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Agile Leadership Training - 11.11.2024

Als Führungskraft die komplexe und dynamische Arbeitswelt aktiv gestalten


Inhalt

Systemisches Denken als Grundlage agilen Führens

Willkommen in der VUCA-Welt

Das agile Manifest und was man aus IT-Projekten lernen kann

Führen und Arbeiten mit Zielen und Werten

Einstieg ins Agile

Umgang mit der ?Dynaxity?-Realität in der VUCA-Welt

Bild des Prozessbegleiters

Personas

Nutzerwunsch und Wunschkarte

Prototypen

Nutzen

Dieses Agile Leadership Training führt Sie in die Welt der agilen Führung. Auf Basis systemischen Denkens und werteorientierter Führung bietet agile Führung eine geeignete Form, um auf die schnellen Veränderungen der Arbeitswelt angemessen zu reagieren.

Der Weg von der klassischen hin zur agilen Führungskraft erfordert zum Teil ein radikales Umdenken. Mit den richtigen Techniken und Werkzeugen lernen Sie in diesem Seminar, Ihr Team an die Hand zu nehmen und die äußeren Rahmenbedingungen so optimal wie möglich zu gestalten, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die besten Ergebnisse erzielen.

Sie lernen wichtige Führungswerkzeuge kennen und anzuwenden, die Sie dabei unterstützen, sich als agile Führungskraft in der VUCA-Welt (volatility, uncertainty, complexity, ambiguity) zu behaupten und den Output Ihres Teams zu steigern.

Darüber hinaus lernen Sie in diesem Agile Leadership Training von unseren Referentinnen und Referenten,
- Dynamik und Komplexität (dynaxity) der VUCA-Welt zu beherrschen und als Führungskraft zu gestalten.
- sich auf die erfolgsentscheidenden Führungsfragen zu konzentrieren und stets den Gesamtüberblick über die Prozesslandschaft Ihres Führungsbereiches zu bewahren.
- wie Sie als Führungskraft in der VUCA-Realität kompetent und effektiv delegieren.
- wie Sie trotz der gestiegenen (VUCA)-Anforderungen an Führungskräfte Ihre Work-Life-Balance bewahren.

Da agile Führung nicht nur ein Umdenken, sondern vielmehr einen Entwicklungsprozess darstellt, verbindet dieses Agile Führung Seminar die grundlegend theoretische Einführung mit einem umfangreichen Portfolio an praktischen Übungen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch.

Zielgruppe

Führungskräfte aller Ebenen, die sich künftig sicher in einer Welt sich schnell verändernder Ansprüche bewegen und hierzu neuartige Methoden, Tools und Perspektiven ausprobieren möchten

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung gibt es keine Voraussetzungen.
Erste Führungserfahrungen und Grundlagenwissen in der systemischen Führung sind hilfreich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1130 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

214.7 EUR

Bruttopreis

1344.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Die Führungskraft als Coach - 11.11.2024

Wie Sie Ihre Kompetenzen als Führungskraft durch Coaching-Fähigkeiten erweitern


Inhalt

1. Seminar-Tag: Soziale Kompetenzen für Führungskräfte

Einführung: Handlungs- und Umsetzungskompetenzen

Einführung in die Psychologie und Erkenntnisse aus der Hirnforschung
- Identifizieren individueller Denk-, Handlungs-, Entscheidungs- und Widerstandsmuster: Wie verläuft der Handlungssteuerungsprozess im Gehirn? Wie beeinflusst das Unterbewusstsein die Handlungen?

Coaching-Aspekte/-Tools: Persönlichkeitsentwicklung und Verhaltensänderung
- Zielfokussierung statt Problemorientierung
- Verbindung von Emotionen und Verstand (Bewusstseinsebenen)
- Eigene Prinzipien, Gefühle und Prinzipienkonflikte
- Die Sichtweise verändern: neue Perspektiven einnehmen (Reframing)

Coaching-Aspekte/-Tools: Selbstmanagement und Selbstregulierung
- Sich selbst in einen gelassenen und leistungsfähigen Zustand bringen, zur Erreichung gesteckter Ziele
- Warum Zeit- und Selbstmanagement-Tools nicht bei jedem Menschen gleich gut funktionieren

