TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:
akademie@tuev-nord.de

Seminar: QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 - EX/A52/20351252/28072025-1 - 28.07.2025
Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte: Prozess- und Risikomanagement
Inhalt
Prozessmanagement: Validierung mit den Kriterien für IQ, OQ, PQ
Umsetzungsbeispiele für die QMS-Dokumentation (Handbuch etc.)
Anforderung an die Medizinproduktakte (Technische Dokumentation: STED)
Risikomanagement in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit im Medizinproduktelebenszyklus: Produktrisiken und Prozessrisiken
Einführung in die Risikomanagementnorm ISO 14971
Corrective and Preventive Actions (CAPA-Prozess), kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
Überwachung der Produkte im Markt: Vilgilenz bzw. Postmarket Surveillance (PMS und PMCF)
Fehler- und Reklamationsmanagement und Meldeverfahren
Operative Umsetzung der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 bei Management-, Kern- und Supportprozessen
Lieferantenmanagement
Prinzipien der Auditierung nach der ISO 13485: Auditmanagement und -durchführung
Umsetzung einer Q-Politik und Prozess für Q-Ziele
Nutzen
Mit der Teilnahme am Seminar: Qualitätsbeauftragter (Qualitätsmanagementbeauftragter) QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 vertiefen Sie die in Teil 1 erworbenen Kenntnisse zu den Anforderungen der ISO 13485. Sie bekommen detaillierte Einblicke in die operativen und regulatorischen Anforderungen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 und erweitern Ihre Methoden- und Fachkompetenz zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung Ihres Qualitätsmanagementsystems.
Erlangen Sie in diesem QMB-Seminar für Medizinprodukte das Wissen über sämtliche gesetzliche und normative Ansprüche, um ein Qualitätsmanagementsystem zur Zulassung von Medizinprodukten einzuführen.
Führen Sie außerdem Prozess- und Fehlermanagement-Systeme (CAPA-Prozess) in der Medizintechnik durch und übernehmen Sie als QMB für Medizinprodukte auch die Pflichten bzw. Aufgaben, deren Erfüller auf europäischer Ebene in einer gesetzlich verankerten Datenbank zu melden sind (EUDAMED).
In Gruppen und durch stetigen Austausch erarbeiten Sie eigenständig mögliche praktische Umsetzungsbeispiele für das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens.
Melden Sie sich nach erfolgreichem Abschluss der zwei Teile des Seminars QMB für Medizinprodukte zur Prüfung an und erhalten Sie bei Bestehen ein Zertifikat über Ihre Qualifikation. Die Einhaltung der ISO 13485 ist für Qualitätsbeauftragte für Medizinprodukte verpflichtend.
Künftig sind Sie als Qualitätsbeauftragte bzw. Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) für Medizinprodukte in der Lage, den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 eigenverantwortlich und effektiv zu gestalten. Anschließend können Sie mit Fragen von Behörden, internationalen Inspektoren oder Zertifizierungsauditoren souverän umgehen und Herausforderungen im Tagesgeschehen erfolgreich meistern.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Qualitätsmanagement für Hersteller von Medizinprodukten.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1. Weiterhin werden grundlegende Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Medizinprodukterecht vorausgesetzt (Medical Device Regulation).
