Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Erzeugnisse in REACH - EX/A36/50301401/15052025-1 - 15.05.2025

SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender


Inhalt

Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik

Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung

Akteure unter REACH

Definition von Erzeugnissen

Einführung SVHC-Stoffe

Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht

Einführung SCIP-Datenbank

Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen

Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung

Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.)

Fragen und Diskussion
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Nutzen

Im Seminar Erzeugnisse in REACH verschaffen Sie sich einen Überblick zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) und der Anknüpfung zum deutschen Regelwerk. Sie erfahren mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhängen im Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und deren praktischer Anwendung.

Unsere REACH-Experten machen Sie dazu mit den Vorgaben von REACH (EG 1907/2006) vertraut und liefern Ihnen praxisorientierte Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. So müssen Sie z. B. als Inverkehrbringer für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil Ihre Kunden entsprechend informieren und ggf. Einträge in die SCIP-Datenbank vornehmen. Gleichzeitig lernen Sie in unserem REACH-Seminar bzw. REACH-Wenbinar, Rechts- und Kundenanforderungen besser zu verstehen und auf entsprechende Anfragen zielgenau zu reagieren. Der Umgang mit Fragebögen sowie Hinweise zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank sind weitere Seminarbestandteile.

Das Skript, die vorliegende Verordnung sowie die Tipps unserer Kursleiter leisten Ihnen auch nach dem Kurs Unterstützung bei der Lösung Ihrer täglichen Aufgaben. Zudem stellt Ihnen die TÜV NORD Akademie bei erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus, die national wie international bei Geschäftspartnern und Arbeitgebern anerkannt ist.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - EX/A52/30251406/15052025-1 - 15.05.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV

Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms

Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel

Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung

Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen

Messpraktikum

Nutzen

Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.

Zielgruppe

Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind

Voraussetzungen

Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A41/30401301/15052025-1 - 15.05.2025

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de

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Klimaneutralität in Unternehmen - EX/A40/40202701/15052025-1 - 15.05.2025

Maßnahmen zum CO?-neutralen Unternehmen


Inhalt

Grundlagen klimaneutrales Unternehmen
- Notwendigkeit, weniger Treibhausgase auszustoßen
- Unterschiede Klimaneutralität, Netto-Null Emissionen (net-zero) und CO?-Neutralität im Unternehmen
- Direkte Emissionen im unternehmerischen Kontext sowie Global Warming Potential unterschiedlicher Treibhausgase
- Wie setzt sich der Carbon Footprint zusammen?
- Bilanzkreis Scope 1-3
- Emissionshandel nach TEHG/aktueller und zukünftiger Preis für CO?
- Politische Rahmenbedingungen: auf BRD-Ebene (BEHG, Energieeffizienzgesetz)
- Politische Rahmenbedingungen: auf EU-Ebene (EU-CSRD, CBAM, EU ETS, EU ETS 2)
- Anforderungen des Marktes

Der Weg zur CO?-neutralen Produktion
- Unterschiedliche Normen und Standards der Klimabilanzierung
- Bilanzkreis festlegen Scope 1-3
- Konsolidierungsansatz und Unternehmensgrenzen
- Bilanzgrenzen: Market-based und location based approach
- Ist-Stand des Carbon Footprints feststellen: Berechnung des individuellen CO?-Ausstoßes
- Gesamtkonzept und Soll-Bilanz

Nutzen

Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Klimaschutz nimmt stetig zu. Mehr denn je hängt das Image von Unternehmen davon ab, wie sie mit ihrem CO?-Fußabdruck und Maßnahmen zur Klimaneutralität umgehen und diese kommunizieren. Auch die CO?-Abgabe leistet einen wichtigen Beitrag zum Umdenken. Um hier hohe Kosten zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich mit den Fragestellungen der Klimabilanzierung auseinanderzusetzen.

