Profil
Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - 11.06.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Klimaneutralität in Unternehmen - 11.06.2025
Maßnahmen zum CO?-neutralen Unternehmen
Inhalt
Grundlagen klimaneutrales Unternehmen
- Notwendigkeit, weniger Treibhausgase auszustoßen
- Unterschiede Klimaneutralität, Netto-Null Emissionen (net-zero) und CO?-Neutralität im Unternehmen
- Direkte Emissionen im unternehmerischen Kontext sowie Global Warming Potential unterschiedlicher Treibhausgase
- Wie setzt sich der Carbon Footprint zusammen?
- Bilanzkreis Scope 1-3
- Emissionshandel nach TEHG/aktueller und zukünftiger Preis für CO?
- Politische Rahmenbedingungen: auf BRD-Ebene (BEHG, Energieeffizienzgesetz)
- Politische Rahmenbedingungen: auf EU-Ebene (EU-CSRD, CBAM, EU ETS, EU ETS 2)
- Anforderungen des Marktes
Der Weg zur CO?-neutralen Produktion
- Unterschiedliche Normen und Standards der Klimabilanzierung
- Bilanzkreis festlegen Scope 1-3
- Konsolidierungsansatz und Unternehmensgrenzen
- Bilanzgrenzen: Market-based und location based approach
- Ist-Stand des Carbon Footprints feststellen: Berechnung des individuellen CO?-Ausstoßes
- Gesamtkonzept und Soll-Bilanz
Nutzen
Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Klimaschutz nimmt stetig zu. Mehr denn je hängt das Image von Unternehmen davon ab, wie sie mit ihrem CO?-Fußabdruck und Maßnahmen zur Klimaneutralität umgehen und diese kommunizieren. Auch die CO?-Abgabe leistet einen wichtigen Beitrag zum Umdenken. Um hier hohe Kosten zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich mit den Fragestellungen der Klimabilanzierung auseinanderzusetzen.
Kreditinstitute achten ebenfalls bei der Kreditvergabe zunehmend darauf, ob in einem Unternehmen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien, zum Beispiel eine fundierte Maßnahmenplanung zur Anpassung an den Klimawandel, vorhanden sind. Darüber hinaus legen andere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette zunehmend Wert auf niedrige Treibhausgas-Emissionen in Dienstleistungen und Produkten.
Nutzen Sie unsere Schulung als ersten Schritt, um ein klimaneutrales Unternehmen zu werden. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten bringen Ihnen den Begriff der Klimaneutralität näher, vermitteln Ihnen Basiswissen zur Klimabilanzierung und zeigen Ihnen Maßnahmen zum Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf.
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, mit denen Sie Ihren CO?-Fußabdruck berechnen können. Außerdem betrachten Sie unterschiedliche Hebel zur Treibhausgas-Reduktion und sprechen über das Thema der Kompensation.
Nutzen Sie mit dieser Schulung die Chance, Klimaneutralität als Wettbewerbsvorteil einzusetzen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Energiemanagement-Beauftragte, Energiebeauftragte, Umweltbeauftragte und Umweltmanagement-Beauftragte, Geschäftsführer, Technische Leiter, Produktionsverantwortliche und Produktionsleiter.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - 11.06.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
900 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171 EUR
Bruttopreis
1071 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - 11.06.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitskonzept gemäß §43 MVStättVO erstellen - 11.06.2025
Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Versammlungsstättenverordnung
Inhalt
Organisationsstruktur - Verantwortung und Pflichten
Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben und Regeln
Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
Unterweisungen zur Veranstaltung
Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
Kontrolle und Aufsicht
Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des Veranstalters
Nutzen
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern:
- Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung
- Grundlagen einer Risikobewertung
- Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum
Zielgruppe
Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Key Account Manager (TÜV) -Prüfung- - 11.06.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 50 Minuten. Es werden insgesamt 25 Multiple-Choice Aufgaben gestellt.
Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat 30 Minuten und findet nach einer ca. 8-wöchigen Praxisphase online statt. Das Fachwissen wird anhand der Präsentation eines Key Account Plans vorgestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
16:15 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Um an unserer mündlichen Online-Prüfung teilzunehmen, benötigen Sie folgende Komponenten
- einen PC mit den Betriebssystemen Windows ( ab Version 7 ) oder Mac OS (ab Version 10.7).