2. Seminar-Tag: Methodenkompetenzen für Führungskräfte

Coaching-Kompetenzen für Führungskräfte
- Grundlagen: Was ist Coaching? Anlässe für Coaching?
- Die Führungskraft als Coach - Klärung der Doppelrolle und Abgrenzung
- Grundhaltungen im Coaching
- Der Coaching-Prozess und gekonnte Frage-/Kommunikationstechniken
- Erfolgversprechende Coaching-Techniken und Interventionsmöglichkeiten

Führung 2.0
- Führung im Wandel - neue Führungsansätze - organisatorische Voraussetzungen
- Psychologie von Veränderungen
- Motivation und Führung
- Führungsprinzipien
- Teams richtig zusammensetzen (Aspekte der Mitarbeiterauswahl, Team-Mix und Netzstrukturen)

Feedback und Abschluss

Nutzen

Lernen Sie in unserem Seminar Die Führungskraft als Coach die Selbstführung als Fähigkeit zu entwickeln, zu nutzen und verschiedene Coaching-Methoden einzusetzen.

In diesem zweitägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie persönliche Kompetenzen unter Berücksichtigung einzelner Veränderungsoptionen effektiv einsetzen - mit dem Ziel, die eigenen Führungskompetenzen gezielt weiterzuentwickeln.

Was zeichnet heute die moderne Führungskraft aus? Neben unternehmerischer Führungs-, Fach- und Selbstkompetenz ist vor allem ihre Sozialkompetenz entscheidend. Persönlichkeit, Haltung und Authentizität sind dabei die elementaren Bausteine für ein offenes und menschliches Führungsverhalten.

Nur wer mit sich selbst im Reinen ist, kann zu einer Führungsperson reifen, die ihre Führungsprinzipien auch lebt und nach außen trägt. Das Selbstmanagement, welches Aspekte der Effizienz mit jener der Effektivität in Einklang bringt, ist dabei eine entscheidende Schlüsselkompetenz, um eigene Lebensziele mit einer klaren Planung handlungs- und lösungsorientiert umzusetzen.

Um eine gezielte Persönlichkeitsentwicklung zu erleben, sollte die Führungskraft als Coach zunächst lernen, sich selbst zu führen. Mit einem entsprechenden Coaching erreichen Führungskräfte Empowerment, bei dem es nicht um Power oder Macht, sondern um klare inhaltliche und prozessuale Aspekte geht, um selbst Veränderungsoptionen zu erkennen und zu entwickeln. Ein gutes Empowerment verstärkt die Selbstkompetenz.

Im Seminar Die Führungskraft als Coach erfahren Sie spannende Hintergründe aus dem Coaching allgemein und der Psychologie. Ebenso zeigen Ihnen unsere Referentinnen und Referenten, wie Entscheidungs- und Widerstandsmuster entstehen und wie Sie Ihr Verhalten - gekoppelt mit einem guten Selbstmanagement und sinnvoller Selbstregulierung - ändern können.

Unser ?Führungskraft als Coach?-Seminar gibt Ihnen wirkungsvolle Coaching-Elemente - für sich selbst als auch in der Interaktion mit anderen - an die Hand, die Sie wirkungsvoll in Ihren Führungsalltag integrieren können. Sie erfahren, wie Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in komplexen S

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BKrFQG - Eco-Training (theoretische Unterweisung) - 11.11.2024

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Voraussetzungen für wirtschaftliches Fahren
- Spezifische Verbrauchskurven
- Technische Einrichtungen
- Arten von Kraftstoffen
- Abgasnachbehandlung
- Fahren nach Drehzahlmesser
- Getriebewahl
- Einsatz von Geschwindigkeitsregelanlagen
- Technische Wartung
- Analyse der Fahrwiderstände
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Die Eco-Fahrphilosophie

Fazit

Wissens-Check

Nutzen

Das Transport- und Beförderungsgewerbe steht unter sehr hohem Druck. Steigende Kraftstoffpreise, ein harter Preiswettbewerb und strenge Umweltschutzvorschriften machen es immer schwieriger, gesunde Renditen zu erzielen. Jeder Beitrag zur Kosteneinsparung steigert das Betriebsergebnis sofort. Nutzen Sie darum die erheblichen Einsparmöglichkeiten, welche durch effizientes und sicheres Fahrverhalten zu erreichen sind. Wirtschaftliches Fahren heißt, nicht nur den Kraftstoffverbrauch zu senken, sondern auch deutlich den Verschleiß und somit Wartungs- und Reparaturkosten zu minimieren.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen;
mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BKrFQG - Eco-Training (theoretische Unterweisung) - 11.11.2024

