Veranstaltungskalender

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ESG-Reporting /Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 555 - 05.11.2025

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung


Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie alles Wichtige zur neuen EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.

Ab 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro.

Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Unternehmen nun verpflichtet ist, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.  Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten.

In diesem Lehrgang lernen Sie:

  • Die Inhalte der neuen Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
  • Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
  • Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
  • Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.

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Gefährliche Abfälle - 12 - 05.11.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.

U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:

  • Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
  • Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
  • Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
  • Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
  • Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
  • Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!

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Immissionsschutz für Einsteiger - 84 - 05.11.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Immissionsschutz betrifft alle Betriebe, auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/r Beauftragten.

Die Anforderungen des Immissionsschutzes sind vielfältig und umfassen Schutz-, Vorsorge-, Genehmigungs- und Berichtspflichten.

Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die die Aufgaben des Immissionsschutzes wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die erforderlichen Grundkenntnisse.

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Sicherheitsbeauftragter - 68 - 05.11.2025

Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1


Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.

§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.

Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.

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Sicherheitsbeauftragter - 68 - 05.11.2025

Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1


Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.

§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.

Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.

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WEBINAR: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-WEB - 06.11.2025

In diesem 1-tägigen WEBINAR erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.


Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
  • Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
  • Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
  • Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
  • Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)

EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank

  • Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
  • Schutzart von Gehäusen
  • Luft- und Kriechstrecken
  • Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
  • Einbau von Betriebsmitteln
  • Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
  • Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
  • Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
  • Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank

Bauartnachweis und Stücknachweis

  • Worin unterscheiden sie sich voneinander?
  • Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
  • Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
  • Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
  • Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)

Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau

Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender

Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden

Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.

Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum:

  • Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz)
  • Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz)
  • Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen

  • Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
  • Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
  • Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.



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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A33/30301701/06112025-1 - 06.11.2025

Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen

Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung

Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.

Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie A - EX/A56/30352901/06112025-1 - 06.11.2025

Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung


Inhalt

Hygienerelevante Grundlagen im Zusammenhang mit der Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Gesundheitliche Aspekte

Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasser-Installationen

Verfahren zur Messung und Kontrolle physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

TrinkwV und andere relevante rechtliche Grundlagen

DIN 1988, DIN 50930-6 und DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN EN 12502-1 bis -4

DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien, insbesondere DVGW W 551, W 553 und W 557 und VDI/DVGW 6023

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

Unsere Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie A qualifiziert Sie umfassend für anspruchsvolle Hygienetätigkeiten bei der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Trinkwasser-Installationen. Die Richtlinie formuliert die notwendigen hygienischen Anforderungen als Ausführung und Ergänzung der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Regelwerke.

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in diesem Trinkwasserhygiene-Seminar nach VDI 6023 Kategorie A die hygienischen Anforderungen, die bei der Planung, der Ausführung, dem Betrieb und der Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen entscheidend sind. Neben diesen Anforderungen werden auch spezielle Aspekte der Planung und Inspektion von Hausinstallationen behandelt. Sie lernen, die aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung, der DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblätter in der Praxis anzuwenden.

Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten Sie die VDI-Urkunde, die Ihre Qualifikation nachweist und Sie zur Durchführung von verantwortlich planenden und prüfenden Tätigkeiten berechtigt. Nutzen Sie die Chance, sich für eine verantwortungsvolle Aufgabe im Bereich der Trinkwasserhygiene zu qualifizieren und hygienische Risiken nachhaltig zu vermeiden.

Zielgruppe

Die Hygieneschulung Kategorie A (2 Tage) richtet sich an Personen, die Trinkwasser-Installationen gemäß neuer TrinkwV planen und verantwortlich errichten, warten, instand setzen oder betreiben. Dazu gehören z. B. verantwortliche Betreiber in Unternehmen, Ingenieure, Techniker und Meister der technischen Gebäudeausrüstung oder Planer. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.

Die Schulung ist Voraussetzung für alle, die Trinkwasser-Hausinstallationen nach VDI 6023 auf Einhaltung der hygienischen Anforderungen inspizieren wollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehören: eine abgeschlossene Ausbildung zum Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker und Meister der technischen Gebäudeausrüstung sowie Personen, die eine mindestens fünfjährige einschlägige, verantwortliche Berufserfahrung in planenden, ausführenden, bauüberwachenden und prüfenden Tätigkeiten nachweisen können.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25;" Eine abgeschlossene Schulung nach ?Kategorie A"" beinhaltet die Schulung nach ?Kategorie B"".
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für den aktuellen VDI-Schulungssonderdruck VDI 6023, umfangreiche Arbeitsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfung und VDI-Urkunde enthalten.