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine
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Webinar: Qualitätsbeauftragter (TÜV) - TÜV NORD OnlineCampus - EX/A52/20101208/28072025-1 - 28.07.2025
Online-Weiterbildung Qualitätsmanagement: Kompaktes Wissen zur ISO 9001
Inhalt
Online-Training Phase I (3 Tage):
Überblick QM-Normen und Grundlagen
- Begriffe und Qualitätsmanagement-Grundsätze
- PDCA-Zyklus
Prozessorientierung und Prozesslandschaften
- Prozessabgrenzungen und ausgelagerte Prozesse
Aufbau einer QM-Systemdokumentation
- Inhalte einer Prozessfestlegung
- Arbeitsanweisungen und andere Vorgaben, Lenkung dokumentierter Informationen
- Prozessziele, Kennzahlen und Prozess Input-Output
Führung und Kontext
- Q-Politik und Q-Ziele, Verantwortlichkeiten, Aufgabe der Leitung
- Interessierte Parteien, externe und interne Themen
Chancen und Risiken
- Ziel und Methoden
Normenkapitel - Unterstützung
- Vorstellung ausgewählter Themen
Selbststudium und Reflexionsphase (2 Tage) inklusive Lernzielkontrolle
- Vertiefung der Normenkapitel aus Online-Training Phase I
- Erarbeiten der Inhalte aus Kap. 8 Betriebliche Planung und Steuerung, Präsentation/Gesprächsführung und Projektmanagement
- Lernzielkontrolle zur Reflexion des erlernten Wissens und gegebenenfalls Nachstudium
Online-Training Phase II (3 Tage):
Rückblick auf Selbstlernphase, Klärung offener Fragen und Lessons Learned
Normenkapitel - Betrieb
Überwachung und Messung, Anforderungen und Methoden
Kundenzufriedenheitsmessung, Datenanalyse und Managementbewertung
Umgang mit Fehlern und Korrekturmaßnahmen
- Verbesserung, Methoden und Zielsetzung
Qualitätstechniken
Internes Audit
- Anforderungen, Auditarten
- Auditplanung und Durchführung
- Auditberichterstattung und Maßnahmenverfolgung
Nutzen
Qualifizieren Sie sich mit unserer Online-Weiterbildung Qualitätsmanagement zur bzw. zum zertifizierten Qualitätsbeauftragten (TÜV). Erwerben Sie diese Qualifikation sowie das Zertifikat in zwei dreitägigen Online-Trainingsphasen sowie einer zweitägigen Selbstlernphase. Das Zertifikat ist branchenunabhängig gültig und öffnet Ihnen die Tür zu allen weiteren QM-Qualifikationsschritten wie dem Qualitätsmanager und dem Qualitätsauditor (TÜV) inklusive akkreditiertem Personenzertifikat.
Dieses Webinar zeichnet sich durch verschiedene Ausbildungsphasen beim Erlernen der Anforderungen der DIN EN ISO 9001 und dessen Umsetzung aus:
1. Online-Vorträge: Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die Struktur (HLS) und die Inhalte der DIN EN ISO 9001.
2. Transfereinheiten: Sie setzen anhand von Praxisübungen die Normenanforderungen um. Dabei können Sie firmeneigene Prozesse und Verfahren integrieren. Für Ihr Unternehmen resultiert daraus ein hoher praktischer Nutzen.
3. Besprechungen der Arbeitsergebnisse: Wir besprechen gemeinsam die Ergebnisse aus der Transferphase. Sie erhalten direkt Feedback von unseren Referentinnen und Referenten sowie Ihrer Online-Gruppe.
4. Selbstlernphase/Reflexionsphase inklusive Lernzielkontrolle: Sie erarbeiten sich selbst das nötige Wissen der QB-Unterlagen und Normentexte aus Kapitel 8 der ISO 9001.
Mittels einer digitalen Lernzielkontrolle prüfen Sie sich selbst. Wir vertiefen gemeinsam relevante Themen. Unklarheiten und offene Fragen können Sie in der zweiten Online-Phase der QB-Ausbildung direkt mit der Online-Gruppe sowie den Referentinnen und Referenten besprechen.
5. Fragestunde: Zwischen der Online-Weiterbildung für Qualitätsbeauftragte und der Online-Prüfung haben Sie die Möglichkeit, inhaltliche Unklarheiten im Rahmen einer Fragestunde mit den Referentinnen und Referenten zu besprechen.