- ein Mikrofon/Headset
- eine integrierte oder externe Webcam
- eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
- ein auf Ihrem Rechner installiertes Videokonferenztool
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabine Blunck
040 8557-2580
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 11.06.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
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Reklamationsmanagement - 11.06.2025
Qualitätsmethoden im Reklamationsmanagement
Inhalt
Kundenerwartung und Reklamationen
- Reklamationsprozess
Reklamationstypen und ihre Bedeutung
- Lieferanten- und Kundenreklamation
- Interne Reklamation
Workfloworientierte Reklamationsabwicklung
Erarbeitung und Darstellung des Reklamationsprozesses mithilfe von Flussdiagrammen
Wichtige statistische Kennzahlen zum Reklamationswesen
Aufbau eines professionellen Maßnahmenmanagements
- 8D-Report
Ausgewählte Qualitätstechniken für das Reklamationsmanagement
- Histogramm
- Pareto-Analyse
Qualitätstechniken und ihre Bedeutung für die Ursachenfindung
- Ishikawa (Ursachen-Wirkungs-Diagramm)
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
Integration einer systematischen Lieferantenbewertung
- ABC(D)-Klassifizierung
Werkzeuge für eine papierlose und vollautomatische Umsetzung des Reklamationsmanagements
Nutzen
Im Seminar Reklamationsmanagement erhalten Sie umfassende Informationen zu den Reklamationsarten/-typen und zur Reklamationsabwicklung. Nach dem Seminar kennen Sie die Grundlagen und Bedeutung eines systematischen Reklamationsmanagements. Sie sind in der Lage, in Ihrem Unternehmen den Reklamationsprozess darzustellen, und kennen die verschiedenen Einflussfaktoren. Die systematische Ermittlung der für das Reklamationswesen relevanten Kennzahlen und die statistische Auswertung unterstützen Ihren Reklamationsprozess.
Das Seminar Reklamationsmanagement vermittelt Ihnen, wie Sie mithilfe von ausgewählten Qualitätsmethoden die Reklamationsabwicklung workfloworientiert verrichten. Außerdem lernen Sie Werkzeuge für eine papierlose und vollautomatische Umsetzung des Reklamationsmanagements kennen.
Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über eine langjährige Praxis. Anschauliche Beispiele aus dem Berufsalltag und innovative Lehrmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in die Praxis zu transferieren. Im Seminar Reklamationsmanagement erhalten Sie genügend Möglichkeiten, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Sie haben weitere Fragen zum Lehrgang Reklamationsmanagement? Oder möchten Sie sich über weitere Seminare im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken informieren? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie Mitarbeiter aus Vertrieb, Einkauf, Qualitätssicherung/-management, Technische Leiter und Produktionsleiter, die mit der Einführung eines Reklamationsmanagements beauftragt sind.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1120 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
212.8 EUR
Bruttopreis
1332.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabine Blunck
040 8557-2580
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
BPMN-2.0-Schulung: Prozessmodellierung und -digitalisierung - 11.06.2025
Praxisworkshop zur Erstellung von Geschäftsprozessmodellen
Inhalt
Einführung in BPMN
- Einsatzszenarien
- Token-Konzept
- Hintergrundkonzepte (Flusssteuerung, Syntax und Semantik)
- Einfache Modellierungskonstrukte
- Verzweigungen, Aktivitäten und Ereignisse
- Alleinstellungsmerkmale der BPMN
- Ausdrucksumfang, Kommunikation und Verantwortung
Workflow-Patterns und Ereignisverarbeitung
Time-Outs, Eskalation, Broadcasting, Transaktionen, Daten
Fehlermanagement
Symbole für die Prozessautomation
Aufgabentypen und Markierungen
BPMN im Kontext
- zum Unternehmensprozessmanagement und Requirements Engineering
- zur Softwareauswahl und Softwareimplementierung
- zur Kontinuierliche Verbesserung
Nutzen
In der dreitägigen BPMN-2.0-Schulung stellen wir Ihnen die Business Process Model and Notation (BPMN) als herstellerunabhängigen Standard für Prozessmodellierungen vor. Anhand dieses Modells können Sie Prozesse und eventuell existierende Probleme einfach sichtbar machen. Um sicher mit den BPMN-Modellen umgehen zu können, erklären wir Ihnen die Hintergründe und Denkmuster wie auch die BPMN-Symbole und ihre Anwendung in Prozessdarstellungen.