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Voraussetzungen für wirtschaftliches Fahren
- Spezifische Verbrauchskurven
- Technische Einrichtungen
- Arten von Kraftstoffen
- Abgasnachbehandlung
- Fahren nach Drehzahlmesser
- Getriebewahl
- Einsatz von Geschwindigkeitsregelanlagen
- Technische Wartung
- Analyse der Fahrwiderstände
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Die Eco-Fahrphilosophie

Fazit

Wissens-Check

Nutzen

Das Transport- und Beförderungsgewerbe steht unter sehr hohem Druck. Steigende Kraftstoffpreise, ein harter Preiswettbewerb und strenge Umweltschutzvorschriften machen es immer schwieriger, gesunde Renditen zu erzielen. Jeder Beitrag zur Kosteneinsparung steigert das Betriebsergebnis sofort. Nutzen Sie darum die erheblichen Einsparmöglichkeiten, welche durch effizientes und sicheres Fahrverhalten zu erreichen sind. Wirtschaftliches Fahren heißt, nicht nur den Kraftstoffverbrauch zu senken, sondern auch deutlich den Verschleiß und somit Wartungs- und Reparaturkosten zu minimieren.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen;
mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fortbildung für Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte - 11.11.2024


Inhalt

1. Tag
Umwelt-, Energie- und Sicherheitsrecht aktuell
- Überblick über rechtliche Strukturen (Strafrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht)
- Anforderungen an die betriebliche Organisation
- Darstellung relevanter rechtlicher Änderungen
- Umsetzung in die betriebliche Praxis anhand teilnehmerspezifischer Fragestellungen

2. Tag
Umweltmanagement aktuell
- DIN EN ISO 14001
- Ausgewählte Normenanforderungen in der praktischen Umsetzung
- Umweltaspekteermittlung, Umweltkennzahlen, Umweltleistungsbewertung,
Lebenswegbetrachtungen
- Verfahren zur nachhaltigen Sicherung der Einhaltung bindender Verpflichtungen
- Risikobasierte Managementsystemansätze
- Synergien zu anderen Managementsystemen sowie Integrationsstrategien

EMAS und Nachhaltigkeit
- EMAS 2017 - synergetische Betrachtungen, zusätzliche Anforderungen und ?Mehrwert?

Umweltaudits in der Praxis
- Kommunikationsstrategien und Praxisübungen

Nutzen

In unserer Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über relevante Änderungen im Umweltrecht und angrenzenden Rechtsbereichen. Dabei berücksichtigen unsere Referenten teilnehmerspezifische Anforderungen. Sie erhalten einen Überblick über wesentliche Anforderungen der ISO 14001. So werden Umweltkennzahlen thematisiert, die Sie beim Aufbau und der Pflege Ihres Umweltmanagementsystems unterstützen. Das Seminar richtet sich dabei an Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte.

Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, Umweltaspekte zu ermitteln und zu bewerten. In Verbindung mit anderen Managementsystemen können Sie Integrationsstrategien ableiten und erkennen Verbesserungspotenziale für die Planung und Durchführung Ihrer Audits.

Zum Abschluss des Seminars für Umweltmanagement erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie als Fortbildungsnachweis für interne Auditoren verwenden können.

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte, die ihre Kenntnisse aktualisieren und vertiefen möchten. Fachlich Interessierte aus anderen Bereichen (Industrie, Behörden, Sachverständige), die inhaltliche Vorkenntnisse aufweisen, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Kerstin Reinhardt
+49 521 786-228
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 11.11.2024

Gemäß VDE 0701, VDE 0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

180.5 EUR

Bruttopreis

1130.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de

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Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - 11.11.2024

Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung


Inhalt

Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)

Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)

Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete

Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik

Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)

Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen

Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis

Nutzen

Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen

Voraussetzungen

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Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - 11.11.2024

Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung


Inhalt

Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)

Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)

Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete

Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik

Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)

Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen

Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis

Nutzen

Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen

Voraussetzungen

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Praxisnachweis für Verlängerung Expertenlisteneintrag Wohngebäude (BAFA und KfW), dena-anerkannt - 438508 - 11.11.2024

Diese Veranstaltung richtet sich an alle Energieeffizienz-Experten, die für ihre Verlängerung einen Praxisnachweis benötigen.


