TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A42/60102301/09092026-1 - 09.09.2026

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.


Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Praxisseminar: Betriebliche Gefahrenabwehrpläne - EX/A34/30151501/09092026-1 - 09.09.2026

Fachkunde zur Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Brandschutzordnungen, Feuerwehrplänen und Flucht- und Rettungsplänen


Inhalt

Anforderungen an betriebliche Gefahrenabwehrpläne aus dem Bauordnungs-, Störfall- und Arbeitsstättenrecht sowie der Normung,

Fachwissen zur Erstellung von Brandschutzordnungen unter Beachtung von:
- DIN 14096:2014-05,
- DGUV Regelwerken,
- Technischen Regeln für Arbeitsstätten und für Gefahrstoffe sowie der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach ASR A2.2.

Rechtliche Vorgaben zu Feuerwehrplänen aus
- die 14095:2025-07,
- den Brandschutzgesetzen der Länder,
- der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500,
- den technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 und 720 und dem Bauordnungsrecht.

Fachwissen zu Flucht und Rettungsplänen hinsichtlich
- dem Erfordernis nach Arbeitsstättenverordnung,
- der Gestaltung der Pläne aus Verbindung von DIN ISO 23 601:2021-11 und ASR A1.3,
- der Gestaltung von Fluchtwegen nach den technischen Regeln von Arbeitsstätten sowie
- der Abgrenzung von Flucht und Rettungsplänen zu Bestuhlungs- und Rettungswegeplänen aus dem Bauordnungsrecht

Praktische Übungen

Erfahrungsaustausch und Diskussione praxisrelevanter Fälle

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben oder aktualisieren Sie ihre Fachkunde zur rechtssicheren Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen, Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen.
In unserem praxisorientierten Seminar vermitteln Ihnen unsere langjährig erfahrenen Referenten das erforderliche Fachwissen zu den Normen und den zu beachtenden Regelungen aus dem Bauordnungs-, Arbeitsstätten- und Gefahrstoffrechtrecht. Gemeinsam erarbeiten Sie das nötige Wissen zur Umsetzung und Optimierung des organisatorischen Brandschutzes mit konkreten Handlungsbeispielen. Sie erhalten als Arbeitshilfen entsprechende Checklisten, Musterpläne und Muster-Brandschutzordnungen für den Transfer des Gelernten in ihre tägliche Praxis.
Da dieses Seminar sehr praxisorientiert ist, sind unsere Teilnehmer eingeladen ihre betrieblichen Gefahrenabwehrpläne mitzubringen, um gemeinsam mit den anderen Seminarteilnehmern und unseren Referenten das erlernte Wissen am konkreten Praxisfall anzuwenden und zu vertiefen.
Um für die Bearbeitung der relevanten Themen und für die Themen der Teilnehmenden Raum zu schaffen ist das Seminar zweitägig ausgelegt und gilt im Sinne der einschlägigen Regelwerke als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte mit 16 Unterrichtseinheiten.
Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden im Anschluss an das Seminar die Möglichkeit zur Teilnahme an einem digitalen Praxistraining welches im Kundenportal kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die Flucht- und Rettungspläne erstellen oder aktualisieren

Voraussetzungen

Sie sind vertraut mit den Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet sowie:
- zur regelwerkskonformen Überprüfung auf Aktualität,
- zu den Dokumentationspflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Hilfen der DGUV,
- zur Identifikation des Fortschreibungsbedarfs.


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

DIN EN ISO/IEC 17025:2018 - Labormanagement - EX/A53/20402301/09092026-1 - 09.09.2026

Anforderungen an Prüf- und Kalibrierverfahren erfüllen


Inhalt

Grundlagen I
- Typische Aufgaben in Prüf- und Kalibrierlaboratorien, die es zu beherrschen gilt
- Aktuelle Anforderungen an Laboratorien aus der ISO 9001, ISO 13485, IATF 16949, ISO/TS 22163, EN 9100 und ISO 22000
- Haftung, Normen im Vergleich, ausgewählte Grundbegriffe

Grundlagen II
- Anwendungsbereich und Ziel der Norm
- Veränderungen und Neuerungen mit Umsetzungshinweisen und weiteren Quellenangaben
- Ausgewählte Begriffe, Verweisungen und Quellenangaben

Allgemeine (z. B. Unparteilichkeit; Vertraulichkeit) und strukturelle Anforderungen an Laboratorien