Ob einfach oder komplex: Sie lernen, die verschiedenen Modelle zu lesen und korrekt zu interpretieren. Darüber hinaus werden Sie künftig unterschiedliche Konstrukte der Modellierungssprache bewerten können und den Umgang mit BPMN in Ihrem Unternehmen etablieren.
Durch zahlreiche Übungen erlangen Sie die Fähigkeit, Prozesse interpretationsfrei für die Dokumentation zu modellieren. Ebenso erlernen Sie, wie die BPMN für die Prozessautomatisierung eingesetzt werden kann. Somit gelingt es Ihnen, prozessuale Details transparent zu machen, Abläufe besser aufeinander abzustimmen und eine Grundlage für die Digitalisierung bereichsübergreifender Prozesse zu schaffen.
In der BPMN-2.0-Schulung geben wir Ihnen außerdem anhand zahlreicher Praxisbeispiele wertvolle Tipps und Tricks bei der Einführung und Umsetzung von automatisierten Workflows mit an die Hand. Durch die Teilnahme an dieser Schulung kennen Sie die Möglichkeiten und Grenzen von BPMN, können den Nutzen für Ihre eigene Arbeit in Ihrem Unternehmen einschätzen und dieses Wissen direkt in der Praxis anwenden.
Steigern Sie mit dem Wissen aus dieser Schulung die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. BPMN ist somit ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der betrieblichen Wertschöpfung. Nach Abschluss der BPMN-2.0-Schulung überblicken Sie die Möglichkeiten und Grenzen von BPMN und können den Nutzen für Ihre eigene Arbeit und Ihr Unternehmen einschätzen.
Zielgruppe
Das Seminar/Praxisworkshop richtet sich an alle, die Prozesse gestalten und verbessern wollen bzw. Prozesse dokumentieren müssen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Workshop ein Laptop mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1380 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
262.2 EUR
Bruttopreis
1642.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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IATF 16949 - Requalifizierung für 1st-/2nd-Party-Auditor - 11.06.2025
Requalifizierung in der Automobilindustrie - Sanctioned Interpretations (SI) und FAQs
Inhalt
Anforderungen aus der IATF 16949
Anforderungen an die Auditplanung mit CSR
Typische Auditabweichungen
Inhalte der aktuellen SI
Inhalte der aktuellen FAQ
Änderungen in den Automotive Core Tools
Änderungen in der ISO 19011 (2018)
Nutzen
Mit unserem Seminar Requalifikation nach IATF 16949 für 1st-/2nd-Party-Auditoren halten Sie Ihr Normenwissen für die Requalifizierung in der Automobilindustrie aufrecht. Entsprechend den normativen und kundenspezifischen Anforderungen (OEMs) sind Ihre Auditerfahrungen und die Teilnahme an einer Weiterbildung notwendige Voraussetzungen für den Erhalt Ihres TÜV NORD Personenzertifikats.
Durch den dreijährigen Rhythmus der wiederkehrenden Requalifizierung weisen Sie Ihre Kompetenz nach und können weiterhin Audits nach IATF 16949 professionell durchführen.
Das Update-Seminar zur IATF 16949 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Änderungen und Weiterentwicklungen der IATF 16949 sowie typischen Abweichungen aus den Zertifizierungsaudits. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die aktuellen Sanctioned Interpretations (SIs) vor und beantworten häufig gestellte Fragen (FAQs). Sie gehen auch auf die kundenspezifischen Anforderungen (CSRs) ein, die den Anwendungsbereich der IATF 16949 erweitern und die in interne Audits einbezogen werden müssen.
Diese Schulung zur Requalifizierung nach IATF 16949 wird unter anderem als Fortbildungsveranstaltung für die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV®) sowie Ihrer Auditorenkarte anerkannt. Hierfür benötigen Sie einen Rezertifizierungsantrag der TÜV NORD CERT. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie.
