Veranstaltungskalender

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Datenschutzkoordinator - 01.04.2025

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.

Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.

In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.

Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu

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VDA 6.5 - Produktauditor - 01.04.2025

TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Produktqualität


Inhalt

Management von Produktaudits
- Aufgabe des Produktaudits
- Abgrenzung Produktaudit zu anderen Auditarten und Prüfungen
- Requalifikationsprüfung versus Produktaudit
- Produktaudit und IATF 16949
- Management des Auditprogramms
- Entscheidungsmatrix
- Erstellung einer Entscheidungsmatrix
- Ableitung des Produktauditprogramms
- Gruppenarbeit

Planung und Durchführung von Produktaudits
- Produktauditplanung
- Ablauf eines Produktaudits
- Voraussetzung und Zuständigkeiten
- Referenzdokumente, Prüfmethoden, Prüfmittel
- Fragen zur körperlichen Überprüfung am Produkt
- Durchsicht aller Unterlagen
- Zufällige Entnahme
- Klassifizierung von Abweichungen und Bewertung
- Definition von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
- Auditorenqualifikation

Dokumentation und Bewertung
- Dokumentation von Produktaudits
- Maßnahmenableitung und Verfolgung
- Verbesserungsschleifen (Lessons-Learned-Maßnahmen)

Die Teilnehmer erhalten ein VDA 6.5 Excel Workbook für folgenden Gruppenarbeiten:
- Erstellen eines Turtle bzgl. Produkt-Audit
- Erstellung einer Entscheidungsmatrix / Ableitung
- Erstellung eines Auditplans

Nutzen

Schwerpunkt bei einem Produktaudit nach VDA-6.5-Vorlage ist die Prüfung der Übereinstimmung der Produktqualität mit den Kundenforderungen, den technischen Spezifikationen sowie den Prüf- und Fertigungsunterlagen unter Einbeziehung von Systemelementen. Es dient dem Management einer Organisation als Werkzeug, um Produkte und Dienstleistungen unabhängig vom Erstellungsprozess zu bewerten.

Als VDA 6.5 - Produktauditor stellen Sie sicher, dass die ausgesprochenen und unausgesprochenen Anforderungen der Kunden sowie Ihre eigenen Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus dient das VDA-6.5-Produktaudit der Absicherung gegen Produkt- und Sachmängelhaftung und der Ermittlung von bisher unerkanntem Verbesserungspotenzial. Außerdem prüft das Produktaudit die Konformität der Produkte auf gesetzliche Vorgaben. Zusammengenommen führt ein Produktaudit nach VDA-6.5-Vorlage zu einer unmittelbaren und kurzfristigen Prozess- und Produktverbesserung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Führungskräfte aus der Qualitätssicherung, dem Qualitätsmanagement, der Produktion und der Arbeitsvorbereitung/Prozessentwicklung, die Produktbeurteilungen durchführen oder darüber informiert sein müssen

Voraussetzungen

Erfahrung im Bereich Qualitätssicherung

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Die Lehrgangsunterlagen setzen sich aus dem Folienvortrag, Excel-Tools und dem VDA-Band 6.5 zusammen. Zur praktischen Umsetzung der Gruppenarbeiten wird ein Laptop benötigt.



Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen der TÜV NORD CERT an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung als IATF 16949 - Auditor (TÜV) und VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - 01.04.2025


Inhalt

Lebensmittelhygiene

Kennzeichnungspflicht

Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene

Grundlagen der Mikrobiologie

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Nutzen

Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

867 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

164.73 EUR

Bruttopreis

1031.73 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Funktionale Sicherheit - 01.04.2025

Viertägiger Zertfikatskurs zum Einstieg in die Normen-Welt


Mit dem Weiterbildungspaket erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die gängigen Normen zur funktionalen Sicherheit und deren Anwendung. 

Sie werden ausführlich die DIN EN 61508, eine grundlegende Norm für die funktionale Sicherheit elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Systeme, kennenlernen. Darüber hinaus wird die DIN EN 61511 behandelt, die speziell auf die Prozessindustrie abzielt und Sicherheitsanforderungen für den Einsatz von Sicherheitssystemen in dieser Branche definiert. 

Zudem bietet das Weiterbildungspaket einen Einblick in die ISO 26262, die auf sicherheitsrelevante elektrische und elektronische Systeme in Kraftfahrzeugen fokussiert ist. 

Diese Normen werden nicht nur theoretisch erklärt, sondern auch anhand praktischer Beispiele und Fallstudien verdeutlicht, um deren Anwendung in der Praxis zu veranschaulichen.

Inhalte

  • Funktionale Sicherheit – Gesamtbetrachtung
  • Entwurf und Realisierung von Sicherheitsfunktionen
  •  Betriebssicherheit
  • Sicherheit in Embedded Systemen

Ablauf und Abschluss

  • 4 Präsenztage + Webinar
  • Weiterbildung mit Hochschulzertifikat

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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 01.04.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 01.04.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen,

wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche  Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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Brandschadensanierung - 161 - 01.04.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)


Mit Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-00 4 (ehem. BGR 128).