Diese Veranstaltung richtet sich an alle Energieeffizienz-Experten, die für ihre Verlängerung einen Praxisnachweis benötigen.


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WEBINAR: Funkende Elektrogeräte und Maschinen - Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) (2487) - 2487-WEB - 11.11.2024

Von Industrieanlagen über kleinere Maschinen und Laborgeräte bis zu einfachsten Consumer-Produkten: Sobald Produkte mit Funkschnittstellen ausgestattet sind, ist die Funkanlagenrichtlinie anzuwenden.


Hinweis: Dieses 1-tägige WEBINAR vermittelt sowohl die formalen wie auch die technischen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer über grundlegendes Wissen zur CE-Kennzeichnung verfügen.

Die technischen Schwerpunkte liegen auf den Funkparametern und der Nutzung der Funkfrequenzen. Hinsichtlich formaler Themen erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die speziellen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie.

Sie sind neu im Thema CE-Kennzeichnung? Sie sind insbesondere an Sicherheits- und/oder EMV-Anforderungen interessiert? Dann empfehlen wir Ihnen vorab eines dieser Seminare zu besuchen:

  • Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen (Maschinenrichtlinie)
  • Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) im Maschinen- und Anlagenbau
  • Selbstverständlich ist die Teilnahme auch möglich, wenn Sie entsprechende Grundkenntnisse anderweitig erworben haben.
  • Seminarprogramm
  • Rechtliche Anforderungen
  • Warum Ihre Produkte (Maschinen, elektrische Geräte, etc.) durch den Einbau von Funkmodulen zu Funkanlagen und Sie zum „Hersteller“ im Sinne der Funkanlagenrichtlinie werden.
  • Wie Sie herausfinden, welche Frequenzen Sie für Ihre Funkanwendung verwenden dürfen und welche Rahmenbedingungen Ihr Kunde als Nutzer bei der Inbetriebnahme beachten muss.
  • Welche erweiterten Pflichten haben Hersteller von Funkanlagen? Welche weiteren „Wirtschaftsakteure“ (z.B. Importeur, Händler, etc.) gibt es und welche Pflichten haben Sie?
  • Was Sie bezüglich Kennzeichnung, Nutzerhinweisen und Begleitunterlagen beachten müssen.
  • Welche Inhalte müssen in die Konformitätserklärung?
  • Welche Inhalte müssen die technischen Unterlagen enthalten.
  • Welche Funkanlagen benötigen zukünftig eine einheitliche Ladeschnittstelle? Welche Anforderungen sind zu beachten?

Technische Anforderungen

  • Was fordert die Funkanlagenrichtlinie technisch?
  • Wie Sie Funkmodule einbauen, um den regulatorischen, aber auch funktionalen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden.
  • Grundbegriffe und Konzepte aus der Funktechnik (Sendeleistung, Antennenpositionierung, Kabellängen, etc.), die Sie kennen sollten, um robuste und zuverlässige Produkte herzustellen und die technischen Anforderungen einhalten zu können.
  • Überblick im Normen-Dschungel: Welche Funk-Normen für Sie relevant sind und wie Sie die für Sie passenden Normen ermitteln.
  • Security-Anforderungen nach delegierter Verordnung (EU) 2022/30 – Warum für Funkanlagen, die mit dem Internet verbunden sind, Security-Anforderungen festgelegt sind und was Hersteller beachten müssen!
  • Wann Sie eine notifizierte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren einbinden müssen.

Praxisbeispiele

  • Wie sieht das Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte aus, in die Funkgeräte eingebaut sind?
  • Welche Konstellationen es zu beachten gilt.
  • Funkmodul als integraler Bestandteil des Produkts oder als „Erweiterungsmodul“?
  • Abgrenzungen zur Maschinen- und Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
  • Safety über Funk? Was zu beachten ist, wenn Sie sicherheitsrelevante Informationen (wie z.B. Stopp-Befehle) über Funkschnittstellen übertragen.
  • Worauf Marktüberwachungsbehörden besonders achten und wie Sie im Fall einer Beanstandung bestmöglich mit der Behörde zusammenarbeiten.
  • Tipps zu praktischen Hilfsmitteln und weiterführenden Informationen.


