TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - EX/A38/30101501/07092026-1 - 07.09.2026
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie
Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen
Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse
Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde nach TRBS 1203, um als Befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen tätig zu werden. Diese Veranstaltung richtet sich an speziell unterwiesene Personen und Mitarbeiter, die anschließend mit den vorgeschriebenen Überprüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen beauftragt werden können.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen vornehmen soll
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
2030 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
385.7 EUR
Bruttopreis
2415.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A52/30201101/07092026-1 - 07.09.2026
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724
Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen
Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen
Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers
Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung
Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen
Voraussetzungen
Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Seminar: QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1 - EX/A30/20351251/07092026-1 - 07.09.2026
Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte: QM-Grundlagen
Inhalt
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Zusammenhang ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 und europäisches Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Kennzeichnung)
Aufbau, Umfang, Geltungsbereich, grundlegende Interpretationen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021
Prozess, Prozessbeschreibung und Prozessvalidierung
Grundlagen QM-Dokumentation und Dokumentenmanagement
Grundlagen zur kontinuierlichen Verbesserung (KVP und CAPA)
Relevanz der ISO 9001:2015 im Bereich Medizinprodukte
Grundlagen im Bereich Messungen, Prüfungen und Prozesssteuerung
Messmittelmanagement für Medizinprodukte/Diagnostika
Einführung in die Q-Methoden und Q-Werkzeuge
Nutzen
Stehen Sie vor der Herausforderung, ein Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 aufzubauen oder zu optimieren? In unserem Seminar: Qualitätsbeauftragter (Qualitätsmanagementbeauftragter) QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1 lernen Sie die Grundlagen des gesetzlich geforderten Qualitätsmanagementsystems (QMS) in der Medizintechnik kennen. Sie entwickeln ein Verständnis für Prozesse und Prozessmanagement sowie für Dokumentenmanagement.
Im ersten Teil unserer Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragten (QMB) für Medizinprodukte machen wir Sie mit den Grundlagen des Qualitätsmanagements in der Medizinproduktbranche vertraut und zeigen Ihnen die grundsätzlichen Forderungen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021.
Diese Norm macht die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems von Unternehmen (Herstellern) in der Medizintechnikbranche erforderlich, das den gesamten Produktlebenszyklus eines Medizinprodukts begleitet und steuert.
Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und lernen das gesetzliche Umfeld der aktuellen Medical Device Regulation (MDR)/In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) kennen.
In unserer ISO 13485:2016 Schulung zur bzw. zum QMB für Medizinprodukte zeigen wir Ihnen, wie Sie die einzelnen Phasen - von der Produktidee bis hin zur Markteinführung Ihres Medizinprodukts - optimal gestalten und gesetzeskonform dokumentieren. So zeigen wir Ihnen die essenziellen Vorgehensweisen eines QMS und gehen auf den PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act), verschiedene Messtechniken, SPC (Statistical Process Control) und QM-Methoden ein, die in der Medizintechnik erforderlich sind. So können Sie im eigenen Unternehmen Fehler in der Entwicklung von Medizinprodukten rechtzeitig aufdecken und sofort abstellen.
Vertiefen Sie Ihr erworbenes Wissen aus Teil 1 des Seminars QMB für Medizinprodukte anschließend in Teil 2 unserer Ausbildung, um Behörden und Zertifizierungsauditoren Ihre Expertise nachweisen zu können. Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter (QMB) für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch beider Seminare.
Nach dem Besuch unserer Ausbildung zur bzw. zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte können Sie den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 verantworten und effektiv gestalten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Qualitätsmanagement für Hersteller von Medizinprodukten.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am Seminar werden gute Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Medizinprodukterecht (Medical Device Regulation/MDR und FDA) und Berufserfahrung vorausgesetzt.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie - EX/A38/30251301/07092026-1 - 07.09.2026
Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
Prüfung der Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
Grundlagen ?Erste Hilfe?
Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)
Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001
Nutzen
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.
Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst einen Theorie- und einen Praxisteil mit je 40 Unterrichtseinheiten. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.
In diesem Therorieteil werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.
Nach Abschluss der Weiterbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrofachkräfte innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).
