Veranstaltungskalender

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A46/40301201/24112026-1 - 24.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Training Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) - EX/A38/20201711/24112026-1 - 24.11.2026

ISO-21434-Schulung zum Cybersecurity Management System (CSMS)


Inhalt

Grundlagen
- Warum Cybersicherheit?
- Historischer Hintergrund
- Wichtigkeit und Unterschiede zwischen IT-Sicherheit und OT-Sicherheit
- Zusammenhang zwischen ISO/SAE 21434, TISAX/ENX VCS, VDA ACMS-A, ISO PAS 5112, ISO 26262, ISO 27001 etc.
- Ziele eines CSMS
- Organisatorische Grundsätze
- Security vs. Safety
- Lebenszyklus der Cybersicherheit
- Angriffsarten / Malware-Typen
- STRIDE- und DREAD-Methode
- Schwachstellen-Bewertung und Schwachstellen-Datenbanken
- Pentest-Beispiele

Rechtsgrundlagen
- Überblick über die Regulierung und Normung
- Gesetzliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen - Erläuterung der wichtigsten Vorschriften
- Relevanz der ISO/SAE 21434

Anforderungen der ISO/SAE 21434 und des CSMS:
- Organisatorisches Cybersicherheitsmanagement
- Verteilte Cybersicherheitsaktivitäten
- Kontinuierliche Cybersicherheitsaktivitäten
- Lieferantenmanagement
- Projektabhängiges Cybersicherheitsmanagement
- Produktentwicklung: Konzeptphase, Entwicklungsphase und Nachentwicklungsphase
- TARA (Threat Analysis Risk Assessment)

Abschlussprüfung zum Automotive Cyber Security Expert (TÜV)

Nutzen

Was lernen Sie im Automotive Cybersecurity Training?
Dieses 3-tägige Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) Training (auch bekannt als ISO-21434-Schulung) vermittelt Ihnen das Wissen, wie Sie durch die Einhaltung vorhandener Regularien Cyberangriffe auf Fahrzeuge vermeiden, um die Sicherheit der Passagiere sowie der Öffentlichkeit zu gewährleisten. In unserem Automotive Cybersecurity Training bauen Sie ein fundiertes Verständnis für die UNECE-Regulierung auf, die als Grundlage zur Umsetzung eines Cybersecurity Management Systems (CSMS) dienen. Anhand praktischer Beispiele zeigen wir Ihnen während der Weiterbildung, wie Sie die Anforderungen der ISO 21434 umsetzen können. Gemeinsam erarbeiten wir zielführende Methoden und Werkzeuge für ein CSMS gemäß ISO 21434. Zusätzlich erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen IT- und OT-Security und zeigen Zusammenhänge mit weiteren Regelwerken wie TISAX, ISO 27001 oder dem VDA-Rotband auf.

Warum ist Automotive Cybersecurity wichtig?
Moderne Fahrzeuge sind immer stärker vernetzt - und damit anfälliger für Cyberangriffe. Um Manipulationen am internen Fahrzeugnetzwerk zu verhindern, hat die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) verbindliche Cybersicherheits-Regelungen eingeführt. Sie verlangen eine ganzheitliche sicherheitstechnische Betrachtung über alle Cybersicherheitsaspekte hinweg - für Produkte, Prozesse und IT-Systeme, die die Cybersecurity über die gesamte Nutzungsdauer eines Fahrzeugs garantieren.

Zusätzlich wurde für die Cyber-Security im Automotive-Bereich die Norm ISO 21434 ?Road Vehicles - Cyber Security Engineering ? eingeführt. Dieser praxisnahe, prozessorientierte Standard zielt auf die Sicherheit aller elektrischen und insbesondere elektronischen Systeme während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ab.

Wofür ist das Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) Zertifikat von Vorteil?
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie unser Bestehende englischsprachige Trainings, in denen diese Eintragungen auf Englisch hinterlegt sind, habe ich entsprechend. Sie erfüllen alle Anforderungen an die Entwicklung von cybersicherheitsrelevanten Komponenten, können ein CSMS aufbauen und schützen Ihre Fahrzeugkomponenten gegen Cyberangriffe. Zusätzlich weisen Sie die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der UNECE-Regulierung sowie der eingeführten Regelwerke (ISO 21434) in Bezug auf Ihre aktuelle Technik nach.

