Veranstalter:
TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover
Seminarsuche:
❱ seminarsuche.tuev-nord.de

Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz
Verlängerung des sog. ?Spitzenausgleichs? für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen
Bildungsanbieter:
TÜV NORD Akademie
Veranstaltungsart:
Seminar
Ort:
22525 Hamburg TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus Große Bahnstraße 31
Beginn:
26-11-2024
Ende:
26-11-2024
Preis in €:
702.1
Detailbeschreibung:
Inhalt
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie Ausnahmetatbestände
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b, 10 StromStG bzw. §§ 51, 54, 55 EnergieStG)
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Amtliche Vordrucke und Antragsfrist
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Elektronisches Meldeportal zur Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Hauptzollämter prüfen das Marktstammdatenregister
- Stromsteuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren
Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und dem EU-Beihilferecht
- Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des StromStG zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs: Neugestaltung der Steuerentlastungen nach § 10 StromStG, § 55 EnergieStG für das Antragsjahr 2023
- Aktuelle Gesetzesinitiativen, u. a. Zukunft der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 2024
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
Nutzen
In Zeiten unsicherer Energiepreise rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes (UdPG) können hierzu Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer beantragen. Eigenerzeuger von Strom können in vielen Konstellationen häufig von der kompletten Stromsteuer befreit werden.
Durch das Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt, die Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe und für Stromerzeugungsanlagen sowie die Erlaubnisse für mögliche Steuerbefreiungen selbstständig abzuwickeln.
Die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastungen nach §§ 9b, 10 StromStG und §§ 54, 55 EnergieStG wurde kürzlich um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs ergeben sich jedoch neue Nachweispflichten für energieintensive Unternehmen. Daneben ist der Fortbestand und die mögliche Ausgestaltung der Begünstigungen ab dem Antragsjahr 2024 weiterhin fraglich.
Bisher erfolgte die Antragstellung für die Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer auf papierbasierten amtlichen Formularen. Im Zuge der Digitalisierung sollen die Anträge vollständig elektronisch über die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) der Zollverwaltung eingereicht werden. Auch Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern stehen aktuell im Blickpunkt der Hauptzollämter. Die Behörden gleichen derzeit die ihnen gemeldeten Anlagedaten systematisch mit dem Marktstammdatenregister ab. Wer nicht alle erforderlichen Registrierungen, Anzeigen und Anträge vorgenommen hat, riskiert Steuernachzahlungen, Bußgelder und ggf. sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die grundlegenden gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2019 sorgen dabei noch immer für rechtliche Diskussionen im Erlaubnisverfahren.
Neben den Grundlagen des Energie- und Stromsteuerrechts für Industrieunternehmen erhalten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer auch einen umfassenden Überblick über die aktuell im Raum stehenden Änderungen zur Energieste