Haftungsrecht für Betriebsbeauftragte - 321
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Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Haftungsrecht für Betriebsbeauftragte - 321

Eintägiges Fachkundeseminar zur Verhinderung strafrechtlicher Sanktionen


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

1 Online-Live-Seminar

Dozent:

Dr. Manuel Lorenz, KNIERIM LORENZ BREIT Rechtsanwälte, Mainz

Beginn:

16-10-2024

Ende:

16-10-2024

Preis in €:

395 EUR

Detailbeschreibung:

Durch zahlreiche Rechtsvorschriften, die die tägliche Praxis im Betrieb maßgeblich beeinflussen, kommt der Staat seinem Schutzauftrag für die Umwelt nach. Diese an den Betrieb gerichteten sogenannten „Betreiberpflichten“ sind unabhängig ihrer Kenntnis einzuhalten, denn „Unwissen schützt vor Strafe nicht“.

Kommt es zu Verstößen gegen Umweltvorschriften, drohen neben verwaltungsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Ordnungswidrigkeiten) und ggf. zivilrechtlichem Schadensausgleich auch Sanktionen nach dem Umweltstrafrecht.

Betroffen hiervon sind im Unternehmen nicht nur die vor Ort unmittelbar agierenden Personen, sondern auch verantwortliche Personen auf allen Hierarchieebenen. Ein erster Blick in die Straftaten gegen die Umwelt zeigt, dass in den einschlägigen Vorschriften nie der „Betriebsleiter“, der „Vorstandsvorsitzende“ oder der „Abfall-, Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragte“ stehen. Wer letztendlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist immer anhand des konkreten Falles zu entscheiden, d. h. <strong>es kann jeden in der betrieblichen Verantwortungskette treffen</strong> (natürlich können auch mehrere Personen in der betrieblichen Entscheidungskette, je nach ihrem Tatbeitrag, verantwortlich sein). Die Veranstaltung erläutert die Grundelemente des Umweltstrafrechts und geht auf die Verantwortlichkeit im Unternehmen sowie die zu erwartenden strafprozessualen Maßnahmen (z.B. Durchsuchungen, Vernehmungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmungen) und Verurteilungsfolgen ein.

Neben den Punkten „Vorsatz“, „Fahrlässigkeit“, „leichtfertiges Handeln“, „Tun und Unterlassen“ soll es auch um die Spezialitäten des Umweltrechtes gehen. Hiermit sind z. B. die abfallrechtlichen Sorgfaltspflichten oder auch die verschuldensunabhängige Haftung aus dem Bereich des Gewässerschutzes gemeint. Insgesamt soll die Veranstaltung eine Verknüpfung des Strafrechts mit den „Spielregeln“ des Umweltrechts herstellen. 

Ziel ist es, das strafrechtliche Risikobewusstsein zu stärken, um nicht unverhofft auf der Anklagebank zu landen. Es gilt das Motto: "Risiko erkannt, Risiko gebannt".