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Abfallrecht aktuell - 258 - 11.11.2024

Eintägiger Lehrgang zur Erlangung bzw. Auffrischung der Sachkunde als beauftragte Person im Bereich Abfall


Ziel des vorliegenden Seminars ist es, die aktuellen Veränderungen des Abfallrechts sowie die dazugehörigen Grenzbereiche (z. B. Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht) kompakt und verständlich darzustellen.

Dabei sollen die Entwicklungen auf europäischer Ebene sowohl für bestehende Regelungen (z. B. grenzüberschreitende Abfallverbringung) wie auch geplante EU-Regelungen thematisiert werden.

Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Veränderungen, die durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz hervorgerufen werden. Abgesehen von den rechtlichen Neuerungen, die direkt dem Gesetz zu entnehmen sind, werden alle Landesabfallgesetze angepasst, das untergesetzliche Regelwerk überarbeitet bzw. fortgeschrieben und z. T. gänzlich neue Verordnungen verabschiedet (z. B. die künftige Anzeige- und Erlaubnisverordnung). Die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu einzelnen abfallrechtlichen Fragestellungen soll das Bild zur Sachstandanalyse vervollständigen.

Da sich die praktische Durchführung des Entsorgungsgeschehens nicht ausschließlich mit abfallrechtlichen Vorschriften bewältigen lässt, sollen abschließend die wesentlichen Änderungen von rechtlichen Grenzbereichen wie Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht besprochen werden.

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Betriebsbeauftragter für Abfall - 16 - 11.11.2024

Viertägiges bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde


Vier­tä­gi­ger Grund­lehr­gang zur Vor­be­rei­tung der Be­stel­lung als Be­triebs­be­auf­trag­ter für Ab­fall / Ab­fall­be­auf­trag­ter und An­zei­ge bei der zu­stän­di­gen Be­hör­de. Das Fach­kun­des­e­mi­nar Ab­fall­be­auf­trag­ter ver­mit­telt die not­wen­di­gen Kennt­nis­se, um die Funk­ti­on des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall aus­zu­üben.

Be­trei­ber von An­la­gen (BImSch-Anlagen), in de­nen Ab­fäl­le er­zeugt und/oder ent­sorgt wer­den, kön­nen ver­pflich­tet sein, ei­nen Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall zu be­stel­len (siehe PDF – Wer benötigt einen Abfallbeauftragten). Die­ser dient nicht nur als be­triebs­in­ter­ner Be­ra­ter bei Fra­gen be­züg­lich der Ver­mei­dung, Ver­wer­tung und Be­sei­ti­gung von Ab­fäl­len, son­dern hat auch ei­ne Kon­troll­funk­ti­on zu er­fül­len, d. h. er ist für die Ein­hal­tung und Um­set­zung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ver­ant­wort­lich.

In den §§ 60 des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes (KrWG) ist die Be­stel­lung des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall so­wie sind des­sen Pflich­ten und Auf­ga­ben fest­ge­legt. In un­se­rem Lehr­gang er­wer­ben Sie das nö­ti­ge Wis­sen, um ei­ne Tä­tig­keit als Ab­fall­be­auf­trag­ter wahr­zu­neh­men und in der Pra­xis auch an­wen­den zu kön­nen.

§ 2 Pflicht zur Bestellung (AbfBeauftrV)

Einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen haben

1. Die Betreiber folgender Anlagen:

a) genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind:

aa) Anlagen nach den Nummern 1 bis 7 sowie den Nummern 9 und 10, soweit pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen

ab) Anlagen nach Nummer 8, für die in Spalte c die Verfahrensart G vorgesehen ist

b) Deponien bis zur endgültigen Stilllegung

c) Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen

d) Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden.

2. Folgende Besitzer im Sinne von § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

a) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Transportverpackungen gemäß § 4 Absatz 1 der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen

b) Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt

c) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

d) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

e) Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 19 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt

f) Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen

g) Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 8 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt

h) Vertreiber, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 9 des Batteriegesetzes zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt

i) Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen,

3. Betreiber folgender Rücknahmesysteme:

a) Systeme, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

b) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 16 Absatz 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen

c) das Gemeinsame Rücknahmesystem, das Geräte-Altbatterien gemäß § 6 des Batteriegesetzes zurücknimmt

d) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Geräte-Altbatterien gemäß § 7 des Batteriegesetzes zurücknehmen

e) Systeme, die Fahrzeug- oder Industrie-Altbatterien freiwillig zurücknehmen

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