TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Vergaberecht in der Praxis - EX/A52/10402301/30112026-1 - 30.11.2026
Bieterstrategien bei Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen
Inhalt
Grundlagen, Anwendungsbereich und Rechtsquellen des Vergaberechts sowie Überblick zur Vergabereform 2026
- Grundsätze der Vergabe und Verfahrensarten
- Überblick über die relevanten Änderungen im Vergaberecht (GWB, VOL/A, VgV und UVgO)
- VOB/A 2019
- E-Vergabe
- Vergabearten und Rahmenvereinbarungen
Welche Besonderheiten bestehen für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Bieterinnen und Bieter im Vorfeld einer Ausschreibung?
- Mittelstandsschutz, Grundsatz der Losvergabe
- Eignungsanforderungen (Zulässigkeit von Tariftreueerklärung, Mindestlohn, Verbandsmitgliedschaften etc.)
- Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern
- Eigenerklärungen und Fremdnachweise
- Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung
Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium
- Inhalt und Grenzen von weiteren Wertungskriterien
- Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien
Nebenangebote
- Begriffsdefinitionen
- Anforderungen an die Zulässigkeit, Veröffentlichung von Mindestanforderungen
- Mehrere Hauptangebote als Alternative?
Inhalt der Auftragsbekanntmachung
- Veröffentlichung und Mindestkriterien
- Angemessene Fristen
- Weitere Bekanntmachungsarten
Das Vergabeverfahren von der Bekanntmachung bis zur Submission (Angebotseröffnung)
- Verlauf des Vergabeverfahrens / Bestandteil der Vergabeunterlagen
- Unklarheiten, Fehler und Bedenken in der Leistungsbeschreibung
- Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten des Bieters bei Fehlern und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Vermeidung von Fehlern in der Angebotsbearbeitung
Das Vergabeverfahren von der Angebotseröffnung bis zur Beendigung
- Formelle Überprüfung und Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Unterlagen oder Preisen
- Prüfung der Eignungsprüfung und Angemessenheit der Preise
- Abgrenzung zulässiger Preisspekulation von unzulässiger Mischkalkulation
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Bewertungsmatrix
- Inhalte und Grenzen von Aufklärungsgespräch
Beendigung des Vergabeverfahrens: Zuschlagserteilung oder Aufhebung der Ausschreibung
- Zuschlagserteilung
- Voraussetzung für die Aufhebung der Ausschreibung
- Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens oder Schadensersatz?
Nach Zuschlagserteilung: Vertragsänderungen und Kündigung
- Vertragsänderung ohne Vergabeverfahren
- Kündigung des Vertrags durch Auftraggeberin oder Auftraggeber
Dokumentation und Vergabebekanntmachung
- Vergabevermerk
- Ex-Post-Transparenz
Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Grundzüge des Nachprüfungsverfahrens
- Aktenübersendung und Akteneinsichtsrecht des Bieters oder der Bieterin
- Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Nutzen
In unserem Seminar Vergaberecht in der Praxis erhalten Sie einen Überblick aus Bietersicht über die gesetzlichen Regelungen. Das ermöglicht Ihnen einerseits, eine erfolgreiche Vergabe auszuschöpfen, und andererseits, Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Referentinnen und Referenten auf die zahlreichen, nach wie vor aktuellen, Neuregelungen aus der Vergaberechtsnovelle. Aus Ihrer Sicht als Bieterin oder Bieter ist der Nachweis Ihrer Eignung, die inhaltliche Bewertung Ihres Angebotes und Ihre elektronische Kommunikation mit dem Ausschreibenden besonders wichtig.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Vergaberechts-Seminars erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige Grundwissen, um bei der Erstellung Ihrer Angebote häufige Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Die Schulung im Vergaberecht zeigt, wie Sie als Bewerberin oder Bewerber die Klippen des ö
Mehr erfahren
CSR-Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung - EX/A52/10602201/30112026-1 - 30.11.2026
Nachhaltigkeitsberichte erstellen und für die Unternehmenskommunikation nutzen
Inhalt
Was ist Nachhaltigkeit?
- Begriffsbestimmung (z. B. Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Triple Bottom Line, ESG, Nachhaltigkeitsbericht, nichtfinanzielle Berichterstattung)
Warum sollte ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden?
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Überblick über verschiedene relevante nationale und supranationale Initiativen und Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich (z. B. Agenda 2030, CSR-RUG, CSRD, ESRS, Sanktionen bei Nichterstellung, Taxonomie-Verordnung, LkSG, Omnibus-Initiative, VSME usw.)