Anforderungen an Ressourcen
- Personal, Räumlichkeiten und Umgebungsbedingungen
- Einrichtungen und metrologische Rückführbarkeit
- Extern bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen

Anforderungen an Prozesse
- Prüfung von Anfragen, Angeboten und Verträgen
- Auswahl, Verifizierung und Validierung von Verfahren
- Probenahme
- Handhabung von Prüf- und Kalibriergegenständen
- Technische Aufzeichnungen
- Ermittlung der Messunsicherheit
- Sicherung der Validität von Ergebnissen und Berichten von Ergebnissen
- Beschwerden und nichtkonforme Arbeit
- Lenkung von Daten und Informationsmanagement

Anforderungen an das Managementsystem
- Optionen; Anforderungen 8.2 ? 8.9 für Option A, einschließlich 8.5: Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen

Anhänge
- Anhang A: Metrologische Rückführbarkeit
- Anhang B: Managementsystemoptionen

Akkreditierungsverfahren
- Vorbereitung; DAkkS-Dokumentenstruktur und Antragsunterlagen
- Checkliste zur Begutachtung

Praxisbeispiele, u. a.
- Arbeitsgebiet eines Labors, Regeln und Grundsätze guter Laborpraxis
- Labor-Unparteilichkeitserklärung, Ziele, Handbuch/Prozessbeschreibungen
- Personalkompetenz und Befugnis-Matrix
- Anforderungen an Messräume / Labore
- Sicherheitsrichtlinien nach DGUV-I 213-850-0,
- Prüfmittelmanagement (DIN 32937, ISO 10012)
- Auftragserfassung und -begleitung
- Verifizierung und Validierung von Verfahren
- Arbeits- und Prüfanweisungen / SOPs
- Risiko- und Chancenmanagement im Labor
- Labor 4.0

Messunsicherheitsbestimmung im Überblick (Verfahren nach GUM, Nordtest-Methode, VDA-Band 5, AIAG MSA-Handbuch)

Durchführung praktischer Übungen

Nutzen

Unsere speziell auf die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ausgerichtete Labormanagement-Weiterbildung vermittelt Ihnen umfangreiche Kenntnisse für ein effizientes Management Ihres Labors. In dieser ISO-17025-Schulung lernen Sie, Ihre Prüf- und Kalibrierprozesse so zu gestalten, dass sie den Anforderungen Ihrer Kundinnen und Kunden sowie den normativen Anforderungen der IATF 16949 und ISO 9001 entsprechen. Ein systematischer Prozess stellt sicher, dass die Labor- und Kalibrierergebnisse nachvollziehbar, dokumentiert und vergleichbar sind. In unserem Seminar lernen Sie, wie man grundsätzlich vorgeht, um die Messunsicherheit anhand typischer Prüf- und Kalibrierverfahren zu bestimmen.

Das Seminar verbessert Ihr Verständnis für die Anforderungen an Laboratorien gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und zeigt Ihnen, wie Sie diese in Ihre eigene Laborpraxis übertragen können. Es ist eine 17025-Schulung, die in die Tiefe geht und Ihnen alle notwendigen Werkzeuge für ein effizientes Labormanagement liefert.

Die Labormanagement-Schulung beleuchtet auch die Bedeutung einer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und berücksichtigt dabei auch den Kontext eines DAkkS-Akkreditierungsverfahrens. Mit praxisnahen Fallbeispielen, Diskussionen und Übungen bereitet Sie unser Labormanagement-Seminar auf die technischen und organisatorischen Herausforderungen in Ihrem Labor vor.

Abschließend bietet Ihnen unsere Labormanagement-Weiterbildung die Möglichkeit, Ihr erworbenes Wiss

Mehr erfahren

BKrFQG - Gefahrenwahrnehmung (theoretische Unterweisung) - Modul 3 - EX/A81/60351501/09092026-1 - 09.09.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens

Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?

Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A52/50301106/09092026-1 - 09.09.2026

Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen


Inhalt

Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)

Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen

Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen

Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)

Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)

Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten

Datenbanken als Informationsquelle

Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten

Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement

Nutzen

Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).

Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.

