Profil
Brandschutztechnische Risikobewertung und Risikominderung von Arbeitsstätten - 16.04.2025
Inhalt
Einführung in Brandgefahren am Arbeitsplatz
-Bewertungskriterien in Arbeitsstätten
-Gesetzliche Anforderungen und Vorschriften
Risikoanalyse im Brandschutz bei der Bewertung von Arbeitsstätten
-Typische Ursachen von Bränden in Arbeitsumgebungen
-Risikobewertungsmethoden und -werkzeuge
Maßnahmen zur Risikominderung
-Brandschutztechnik und -ausrüstung
-Richtlinien für die Lagerung von brennbaren Materialien
-Notfallplanung und Schulung der Mitarbeitenden
Prävention und Kontrolle
-Vorbeugende Maßnahmen und Best Practices
-Brandbekämpfungstechniken und -strategien
-Überwachung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen
Nutzen
Dieses Webinar über brandschutztechnische Risikobewertung und Risikominderung von Arbeitsstätten bietet allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen umfassenden Überblick über Brandgefahren in Arbeitsumgebungen. Es richtet sich insbesondere an Sicherheitsbeauftragte, Facility Managerinnen und Manager, Brandschutz- sowie Arbeitsschutzbeauftragte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Brände sind eine der häufigsten Notfallsituationen am Arbeitsplatz. Daher ist es entscheidend, dass Unternehmen und für Brandschutzmaßnahmen zuständige Personen nicht nur potenzielle Gefahren erkennen, sondern auch effektiv handeln, um diese zu vermeiden.
In unserem interaktiven und praxisnahen Webinar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ihre Fähigkeiten zu schärfen, um den Brandschutz am Arbeitsplatz deutlich zu verbessern und potenzielle Risiken effizient zu kontrollieren. Sie können künftig wirksame Maßnahmen zur Risikominderung und -prävention entwickeln und kennen die Unterschiede zwischen Brandlast, Brandgefährdung und Brandgefahr.
Erfahrene Brandschutzexpertinnen und -experten beleuchten zudem die korrekte Anwendung der ASR 2.2 zur Bewertung von Arbeitsstätten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Vorgehensweisen und Hilfsmitteln. Diese ermöglichen Betreiberinnen und Betreibern sowie Vorgesetzten, die eigenen Pflichten bei der Ermittlung und Bewertung von Brandgefährdungen/Brandgefahren zielgerichtet umzusetzen.
Wir haben ein interaktives Programm mit Präsentationen, Fallstudien und Diskussionen zusammengestellt. Auf diese Weise binden wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv in den Lernprozess ein, um nicht nur Brandgefährdungen/-gefahren zu identifizieren, sondern auch praktische Lösungen für deren Minimierung zu entwickeln. Für individuelle Fragen und Antworten bieten wir ausreichend Raum, um ganz auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Bedenken einzugehen.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte, Facility Manager, Brandschutzbeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Mitarbeitende im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie interessierte Personen im Bereich des Brandschutzes und der Risikoprävention
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen nötig.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
240 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
45.6 EUR
Bruttopreis
285.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Information Security Officer - ISO (TÜV) -Prüfung- - 17.04.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener ISO-Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der ISO-Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:15 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25;
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - 17.04.2025
Product Safety and Conformity Representative (PSCR)
Inhalt
Teambildung (?Störfallteam)
Analyse des ?Störfalls", Situationsanalyse (Kepner Tregoe)
Ableitung von Sofortmaßnahmen
Sicherstellung der Kommunikation (inkl. Selbstanzeige)
Praktische Anwendung der Problemlösungsmethoden:
- Ishikawa, 5 Why, Global 8D-Report
Umgang mit den ?Besonderen Merkmalen" (BM)
- BMS: Sicherheitsanforderungen, Produktsicherheit
- BMZ: Zulassungsanforderungen
- BMF: Forderungen/Funktion
Prozessreifegrad in der Produktentwicklung
PSCR - VDA-Band Produktintegrität in der Automotive-Industrie
Prüfung (wahlweise, separate Anmeldung erforderlich)
Nutzen
Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus
Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).