- Erläuterung der unternehmerischen Vorteile der Erstellung unabhängig von Gesetzeszwang
Step-by-Step: die wichtigsten Schritte zu einer erfolgreichen und glaubwürdigen Berichterstattung
- Definition der Vision und Strategie
- Rahmenbedingungen für den Bericht festlegen (z. B. Projektmanagement der CSR-Berichterstattung, Auswahl des zu verwendenden Standards: Vorstellung ESRS und des VSME)
- Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
- Datensammlung und -beschaffung
- Ziel- und Maßnahmenplan
- Erstellung des Berichts und Veröffentlichung des Berichts
- Nach dem Bericht ist vor dem Bericht!
Der Bericht ist fertig - was nun?
- interne und externe Kommunikation
Kurzüberblick: wichtige Teile der Berichterstattung (z. B. CCF-Erstellung, Transparenz der Lieferketten)
Nutzen
In unserem eintägigen CSR-Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Social Responsibility) für Ihr Unternehmen.
Im komplexen Geflecht nationaler und internationaler Regelwerke - darunter auch aktuelle Initiativen wie die viel diskutierte Omnibus-Initiative - ist es für Unternehmen unerlässlich, sich frühzeitig mit den Themen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement auseinanderzusetzen. Obwohl die Omnibus-Initiative aktuell für Unsicherheit sorgt, bleibt klar: Nachhaltigkeit ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein strategisch wichtiger Erfolgsfaktor. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht - etwa auf Basis des VSME-Standards - dabei helfen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen zu stärken und sich zukunftssicher aufzustellen.
In unserer CSR-Weiterbildung lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie erfahren, wie Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Themen systematisch erfassen und glaubwürdig darstellen. Ergänzende Inhalte wie die Berechnung eines Corporate Carbon Footprints oder die Transparenz entlang der Lieferkette machen den Bericht nicht nur relevanter, sondern auch anschlussfähig an regulatorische Entwicklungen.
Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Ergebnisse Ihres CSR-Berichts wirkungsvoll nach innen und außen kommunizieren.
Eine umfassende CSR-Berichterstattung dient Ihrem Unternehmen unter anderem zur:
- Erhebung eines Status quo für Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial),
- Auseinandersetzung mit Prozessen, um Raum für Neuerungen und Innovation zu gewinnen,
- Verbesserung Ihres Unternehmensimages,
- Stärkung des Vertrauens in Ihre Produkte und Dienstleistungen,
- Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Stakeholdern für ein neues unternehmerisches Selbstverständnis bis hin zur Identifikation mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen,
- transparenten internen und externen Kommunikation,
- Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades,
- Darstellung Ihres regionalen Engagements.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das
Mehr erfahren
Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A31/20401601/30112026-1 - 30.11.2026
Produktsicherheit und Produktintegrität
Inhalt
Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung
Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Unternehmens
- Aufgaben, Kenntnisse und Befugnisse des PSB
- Anforderung an rechtssichere Dokumente
- Korrektur-Maßnahmen mit dem 8D Prozess
- Übersicht von Methoden zur Problemlösung
- Risikobewertung von Produkten und Prozessen
Nutzen
In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit weltweit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.
In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.
Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.
Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie in den Reklamationsprozess (8D-Report).
Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produkt
Mehr erfahren
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A36/50101101/30112026-1 - 30.11.2026
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Inhalt
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Sozialgesetzbuch - SGB
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
DGUV V2
Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Psychische Gefährdungsfaktoren
Biostoffverordnung - BioStoffV
Arbeitszeitgesetz - ArbZG
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
Ladenschlussgesetz - LadSchlG
Mutterschutzgesetz - MuSchG
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Produktsicherheitsgesetz - ProdSG
Chemikaliengesetz - ChemG
Technische Regeln - Übersicht
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.
Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und Auditor.
Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.
Zeit<"
Mehr erfahren
Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie A - EX/A34/30353201/30112026-1 - 30.11.2026
Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022
Inhalt
Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik
Medizinische Aspekte
Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb
Makroskopische und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln
Maßgebende Rechtsvorschriften, Normen und Technische Regeln für den Betrieb
Diskussion
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
In unserer VDI-6022-Schulung Kategorie A vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie A. Dazu zählt sowohl das Wissen über die technischen Aspekte, die bei der Planung, Herstellung und Ausführung dieser Anlagen und Geräte beachtet werden müssen, als auch über die hygienischen Anforderungen an Betrieb, Wartung und Inspektion der RLT-Anlagen. Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, den Raumnutzern eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft sowie ein behagliches Raumklima zu schaffen.