Voraussetzungen

Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A33/30351401/09092026-1 - 09.09.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Mehr erfahren

Überspannungsschutz ist Pflicht - EX/A37/30302001/09092026-1 - 09.09.2026

Anforderungen der DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534


Inhalt

Grundlagen
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Organisation und Qualifikationen
- Was ist eine Blitzschutzfachkraft
- Klassifizierung von Störquellen
- Entstehung von Überspannungen

Normen und Vorschriften
- DIN VDE 0100-443
- DIN VDE 0100-534
- DIN VDE 0100-540

Erdungsanlagen
- Begriffe
- Aufgaben einer Erdungsanlage (DIN 18014)
- Arten von Erdern
- Bestimmung von Erderwiderständen

Innerer Blitzschutz
- Überspannungskategorien
- Einteilung der Betriebsmittel

Einsatz von SPDs (Surge Protective Devices)
- Auswahl der Überspannungsschutzgeräte (SPDs)
- Orte der Installation
- Schaltungsarten (Anschlussschemata)
- Folgelöschvermögen
- Verdrahtungsarten
- Wichtiges zum Einbau

Hinweise zum äußeren Blitzschutz

Nutzen

Beim Schalten großer Stromverbraucher und bei Blitzeinschlägen werden Überspannungen erzeugt. Dies kann zu Schäden an elektrischen Anlagen führen. In der modernen Gebäudeerrichtung kommen immer häufiger empfindliche Steuereinrichtungen zum Einsatz, die einen Überspannungsschutz erfordern.

Fachkräfte, die Anlagen, Systeme und Gebäude planen, errichten und prüfen, werden dadurch verstärkt gefordert und müssen stets aktuelle Vorschriften beachten. Die Normen VDE 0100-443 und VDE 0100-534 sind nun im Überspannungsschutz Pflicht, damit ist der innere Blitzschutz auf zu errichtende und zu erweiternde elektrische Anlagen zu übertragen. Mit diesem Seminar erwerben Sie Grundlagen zum Blitz- und Überspannungsschutz und erhalten einen Überblick über die Normen VDE 0100-443 und VDE 0100-534.

Nach einer erfolgreichen Teilnahme können Sie beurteilen, wo Sie einen Überspannungsschutz benötigen und welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen müssen. Sie erlernen, den Einsatz eines Surge Protective Device (SPD) richtig zu planen und umzusetzen. Zudem befähigt Sie das Seminar ?Überspannungsschutz ist Pflicht?, den äußeren und inneren Blitzschutz normgerecht zu errichten. Des Weiteren werden wichtige Hinweise zu Erdungsmaßnahmen und zum äußeren Blitzschutz gegeben.

Besuchen Sie unser Seminar Überspannungsschutz ist Pflicht" und erlernen Sie die fachkundige Umsetzung des Überspannungsschutzes nach VDE 0100-443 und VDE 0100-534.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, VEFK, Planer, Errichter und Betreiber von elektrischen Anlagen

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A38/30401801/09092026-1 - 09.09.2026

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

BKrFQG - Gefahrenwahrnehmung (theoretische Unterweisung) - Modul 3 - EX/A81/60351501/09092026-2 - 09.09.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens

Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?

Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A52/50101405/09092026-1 - 09.09.2026

Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021)


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021) und sind in den Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich aufgeführt.

Mehr erfahren

BF3 Auffrischungskurs für Führer von Begleitfahrzeugen - EX/A81/50251203/09092026-1 - 09.09.2026


Inhalt

Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1.
- Rechtliche Voraussetzungen
- Bautechnik von Straßen und Brücken
- Verhalten im Straßenverkehr
- Genehmigungen und deren Umsetzung

Nutzen

Inhalt der 1-tägigen Schulung ist es, Führer von Begleitfahrzeugen bei Großraum- und Schwertransporten, gemäß der Rechtsgrundlage des Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1. in der gültigen Fassung, zu befähigen, diese Begleittätigkeiten kompetent und rechtssicher durchzuführen und durch diesen Lehrgang das bereits vorhandene Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zielgruppe

Fahrer von Begleitfahrzeugen (BF3) im Straßenverkehr

Voraussetzungen

- Beherrschung der deutschen Sprache (um die Bedingungen aus der Genehmigung umsetzten zu können)
- Nachweis eines 2-jährigen gültigen Führerscheinbesitzes der Klasse B
- Nachweis eines bereits vorhandenen und noch gültigen BF3/BF4 Ausweises

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; - Gruppenveranstaltung fest über Akademiekatalog (max. 12 TN)
- Schulung wird auch als Inhouse Angebote angeboten

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A39/50101105/09092026-1 - 09.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Mehr erfahren