Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 323
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Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 323

Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Arbeitsschutz

Ort:

1 Online-Live-Seminar

Dozent:

Dipl.-Ing. (FH) Dirk Korbach-Wirz, Freier Architekt BDA, SiGe-Koordinator, Koblenz

Dipl.-Ing. Stefan  Musil, Freier Architekt BDA, SiGe-Koordinator Ransbach-Baumbach, ehem. Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Beginn:

13-12-2024

Ende:

13-12-2024

Preis in €:

445 EUR

Detailbeschreibung:

SiGe-Koordinatoren - Update 2022

Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!

Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.

Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.

Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.

Der Begriff "regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.