Diese Hygieneschulung gemäß der VDI 6022 Kategorie A vermittelt Ihnen die theoretischen Kenntnisse, um Aufbau und Komponenten von RLT-Anlagen zu konzipieren oder diese Tätigkeiten zu kontrollieren. Zudem sind je nach Anlagentyp bei raumlufttechnischen Anlagen alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen, die von einer nach Kategorie A qualifizierten Person mit entsprechender Berufserfahrung durchgeführt werden können.
Unsere Schulung behandelt darüber hinaus die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie aktuelle Rechtslagen und Hygienevorschriften.
Eine Schulung nach Kat. A beinhaltet eine Schulung nach Kat. B.
Zielgruppe
Ingenieure, Techniker oder Meister aus der technischen Gebäudeausrüstung (Versorgungstechnik o. ä.),
öffentliche Planungsbüros und Architekten; Hersteller aus dem Bereich Raumlufttechnik, Technische Leiter aus Industrie und Mittelstand; Sachverständige und Sicherheitsingenieure, Betreiber
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen.
Mindestens Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur der Fachrichtung ?Technische Gebäudeausrüstung?, ?Versorgungstechnik? oder in einer gleichwertigen Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen, oder bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich Raumlufttechnik; Voraussetzung für die Erlangung einer VDI-Urkunde ist Ihre Berufsausbildung mit der Berufserfahrung und eine bestandene Prüfung am Ende des Seminars, ansonsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.
Abschluss
VDI-Urkunde;
Nettopreis
1040 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
197.6 EUR
Bruttopreis
1237.6 EUR
Ansprechpartner
Hallo Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
Mehr erfahren
Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A33/30301701/30112026-1 - 30.11.2026
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1040 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
197.6 EUR
Bruttopreis
1237.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis - EX/A45/30251302/30112026-1 - 30.11.2026
Praktische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001
Inhalt
Umgang mit Leitungen und Kabeln
Betriebsspezifische Schaltpläne lesen
Anwenden der 5 Sicherheitsregeln
Messen mit Multimetern, Geräte- und Installationstestern
Konfektionierung von Verlängerungsleitungen
Sicherungen prüfen und austauschen
Austausch und Wiederinbetriebnahme von elektrischen Komponenten
Austausch von Schaltern, Steckdosen und Wand- bzw. Deckenleuchten
Abklemmen und Anschließen von Elektromotoren und Elektroherden
Aufbau von Schützsteuerungen sowie Fehlersuche
Prüfen der durchgeführten Arbeiten
Unterstützende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 50699 (VDE 0702)
Praktische Erfolgskontrolle
Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001
Nutzen
In dieser praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) lernen Sie, die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umzusetzen und anzuwenden.
Die Ausbildung ?Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? richtet sich an Monteure im Maschinenbau, in Industrie und Handwerk sowie an Fenster- und Küchenmonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie an Hausmeister ebenso wie an Haustechniker, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.
In Abhängigkeit von den betrieblich geforderten Aufgaben vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie benötigen, um beispielsweise defekte Schalter oder Steckdosen auszuwechseln, Wand- und Deckenleuchten anzuschließen oder um Motoren und Pumpen auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten üben Sie, Schaltpläne zu lesen und Sicherungseinsätze auszutauschen.
Ob Sie unterschiedliche Spannungen messen und prüfen wollen, Spannungsfreiheit feststellen oder Ihre durchgeführten Arbeiten abschließend prüfen müssen: In der praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lernen Sie, wie Sie hierbei richtig und sicher vorgehen.
Zielgruppe
Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Eine weitere Voraussetzung zum Besuch des Praxisteils ist der vorherige Besuch des Theorieteils (Seminar-Nr. 30251301).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12;
Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus dem Theorieteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie" (Seminar-Nr.: 30251301) und diesem Praxisteil. 
Mehr erfahren
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis - EX/A42/30251302/30112026-1 - 30.11.2026
Praktische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001
Inhalt
Umgang mit Leitungen und Kabeln
Betriebsspezifische Schaltpläne lesen
Anwenden der 5 Sicherheitsregeln
Messen mit Multimetern, Geräte- und Installationstestern
Konfektionierung von Verlängerungsleitungen
Sicherungen prüfen und austauschen
Austausch und Wiederinbetriebnahme von elektrischen Komponenten
Austausch von Schaltern, Steckdosen und Wand- bzw. Deckenleuchten
Abklemmen und Anschließen von Elektromotoren und Elektroherden
Aufbau von Schützsteuerungen sowie Fehlersuche
Prüfen der durchgeführten Arbeiten
Unterstützende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 50699 (VDE 0702)
Praktische Erfolgskontrolle
Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001
Nutzen
In dieser praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) lernen Sie, die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umzusetzen und anzuwenden.
