Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - EX/A37/50351806/05112025-1

Veranstalter:

TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover

Seminarsuche:
seminarsuche.tuev-nord.de

Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - EX/A37/50351806/05112025-1

für die Fachkundegruppe R3 und R4


Bildungsanbieter:

TÜV NORD Akademie

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Arbeitsschutz

Ort:

39120 Magdeburg TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Magdeburg Gustav-Ricker-Str. 62

Beginn:

05-11-2025

Ende:

05-11-2025

Preis in €:

487.9

Detailbeschreibung:

Inhalt

Strahlenphysikalische Grundlagen

Dosisbegriffe und -einheiten

Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen

Röntgengeräte und Störstrahler

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notwendig. Ohne diesen Aktualisierungskurs geht die Fachkunde und der damit verbundene Status als Strahlenschutzbeauftragter verloren. Die vorhandenen Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahler dürfen ohne diesen Aktualisierungskurs folglich nicht mehr betrieben werden.

Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Damit wird sicherstellt, dass Risiken und Gefährdungen sachgerecht eingeschätzt und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden können.

Durch diesen Aktualisierungskurs werden die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen vermittelt. Außerdem wird das Fachwissen über die Grundlagen der Strahlenschutzorganisation und der Strahlenschutzpraxis sowie neue Erkenntnisse im Strahlenschutz aufgefrischt und aktualisiert. Als Grundlage für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die technischen Neuerungen können den entsprechenden DIN-Normen und den anlagenspezifischen Bedingungsanleitungen entnommen werden.

Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses wird die Fachkunde und somit der Status als Strahlenschutzbeauftragter im Unternehmen erhalten. Beides wird im StrlSchG und in der StrlSchV für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers zwingend gefordert.

Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Personen zum Erhalt der vorhandenen Fachkunde bzw. Kenntnissen der Fachkundegruppe R3 und R4 erforderlich, die ausschließlich mit den o.g. Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern tätig werden.

Voraussetzungen

Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik

Zeit

08:30 - 13:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb einer Fachkunde oder der letzten vollständigen Aktualisierung ist eine erneute Aktualisierung der Fachkunde erforderlich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

410 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

77.9 EUR

Bruttopreis

487.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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