6. Prüfung: Sie haben die Möglichkeit, eine Online-Prüfung zu absolvieren (hierzu ist eine separate Anmeldung erforderlich). Diese Prüfung wird von der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT durchgeführt. Entscheiden Sie selbst, ob Sie die Abschlussprüfung direkt nach dem W
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10151101/28072025-1 - 28.07.2025
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse
- Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt
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NIS-2-Experte (TÜV) - EX/A36/10201281/28072025-1 - 28.07.2025
NIS-2-Umsetzung: die Anforderungen der EU-Richtlinie in der Praxis erfüllen
Inhalt
Einführung
- EU-Richtlinie NIS-2 (EU 2022/2555)
- Gesetz zur Umsetzung von NIS-2 und Stärkung der Cybersicherheit - NIS-2UmsuCG
- Weitere Europäische Rahmenbedingungen zur Cybersecurity (CER-Richtlinie (EU 2022/2557), Digital Operational Resilience Act (DORA), Cyber Resilience Act (CRA)
Übersicht NIS-2/NIS-2UmsuCG
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Überblick über die neuen Haftungsthemen für die Betreiber/Manager
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen
- Registrierung, Meldewesen
Grundlegende Begriffe und Definitionen
- Informationssicherheit, IT-Sicherheit, Cybersecurity
- Assets, Schutzziele, Risiken
- Risikomanagement
- Informationssicherheitsmanagement
- Cyber Incident Management
- Business Continuity Management
Relevante internationale Standards als Basis der NIS-2-Anforderungen
- ISO 27001/27002
- ISO 27005
- ISO 22301
- IEC 62443
- BSI IT-Grundschutz 200-1, 200-2 und 200-3
- BSI IT-Grundschutz 200-4
Cybersecuritymaßnahmen
- Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Aufrechterhaltung und Wiederherstellung, Backupmanagement, Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit zwischen Einrichtungen, Dienstleister
Sicherheit
- Sicherheit in der Entwicklung, Beschaffung und Wartung
- Management von Schwachstellen
- Bewertung der Effektivität von Cybersicherheit und Risikomanagement
- Schulungen Cybersicherheit und Cyberhygiene
- Kryptografie und Verschlüsselung
- Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Anlagenmanagement
- Multi-Faktor-Authentisierung und kontinuierliche Authentisierung
- Sichere Kommunikation (Sprach-, Video- und Text-)
- Sichere Notfallkommunikation
Nutzen
Die neue EU-Richtlinie NIS-2 stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie sind künftig beispielsweise verpflichtet, Mindeststandards für die Cybersicherheit einzuhalten und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Auch die Sicherheit in der Lieferkette ist von Bedeutung.
Um die NIS-2-Richtlinie im Unternehmen anforderungsgerecht umzusetzen, machen wir Sie in unserem Seminar mit den verschiedenen Aspekten der Richtlinie vertraut. Als zertifizierte NIS-2-Expertin oder zertifizierter -Experte (TÜV) kennen Sie somit die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen an die NIS-2-Konformität. Sie lernen Wege und Best Practices für die Umsetzung auf Basis international anerkannter Standards kennen.
Themen sind beispielsweise die Einführung eines Asset Managements und eines Risk Assessments, um mögliche IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Weitere wichtige Schritte sind u. a. die Implementierung:
- eines Incident Managements, um Cyber Incidents zu entdecken und zu bewältigen,
- eines Sicherheitsmanagementsystems, das dazu beiträgt, die Sicherheitsmaßnahmen effektiv und regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten, und eines
- Business Continuity- und Krisenmanagements, um die Geschäftsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.
Unser Seminar zur NIS-2-Umsetzung ist für die verantwortlichen Personen der betroffenen Unternehmen wichtig. Denn für mehr als 30.000 Unternehmen steigen die Sicherheitspflichten, die mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes -geplant für März 2025 - deutschlandweit gelten. Ab dann sollten Leitungsorgane ausreichende Kenntnisse nachweisen können, da sie ggf. persönlich haften und Verstöße mit hohen Geldstrafen belegt werden können.