Abschluss

Qualifizierungsnachweis";

Nettopreis

990 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

188.1 EUR

Bruttopreis

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Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen - EX/A35/30401901/06112025-1 - 06.11.2025


Inhalt

Tag 1

Einführung in die Thematik
- Kennzahlen/Unfallstatistik
- Schadensereignisse

Arten von Gasanlagen/Begriffsbestimmung
- Bestandteile von Gasanlagen

Die ?zur Prüfung befähigte Person? nach TRBS 1203

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV-V1 ?Grundsätze der Prävention?
- DGUV-R100-500 ?Arbeiten an Gasleitungen? Teil 2, Kapitel 2.31 (ehemals BGR 500)
- DGUV-I 201-052 ?Rohrleitungsarbeiten?

Konsequenz der Rechtslage
- Prüfumfang Befähigte Person
- Prüfumfang Sachverständiger

Gefährdungsbeurteilung
- benötigte Dokumentation

Brand- und Explosionsgefahren
- benötigte Dokumentation

Kennzeichnung nach GHS: ?Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals?

Tag 2

Arbeiten an Gasanlagen (am Beispiel Erdgas)

In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen

Zusätzliche Bestimmungen für flüssige und brennbare Gase sowie der Gasinstallation

Gefährdungen am Arbeitsplatz

Sicherheit am Arbeitsplatz und persönliche Schutzausrüstung nach TOP (Technisch, Organisatorisch, Persönlich)

Erste Hilfe

Beauftragung und Unterweisung

Haftung und Verantwortung

Informationsquellen

Nutzen

Die technische Entwicklung schreitet stetig fort. Ein Bereich ist die Verwendung von Gasen in technischen Anlagen. Die Sicherheit dieser Anlagen, wie bei allen anderen Betriebsmitteln und Anlagen auch, muss gegeben sein. Der Arbeitgeber ist durch die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Prüfungen in Art und Umfang sowie in Prüffristen selbst festzulegen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Betriebliche Führungskräfte; Fachpersonal, das an oder mit Gasanlagen arbeitet; Brandschutzbeauftragte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Sicherheitsbeauftragte; interessierte Personen sowie Mitarbeiter, die als Befähigte Person bestellt werden sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1040 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

197.6 EUR

Bruttopreis

1237.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Weiterbildung Interner Auditor - IFS Food 8.0 (IFS-lizenziert) - EX/A31/20301411/06112025-1 - 06.11.2025

First-/Second- und Third-Party-Auditor


Inhalt

IFS-Struktur

Auditarten: First-Party-Audit, Second-Party-Audit und Third-Party-Audit
- Audit vs. Assessment und ISO/IEC 17065

Kompetenzen eines internen Auditors

Risikobasierte interne Audits
- Vorbereitung, Planung und Auditpfad
- Unterstützende Dokumentation
- KO-Anforderungen und neues Bewertungssystem
- Abweichungen und Nichtkonformitäten
- Auditbericht und Maßnahmenplan

Fallstudie: Ermittlung der Auditergebnisse

Unternehmensführung und Verpflichtung
- Produktsicherheitskultur: Die GFSI-Perspektive
- Lebensmittelsicherheitskultur

Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsmanagementsystem
- Welche Themen werden auditiert?
- Lebensmittelbetrug

Welche Themen bzw. Prozesse werden im Ressourcenmanagement, in den operativen Abläufe, bei Messung, Analyse und Verbesserung sowie im Produktschutz auditiert?

Nutzen

Lernen Sie in der IFS-Auditor-Ausbildung, praxisnah und auf Fallstudien basierend, interne Audits nach IFS Food 8.0 (IFS-lizenziert) durchzuführen. Sie können daraufhin risikobasierte Audits im Lebensmittelherstellungsprozess erstellen. Der international anerkannte International Featured Standard Food Version 8.0 ermöglicht die risikobasierte Auditierung Ihrer Prozesse auf einem einheitlichen Niveau und macht die Ergebnisse transparent. Das führt zur Sicherung einer hohen Lebensmittelqualität in der Lieferkette und bereitet Ihr Unternehmen auf die Zertifizierung vor. Durch branchenerfahrene Zertifizierungsauditoren erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Auditanforderungen in der Lebensmittelwirtschaft.

