Die Gewerbeabfallverordnung - 406
Kompakt, wissenschaftlich fundiert, praxisrelevant | Neue Zertifikatskurse an der Zeppelin Universität Executive Education | Beyond the prompt | KI, Innovationsmanagement und Leadership (Gesundes Führen) | Setzen Sie sich mit Ihrem Wissen an die Spitze | Jetzt!
The IMD MBA is a one-year, top-ranking, personalized, and experiential learning journey with purpose. Own your career direction, develop as a leader, and get equipped to create a positive and lasting impact with the IMD MBA. Marcella Rispo, IMD – International Institute for Management Development

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Die Gewerbeabfallverordnung - 406

Eine Zwischenbilanz aus der Praxis


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

1 Online-Live-Seminar

Dozent:

Reinhold  Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt

Beginn:

15-10-2024

Ende:

15-10-2024

Preis in €:

445 EUR

Detailbeschreibung:

Die "neue" Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist seit 01. August 2017 in Kraft. Sie löst die in der Vergangenheit im abfallwirtschaftlichen Vollzug eher wenig beachtete Vorgängerverordnung ab und soll durch neue und striktere Regelungen in der Getrenntsammlung der betrieblichen Gewerbeabfälle den Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung sicherstellen.

Die zum Vollzug Verpflichteten reichen von der Tankstelle nebenan bis hin zu großen Industriebetrieben. Auch kommunale Träger unterliegen, sofern sie selbst Abfallerzeuger sind, den neuen Getrenntsammlungspflichten.

Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen. Auch für Bau- und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.

Darüber hinaus hat der Abfallerzeuger eine Erklärung des Übernehmers der Abfälle vorzuhalten, die die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur stofflichen Verwertung belegt. Für den Fall, dass dem Abfallerzeuger eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist es ausnahmsweise erlaubt, Abfälle gemischt zu sammeln. Dieses Abfallgemisch ist in jedem Fall einer Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Diese Vorbehandlungsanlage wiederum muss nach dem Willen der Verordnung eine Sortierquote von 85% und eine Recyclingquote von mindestens 30% erfüllen. Der Abfallerzeuger/-besitzer hat dies bis zum 01.01.2019 zu kontrollieren.

Abfallerzeuger und -besitzer von Bau- und Abbruchabfällen bei Neubau-, Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen müssen zukünftig Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik getrennt halten. Ist dem Abfallerzeuger eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist es gestattet, Abfälle gemischt zu sammeln. Die Kriterien entsprechen annähernd denen der oben thematisierten Gewerbeabfälle. Die Erfüllung der Pflichten oder das Abweichen von diesen Verpflichtungen sind gleichfalls zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Der Kurs befasst sich mit den konkreten Auswirkungen der neuen Entsorgungspflichten in der Praxis. Anhand von Beispielen werden die neuen Dokumentationspflichten erläutert.