Nutzen Sie die Zeit und lassen Sie sich zum NIS-2-Experten bzw. zur -Expertin (TÜV) ausbilden, um sicher in die NIS-2-Umsetzung zu starten und künftig NIS-2-konform zu agieren.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich t
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201305/28072025-1 - 28.07.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) oder gleicher fachlicher Kenntnisstand.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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KI-Spezialist (TÜV) - EX/A52/10503011/28072025-1 - 28.07.2025
Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben
Inhalt
Tag 1: Einführung, Überblick, Historie
- Einführung in Künstliche Intelligenz
- Historie, Begriffe und Definitionen
- Europäische Definition (KI-Verordnung)
- Anwendungs- und Einsatzgebiete
- Überblick über technische und rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Europäische Digital- und Datenstrategie (DSA, DMA, DGA, DA, NIS-2-RL)
- Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen zur KI (z. B. DSGVO, KI-Verordnung, KI-Haftungsrichtlinie, Maschinenverordnung)
- Rolle eines KI-Spezialisten / einer KI-Spezialistin
- Regulierung und Compliance
Tag 2: Recht I
- KI-Verordnung / EU AI ACT
- Stand der Entwicklung
- Begriffe und Definitionen
- Anwendungsbereich und Geltungsbeginn
- Regulatorische Aufsicht und Sanktionen
- Risiken gem. KI-VO (risikobasierter Ansatz)
- Rollen und resultierende Pflichten beim Einsatz von KI
- Praxistipps: EU AI Checker und AI Act Risk Navigator
- Fallstudien und Best Practices
- Ethik in der Künstlichen Intelligenz
- Bias und Fairness
- Praktische Fragen auf Basis der KI-Verordnung / EU AI ACT
Tag 3: Recht II
- Rechtsfragen außerhalb der KI-Verordnung / EU AI ACT
- Vertragsrecht und Lizenzierung
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Künstliche Intelligenz
- Interne Prozesse und KI-Compliance
- Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Implementierung von KI-Governance-Strukturen
- Richtlinie für den Einsatz von KI
- Beschaffung und Bewertung geeigneter Tools
- Informationssicherheit, Cyber Security (NIS-2-Richtlinie, BSIG)
- Informationsquellen (Europäische Kommission, DSK, BayLDA, LfDI BW, CNIL, Government of Canada, BSI)
- Checkliste für den Einsatz LLM-basierter Chatbots (HbgBfDI)
- Checkliste mit Prüfkriterien für die Entwicklung und den Einsatz von KI (BayLDA)
Tag 4: Technik
-Grundlagen der KI-Technologie
- Infrastruktur und Implementierung
- Hardware- und Softwareanforderungen
- Cloud-basierte vs. On-Premise-Lösungen
- Datensicherheit und Schutzmaßnahmen
- Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
- Sicherheitsrichtlinien und -protokolle
- Modellentwicklung und -training
- Datenbeschaffung und -aufbereitung
- Technische Verfahren, Algorithmen
- Datenminimierung und Anonymisierung
- Techniken für die Sicherstellung der Datensicherheit
- Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden
- Zukünftige Entwicklungen und Trends
- Aktuelle Trends in der KI-Entwicklung
- Vorausschau auf zukünftige rechtliche und technische Herausforderungen
Tag 5 Normen, Standards und techn. Spezifikationen zu KI
- Hinweis auf derzeit vorliegende Normen/Richtlinien
- IDW PS 861 für KI-Systeme
- ISO 42001 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Management system
- ISO 22898 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Artificial intelligence concepts and terminology
- weitere Normen und Standards
- Beispiel einer Anwendung in Bezug auf Auszüge der ISO 42001
Nutzen
Angesichts der komplexen Regelungsstruktur der KI-Verordnung (EU AI Act), die neben anderen EU-Rechtsakten wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Data Act, dem Digital Services Act sowie dem Data Governance Act sowie weiterer gesetzlicher Regelungen gilt, stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und nachweislich in den relevanten Bereichen der Künstlichen Intelligenz geschult sind.
Diese Ausbildung für KI-Spezialisten soll gewährleisten, dass KI-Vorhaben gemäß den Anforderungen der KI-Verordnung und weiterer Regelungen konzipiert, eingeführt, durchgeführt und dokumentiert werden. Zusä
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Laserschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/30401806/28072025-1 - 28.07.2025
Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen
Inhalt
Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei ?Eigenbau?)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)
Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Nutzen
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.
Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.
Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.
Zielgruppe
Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen
Voraussetzungen
Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201205/28072025-1 - 28.07.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer-CISO (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat der Prüfung Information Security Officer - ISO (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Chief Information Security Officer - CISO (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt. Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt. Die Aufgabenstellung wird direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung ausgegeben.
Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen (24 Werktage) Zeit.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
10:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25;
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sprinklerwärter - EX/A36/30152201/28072025-1 - 28.07.2025
Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen
Bauarten von Wasserlöschanlagen
Trinkwasserschutz
Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen
Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen
Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
Einführung in die Problematik der Fehlererkennung
Pflichten des Betreibers
Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit
Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.
Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.
Zielgruppe
Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen
Voraussetzungen
Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A52/10401601/28072025-1 - 28.07.2025
Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen
Inhalt
Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen
Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung
Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien
Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter
Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps
Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren
Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl
Nutzen
Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.
Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
022
Mehr erfahren
Baulicher Brandschutz - EX/A52/30153901/28072025-1 - 28.07.2025
Anforderungen an Bauteile und brandschutztechnisch relevante Abschnitte - G2
Inhalt
Bauteile
Abschnittsbildung im Brandschutz
Abschlüsse von Öffnungen
Rettungswegsysteme, Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr
Nutzen
In diesem baulichen Brandschutzseminar erlernen Sie die Kenntnisse um zukünftig die richtigen Anforderungen an Bauteile sowie die Bedingungen für eine ggf. erforderliche Bildung von brandschutztechnisch relevanten Abschnitten in der baulichen Anlage schutzzielgerichtet definieren zu können. Sie können damit zukünftig die Aufgaben zur Definition der brandschutztechnischen Bedeutung von Bauteilen, der schutzzielgerechten Abschnittsbildung als auch der richtigen Auswahl von Abschlüssen für Öffnungen besser erfüllen. Darüber hinaus lernen Sie, die brandschutztechnische Bedeutung von Bauteilen mit tragender und aussteifender Funktion und/oder raumabschliessender Wirkung festzulegen und einzuschätzen. Hierdurch wird Ihnen das Wissen zum Verständnis des Zusammenspiels von brandschutz- als auch standsicherheitsrelevanten Bauteilen mit abschnittsbildenden Bauteilen sowie mit den das System der Rettungswege bildenden Bauteilen von baulichen Anlagen vermittelt. Künftig können Sie sich die Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Abschlüsse von Öffnungen selbständig herleiten. Außerdem sind Sie in der Lage, die Anforderungen der Bauordnungen, an Sonderbauten sowie die Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht in Einklang zu bringen. Somit ist es Ihnen möglich, Aufgaben zur Schutzzieldefinition für bauliche Anlagen und Rettungswege zu erfüllen. Als Grundlage für vorbeugenden Brandschutz dienen Ihnen dabei die Regelwerke des Bauordnungsrechts, die Regelwerke zur Gestaltung von Arbeitsstätten sowie selbst erarbeitete Checklisten und Ablaufdiagramme. Darüber hinaus sind Sie in der Lage, die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und die Richtlinien für technische Anlagen als Planungswerkzeuge zu verwenden, um die Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes umzusetzen.
Die Teilnahme an diesem Seminar dient zum einen bereits anerkannten Fachplanern Brandschutz als Nachweis über eine qualifizierte Fortbildung und zum anderen dient sie Interessenten am Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV® in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften? und ?Technischer und betrieblicher/organisatorischer Brandschutz? zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen;
nachweisberechtigte Fachplaner, die ihr Wissen vertiefen wollen; Technische Leiter, Objektbetreuer, interessierte Personen, ausgebildete Fachplaner und Brandschutzbeauftragte
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig. Diese Veranstaltung gilt als Voraussetzung für die Ausbildung zum Fachplaner Brandschutz.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Veranstaltung dient auch der Fortbildung für Fachplaner nach der DIvB 100 Richtlinie und der DGUV I 205-003 für Brandschutzbeauftragte und als voraussetzende Veranstaltung Fachplaner Brandschutz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
870 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
165.3 EUR
Bruttopreis
1035.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A52/50151301/28072025-1 - 28.07.2025
Inhalt
BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in
Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit
Nutzen
Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Zielgruppe
Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1070 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
203.3 EUR
Bruttopreis
1273.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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