterbauordnung (MBO)
- Landesbauordnung (LBO)
- VdS-Richtlinien
- Geltende Normen

Anwendung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Begriffe und Definitionen
- Schutzziele und Einsatz
- Funktions- und Wirkungsweise
- Natürlicher und maschineller Rauch- und Wärmeabzug

Einbauvorschriften und Prüfzeichen von RWA

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Errichtererklärung

Auslöse- und Meldesysteme, Funktionsüberprüfung von RWA

Wartung und wiederkehrende Prüfungen von RWA
- Pflichten des Anlagenbetreibers
- Prüfungsgrundlagen
- Anforderungen an die Befähigte Person
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Praktische Einweisung in die Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie erhalten ebenso einen Überblick über die Vorgaben der Versicherer. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von RWA werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Zwar verhindern RWA keinen Brand, sie sind jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung. Durch das automatische Öffnen von Fenstern oder Luken werden gefährliche Rauchgase und erhitzte Luft ins Freie abgeleitet. Somit kann die Feuerwehr schneller eingreifen und Personen können schneller evakuiert werden. Mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung darf nur entsprechend geeignetes und qualifiziertes Personal beauftragt werden.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durchführen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Zur Durchführung elektrischer Messungen im Rahmen der Wartung elektrisch betriebener RWA-Anlagen ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektrofachkraft oder Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

14; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

930 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.7 EUR

Bruttopreis

1106.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A36/60102101/05102026-1 - 05.10.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

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Gefährdungsbeurteilung Brandschutz - EX/A32/30152901/05102026-1 - 05.10.2026

Technische Regeln für Arbeitsstätten, Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe


Inhalt

Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Anforderungen aus den Technischen Regeln für Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und Gefahrstoffe
Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
Handlungshilfen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Praktische Übungen anhand von Beispielen
Checklisten für die praktische Anwendung
Erfahrungsaustausch

Nutzen

In unserem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz lernen Sie die rechtlichen Anforderungen aus dem Arbeitsstätten- und Gefahrstoffrecht kennen und erhalten Einblick in die maßgebenden Regelwerke. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert wie man eine Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz (und Explosionsschutz) anhand der Prozessschritte der ASR V3 aufbaut, die entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe beachtet und mit den Hinweisen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet. Zeitgleich erleben Sie wann und wie betrieblicher Brandschutz auch zum betrieblichen Explosionsschutz wird. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung von maßnahmen- und schutzzielgerechten Ansätzen zur Führung der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz und lernen welche betrieblichen Bereiche in die Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz eingebunden werden sollten und welche Schnittstellen sich ergeben. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern üben Sie an praktischen Beispielen die Umsetzung des erlernten und diskutieren Lösungen und Alternativen.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z.B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planer, interessierte Personen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und/oder zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder vergleichbare Kenntnisse im Arbeits-/Brandschutz sind zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A41/40301206/05102026-1 - 05.10.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

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SCC-/SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter (24 UE) in Englisch - EX/A54/50101502/05102026-1 - 05.10.2026

Anerkannte Schulung nach SCC-Regelwerk für Teilnehmer ohne staatlich anerkannte Berufsausbildung in Deutschland


Inhalt

Gesetzliche Bestimmungen
- Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung
- Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Gefährdungs- und Risikobeurteilung

Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Betriebliche Organisation und Leitungsaufgaben

Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben

Notfallmaßnahmen

Gefahrstoffe

Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmittel

Arbeitsverfahren

Elektrizität und Strahlung

Arbeitsplatzgestaltung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nutzen

In der heutigen dynamischen Geschäftswelt verlassen sich Unternehmen immer mehr auf die spezialisierten Fähigkeiten von Kontraktoren. Unter Kontraktoren versteht man Unternehmen, die technische Dienstleistungen oder Personaldienstleistungen für Auftraggeberinnen und Auftraggeber erbringen.

Durch das Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Einstellung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz haben die Kontraktoren und Personaldienstleister einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards (SGU) der Unternehmen, für die sie tätig sind.

Um diese wichtigen SGU-Standards zu sichern und weiter zu stärken, ist das Safety Certificate Contractors (SCC) ein zentrales Element. Das SCC-Regelwerk ist ein Managementsystem in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Operativ tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt an der Umsetzung von SGU-Maßnahmen beteiligt sind, benötigen dieses Zertifikat, das nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung fünf Jahre gültig ist, um ihre Qualifikation und ihr Engagement für SGU-Standards nachzuweisen.

Unsere speziell für operativ tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzipierte SCC-/SGU-Schulung findet in englischer Sprache statt und bereitet Sie in 24 Unterrichtseinheiten umfassend auf die SGU-Prüfungen vor. Damit erfüllen Sie nicht nur die Voraussetzungen für die SCC-Zertifizierung, sondern erweitern auch Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich SGU erheblich.

Unsere Referentinnen und Referenten schulen Sie nach den Lernzielen des Normativen Dokuments für operativ tätiges Personal im SGU-Bereich und bereiten Sie optimal auf die Prüfung für operativ tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach VAZ Doument 018 (Version 2021) des SCC-Regelwerks vor.

