TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A52/10603401/26052026-1 - 26.05.2026
Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren
Inhalt
Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,
Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement
Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess
Nutzen
Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.
Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).
Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Gesetzliche Bestimmungen bei Reparaturen oder Änderungen von Druckgeräten - EX/A81/30108701/26052026-1 - 26.05.2026
Inhalt
Richtlinien und Verordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtlinie, DGUV Vorschriften), EN-Normen.
Es werden Antworten auf typische Fragen erarbeitet.
- Wie sind die aktuellen Bestimmungen und Forderungen in der Praxis umzusetzen?
- Was sind Fertigungsmodule und Kategorien in der europäischen Druckgeräterichtline?
- Wer darf was reparieren?
- Wer darf was und wie zerstörungsfrei prüfen?
- Wie erstelle ich eine prüffähige Reparaturdokumentation?
- Was steht in den EN Normen für Dampfkessel und Rohrleitungen?
- Was ist bei der Abnahmeprüfung durch eine Inspektionsstelle wichtig?
- Welche Voraussetzung muss der Schweißer und die Schweißerin erfüllen?
Abgerundet wird der Kurs durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis.
Nutzen
Erfahren Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Normenanforderungen, welche bei Reparaturen oder Änderungen von druckführenden Dampfkesseln, Behältern, Rohrleitungen in Industrie und Mittelstand berücksichtigt werden müssen um Probleme bei der finalen Abnahmeprüfung durch die Inspektionsstelle zu vermeiden. Sie lernen die wichtigsten Bestimmungen anhand von realen Beispielen aus der Praxis.
Unser Referent war Jahrzehnte lang als TÜV-Inspektor für Abnahmeprüfungen von Druckgeräten tätig (Konformitätsbewertungsverfahren).
Zielgruppe
Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Ingenieurdienstleister im Industrieanlagenbau, Dienstleistungsunternehmen von Industriemontagen, Schweißfachbetriebe, Maschinen- und Anlagenbauer, Ingenieurbüros und ähnliche.
Voraussetzungen
Für den Abschluss dieser Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Kesselwärter und Fachkräfte, welche in diesem Fachbereich bereits arbeiten, besitzen gute Voraussetzungen für die Teilnahme, es gibt aber keinerlei Bedingungen diesbezüglich.
Ihr Interesse ist stets die beste Voraussetzung!
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
966 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
183.54 EUR
Bruttopreis
1149.54 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A38/30152001/26052026-1 - 26.05.2026
Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen
Inhalt
Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Notwendigkeit des Brandschutzes
Brandschutztechnische Anforderungen
Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
Brandschutzklappen/Bauformen
Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung
Asbesthaltige Brandschutzklappen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C" für asbesthaltige Brandschutzklappen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A32/30251201/26052026-1 - 26.05.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A33/30251201/26052026-1 - 26.05.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A40/30351401/26052026-1 - 26.05.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Energierecht aktuell - EX/A52/40201601/26052026-1 - 26.05.2026
Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG
Inhalt
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?
Energie- und Stromsteuer ab 2024
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Ausblick 2025 und weiter ??!
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?was gilt ab 2025?)
- Nat. Emissionshandel (BEHG) und Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Umlagen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann und wofür?
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung
StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Zukunft der Netzentgelte (Wegfall des Band-Privilegs und was noch?)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Exkurs: Redispatch 2.0 - und was kommt jetzt?!
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 202? - was kommt durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)?
- Exkurs: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur
EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung, -vermarktung und Abwärme-Portal
- Neue Regelungen für Rechenzentren
EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Vereinheitlichung der Voraussetzung mit EnEfG (wann?!)
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden
Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?
Nutzen
Die Energiewelt verändert sich rasant und Unternehmen stehen vor komplexen energierechtlichen Herausforderungen. In unserem Seminar Energierecht aktuell erfahren Sie, wie Sie sicher mit rechtlichen Neuerungen umgehen, gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen treffen, die Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen sichern.
Sie erhalten praxisnah fundiertes Wissen zu zentralen Themen des Energierechts wie dem EU-Beihilferecht und den damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Ausnahmeregelungen. Außerdem erfahren Sie im Seminar, wie Ihr Unternehmen von Vergünstigungen insbesondere im Rahmen des EnFG profitieren kann. Neben den relevanten Regelungen zur Energie- und Stromsteuer gehen wir intensiv auf die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie die Förderung der dezentralen Erzeugung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ein.
Besonderes Augenmerk legen wir in dieser Fortbildung zum Energierecht darauf, wie EU-Rechtsvorgaben und politische Entwicklungen den Rechtsrahmen beeinflussen - auch in Zeiten unübersichtlicher Rahmenbedingungen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von speziellen Ausnahmeregelungen profitieren und Kosten reduzieren kann.
Ein weiteres Highlight der Veranstaltung: Wir stellen Ihnen die wichtigsten Meldeportale vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese sicher nutzen können. Nutzen Sie den Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bringen Sie Ihre Praxisfragen direkt in die Diskussion ein.
Zum Abschluss der Energierecht-Weiterbildung werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Entwicklungen in Europa und Deutschland. Im Fokus stehen aktuelle EU-Maßnahmen wie das Maßnahmenpaket ?Fit für 55?, mit denen Sie sich optimal auf zukünftige Anforderungen vorbereiten können. So sichern Si
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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A30/50201601/26052026-1 - 26.05.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A52/20351601/26052026-1 - 26.05.2026
Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Inhalt
Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen (MDR, IVDR, geschichtliche Entstehung)
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern
Anforderungen aus der Medizinprodukte- Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall
Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten
Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)
Praktische Organisationshilfen und Anleitungen
Ergänzungen der MPBetreibV
Nutzen
Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind, denn unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er oder sie dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen bei Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.
Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen als Medizinproduktebeauftragte oder -beauftragter Ihren Berufsalltag. In dieser Fortbildung für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern und Bestandsverzeichnissen sowie das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.
Erfahrene Referentinnen und Referenten bringen Ihnen in dieser MPG-Schulung die Anforderungen an die Qualifikation von Prüferinnen bzw. Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin erläutern sie Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung und beschreiben die Funktionsprüfung vor der Anwendung.
Zielgruppe
- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeitende, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen
Voraussetzungen
Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - EX/A31/30251406/26052026-1 - 26.05.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV
Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms
Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen
Messpraktikum
Nutzen
Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A33/50201101/26052026-1 - 26.05.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201305/26052026-1 - 26.05.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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