TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:
akademie@tuev-nord.de

Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlagen - EX/A33/30153401/30102025-1 - 30.10.2025
Inhalt
Bestimmungen und Richtlinien
Allgemeiner Brandschutz
Brandmeldezentralen
Brandmelder
Leitungen
Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Überspannungsschutz
Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken
Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA
Dokumentation
Nutzen
Mit Veröffentlichung der DIN 14675 im April 2018, ist der Betreiber von Brandmeldeanlagen aufgefordert, eine eingewiesene Person für die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage zu benennen, und kann zusätzlich die Begehung nach DIN VDE 0833-1 durch eine eigene sachkundige Person durchführen lassen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten Sie in unserer Veranstaltung einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833 Teile 1, 2 und 4 sowie dazugehörende Normen. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen können, vermittelt.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen als Wiederholung, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von privaten und öffentlichen Gebäuden,
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, alle Interessierten, die Brandmeldeanlagen betreiben oder auch planen, errichten und instandhalten.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A52/40351201/30102025-1 - 30.10.2025
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen von Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollenüberwachungen und halbjährliche Wartungen. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A31/30351101/30102025-1 - 30.10.2025
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bei Webinaren entfällt die Begehung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A34/50301106/30102025-1 - 30.10.2025
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)
Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen
Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen
Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)
Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)
Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten
Datenbanken als Informationsquelle
Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten
Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement
Nutzen
Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).
Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.
Voraussetzungen
Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - EX/A52/40201701/30102025-1 - 30.10.2025
Verlängerung des sog. "Spitzenausgleichs2 für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen
Inhalt
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
-Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
-Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
-Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
-Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
-Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
-Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
-Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
-Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
-Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
-Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (MOEVE)
-Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität
-Steuerliche Vorteile und Pflichten für Ladesäulenbetreiber
-Neuregelungen zur steuerfreien Stromabgabe und der Eigenverbrauch bei Ladesäulen
-Meldepflichten und digitale Prozesse für die Abwicklung von Steuerbefreiungen
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
-Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
-Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
-Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
-Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
-Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag
Praxisbeispiele und Fallstudien
-Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
-Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Nutzen
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender gesetzlicher Anforderungen rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten sowie zur Erfüllung der neuen bürokratischen Pflichten stärker in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Eigenerzeuger von Strom stehen vor der Herausforderung, die neuen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ab 2025 umzusetzen. Hierzu zählen die dauerhafte Steuerentlastung nach § 9b StromStG und die vollständige Digitalisierung der Melde- und Antragsprozesse.
Mit dem Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, die neuen elektronischen Antragsverfahren eigenständig zu nutzen und Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe sowie Eigenerzeugungsanlagen korrekt abzuwickeln. Sie erfahren, wie sie die relevanten Steuerbefreiungen und -entlastungen optimal ausschöpfen und sicherstellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden.
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die elektronische Antragstellung über das MOEVE-Portal der Zollverwaltung. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Stromspeicher stehen dabei besonders im Fokus der Behörden, die gemeldete Daten systematisch mit dem Marktstammdatenregister abgleichen. Fehlerhafte oder fehlende Registrierungen können zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlich
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Befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen - EX/A39/60103001/30102025-1 - 30.10.2025
Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Grundlagen von Hebebühnen
- Prüfung und Wartung
- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung
- Praktische Übungen
- Erfolgskontrolle
Nutzen
Mit dem Seminar Befähigte Person für Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das TÜV-Zertifikat ?Befähigte Person für Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie B - EX/A56/30353301/30102025-1 - 30.10.2025
Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022
Inhalt
Notwendigkeit und Bedeutung der Hygiene beim Betrieb von RLT-Anlagen
Hygienische Probleme der einzelnen luftführenden Aggregate in RLT-Anlagen
Wartung von RLT-Anlagen, Einflussgrößen für die Festlegung von Wartungsintervallen
Einfache Messverfahren zur Überprüfung von RLT-Anlagen
Persönliche Schutzmaßnahmen in hygienischer Hinsicht bei Bedienungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Maßgebende Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und das technische Regelwerk)
Umgang mit chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI Urkunde
Nutzen
In diesem Seminar werden Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B vermittelt. Nach Teilnahme an der Veranstaltung und bestandener schriftlicher Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung zur Durchführung von Hygienekontrollen sowie von hygienerelevanten Wartungsmaßnahmen. Die Richtlinie regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von RLT-Anlagen.
Unsere Schulung behandelt außerdem die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie die aktuelle Rechtslage und Hygienevorschriften.
Zielgruppe
Personen, die einfache Kontroll- und Reinigungsmaßnahmen durchführen sollen, Wartungspersonal von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen, z. B. Hausmeister
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Abschluss als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik oder mehrjährige Berufserfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Referenten entsprechen mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten der VDI 6022 Blatt 4.
Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.