Die Prüfung wird anschließend von der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle TÜV NORD CERT GmbH abgenommen.

Zielgruppe

Mitarbeitende der operativen Ebene aller Branchen, die an der Leistungserbringung direkt beteiligt sind (z. B. Arbeiter; Facharbeiter; Monteure, an- und ungelernte Arbeiter) und die keine anerkannte Ausbildung in Deutschland nachweisen bzw. kein gültiges SCC-/SGU-Zertifikat vorweisen können.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Mit dieser anerkannten SGU-/SCC-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter in Englisch erfüllen Sie die Eingangsvoraussetzung zur SGU-Prüfung gemäß SCC-Dokument 018.

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung

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KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen - EX/A52/30354801/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

Einführung in die Ausbildungsziele
- aktuelle ?KRITIS-Thematik?
- Definition ?Kritische Infrastrukturen? nach BBK und BSI
- Definition und Stellungnahme des BSKI e. V.
- Vorstellung der 12 KRITIS-Sektoren und deren Bedeutung
- Ausfall der KRITIS-Einrichtungen und deren Bedeutung für die Arbeit im Notfallstab eines Unternehmens
- Besonderheiten des ?Ausfalls der Stromversorgung?
- Wandel der Energieversorgung in Deutschland
- Gefahrenlagen für eine resiliente Stromversorgung
- Unwettergefahrenlage
- Cyber-/IT-Angriffe
- Welche Zielgruppen sind besonders gefährdet?

Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Wasserversorgung?

Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Abwasserentsorgung?

Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der IT-/Telekommunikation?

Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung

Die Gasmangellage aufgrund von Lieferembargos und Kriegsbedrohungen
- Besonderheiten des Ausfalls der Gasversorgung ?die neue Gefahr eines Gasmangel-Blackout?
- Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung

Die ?übrigen KRITIS-Szenarios?
- Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung

Wie kann ein Unternehmen mit seinem Notfallstab bzw. ein Verwaltungsstab einer Gebietskörperschaft
ihre KRITIS-Resilienz mittel- bis langfristig erhöhen?
- Hilfen für eine Bestandsanalyse der KRITIS-Sektoren
- Auswirkungen auf die Stabsarbeit
- Spezielle Stabsarbeit in solchen Lagen
- Mögliche Versorgungs- und Logistikmaßnahmen und ihre Bewältigung
- Gruppenarbeiten
- Diskussion

Nutzen

Die KRITIS-Schulung zum Beauftragten für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen (?KRITIS-Beauftragter) ist eine wertvolle Qualifizierungsmaßnahme über zwei Tage. Durch diese Schulung werden Sie befähigt, im Auftrag der Verwaltung, des Unternehmens oder einer BOS-Organisation wichtige Sicherheitsprüfungen auszuführen und Kompensationsmaßnahmen frühzeitig und nach wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten zu planen.

Als KRITIS-Beauftragte bzw. KRITIS-Beauftragter agieren Sie im Sinne einer Pflichtendelegation durch den Unternehmer mit einem Nachweis über die relevante Fachkunde, die Sie in diesem Grundlagenseminar durch Methodik, Denkprozessen, Lösungsansätzen, Organisationsstrukturen, Lernen von Fachbegriffen erwerben. Behandelt werden sämtliche KRITIS-Sektoren wie unter anderem Strom- und Energieversorgung, Informations- und Telekommunikation (IKT) oder Unwettergefahrenlagen. Die Verordnungen zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitern das seit Juli 2015 gültige IT-Sicherheitsgesetz. Damit unterliegen inzwischen viele Unternehmen der BSI KRITIS-Verordnung zur IT-Sicherheit. Der Staat will somit essenzielle Lebensadern und die insgesamt zwölf KRITIS-Sektoren einer modernen, leistungsfähigen Gesellschaft intensiver und nachhaltiger schützen.

Durch die von Ihnen erworbenen Kenntnisse wird das Bewusstsein aller Beteiligten zur BSI Kritisverordnung gestärkt, um spezifische Schwachstellen in Betrieb und Verwaltungsabläufen frühzeitig zu erkennen. Sie werden notwendige Überprüfungen von Gefahrenabwehrplänen und Notfallplänen somit besser sowie selbständig durchführen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form protokollieren können.
Mit Ihrer Prüfung tragen Sie zu einem möglichst sicheren Dauerbetrieb unter Einhaltung neuer Kompensationsmaßnahmen bei. Bei Eintritt eines nicht zu 100 Prozent auszuschließenden Schadensfall können Sie zeitnah Maßnahmen eines optimierten Krisenmanagements einleiten und so die Resilienz auch im Schadensfall deutlich erhöhen.

Im Seminar wechseln sich moderne Ausbildungsmethoden mit einem hohen Anteil von anschaulichen Fachbeiträgen ab mit Diskussionsbeiträgen. Der Austausch wird"

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