Veranstalter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main
Seminarsuche:
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Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI) nach DIN EN 17463 - 545
Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung
Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung
Bildungsanbieter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Veranstaltungsart:
Webinar
Themenfeld:
Energietechnik
Ort:
1 Online-Live-Seminar
Dozent:
Stephan Wassen, perpendo Energie- und Verfahrenstechnik GmbH
Beginn:
21-11-2024
Ende:
21-11-2024
Preis in €:
350 EUR
Detailbeschreibung:
Im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen, Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Entlastungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder der CO2-Bepreisung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gefordert.
Um diesen Nachweis zu erbringen, wurde eine neue europäische Norm zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffiziezmaßnahmen veröffentlicht: die DIN EN 17463. Sie legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI, en: Valuation of Energy Related Investments) fest. Die Norm beschreibt ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das unter Betrachtung des Kapitalwertes detaillierte Ergebnisse liefert, um eine solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu ermöglichen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463 sind für bestimmte Unternehmen sowohl für Entlastungsanträge nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) als auch nach der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtend.
Die Ergebnisse müssen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.
Im Rahmen der Entlastungen sieht der Gesetzgeber vor, dass durch die antragstellenden Unternehmen Gegenleistungen zu erbringen sind, die zum Klimaschutz beitragen. Hierzu sind Maßnahmen, die im Rahmen der Energiemanagementsysteme oder den Energieaudits identifiziert wurden, umzusetzen, wenn bestimmte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach der Norm DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen” zu ermitteln.
Seit dem 01.01.2024 gilt das Energieeffizienzgesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (nach EMAS) und zur Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.
Die Methode der Bewertung nach DIN EN 17463 wird damit zum Standard für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.