TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A37/60102401/10112026-1 - 10.11.2026

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A35/40401701/10112026-1 - 10.11.2026

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A42/40401301/10112026-1 - 10.11.2026


Inhalt

Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen

Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)

Asphalt

Fugenabdichtungen

Beschichtungen

Kunststoffbahnen/-platten


Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.

Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) - EX/A52/10401311/10112026-1 - 10.11.2026

Vergütungssysteme transparent und nachvollziehbar gestalten


Inhalt

Einstieg und Überblick in das Thema Entgelttransparenz

Wie können Unternehmen Entgelttransparenz ohne unnötige Bürokratie umsetzen?
Sie erhalten einen klaren Überblick darüber:
- warum Entgelttransparenz strategisch relevant ist,
- welche typischen Risiken bestehen,
- welche Strukturen im Unternehmen fehlen oder geschärft werden sollten,
- wie eine praxistaugliche Lösung auch mit Betriebsräten aussehen kann,
- wie Vergütung fair, nachvollziehbar und zukunftsfähig aufgestellt werden kann
- wie Entgelttransparenz auch in kleinen und Mittelständischen Unternehmen pragmatisch umgesetzt werden kann.

Kriterien für die Analyse bestehender Entgeltstrukturen

Erste Schritte, die sofort umsetzbar sind.

Konkrete Handlungsempfehlungen, die für den Transfer wichtig sind.

Vertiefter Überblick in die Rechtsprechung sowie Praxistipps

Nutzen

Warum ist das Thema so wichtig?


Die EU Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) verpflichtet Unternehmen ab dem 7. Juni 2026, ihre Vergütungssysteme diskriminierungsfrei, nachvollziehbar und transparenter zu gestalten. Intransparente Entgeltstrukturen bergen erhebliche Risiken: Schadensersatzansprüche, Vergütungsrückzahlungen für mindestens drei Jahre, Vergütungsanpassung für die Zukunft, Nachteile bei öffentlichen Aufträgen, Reputationsschäden und Vertrauensverlust. Zugleich prägen klar definierte Vergütungsmechanismen die Kultur eines Unternehmens und fördern Fairness, Gleichbehandlung und Mitarbeiterbindung. Eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen, organisatorischen und kulturellen Anforderungen ist daher entscheidend.


Was lernen Sie im Seminar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie?


Sie erfahren, wie Sie Ihr Vergütungssystem fair, nachvollziehbar und rechtssicher gestalten.
Das Seminar vermittelt:

  • Grundlagen und Anforderungen der EU Entgelttransparenzrichtlinie
  • Praxisorientierte Ansätze zur Umsetzung von Transparenz in Vergütungsstrukturen
  • Methoden zur Analyse bestehender Entgeltstrukturen
  • Fallbeispiele, Diskussionen und konkrete Handlungstipps
  • Wege, Transparenz umzusetzen, ohne Steuerungsfähigkeit, interne Logik oder Akzeptanz zu verlieren
  • Integration transparenter Vergütungsmodelle in bestehende HR und Vergütungsprozesse

Statt juristischer Detailtiefe steht die Umsetzbarkeit im Vordergrund: klare Orientierung, konkrete erste Schritte und ein Fahrplan für Unternehmen, die das Thema strukturiert angehen möchten.


Welche Vorteile ergeben sich für Ihr Unternehmen?


Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Entgelttransparenz und erhalten konkrete Ansätze für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Die Umsetzung schafft Rechtssicherheit, erhöht interne Transparenz und stärkt faire Vergütung sowie Vertrauen im Unternehmen. Gleichzeitig verbessert sie Prozesse, reduziert Risiken und steigert die Arbeitgeberattraktivität.


Zielgruppe

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Arbeitsdirektorinnen und Arbeitsdirektoren, Personalmanagerinnen und Personalmanager, Personalentwicklerinnen und Personalentwickler sowie Führungskräfte

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A53/50201101/10112026-1 - 10.11.2026

Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Warum und wann braucht es Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen?


Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Betrieb sichtbar und wirksam. Sie erkennen Gefährdungen dort, wo sie entstehen: am Arbeitsplatz, in Abläufen, bei Arbeitsmitteln oder im Verhalten von Kolleginnen und Kollegen. Durch die neue Fassung des § 22 SGB VII rückt die betriebliche Gefährdungslage stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht mehr allein die Beschäftigtenzahl, sondern ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten besteht eine generelle Bestellpflicht; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt sie, wenn eine solche besondere Gefährdung festgestellt wird. Damit unterstützen gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und praktische Prävention besser miteinander zu verbinden.