Kreditinstitute achten ebenfalls bei der Kreditvergabe zunehmend darauf, ob in einem Unternehmen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien, zum Beispiel eine fundierte Maßnahmenplanung zur Anpassung an den Klimawandel, vorhanden sind. Darüber hinaus legen andere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette zunehmend Wert auf niedrige Treibhausgas-Emissionen in Dienstleistungen und Produkten.
Nutzen Sie unsere Schulung als ersten Schritt, um ein klimaneutrales Unternehmen zu werden. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten bringen Ihnen den Begriff der Klimaneutralität näher, vermitteln Ihnen Basiswissen zur Klimabilanzierung und zeigen Ihnen Maßnahmen zum Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf.

Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, mit denen Sie Ihren CO?-Fußabdruck berechnen können. Außerdem betrachten Sie unterschiedliche Hebel zur Treibhausgas-Reduktion und sprechen über das Thema der Kompensation.
Nutzen Sie mit dieser Schulung die Chance, Klimaneutralität als Wettbewerbsvorteil einzusetzen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Energiemanagement-Beauftragte, Energiebeauftragte, Umweltbeauftragte und Umweltmanagement-Beauftragte, Geschäftsführer, Technische Leiter, Produktionsverantwortliche und Produktionsleiter.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A48/40401501/15052025-1 - 15.05.2025


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks

Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Grenzwertgeber

Antiheberventile

Stilllegung

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-ks@tuev-nord.de
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Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/10201205/15052025-1 - 15.05.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer-CISO (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat der Prüfung Information Security Officer - ISO (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Chief Information Security Officer - CISO (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt. Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt. Die Aufgabenstellung wird direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung ausgegeben.
Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen (24 Werktage) Zeit.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:15 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25;

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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CE-PraxisTAGE 2025 - Workshops (Präsenz) - 2213 - 16.05.2025

Die jährliche Fachkonferenz zur CE-Kennzeichnung - Nehmen Sie an einem der Workshops teil und erhalten Sie umfangreiches Hintergrund- und Fachwissen. In den Workshops werden Fragestellungen besprochen, auf die es in der Praxis ankommt. Diskutieren Sie gemeinsam mit Referent:in und Teilnehmer:innen Ihre mitgebrachten Fragen und Beispiele.


Sie können aus einem unserer 8 Workshops wählen.

  • Benutzerinformationen und Betriebsanleitungen für Maschinen
  • Validierung von Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849-1 in der Praxis
  • Retrofit und wesentliche Änderungen von Maschinen
  • Material Compliance im Geräte- und Maschinenbau
  • Funkanlagen in Maschinen (Funkanlagenrichtlinie - RED)
  • Explosionsschutz in Maschinen (Grundlagen ATEX-Richtlinie)
  • Druckgeräte als Teil der Maschine (Grundlagen Druckgeräterichtlinie)
  • Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)



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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 16.05.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Asbest - 233 - 16.05.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren  Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest! Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder  Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 16.05.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Grundlagen der Photovoltaik - EX/A45/40202301/16052025-1 - 16.05.2025

Planung, Aufbau und Wirkungsweise


Inhalt

Geschichte & Daten:
- Geschichte
- Physikalische Größen
- Solares Potenzial
- Aktuelle Zahlen

Grundlagen & Komponenten:
- Der photovoltaische Effekt
- Solare Strahlung
- Photovoltaikmodule
- Wechselrichter
- Batteriespeichersysteme
- EnergieManagementSysteme

Planung:
- Szenarioentwicklung
- Standortanalyse
- Gebäude
- Unterkonstruktion
- Simulation & Auslegung
- Denkmalschutz, Brandschutz, Blitzschutz

Installation:
- Dacharbeiten - Arbeitsschutz
- Unterkonstruktion
- DC-Installation: Module & Kabel/Stecker
- AC-Installation: Wechselrichter & Speicher
- Inbetriebnahme

Anmeldung, Versicherung, Instandhaltung:
- Anmeldung & Anschluss
- Versicherung
- Instandhaltung

Preise & Angebote, Prognosen, Steuern:
- Preise & Angebote
- Prognosen
- Steuern

Nutzen

Das Seminar Grundlagen der Photovoltaik gibt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Basiswissen für die Nutzungsmöglichkeiten und neueste Entwicklungen von Photovoltaikanlagen.

