Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - 01.04.2025

Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS


Inhalt

Managementsysteme im Überblick

Grundlegender Aufbau von Managementsystemen
- Prozessorientierung
- Struktureller Aufbau und Synergien

DIN EN ISO 14001/EMAS: Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem
- Vorteile einer Implementierung
- Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte
- Zielsetzungen und Programme
- Rechtskonformität, Verantwortlichkeit, Delegation
- Umweltrelevante Abläufe
- Datenanalyse, umweltrelevante Kennzahlen, Ökobilanzen
- Notfallmanagement
- Verbesserungsprozess

EMAS (ergänzende Aspekte und Anforderungen)
- Teilnahme von Organisationen
- Umweltprüfung und Umweltaspekte
- Umweltbetriebsprüfung
- Umweltberichterstattung
- Deregulierungsaspekte

Praktische Umsetzung
- Umweltprüfung
- Managementsystem-Aufbau
- Prozessbeschreibungen

Qualitätsmanagementsysteme
- Überblick DIN EN ISO 9001
- Synergien und Integrationsaspekte

Arbeitssicherheitsmanagementsysteme
- ISO 45001
- SCC/SCP

Energiemanagementsysteme
- DIN EN ISO 50001

Nutzen

Unser zweiteiliges Seminar befähigt Sie, als Umweltmanagement-Beauftragter tätig zu werden. Im zweiten Teil des Seminars stehen Kenntnisse über Umweltmanagementsysteme im Vordergrund. Sie erhalten einen Überblick über die verbreiteten Managementsysteme und lernen den grundsätzlichen Aufbau der Systeme kennen. Die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 und EMAS sind hier von besonderer Bedeutung.

Die Gemeinsamkeiten sowie die Unterschiede zwischen der DIN-Norm und EMAS sowie die Vor- und Nachteile werden anschaulich vermittelt. Hinweise zur Einführung eines Umweltmanagementsystems in die betriebliche Praxis werden erläutert. Die Schnittstellen zu anderen (integrierten) Managementsystemen werden dargestellt. Nach dem Besuch des ersten und zweiten Teils der Qualifikation zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) können Sie die Ausbildung mit einem TÜV-Zertifikat abschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Teilnehmer, die zuvor den UMB Teil 1 besucht haben; Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 oder ein nachweislich gleicher Kenntnisstand.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning 

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - 01.04.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - 01.04.2025

Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung


Inhalt

Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)

Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)

Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete

Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik

Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)

Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen

Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis

Nutzen

Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen

Voraussetzungen

Mehr erfahren

Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - 01.04.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1760 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

334.4 EUR

Bruttopreis

2094.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragter - 01.04.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragter - 01.04.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

Mehr erfahren

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 01.04.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de

Mehr erfahren

Datenschutzkoordinator - 01.04.2025

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.

Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.

In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.

Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu

Mehr erfahren

VDA 6.5 - Produktauditor - 01.04.2025

TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Produktqualität


Inhalt

Management von Produktaudits
- Aufgabe des Produktaudits
- Abgrenzung Produktaudit zu anderen Auditarten und Prüfungen
- Requalifikationsprüfung versus Produktaudit
- Produktaudit und IATF 16949
- Management des Auditprogramms
- Entscheidungsmatrix
- Erstellung einer Entscheidungsmatrix
- Ableitung des Produktauditprogramms
- Gruppenarbeit

Planung und Durchführung von Produktaudits
- Produktauditplanung
- Ablauf eines Produktaudits
- Voraussetzung und Zuständigkeiten
- Referenzdokumente, Prüfmethoden, Prüfmittel
- Fragen zur körperlichen Überprüfung am Produkt
- Durchsicht aller Unterlagen
- Zufällige Entnahme
- Klassifizierung von Abweichungen und Bewertung
- Definition von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
- Auditorenqualifikation

Dokumentation und Bewertung
- Dokumentation von Produktaudits
- Maßnahmenableitung und Verfolgung
- Verbesserungsschleifen (Lessons-Learned-Maßnahmen)

Die Teilnehmer erhalten ein VDA 6.5 Excel Workbook für folgenden Gruppenarbeiten:
- Erstellen eines Turtle bzgl. Produkt-Audit
- Erstellung einer Entscheidungsmatrix / Ableitung
- Erstellung eines Auditplans

Nutzen

Schwerpunkt bei einem Produktaudit nach VDA-6.5-Vorlage ist die Prüfung der Übereinstimmung der Produktqualität mit den Kundenforderungen, den technischen Spezifikationen sowie den Prüf- und Fertigungsunterlagen unter Einbeziehung von Systemelementen. Es dient dem Management einer Organisation als Werkzeug, um Produkte und Dienstleistungen unabhängig vom Erstellungsprozess zu bewerten.

Als VDA 6.5 - Produktauditor stellen Sie sicher, dass die ausgesprochenen und unausgesprochenen Anforderungen der Kunden sowie Ihre eigenen Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus dient das VDA-6.5-Produktaudit der Absicherung gegen Produkt- und Sachmängelhaftung und der Ermittlung von bisher unerkanntem Verbesserungspotenzial. Außerdem prüft das Produktaudit die Konformität der Produkte auf gesetzliche Vorgaben. Zusammengenommen führt ein Produktaudit nach VDA-6.5-Vorlage zu einer unmittelbaren und kurzfristigen Prozess- und Produktverbesserung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Führungskräfte aus der Qualitätssicherung, dem Qualitätsmanagement, der Produktion und der Arbeitsvorbereitung/Prozessentwicklung, die Produktbeurteilungen durchführen oder darüber informiert sein müssen

Voraussetzungen

Erfahrung im Bereich Qualitätssicherung

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Die Lehrgangsunterlagen setzen sich aus dem Folienvortrag, Excel-Tools und dem VDA-Band 6.5 zusammen. Zur praktischen Umsetzung der Gruppenarbeiten wird ein Laptop benötigt.



Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen der TÜV NORD CERT an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung als IATF 16949 - Auditor (TÜV) und VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - 01.04.2025


Inhalt

Lebensmittelhygiene

Kennzeichnungspflicht

Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene

Grundlagen der Mikrobiologie

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Nutzen

Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

867 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

164.73 EUR

Bruttopreis

1031.73 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Funktionale Sicherheit - 01.04.2025

Viertägiger Zertfikatskurs zum Einstieg in die Normen-Welt


Mit dem Weiterbildungspaket erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die gängigen Normen zur funktionalen Sicherheit und deren Anwendung. 

Sie werden ausführlich die DIN EN 61508, eine grundlegende Norm für die funktionale Sicherheit elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Systeme, kennenlernen. Darüber hinaus wird die DIN EN 61511 behandelt, die speziell auf die Prozessindustrie abzielt und Sicherheitsanforderungen für den Einsatz von Sicherheitssystemen in dieser Branche definiert. 

Zudem bietet das Weiterbildungspaket einen Einblick in die ISO 26262, die auf sicherheitsrelevante elektrische und elektronische Systeme in Kraftfahrzeugen fokussiert ist. 

Diese Normen werden nicht nur theoretisch erklärt, sondern auch anhand praktischer Beispiele und Fallstudien verdeutlicht, um deren Anwendung in der Praxis zu veranschaulichen.

Inhalte

  • Funktionale Sicherheit – Gesamtbetrachtung
  • Entwurf und Realisierung von Sicherheitsfunktionen
  •  Betriebssicherheit
  • Sicherheit in Embedded Systemen

Ablauf und Abschluss

  • 4 Präsenztage + Webinar
  • Weiterbildung mit Hochschulzertifikat

Mehr erfahren

Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 01.04.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

Mehr erfahren