Immissionsschutzbeauftragte/r - 18

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Immissionsschutzbeauftragte/r - 18

Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Lehrgang

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

63065 Offenbach

Dozent:

Gerald Römer, Leiter Umwelt und Behörden, Standortmanagement, Evonik Operations GmbH, Darmstadt

Dipl.-Ing. Martin Heirich, Müller-BBM GmbH, Gelnhausen

Dipl.-Ing. (FH) Guido Fömmel, Technische Hochschule Bingen, Fachbereich 1 - Life Sciences and Engineering

Dr. Dipl-Chem. Claudia Hendann, DreieichReinhold  Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt

Dipl.-Phys. Andreas Schütte, as Immissionsberatung, Kelkheim

Brandinspektor Klaus Disser, Gefahrenabwehr-Schulung GbR, Hainburg

Marion Ruppel, Dezernat 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen; Regierungspräsidium Gießen

Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA

Walter Baumann, G+H Schallschutz GmbH, Ludwigshafen

Dipl.-Ing. (FH) Roland Jöckel, Geschäftsführer | Managing Director, TTSP HWP Environment GmbH, Frankfurt am Main,Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallschutz

Beginn:

26-10-2026

Ende:

29-10-2026

Preis in €:

1290 EUR

Detailbeschreibung:

Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissions-schutzbeauftragte/r) sind gemäß § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn die Art und Größe der genehmigungsbedürftigen, emissions-verursachenden Anlagen dies erfordert. Die Bestellung sorgt für die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften und die nachhaltige Überwachung der Emissionen auf Seiten der Anlagenbetreiber.

Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des/der Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Die Beauftragten tragen die Verantwortung für die im Bestellungschreiben festgelegten Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmen und erstatten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse. Die Immissionsschutzbeauftragten können Maßnahmen empfehlen, besitzen jedoch keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitenden.

Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem dafür qualifizierten, staatlich anerkannten Lehrgang gemäß 5. BImSchV.

Mit der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten genießt die Person einen besonderen Kündigungsschutz, der nur aus wichtigem Grund (§ 58d BImSchG) möglich ist. Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz meist der „Stabsstelle“ zugeordnet. Hauptsächlich agiert er unterstützend und informierend im betrieblichen Umwelt- und Immissionsschutz.