Die IED-Richtlinie - 259

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Die IED-Richtlinie - 259

Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IED-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

63065 Offenbach

Dozent:

Dr. Hans-Peter  Ziegenfuß, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat,Referatsleitung, Referat II 6 "Anlagenbezogene Luftreinhaltung, anlagenbezogenes Immissionsschutzrecht", Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

Beginn:

05-11-2024

Ende:

05-11-2024

Preis in €:

445 EUR

Detailbeschreibung:

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: 

„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind am 2. Mai 2013 die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010 / 75 / EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten.

Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.

In Deutschland sind circa 9000 Anlagen von den Neuregelungen betroffen und werden entsprechend der Richtlinie „IED-Anlage“ genannt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.

Neu ist z. B. bei Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine IED-Anlage die Einreichung eines Ausgangszustandsberichtes. Ziel dieses neuen Instrumentes ist es, den Ist-Zustand des Bodens und des Grundwassers des Standortes einer Anlage vor der Inbetriebnahme zu dokumentieren und ggf. zukünftige negative Veränderungen, insbesondere nach Stilllegung der Anlage, erkennen zu können.