Abschluss
Qualifizierungsnachweis;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Katrin Bong
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
weitere Informationen
Mehr erfahren
Vergaberecht in der Praxis - EX/A43/10402301/30102025-1 - 30.10.2025
Bieterstrategien bei Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen
Inhalt
Grundlagen, Anwendungsbereich und Rechtsquellen des Vergaberechts sowie Überblick zu den Vergabearten
- Grundsätze der Vergabe und Verfahrensarten
- Vergaberechtsreform 2016: Überblick über die relevanten Änderungen im Vergaberecht (GWB, VOL/A, VgV und UVgO)
- VOB/A 2019
- E-Vergabe
- Vergabearten und Rahmenvereinbarungen
Welche Besonderheiten bestehen für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Bieterinnen und Bieter im Vorfeld einer Ausschreibung?
- Mittelstandsschutz, Grundsatz der Losvergabe
- Eignungsanforderungen (Zulässigkeit von Tariftreueerklärung, Mindestlohn, Verbandsmitgliedschaften etc.)
- Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern
- Eigenerklärungen und Fremdnachweise
- Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung
Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium
- Inhalt und Grenzen von weiteren Wertungskriterien
- Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien
Nebenangebote
- Begriffsdefinitionen
- Anforderungen an die Zulässigkeit, Veröffentlichung von Mindestanforderungen
- Mehrere Hauptangebote als Alternative?
Inhalt der Auftragsbekanntmachung
- Veröffentlichung und Mindestkriterien
- Angemessene Fristen
- Weitere Bekanntmachungsarten
Das Vergabeverfahren von der Bekanntmachung bis zur Submission (Angebotseröffnung)
- Verlauf des Vergabeverfahrens / Bestandteil der Vergabeunterlagen
- Unklarheiten, Fehler und Bedenken in der Leistungsbeschreibung
- Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten des Bieters bei Fehlern und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Vermeidung von Fehlern in der Angebotsbearbeitung
Das Vergabeverfahren von der Angebotseröffnung bis zur Beendigung
- Formelle Überprüfung und Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Unterlagen oder Preisen
- Prüfung der Eignungsprüfung und Angemessenheit der Preise
- Abgrenzung zulässiger Preisspekulation von unzulässiger Mischkalkulation
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Bewertungsmatrix
- Inhalte und Grenzen von Aufklärungsgespräch
Beendigung des Vergabeverfahrens: Zuschlagserteilung oder Aufhebung der Ausschreibung
- Zuschlagserteilung
- Voraussetzung für die Aufhebung der Ausschreibung
- Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens oder Schadensersatz?
Nach Zuschlagserteilung: Vertragsänderungen und Kündigung
- Vertragsänderung ohne Vergabeverfahren
- Kündigung des Vertrags durch Auftraggeberin oder Auftraggeber
Dokumentation und Vergabebekanntmachung
- Vergabevermerk
- Ex-Post-Transparenz
Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Grundzüge des Nachprüfungsverfahrens
- Aktenübersendung und Akteneinsichtsrecht des Bieters oder der Bieterin
- Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Nutzen
In unserem Seminar Vergaberecht in der Praxis erhalten Sie einen Überblick aus Bietersicht über die gesetzlichen Regelungen. Das ermöglicht Ihnen einerseits, eine erfolgreiche Vergabe auszuschöpfen, und andererseits, Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Referentinnen und Referenten auf die zahlreichen, nach wie vor aktuellen, Neuregelungen aus der Vergaberechtsnovelle. Aus Ihrer Sicht als Bieterin oder Bieter ist der Nachweis Ihrer Eignung, die inhaltliche Bewertung Ihres Angebotes und Ihre elektronische Kommunikation mit dem Ausschreibenden besonders wichtig.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Vergaberechts-Seminars erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige Grundwissen, um bei der Erstellung Ihrer Angebote häufige Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Die Schulung im Vergaberecht zeigt, wie Sie als Bewerberin oder Bew
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QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) -Prüfung- - EX/A44/20351255/31102025-1 - 31.10.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmende des Seminars QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums.
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind die relevanten normativen Dokumente zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:15 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A38/30251601/31102025-1 - 31.10.2025
Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises
Gesetzliche Grundlagen
Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele
Gefahren des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
Netzformen
Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
Arbeitsschutz
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A35/30251401/03112025-1 - 03.11.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A33/50101101/03112025-1 - 03.11.2025
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Inhalt
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Sozialgesetzbuch - SGB
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
DGUV V2
Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Psychische Gefährdungsfaktoren
Biostoffverordnung - BioStoffV
Arbeitszeitgesetz - ArbZG
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
Ladenschlussgesetz - LadSchlG
Mutterschutzgesetz - MuSchG
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Produktsicherheitsgesetz - ProdSG
Chemikaliengesetz - ChemG
Technische Regeln - Übersicht
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.
Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und -Auditor.
Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche
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