Im Zuge eines Brandes können aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien durch Feuer und Hitzeeinwirkung gesundheitsgefährdende und umweltgefährdende Stoffe frei gesetzt werden.

Personen, die mit der Leitung und der Aufsicht einer Brandschadensanierung und/oder mit Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen betraut sind, müssen eine entsprechende Fachkunde nachweisen, um für die besonderen Gefahren im Rahmen solcher Sanierungsarbeiten sensibilisiert zu sein.

Neben der DGUV Regel 101-004 verweisen die VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“, die VdS 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ und TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ auf fachkundige Personen für Arbeiten im Zuge einer Brandschadensanierung.

Der Lehrgang beantwortet u. a. folgende Fragen:

  • Welche Maßnahmen, im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, müssen im Rahmen einer Brandschadensanierung getroffen werden?
  • Welche Schadstoffe können durch Brände frei werden und mit welchen gesundheitlichen Gefährdungen ist zu rechnen?
  • Welche Reinigungsverfahren und -maßnahmen eignen sich für Brandschäden?
  • Wie entsorge ich die Abbruchmaterialien richtig?
  • Was muss ich dabei beachten?

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Energiemanagement nach ISO 50001 - 141 - 01.04.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)


Die Veranstaltung ist anerkannt als Zusatzqualifikation für gewerbliche Energieberater nach BAFA

Steigende Energiepreise, Klimaveränderungen durch fossile Energieträger, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen führen dazu, dass Energieeffizienz und Energiemanagement eine immer größere Bedeutung gewinnen. Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten systematisch und langfristig im Unternehmen zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Anforderungen an Energiemanagementsysteme werden in der DIN EN ISO 50001 beschrieben.

Es gibt verschiedene Anreize für Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nachzuweisen:

Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh sogar verpflichtet ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen oder bis zum 01.07.2025 einzuführen.

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Standards und nationales Recht. Anhand von Praxisbeispielen werden die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 sowie Änderungen durch die Revison und Unterschiede zu alternativen Systemen aufgezeigt. Die Teilnehmer erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines effizienten Energiemanagementsystems sowie zur Integration in bestehende Managementsysteme.

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Energiemanager/-auditor(in) - 140 - 01.04.2025

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz


Der Teil Energietechnik (2. und 3. Tag) ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte. Dies gilt auch für Online-Live-Seminare.

Energiemanagement ist ein effektives Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten im Unternehmen systematisch zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Bei bestimmten Energieverbrauchsmengen wird der Nachweis eines Energiemanagementsystems (EnMS) gefordert, um Beihilfen zu erhalten. Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh dazu, ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen.

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Naturschutz kompakt - 57 - 01.04.2025

Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.


Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes beeinflusst.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind umfangreich und komplex: Neben dem Bundes- und Landesrecht ist auch eine Vielzahl <strong>europäischer Richtlinien für Zulassungsverfahren</strong> von Bedeutung. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in die Natur und die Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten.

Um den damit verbundenen <strong>Anforderungen an Planungen</strong> gerecht zu werden, ist es unerlässlich, sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen im Naturschutz vertraut zu machen.

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Sachkunde zum sicheren Umgang mit Gasen - 534 - 01.04.2025

Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen


Ziel dieses Seminars ist es, die Ängste und Unsicherheiten beim Umgang mit Gasen und deren Verpackungen (von der Gasflasche bis je nach Wunsch der Teilnehmer hin zum Eisenbahnkesselwagen) zu nehmen und Ihnen praxisnahe Hilfestellungen zum sicheren Umgang zu geben.

Zunächst wird die Frage geklärt, welche Stoffe unter der Sammelbezeichnung Gase anhand des technischen Regelwerks verstanden werden. Nach dieser Abgrenzung werden interaktiv Eigenschaften von Gasen sowie die daraus resultierenden Gefährdungspotentiale erarbeitet.

Darauf aufbauend werden Fragen hinsichtlich einer sicheren Lagerung, eines gefahrlosen innerbetrieblichen Transports bis hin zur emissionsfreien Entnahme von Gasen aus solchen ortsbeweglichen Druckgeräten erläutert. Dabei stellen wir Ihnen auch die wesentlichen Vorgaben des zugehörigen technischen Regelwerkes vor.

Nach diesem Seminar können Sie auftretende Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Im Rahmen beispielhafter Gefährdungsbeurteilungen üben Sie interaktiv die Dokumentation Ihrer Überlegungen. Sie erarbeiten das Vorgehen zur Ermittlung von Prüfpflichten und Prüfzuständigkeiten von Rohrleitungen und Behältern gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, offene Punkte ausführlich mit dem Referenten zu diskutieren.

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - Grundkurs - 389 - 01.04.2025

Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training


In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.

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