Seit Einführung der EEG im Jahr 2000 steigt der Anteil von umweltfreundlichen Energiequellen an der Versorgung ständig. Mittlerweile ist der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien teilweise schon höher als der aus fossilen Brennstoffen. Damit die Energiewende vorangetrieben werden kann, muss dies noch weiter ausgebaut werden. Die Photovoltaik - die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom - hat einen sehr großen Anteil daran.
Durch das Photovoltaik Seminar werden Sie mit dem Aufbau, der Wirkungsweise, dem Einsatz und den Anwendungen von Photovoltaikanlagen vertraut. Planung, Installation und die dabei zu beachtenden Normen nehmen in diesem Seminar einen gleich wichtigen Platz ein, wie Brand- und Blitzschutz und die Effektivität von Photovoltaikanlagen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Zusammenwirken von Photovoltaikanlagen und Speicher. Erst diese Kombination ergibt eine sinnvolle Stromversorgung und Kostenreduzierung für Unternehmen und Hausbesitzer. Zusätzlich bekommen Sie in unserem Photovoltaik Seminar einen Einblick in die aktuellen Normen und Vorschriften und den gesetzlichen Rahmenbedingungen und sind in der Lage, die Vor- und Nachteile von Eigenverbrauch oder kompletter Einspeisung zu bewerten
Sie bauen im Grundlagen Photovoltaik-Seminar Ihr Basiswissen auf und bekommen spannende Anregungen für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Zielgruppe

Energiemanager, technische Leiter und Mitarbeiter, kaufmännische Leiter von Unternehmen mit entsprechendem Gebäudebestand, Facility Manager, Vertriebsmitarbeiter von PV-Anlagen, Entscheidungsträger, besonders im kommunalen Bereich

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - EX/A40/50201401/16052025-1 - 16.05.2025

Handlungs- und Gestaltungsgrundsätze nach DIN ISO 10075


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, Gesetze, DIN-Normen:
- ArbSchG
- BildschArbV
- GDA-Arbeitsschutzziel 2013-2018
- GDA-Leitlinie
- DIN EN ISO 10075
- DGUV - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Aktuelle Informationen zur Entwicklung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt

Definition psychische Belastung/psychische Beanspruchung

Beanspruchungsfolgen und deren Auswirkungen

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der GDA-Leitlinie

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend DIN EN ISO 10075

Vorstellung verschiedener Verfahren zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Nützliche Hinweise zur Durchführung

Gestaltungsempfehlungen (Verhältnis-/Verhaltensprävention)

Wirkungskontrolle

Nutzen

Im Seminar aktualisieren Sie Ihren Wissensstand zur DIN EN ISO 10075. Sie erfahren, wie Sie Gefährdungen bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Ergebnisse bewerten. Aus den Bewertungen lassen sich anschließend Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ableiten und umsetzen. Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung zu schützen und zu stärken - so lautet eins von drei Arbeitsschutzzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Psychische Belastungen sollen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5 Absatz 3 Nr. 6) berücksichtigt werden.

Wichtige Begriffe, notwendige Anforderungen an die Messung und nützliche Gestaltungsgrundsätze werden in der DIN EN ISO 10075 beschrieben. So identifizieren Sie frühzeitig psychische Belastungen und vermeiden negative Folgen der Fehlbeanspruchung. Sie steigern die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und fördern ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.

Zielgruppe

Unternehmer und Unternehmerinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Personalverwaltung, Personal-/Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, weitere Mitarbeitende die als Multiplikatoren im Unternehmen tätig sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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