Das Ziel der Schulung zum Internen Auditor in der Lebensmittelindustrie ist der optimale Einsatz von Audittechniken, die Fokussierung auf Rücknahme von Beweisen und die optimale Nutzung der Auditdauer. Sie lernen, welche notwendigen vorhergehenden Informationen zur Vorbereitung auf das interne Audit benötigt werden, und können die verschiedenen Anforderungen beurteilen. Ebenso werden Sie dazu befähigt, die Ergebnisse auf der Grundlage objektiver Beweise zu beschreiben, zu bewerten und zu dokumentieren. Sie kennen die Bedeutung der KO-Anforderungen in Bezug auf den Auditprozess - diese müssen immer ausführlich überprüft werden, da sie entscheidend für eine erfolgreiche IFS-Zertifizierung sind. Anhand von Fallstudien und durch unsere zugelassenen IFS-Trainerinnen und -Trainer erhalten Sie außerdem wertvolle Tipps, die Ihnen den Wissenstransfer ins eigene Unternehmen erleichtern.

IFS Food Version 8.0 ist der etablierte Standard für die Lebensmittelwirtschaft in Europa, um den Handel mit Handelsmarken beliefern zu können. Er bietet Lösungen zur Sicherung der gesamten Lieferkette und integriert alle Anforderungen der verschiedenen Interessensgruppen in der Lebensmittelindustrie. Es werden Aspekte wie Sicherheit, Qualität und gesetzliche Vorschriften abgedeckt. Zudem wurde der neue Standard an Benchmarking-Anforderungen des GFSI (GLOBAL FOOD SAFETY INITIATIVE), FSMA (Food Safety Modernization Act) und der EU-Verordnungen angeglichen.

Durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem lizenzierten IFS-Seminar mit internationaler Anerkennung werden Sie interner Auditor von Lebensmittelherstellungsprozessen.

Zielgruppe

Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.

Hersteller von Lebensmittelprodukten, lebensmittelverarbeitende Unternehmen und/oder Unternehmen, bei denen lose Lebensmittelprodukte verpackt bzw. verwendet werden, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden die Kenntnisse des IFS Food Version 8 vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

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Seminar: Kommunikation und Gesprächsführung - EX/A38/10351501/06112025-1 - 06.11.2025

Durch Kommunikationstraining überzeugende Gespräche führen und die persönliche Wirkung stärken


Inhalt

Bedeutung von Rhetorik und angewandter Rhetorik

Grundlagen erfolgreicher Kommunikation

Die Körpersprache bewusst einsetzen und beim Gegenüber richtig interpretieren

Sicherer Umgang mit typischen Kommunikationsstörungen (z. B. Sprechhemmungen, Lampenfieber und Atmung)

Der erste Eindruck ist entscheidend - und der letzte bleibt!

Regeln der Gesprächsführung

Bewährte Argumentationsstrukturen

Souveräner Umgang mit Gegenargumenten und Einwänden

?Wer fragt, der führt!?

Versachlichen von emotionalen Situationen

Nutzen

Wollen Sie Ihr Gegenüber von Ihrer Aussage überzeugen? Oder Ihren Gesprächspartner bzw. Ihre Gesprächspartnerin zu einer bestimmten Handlung bewegen? Dann lernen Sie in unserem Seminar Kommunikation und Gesprächsführung, wie Sie den bewussten Einsatz von Sprache und Körpersprache zu einem eindrucksvollen Erlebnis machen: In unserem Kommunikationstraining erfahren Sie, wie Ihnen durch die Beachtung einiger einfacher Grundregeln ein überzeugender Auftritt gelingt. Mit authentischer Rhetorik lernen Sie, andere zu begeistern, anstatt zu überreden. Sie üben praxisnah, wie Sie frei und sicher reden, um andere für sich und Ihren Standpunkt zu gewinnen.

Unsere Kommunikationsseminare zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug aus. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Das Seminar Kommunikation und Gesprächsführung bietet Ihnen ausreichend Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Vertriebler, Außendienstler, Personalverantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1180 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

224.2 EUR

Bruttopreis

1404.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A37/60101806/06112025-1 - 06.11.2025


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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