Ihr Nutzen der Schulung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten


Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen die relevanten Grundlagen aus § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-042 kennen und verstehen, was diese für Ihren Arbeitsalltag bedeuten. Gleichzeitig erfahren Sie in dieser Ausbildung, wie Sie als Ansprechperson, Multiplikatorin bzw. Multiplikator und kollegiale Unterstützung wirken, ohne Führungsverantwortung zu übernehmen. So können Sie Gefährdungen besser wahrnehmen, Schutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation im Arbeitsschutz stärken.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können


In diesem Lehrgang lernen Sie, welche Rolle Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen und wie Sie diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam ausfüllen. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse zu typischen Gefährdungen, sicherem Verhalten und Präventionsmaßnahmen. Durch praxisnahe Übungen und Gruppenarbeiten entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern können. Themen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, PSA, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Brandgefahren und Gesundheit im Betrieb helfen Ihnen, Ihre Rolle als SiBe nachhaltig und praxisnah umzusetzen.

Gibt es Vertiefungsseminare für Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV NORD Akademie?


Nach dem Grundlehrga

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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A53/60102101/10112026 - 10.11.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Winden, Hub- und Zuggeräten zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles w"

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A38/40301206/10112026-1 - 10.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Koßmann
+49 201 3195525
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A35/40301206/10112026-1 - 10.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Instandhaltungsmanager (TÜV) - EX/A41/20401802/10112026-1 - 10.11.2026

Instandhaltungsstrategien entwickeln und planen


Inhalt

Grundlagen der Instandhaltung und Anforderungen
- Instandhaltungsmanagement z. B. nach IATF 16949 und DIN 31051
- Begriffsabgrenzung Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung
- Schadensbasierte (reaktive), zeitbasierte (präventive) und zustandsbasierte (prädiktive) Instandhaltung

Regeln und Verfahrensanweisungen
- Einhalten von strategischen Zielen und Richtlinien (Managementsysteme)
- Erkennen von Gefährdungen und Maßnahmen zur Risikosenkung
- Gefährdungsbeurteilungen, persönliche und kollektive Schutzausrüstung
- Relevante Gesetze, Regeln und Richtlinien aus dem Bereich Energie und Umwelt

Instandhaltungsplanung: Betriebsmittelkataster, Verfahrens-/Betriebsanweisungen
- Auswahl geeigneter Arbeitsschritte sowie Arbeits- und Betriebsmittel
- Berücksichtigung von rechtlichen Regularien (wiederkehrende Prüfungen an technischen Anlagen)

Koordination von Instandhaltungstätigkeiten: Betriebsmittelkataster, Verfahrens- und Betriebsanweisungen, Kapazitätsplanung, Wirksamkeitsprüfung
- Erfassung und Bewertung von Anlagenzuständen
- Ressourcen: Festlegung, Verfügbarkeit und Organisation unter Berücksichtigung der Effektivität, Effizienz, Produktivität und Prozesssicherheit
- Erfassung und Überprüfung von Materiallieferungen/Dienstleistungen
- Überwachung laufender Arbeiten und Aufträge
- Sicherstellen des Abschlusses der ausgeführten Arbeiten und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Feedback (Inbetriebnahmeprotokoll)

Instandhaltungsorganisation - Instandhaltungsprozess
- Differenzierung zwischen Aufbau- und Ablauforganisation
- Durchführung einer Ist-Analyse (Risikoanalyse)
- Entwicklung einer Stör- und Schadenserfassung (Störungsmanagement)
- Instandhaltungsstrategien und Entwicklung eines Controllings

Instandhaltungsorganisation - Kennzahlen und Controlling (Kennzahlenbaum, BSC, Ticket-Systeme)
- Zusammenhang zwischen Unternehmens- und Instandhaltungszielen
- Organisations- und Instandhaltungsziele als strategische Planungsvorgaben
- Kosten- und Leistungskennzahlen: betriebswirtschaftlich, technisch, organisatorisch
- Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Stör- und Schadenserfassung, Ausfalleffektanalyse, Schadens- und Ursachencodierung

Instandhaltungsorganisation - Ersatzteillogistik und Lieferantenmanagement
- Zusammenhang zwischen Instandhaltung und Ersatzteillogistik
- Logistikstrategien für Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung
- Effiziente Steuerung von Materialressourcen durch Ersatzteilmanagement
- Steuern von externen Dienstleistern durch optimales Lieferantenmanagement

Instandhaltungsbetrieb - fortwährende Verbesserung und Optimierung
- Vor- und Nachteile unterschiedlicher Philosophien/Methoden (TPM, Lean)
- Einsatz von Instandhaltungsplanungssystemen (IPS)
- Ausblick: Digitalisierung und Industrie 4.0

Nutzen

Qualifizieren Sie sich in unserer Weiterbildung zum Instandhaltungsmanager (TÜV) unter Berücksichtigung normativer Anforderungen, z. B. IATF 16949 und DIN 31051.
In dieser TÜV-zertifizierten Ausbildung erlernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Instandhaltungsmanagement, das sich durch eine optimierte Instandhaltungsplanung, ein wirkungsvolles Instandhaltungscontrolling sowie durch klar definierte Instandhaltungsprozess und einen effizienten Instandhaltungsbetrieb auszeichnet. Sie verstehen, wie Risikoanalyse, Störungsmanagement, Ersatzteilmanagement und Controlling ineinandergreifen und wie Sie diese Elemente gezielt in der Praxis an Anlagen und Maschinen einsetzen.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar wertvolles Wissen über Instandhaltungsstrategien, das angesichts wachsender Produktionskomplexität und steigender Kundenanforderungen notwendig ist. Auch die daraus resultierenden Instandhaltungsproz

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Weiterbildung: PMO Projektmanagement-Office Manager (TÜV) - EX/A52/10251131/10112026-1 - 10.11.2026

PMO-Schulung für mehr Effizienz und nachhaltigen Projekterfolg in Organisationen


Inhalt

PMO-Tätigkeitsbereich Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung
- PMO aufbauen und optimieren
- Pool für Projektpersonal betreiben
- Community für Projektpersonal pflegen
- Projektkarrieremodell betreiben
- Training, Coaching und Mentoring für Projektpersonal
- Critical-Chain-Projektmanagement (CCPM)
- Competence Center führen
- PM-Wissensmanagement und Good/Best Practices

PMO-Tätigkeitsbereich Multiprojektmanagement
- Projekte mit Strategie abgleichen und auswählen
- Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen
- Projekte kategorisieren
- Projektportfolio pflegen
- Projektübergreifender Ressourcen-Abgleich inkl. Finanzen
- Projektübergreifendes Risikomanagement
- Projekte lernen / profitieren voneinander

PMO-Tätigkeitsbereich Projektmanagement
- Regularien und Verfahren anbieten und pflegen
- PM-Optimierung
- PM-Tools anbieten und pflegen
- Berichtssystem schaffen, führen und pflegen
- Projekt-Reviews/-Audits durchführen

PMO-Tätigkeitsbereich Projektbegleitung
- Operative Projektunterstützung
- Projekte überwachen / Projektcontrolling
- Kommunikation, Moderation, Kreativitätstechniken
- Konflikte moderieren, Mediation, Krisenmanagement
- Nicht erfolgreiche Projekte identifizieren und ggf. abbrechen

Nutzen

Ein Projektmanagement-Office (PMO) unterstützt die effektive und effiziente Projektabwicklung. Als PMO-Managerin bzw. PMO-Manager standardisieren Sie Prozesse, führen Best Practices ein und stellen Unterstützung sowie Ressourcen für Projektmanagerinnen und Projektmanager bereit.

In unserer PMO-Weiterbildung erfahren Sie, wie Sie Ihr Projektmanagement-Office auf- und ausbauen, um die Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung zu stärken. Sie lernen, wie Sie einen Talentpool für Projektpersonal aufbauen, eine Community für Projektpersonal pflegen und ein effektives Projektkarrieremodell entwickeln.

Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie prüfen, ob Projekte zur Unternehmensstrategie passen. Sie lernen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchzuführen und ein effizientes Risikomanagement auf projektübergreifender Ebene zu etablieren.

Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie essenzielle Regularien und Verfahren bereitstellen und pflegen, Ihre Projektmanagement-Prozesse optimieren sowie Projekt-Reviews und -Audits durchführen.
Als PMO-Manager (TÜV) entlasten Sie die Projektleitung durch operative Unterstützung in der Projektüberwachung und im Projektcontrolling, bei einer effektiven Kommunikation und optimalen Berichterstattung mit niedrigem Aufwand sowie im Konflikt- und Krisenmanagement.

Unsere PMO-Schulung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten zu erweitern und Ihre Organisation auf ein neues Niveau zu heben. Mit dem Zertifikat PMO-Manager (TÜV) stellen Sie Ihr Wissen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines PMO unter Beweis.

Zielgruppe

Mitarbeitende und Leitende von PMOs, Projektmanagement-Verantwortliche in Unternehmen, Projektportfolio-Manager und -Managerinnen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Für die Teilnahme am Seminar sind Basiswissen und/oder erste Erfahrungen im Projektmanagement allgemein gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich.


Als Abschluss des Seminars ist eine schriftlich praktische Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den

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SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A52/50101405/11112026-1 - 11.11.2026

Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021)


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021) und sind in den Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich aufgeführt.

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Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/11112026-1 - 11.11.2026


Inhalt

Verantwortung

Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung

Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen

Verhalten an Einsatzstellen

Besondere Vorschriften nach StVO

Praxisbezogene Handlungshilfen

Nutzen

Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.

Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.

Zielgruppe

Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS

Voraussetzungen

Beherrschung der deutschen Sprache

Zeit

08:30 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

216.69 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

41.1711 EUR

Bruttopreis

257.8611 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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