Zielgruppe
Diese Update-Schulung ermöglicht IATF-16949-Auditoren (1st/2nd Party), ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Mit dem Seminar Requalifizierung IATF 16949 erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung durch die TÜV NORD CERT. Dieses Seminar richtet sich auch an Prozessauditoren nach VDA 6.3, die ihre Kenntnisse auf den aktuellen Entwicklungsstand bringen möchten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Besuch dieses Lehrgangs sind Kenntnisse der IATF 16949.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Bittte bringen Sie zum Seminar das aktuelle Buch IATF 16949 - Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie mit.
Dieser Lehrgang ist eine Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen - 11.06.2025
Inhalt
Einführung in die Ausbildungsziele
- aktuelle ?KRITIS-Thematik?
- Definition ?Kritische Infrastrukturen? nach BBK und BSI
- Definition und Stellungnahme des BSKI e. V.
- Vorstellung der 12 KRITIS-Sektoren und deren Bedeutung
- Ausfall der KRITIS-Einrichtungen und deren Bedeutung für die Arbeit im Notfallstab eines Unternehmens
- Besonderheiten des ?Ausfalls der Stromversorgung?
- Wandel der Energieversorgung in Deutschland
- Gefahrenlagen für eine resiliente Stromversorgung
- Unwettergefahrenlage
- Cyber-/IT-Angriffe
- Welche Zielgruppen sind besonders gefährdet?
Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Wasserversorgung?
Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der Abwasserentsorgung?
Das KRITIS-Szenario ?Ausfall der IT-/Telekommunikation?
Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung
Die Gasmangellage aufgrund von Lieferembargos und Kriegsbedrohungen
- Besonderheiten des Ausfalls der Gasversorgung ?die neue Gefahr eines Gasmangel-Blackout?
- Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung
Die ?übrigen KRITIS-Szenarios?
- Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen und zur Resilienzerhöhung
Wie kann ein Unternehmen mit seinem Notfallstab bzw. ein Verwaltungsstab einer Gebietskörperschaft
ihre KRITIS-Resilienz mittel- bis langfristig erhöhen?
- Hilfen für eine Bestandsanalyse der KRITIS-Sektoren
- Auswirkungen auf die Stabsarbeit
- Spezielle Stabsarbeit in solchen Lagen
- Mögliche Versorgungs- und Logistikmaßnahmen und ihre Bewältigung
- Gruppenarbeiten
- Diskussion
Nutzen
Die KRITIS-Schulung zum Beauftragten für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Unternehmen und Verwaltungen (?KRITIS-Beauftragter) ist eine wertvolle Qualifizierungsmaßnahme über zwei Tage. Durch diese Schulung werden Sie befähigt, im Auftrag der Verwaltung, des Unternehmens oder einer BOS-Organisation wichtige Sicherheitsprüfungen auszuführen und Kompensationsmaßnahmen frühzeitig und nach wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten zu planen.
Als KRITIS-Beauftragte bzw. KRITIS-Beauftragter agieren Sie im Sinne einer Pflichtendelegation durch den Unternehmer mit einem Nachweis über die relevante Fachkunde, die Sie in diesem Grundlagenseminar durch Methodik, Denkprozessen, Lösungsansätzen, Organisationsstrukturen, Lernen von Fachbegriffen erwerben. Behandelt werden sämtliche KRTIS-Sektoren wie unter anderem Strom- und Energieversorgung, Informations- und Telekommunikation (IKT) oder Unwettergefahrenlagen. Die Verordnungen zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitern das seit Juli 2015 gültige IT-Sicherheitsgesetz. Damit unterliegen inzwischen viele Unternehmen der BSI KRITIS-Verordnung zur IT-Sicherheit. Der Staat will somit essenzielle Lebensadern und die insgesamt zwölf KRITIS-Sektoren einer modernen, leistungsfähigen Gesellschaft intensiver und nachhaltiger schützen.
Durch die von Ihnen erworbenen Kenntnisse wird das Bewusstsein aller Beteiligten zur BSI Kritisverordnung gestärkt, um spezifische Schwachstellen in Betrieb und Verwaltungsabläufen frühzeitig zu erkennen. Sie werden notwendige Überprüfungen von Gefahrenabwehrplänen und Notfallplänen somit besser sowie selbständig durchführen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form protokollieren können.
Mit Ihrer Prüfung tragen Sie zu einem möglichst sicheren Dauerbetrieb unter Einhaltung neuer Kompensationsmaßnahmen bei. Bei Eintritt eines nicht zu 100 Prozent auszuschließenden Schadensfall können Sie zeitnah Maßnahmen eines optimierten Krisenmanagements einleiten und so die Resilienz auch im Schadensfall deutlich erhöhen.
Im Seminar wechseln sich moderne Ausbildungsmethoden mit einem hohen Anteil von anschaulichen Fachbeiträgen ab mit Diskussionsbeiträgen. Der Austausch wird"
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Datenschutz im Gesundheitswesen - 11.06.2025
Datenschutz in Gesundheit und Pflege
Inhalt
Neben der Darstellung der unten angegebenen Themen wird auf individuelle Problemstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingegangen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Rechtsgrundlagen des Datenschutzes und der Datenverarbeitung
Das Datenschutzmanagementsystem
Behandlungs- und Pflegevertrag
Spezielle Anforderungen an die Einwilligung
Datenaustausch im Rahmen von Kooperationen
Schweige- und Informationspflichten
Technische und organisatorische Maßnahmen
Neue Formen der Kommunikation und Kooperation
Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Beschwerden)
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Datenarchivierung und -löschung
Sanktionen durch Datenschutzbehörden
Gruppenarbeiten:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz-Folgenabschätzung
Als Teilnehmer:in der Schulung ?Datenschutz im Gesundheitswesen?, profitieren Sie von einem nachhaltigen Erfahrungsaustausch in der gleichnamigen geschlossenen Gruppe auf LinkedIn. Vernetzen Sie sich mit anderen Kursteilnehmenden derselben Fachrichtung und profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch. Zudem steht unser Fachreferent und Experte Herr Graf zu Eulenburg dort gerne für Fragen zur Verfügung.
Nutzen
Im Gesundheitswesen und in der Pflege sind sensible Gesundheitsdaten Standard. Die EU- DSGVO bzw. die Datenschutzgesetze der Kirchen stellen Leistungserbringende vor hohe Anforderungen. Dazu kommt das steigende Datenschutzbewusstsein der Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten und Angehörigen. Nicht zuletzt berufsrechtlich hat Datenschutz eine steigende Bedeutung. Neben aufsichtsrechtlichen Maßnahmen drohen Bußgelder, Reputationsverlust und Umsatzeinbußen.
Zugleich erfolgen Prävention, Kuration und Rehabilitation vernetzt und kooperativ. Damit steigen auch die Anforderungen an die Einhaltung des Datenschutzes in der Datenweitergabe an Dritte, wie MDK, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, Therapeutinnen und Therapeuten, Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner. Ob Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken oder Pflegedienste etc.: Der Einsatz der Informationstechnologie ist in keiner der Bereiche wegzudenken. Auch die Kommunikation zu Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen erfolgt oftmals heute digital.
Welche Daten dürfen erhoben, verarbeitet, weitergegeben werden? Wie kann ich die Einhaltung des Datenschutzes in Gesundheit und Pflege dokumentieren? Was ist bei Datenpannen zu tun? Wie soll ich aktuelle Themen wie elektronische Patientenakte, Corona-Schutzmaßnahmen, elektronische Einbestellung oder Datenschutzerklärung für Patientinnen und Patienten einordnen?
Damit sich die datenschutzrechtlichen und berufsspezifischen Anforderungen im Datenschutz und deren Umsetzung nicht zu Lasten der eigentlichen Aufgaben entwickeln, wird in unserem Datenschutz im Gesundheitswesen Seminar inhaltliches Wissen (warum habe ich auf was zu achten?) zusammen mit der praktischen Umsetzung (und wie mache ich das?) vermittelt, sodass sich die Themen Schweigepflicht und Datenschutz nicht zu einem Stolperstein im Alltag entwickeln.
Die EU-DSGVO fordert für alle Leistungserbringer die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Eine Datenschutz-Richtlinie, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Risiken für die Betroffenen, Umsetzung von Betroffenenrechten, Datenaustausch mit Auftragsverarbeitern und Dritten, Datenlebenszyklen (einschließlich Archivierung und Löschung) sind dafür wesentliche Module.
In unserem Seminar/ Online-Schulung stellen wir diese Module mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vor und üben praktisch die Abläufe und Erstellung entsprechender Dokumente. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre jeweiligen Erfahrungen auszutauschen und typische Problemstellungen (Patientenmanagement, Sprechstundenorganisation, Einsatz von Messengern-Dienst
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