Zielgruppe
Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Um die Ausbildung abzuschließen, ist der anschließende Besuch des Praxisteils (Seminar-Nr. 30251302) erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
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Qualitätsmanager (TÜV) - Teil 1 - EX/A36/20101301/07092026-1 - 07.09.2026
Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen
Inhalt
Modelle zur Erweiterung des QM-Systems
- Struktur und Inhalte der ISO 9004 im Vergleich zur ISO 9001
- Selbstbewertung und Reifegradmodell
- Das Excellence-Modell der EFQM
Strategie- und Zielvereinbarungsprozess optimieren
- Struktur, Nutzen und wesentliche Inhalte
- Strategie- und Zielentwicklung (Mission und Vision)
- Strategische Analyse der Ist-Situation
- Balance Scorecard(BSC)-Prinzipien/Strategy Map
- Verknüpfung des Strategie- und Zielvereinbarungsprozesses mit der BSC und den Anforderungen der Managementbewertung
Qualitätsbewusstsein fördern und Veränderungen managen
- Motivationsmodelle: intrinsische und extrinsische, Maslow-Pyramide, Move-Prinzip
- Umgang mit Widerständen: präventive und überzeugende Kommunikation
- Veränderungsmanagement - Veränderungsprozesse gestalten
- Schaffung einer Veränderungskultur
- Vermarktung des QM-Systems
- Bedingungen einer konstruktiven Fehlerkultur
- Instrumente des Fehlermanagements
Unternehmensrisiken und Risikomanagement
- Unternehmensrisiken und DIN EN ISO 9001
- Nutzen und Bausteine eines Risikomanagementprozesses
- Risikoklassen
Rechtliche Anforderungen an ein Unternehmen
- Pflichten des Herstellers
- Zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte
- Straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen
Ganzheitliches Prozessmanagement
- Prozess-Turtle
- Analyse des Prozessreifegrades
- Identifikation von Schlüsselprozessen
- Kennzahlenermittlung
- Kennzahlen zur Bewertung der Wirksamkeit und Prozesseffizienz (Performance)
- Fehlerkosten und qualitätsbezogene Kosten, Qualitätsregelkreise
- Prozesse verbessern: PDCA und Wertstromanalyse
- Business Process Outsourcing (BPO)
Integriertes Managementsystem in Anlehnung an die High Level Structure:
- Umwelt-, Arbeitsschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystem
- Prozesslandschaften erweitern
- Leicht integrierbare Normenabschnitte
Nutzen
Mit der zweiteiligen Weiterbildung qualifizieren Sie sich zum Qualitätsmanager bzw. zur Qualitätsmanagerin mit abschließendem TÜV-Zertifikat. Das Ziel ist, Ihnen die Methoden und Techniken für die Organisationsentwicklung ganz im Sinne der Prozessfähigkeit, Nachhaltigkeit, Kundenorientierung und Innovationsfähigkeit zu vermitteln. Im ersten Teil der Qualitätsmanager-Ausbildung zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die Qualitätsziele und das Prozessmanagement entsprechend der Unternehmensstrategie ausrichten. Sie lernen, Kennzahlen zur Steigerung der Prozesseffizienz und -verbesserung zu bestimmen.
Die ISO 9001 ermöglicht den Unternehmen, ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS) entsprechend den strategischen Ziele aufzubauen. Die Prozesse werden unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung über Kennzahlen analysiert, gesteuert und optimiert. Hiermit wird die Wirksamkeit des QMS überwacht und im Sinne der Kundenorientierung verbessert.
Im ersten Teil der Ausbildung zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems unter Einbeziehung der ISO 9004. Eine Methode dieser Norm ist die Selbstbewertung und die Korrelation zu Reifegraden. Sie eignet sich für die Betrachtung eines Prozesses oder eines Themenfeldes und hilft dabei, Stärken und Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zu generieren.
Sie erfahren, wie Sie eine Balance Scorecard (BSC) entwickeln, Kennzahlen ermitteln und mit der Managementbewertung verknüpfen. Mit einem konkreten Ziel- und Maßnahmenmanagement auf der Basis von ausgewogenen Kennzahlen werden strategische Ziele verfolgt.
An dieser Stelle Ihres Lehrgangs zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin stellen wir Ihnen Überlegungen zur Verknüpfung von Qualitätsleistung und Finanzen vor. Sie lernen die Einteilung in Fehle
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Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108101/07092026-1 - 07.09.2026
Inhalt
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Nutzen
Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.
Zielgruppe
Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.
Voraussetzungen
Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1586 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
301.34 EUR
Bruttopreis
1887.34 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Kranführer Fortbildung - EX/A36/60101501/07092026-1 - 07.09.2026
Jährliche Unterweisung für Kranführer
Inhalt
Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung
Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt. Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Zielgruppe
Bedienpersonal von Kranen
Voraussetzungen
Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Webinar: Ladungssicherung - EX/A52/60201508/07092026-1 - 07.09.2026
Weiterbildung zur VDI-Richtlinie 2700
Inhalt
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Anforderungen an das Transportfahrzeug/Zurrpunkte
Berechnung der Sicherungskräfte und die Umsetzung dazu in der Praxis
Zurrmittel
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Blatt 5
Nutzen
Die Ladungssicherung spielt eine entscheidende Rolle in der alltäglichen Praxis von Unternehmen, die der VDI-Richtlinie 2700a (Blatt 5) unterliegen. Wir machen Sie mit den Grundlagen dieser Richtlinie vertraut und erklären Ihnen praxisnah und anschaulich, wie Sie die Vorgaben rechtssicher umsetzen können.
In unserem Webinar Ladungssicherung lernen Sie die Richtlinie VDI 2700 als nützliches Hilfsmittel kennen, das Ihnen ermöglicht, die Ladungssicherung als unternehmerischen Qualitätsfaktor zu behandeln und zu bewerten. Unsere Expertinnen und Experten besprechen mit Ihnen, was beim Verladen von Gütern auf Fahrzeugen im Straßenverkehr zu beachten ist, wie diese gesichert werden und wie Sie die Kontrolle der dafür nötigen Maßnahmen organisieren - von der Ladung über den Transport bis hin zur Entladung.