Zielgruppe

Cybersicherheitsaspekte sind von hoher Relevanz für Fahrzeughersteller (OEM), Zulieferer von hard- und/oder softwarebasierten Komponenten und/oder Systemen, Engineering-Dienstleister, Software- und ICT-Infras

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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A52/60102601/24112026-1 - 24.11.2026

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.

Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie

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Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A52/40301601/24112026-1 - 24.11.2026

ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen


Inhalt

Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?

Nutzen

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.

Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.

In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.

Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.

Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.

Zielgruppe

- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A38/40351301/24112026-1 - 24.11.2026

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Betreiben Sie eine Fettabscheideranlage und möchten sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllen?
In diesem Seminar erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen. Sie erhalten einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen sowie die fachgerechte Fettabscheiderreinigung durchzuführen und tragen damit aktiv zur Betriebssicherheit, Hygiene und zum Schutz von Umwelt und Kanalisation bei.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/30151106/24112026-1 - 24.11.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung - EX/A35/50201301/24112026-1 - 24.11.2026

Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz

Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV Recht etc.)

Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte

Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
- Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen

Roter Faden" für die Umsetzung

Gefährdungsbeurteilungen bei Fremdfirmenarbeiten

Praxisbeispiele

Diskussion und Erfahrungsaustausch

Nutzen

Gefährdungen beurteilen und dokumentieren: Das Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz auf. Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes. Sie erlernen, wie Sie Gefährdungen beurteilen und sie rechtssicher dokumentieren. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Wissensstand. Die im Unterricht besprochenen Beispiele stammen aus der Berufspraxis. Der Austausch mit anderen Teilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihren Berufsalltag.

Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen zu erfassen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind. Auch geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers sind festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte in Betrieben, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Behördenvertreter.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A41/30351501/24112026-1 - 24.11.2026

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A34/40401201/24112026-1 - 24.11.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen

HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Rohrleitungen
- Anforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.

In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Erzeugnisse in REACH - EX/A52/50301401/24112026-1 - 24.11.2026

SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender


Inhalt

Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik

Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung

Akteure unter REACH

Definition von Erzeugnissen

Einführung SVHC-Stoffe

Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht

Einführung SCIP-Datenbank

Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen

Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung

Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.)

Fragen und Diskussion
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Nutzen

Im Seminar Erzeugnisse in REACH verschaffen Sie sich einen Überblick zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) und der Anknüpfung zum deutschen Regelwerk. Sie erfahren mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhängen im Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und deren praktischer Anwendung.

Unsere REACH-Experten machen Sie dazu mit den Vorgaben von REACH (EG 1907/2006) vertraut und liefern Ihnen praxisorientierte Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. So müssen Sie z. B. als Inverkehrbringer für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil Ihre Kunden entsprechend informieren und ggf. Einträge in die SCIP-Datenbank vornehmen. Gleichzeitig lernen Sie in unserem REACH-Seminar bzw. REACH-Wenbinar, Rechts- und Kundenanforderungen besser zu verstehen und auf entsprechende Anfragen zielgenau zu reagieren. Der Umgang mit Fragebögen sowie Hinweise zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank sind weitere Seminarbestandteile.

Das Skript, die vorliegende Verordnung sowie die Tipps unserer Kursleiter leisten Ihnen auch nach dem Kurs Unterstützung bei der Lösung Ihrer täglichen Aufgaben. Zudem stellt Ihnen die TÜV NORD Akademie bei erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus, die national wie international bei Geschäftspartnern und Arbeitgebern anerkannt ist.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Webinar: Diisocyanate - Modul 5 - EX/A81/50302641/24112026-1 - 24.11.2026

Industrielle Anwendung


Inhalt

Modul 5: Industrielle Anwendung

Risiken bei Applikationsprozessen bei der industrielle Anwendungen

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

- Möbelhersteller
- Hersteller von
- PU-Bauteilen

Voraussetzungen

- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

13:00 - 14:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

72 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

13.68 EUR

Bruttopreis

85.68 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A31/30353401/24112026-1 - 24.11.2026

Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4


Inhalt

Einführung in die VDI 2047 Blatt 2

Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen

Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen

Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)

Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen

Überwachung von Anlagen

Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Kontrolle des Einsatzes von Bioziden

Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

Verkehrssicherheitspflicht

Arbeitsschutzgesetz

Biostoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.

In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.

Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.

Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Zielgruppe

Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister

Voraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation hygienisch fachkundige Person""

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