In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.
Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und d"
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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive -Prüfung- - 17.04.2025
Product Safety and Conformity Representative (PSCR)
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV) Teil 1-Basiswissen und Teil 2 automotive,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - 17.04.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
15:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Reinigen und Stilllegen - 17.04.2025
Inhalt
Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Vorgehensweise beim Reinigen und Stilllegen von Anlagen
Ausrüstung für einen Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV
Zwischenlagerung von Restmengen auf der Baustelle
Transport von Restmengen gemäß ADR
Entsorgung von Restmengen
Arbeitsschutz
Beispiele
Nutzen
Dieses Seminar informiert Sie über die aktuell geltenden Anforderungen zum Reinigen und Stilllegen von Anlagen nach WHG und die derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften. Unsere Referenten vermitteln Ihnen auch den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach § 62 AwSV/WHG übernehmen können. Sie erlernen zudem praxisbezogen den Umgang mit den geltenden technischen Regeln.
Neben der Wissensvermittlung durch unsere erfahrenen Referenten bietet die Schulung genügend Möglichkeiten, sich mit den anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben nach AwSV/WHG, die Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen reinigen oder stilllegen, aber auch an Betreiber und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen unteren Wasserbehörden.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzmaßnahmen in industriellen und industrieähnlichen Objekten - 17.04.2025
Inhalt
Einführung in den Brandschutz in industriellen Umgebungen
-Besondere Herausforderungen und Risiken
-Gesetzliche Anforderungen und Industriestandards
-Analyse der Brandrisiken in verschiedenen Industrieumgebungen
Brandschutzmaßnahmen und -verfahren
-Anlagentechnischer und abwehrender Brandschutz in industriellen Umgebungen
-Notfallplanung und -vorbereitung für industrielle Brände
-Schulung der Mitarbeitenden in der Brandbekämpfung
Spezialisierte Branderkennungs- und Brandbekämpfungstechniken
-Einsatz von Sprinkleranlagen und Brandmeldeanlagen
-Verwendung von Löschschaum und anderen Löschmitteln
-Koordination mit externen Rettungsdiensten und Feuerwehren
Nutzen
Dieses Webinar zum Brandschutz in industriellen und industrienahen Objekten bietet Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten sowie Gebäudeverantwortlichen von Industrie-, Produktions- und Lagerbetrieben die Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die spezifischen Herausforderungen bei der Brandbekämpfung in Produktionsanlagen und Lagerhallen vor. Sie lernen geeignete Brandschutzmaßnahmen und -verfahren im Industriebau kennen und tragen so zur Verbesserung der Sicherheit im industriellen Umfeld bei. Mit speziellen Brandbekämpfungstechniken und Strategien für Industriegebäude können Sie potenzielle Brände effektiv bekämpfen und Risiken reduzieren.
In unserem Online-Seminar zum Brandschutz in Industriebauten erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnah, wie sie die brandschutztechnischen Anforderungen im anlagentechnischen Brandschutz aus der Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) umsetzen und die Musterbauordnung (MBO) bzw. die Landesbauordnungen (LBO) richtig anwenden.
Unser Webinar bietet sowohl eine Plattform, um von erfahrenen Brandschutzexpertinnen und -experten zu lernen, als auch die Möglichkeit, anhand von Präsentationen, Fallstudien und Simulationen praktische Erfahrungen zu sammeln. Ein besonderer Fokus liegt auf der interaktiven Komponente mit ausreichend Raum für Fragen und Antworten, um individuelle Anliegen zu klären und direktes Feedback von Branchenkennerinnen und -kennern zu erhalten.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte in industriellen Unternehmen, Facility Manager von Produktionsanlagen und Lagerhallen, Mitarbeitende im Bereich der industriellen Sicherheit
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen nötig.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
240 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
45.6 EUR
Bruttopreis
285.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - 21.04.2025
Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68
Inhalt
Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.
Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zielgruppe
Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.