Die Ausbildung ?Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? richtet sich an Monteure im Maschinenbau, in Industrie und Handwerk sowie an Fenster- und Küchenmonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie an Hausmeister ebenso wie an Haustechniker, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.
In Abhängigkeit von den betrieblich geforderten Aufgaben vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie benötigen, um beispielsweise defekte Schalter oder Steckdosen auszuwechseln, Wand- und Deckenleuchten anzuschließen oder um Motoren und Pumpen auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten üben Sie, Schaltpläne zu lesen und Sicherungseinsätze auszutauschen.
Ob Sie unterschiedliche Spannungen messen und prüfen wollen, Spannungsfreiheit feststellen oder Ihre durchgeführten Arbeiten abschließend prüfen müssen: In der praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lernen Sie, wie Sie hierbei richtig und sicher vorgehen.
Zielgruppe
Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Eine weitere Voraussetzung zum Besuch des Praxisteils ist der vorherige Besuch des Theorieteils (Seminar-Nr. 30251301).
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
12;
Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus dem Theorieteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie" (Seminar-Nr.: 30251301) und diesem Praxisteil. 
Mehr erfahren
Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2 - EX/A31/20101152/30112026-1 - 30.11.2026
Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken
Inhalt
Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA
Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming
Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung
Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache
Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht
Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik
Moderation und Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin
Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten
Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht
Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik
Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket
Überblick über
- branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration
Neu: Einführung in die KI-Nutzung im Qualitätsmanagement und Vorstellung von KI-Tools
Nutzen
Komplettieren Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem zweiten Schritt: Qualitätsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - bewerten und verbessern.
In diesem Teil Ihrer Ausbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere wichtige Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.
Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen den richtigen Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen aus normativer Sicht vor.
Unterstützt durch unsere Expertinnen und Experten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.
Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken, wie Mindmapping, unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung in unserer Qualitätsbeauftragten-Weiterbildung unterstützen systematisch dur
Mehr erfahren
Qualitätsbeauftragter-Weiterbildung (TÜV) - Teil 2 - EX/A35/20101152/30112026-1 - 30.11.2026
Bewerten und verbessern - Methoden & Techniken
Inhalt
Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA
Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming
Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung
Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache
Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht
Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik
Moderation und Aufgaben eines Moderators/einer Moderatorin
Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten
Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht
Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik
Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket
Überblick über
- branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration
Neu: Einführung in die KI-Nutzung im Qualitätsmanagement und Vorstellung von KI-Tools
Nutzen
Komplettieren Sie Ihre umfassende Qualitätsmanagement-Weiterbildung mit dem zweiten Schritt: Qualitätsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - bewerten und verbessern.
In diesem Teil Ihrer Ausbildung zum bzw. zur Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere wichtige Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.
Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen den richtigen Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen aus normativer Sicht vor.
Unterstützt durch unsere Expertinnen und Experten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.
Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken, wie Mindmapping, unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung in unserer Qualitätsbeauftragten-Weiterbildung unterstützen systematisch dur
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen - EX/A42/60101901/30112026-1 - 30.11.2026
nach DGUV Grundsatz 309-001
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52
- Grundsätze für die Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001
Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil. Für die praktische Einweisung in die Prüfung an einem Kran ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Befähigte Person/Sachkundiger für PSA gegen Absturz - DGUV G 312-906 - EX/A81/50208201/30112026-1 - 30.11.2026
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Anzeichen von Schäden erkennen / Prüfung der Ausrüstung / Prüfdokumentation
Abschlusstest
Nutzen
PSA gegen Absturz (PSAgA) ist eine Schutzausrüstung der Kategorie 3 und muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Das Seminar vermittelt neben den Inhalten der DGUV-Regel 112-198 (Anwendung aller verfügbaren PSAgA) alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Prüfung von PSAgA und Anschlageinrichtungen nach EN795 gebraucht werden. Hierzu gehören anschauliche Demonstrationen und praktische Übungen zum Beurteilen von Verschleiß- und Materialschäden.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die PSA und Anschlagvorrichtungen prüfen, sowie Anwender von PSA gegen Absturz beraten wollen.
Voraussetzungen
Alle potentiellen Teilnehmer müssen vor dem Seminar via Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie eine aktuelle Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 absolviert haben.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
13
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
829 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
157.51 EUR
Bruttopreis
986.51 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren