Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 55
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Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 55

Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Brandschutz

Ort:

63065 Offenbach

Dozent:

Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA

Dipl.-Ing. Evelyn Müller, Dezernat “Anlagenbezogener Gewässerschutz” beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Frankfurt

Dipl. Sicherheitsing. (FH) Alexander Kummer, M. Eng., Brandschutzsachverständiger, Groß-Gerau

Beginn:

29-11-2024

Ende:

29-11-2024

Preis in €:

445 EUR

Detailbeschreibung:

Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:

  • Wurde “alles” aufgefangen?
  • Wo ist “es” hingelaufen?
  • Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?

Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.

Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.

Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).

Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:

  • Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
  • Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist

Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt

  • Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
  • Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
  • Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG