Veranstalter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main
Seminarsuche:
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Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragte/r - 18
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)
Bildungsanbieter:
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Veranstaltungsart:
Seminar
Themenfeld:
Umweltschutz
Ort:
63065 Offenbach
Dozent:
Gerald Römer, Leiter Umwelt und Behörden, Standortmanagement, Evonik Operations GmbH, Darmstadt
Dipl.-Ing. MSc. Matthias Hugo, Senior Manager EHS, Grace Europe Holding GmbH, Worms
Dipl.-Ing. Martin Heirich, Müller-BBM GmbH, Gelnhausen
Dipl.-Ing. (FH) Guido Fömmel, Technische Hochschule Bingen, Fachbereich 1 - Life Sciences and Engineering
Dr. Manuel Lorenz, KNIERIM LORENZ BREIT Rechtsanwälte, Mainz
Dr. Dipl-Chem. Claudia Hendann, Dreieich
Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
Dipl.-Phys. Andreas Schütte, as Immissionsberatung, Kelkheim
Brandinspektor Klaus Disser, Gefahrenabwehr-Schulung GbR, Hainburg
Marion Ruppel, Dezernat 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen; Regierungspräsidium Gießen
Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaAWalter Baumann, G+H Schallschutz GmbH, Ludwigshafen
Roland Jöckel, Sachverständiger für Schallschutz, Mannheim
Beginn:
02-12-2024
Ende:
05-12-2024
Preis in €:
1.290 EUR
Detailbeschreibung:
Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann ggf. anordnen, dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen sind.
Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Bei Nichtbestellung eines Störfallbeauftragten hat er auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG) wahrzunehmen. Der Immissionsschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. Der Beauftragte kann Maßnahmen vorschlagen, besitzt aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern.
Voraussetzung für die<strong> Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten</strong> ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem staatlich anerkannten Lehrgang.
Durch die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten erlangt die beauftragte Person einen Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nur außerordentlich aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann (§ 58d BImSchG). Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz der „Stabsstelle“ zugeordnet. Immissionsschutzbeauftragte sind im Wesentlichen informierend und unterstützend tätig.