Voraussetzungen
Personen, die eine Ausbildung nach UVV Flurföderzeuge, DGUV 68, benötigen.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - 22.04.2025
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie
Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen
Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse
Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde nach TRBS 1203, um als Befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen tätig zu werden. Diese Veranstaltung richtet sich an speziell unterwiesene Personen und Mitarbeiter, die anschließend mit den vorgeschriebenen Überprüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen beauftragt werden können.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen vornehmen soll
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1950 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
370.5 EUR
Bruttopreis
2320.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - 22.04.2025
Arbeitsschutzmanagementsysteme gemäß ISO 45001
Inhalt
Anforderungen und Richtlinien an die Managementsystemdokumentation aus:
- DIN ISO 45001
- SCC/SCP
- Bundeslandspezifische Anforderungen wie z. B. OHRIS
- Leitfaden zur behördlichen Überwachung
- Arbeitsschutzmanagementsysteme der Berufsgenossenschaften
DIN ISO 45001 - Anforderungen
- High Level Structure
- Kontext der Organisation
- Festlegung des Anwendungsbereichs des AMS
- Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik und Zielsetzungen
- Verwirklichung im Betrieb (Rollen/Aufgaben, Verantwortlichkeit,
Rechenschaftspflicht und Befugnis)
- Beteiligung und Konsultation
- Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifizierung von Gefährdungen und Beurteilung
- A-Ziele/GS-Ziele und Planung zu deren Erreichung
- Dokumentierte Informationen und deren Lenkung
- Maßnahmenhierarchie
- Änderungsmanagement
- Ausgliederung und Beschaffung
- Auftragnehmer
- Notfallplanung und -reaktion
- Bewertung der Leistung
- Internes Audit und Managementbewertung
- Vorfallanalyse und Verbesserung
Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen
Phasen der Implementierung
Praktische Übungen z. B. zur:
- Betriebsorganisation, Ablauf- und Aufbauorganisation,
- Pflichtendelegation
- Arbeitsschutzrelevante Prozesse
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzliche Nachweisdokumentation
- Berechnung der Einsatzzeiten des Beauftragten
- Falluntersuchungen bei Unfällen/Beinaheunfällen (Vorfallanalyse)
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Im zweiten Teil lernen Sie die wichtigsten ASM-Modelle wie ISO 45001 und SCC/SCP kennen. Dazu gehören auch Modelle der Berufsgenossenschaften sowie wichtige bundeslandspezifische Anforderungen an ASM. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Einführung eines ASM auf Basis der DIN EN ISO 45001 auf. Sie erläutern Ihnen die Integrationsmöglichkeiten in bereits vorhandene Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme.
Systematischer Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung eines ASM werden intensiv behandelt. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und realistische Einschätzungen zu den Anforderungen am Markt begleiten Sie während der drei Tage. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, ein ASM in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich aufzubauen oder in bereits vorhandene Managementsysteme zu integrieren. Die neue High Level Structure erleichert Ihnen den Aufbau eines integrierten Managementsystems.
Am Nachmittag des dritten Tages können Sie an der abschließenden Prüfung teilnehmen. Mit der erfolgreichen Absolvierung erwerben Sie das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die mit dem Aufbau und der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen betraut sind, ebenso an Managementbeauftragte (Qualitätsbeauftragte, Umwelt- und Energiemanagement-Beauftragte), die den Bereich Arbeitsschutzmanagement gem. DIN EN ISO 45001 übernehmen werden und in bestehende Systeme integrieren wollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Arbeitsschutzmanagement-Beauf
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 22.04.2025
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das"
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Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2 - 22.04.2025
Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken
Inhalt
Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA
Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming
Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung
Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache
Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht
Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik
Moderation und Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin
Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten
Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht
Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik
Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket
Überblick über
- branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration
Nutzen
Komplettieren Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem zweiten Schritt: Qualitätsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - bewerten und verbessern.
In diesem Teil Ihrer Ausbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere wichtige Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.
Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen den richtigen Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen aus normativer Sicht vor.
Unterstützt durch unsere Expertinnen und Experten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.
Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken, wie Mindmapping, unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung in unserer Qualitätsbeauftragten-Weiterbildung unterstützen systematisch durchgeführte, praktische Übungen die Entwicklung Ihrer Umsetzungskompetenz. Unsere erfahrenen Exper
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