Darüber hinaus behandelt die VDI-Richtlinie 2700 die Auswahl, den Gebrauch, die Anwendung und die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen und Hilfsmitteln. Die Schulung gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die Aufgaben, die alle am Prozess beteiligten Personen zu beachten und zu erledigen haben, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu verwirklichen.
Das Webinar Ladungssicherung versteht sich als Grundlagenkurs für alle, die in die Inhalte der VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung eingewiesen werden müssen. Selbstverständlich sind Sie auch willkommen, wenn Sie Ihr Wissen auffrischen und auf Stand bringen möchten.
Zielgruppe
Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A53/30151106/07092026-1 - 07.09.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Information Security Officer - ISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A54/10201105/07092026-1 - 07.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Mehr erfahren
Ausbildung: KI-Spezialist (TÜV) - EX/A52/10503011/07092026-1 - 07.09.2026
Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben
Inhalt
Tag 1: Einführung, Überblick, Historie für KI-Experten
- Einführung in Künstliche Intelligenz
- Historie, Begriffe und Definitionen
- Europäische Definition (KI-Verordnung)
- Anwendungs- und Einsatzgebiete
- Überblick über technische und rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Europäische Digital- und Datenstrategie (DSA, DMA, DGA, DA, NIS-2-RL)
- Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen zur KI (z. B. DSGVO, KI-Verordnung, KI-Haftungsrichtlinie, Maschinenverordnung)
- Rolle eines KI-Spezialisten / einer KI-Spezialistin bzw. KI-Experten / einer KI-Expertin
- Regulierung und Compliance
Tag 2: Recht I
- KI-Verordnung / EU AI ACT
- Stand der Entwicklung
- Begriffe und Definitionen
- Anwendungsbereich und Geltungsbeginn
- Regulatorische Aufsicht und Sanktionen
- Risiken gem. KI-VO (risikobasierter Ansatz)
- Rollen und resultierende Pflichten beim Einsatz von KI
- Praxistipps: EU AI Checker und AI Act Risk Navigator
- Fallstudien und Best Practices
- Ethik in der Künstlichen Intelligenz
- Bias und Fairness
- Praktische Fragen auf Basis der KI-Verordnung / EU AI ACT
Tag 3: Recht II
- Rechtsfragen außerhalb der KI-Verordnung / EU AI ACT
- Vertragsrecht und Lizenzierung
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Künstliche Intelligenz
- Interne Prozesse und KI-Compliance
- Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Implementierung von KI-Governance-Strukturen
- Richtlinie für den Einsatz von KI
- Beschaffung und Bewertung geeigneter Tools
- Informationssicherheit, Cyber Security (NIS-2-Richtlinie, BSIG)
- Informationsquellen (Europäische Kommission, DSK, BayLDA, LfDI BW, CNIL, Government of Canada, BSI)
- Checkliste für den Einsatz LLM-basierter Chatbots (HbgBfDI)
- Checkliste mit Prüfkriterien für die Entwicklung und den Einsatz von KI (BayLDA)
Tag 4: Technik
-Grundlagen der KI-Technologie
- Infrastruktur und Implementierung
- Hardware- und Softwareanforderungen
- Cloud-basierte vs. On-Premise-Lösungen
- Datensicherheit und Schutzmaßnahmen
- Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
- Sicherheitsrichtlinien und -protokolle
- Modellentwicklung und -training
- Datenbeschaffung und -aufbereitung
- Technische Verfahren, Algorithmen
- Datenminimierung und Anonymisierung
- Techniken für die Sicherstellung der Datensicherheit
- Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden
- Zukünftige Entwicklungen und Trends
- Aktuelle Trends in der KI-Entwicklung
- Vorausschau auf zukünftige rechtliche und technische Herausforderungen
Tag 5 Normen, Standards und techn. Spezifikationen zu KI
- Hinweis auf derzeit vorliegende Normen/Richtlinien
- IDW PS 861 für KI-Systeme
- ISO 42001 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Management system
- ISO 22989 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Artificial intelligence concepts and terminology
- weitere Normen und Standards
- Beispiel einer Anwendung in Bezug auf Auszüge der ISO 42001
Nutzen
Angesichts der komplexen Regelungsstruktur der KI-Verordnung (EU AI Act), die neben anderen EU-Rechtsakten wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Data Act, dem Digital Services Act sowie dem Data Governance Act sowie weiterer gesetzlicher Regelungen gilt, stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und nachweislich in den relevanten Bereichen der Künstlichen Intelligenz geschult sind.
Diese Ausbildung für KI-Spezialistinnen und -Spezialisten sowie KI-Expertinnen und -Experten soll gewährleisten, dass KI-Vorhaben gemäß den Anforderungen
Mehr erfahren
Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - EX/A32/60101801/07092026-1 - 07.09.2026
Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68
Inhalt
Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.
Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zielgruppe
Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.
Voraussetzungen
Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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