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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 13.05.2024

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Datenschutzbeauftragter - 189 - 13.05.2024

Viertägiger Lehrgang gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Datenschutz muss in allen Unternehmen und Branchen thematisiert sowie den jeweiligen aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Grund hierfür ist nicht nur, dass fast jedes Unternehmen im Rahmen moderner Datenverarbeitung personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten oder auch eigenen Mitarbeitern automatisiert verwaltet, sondern auch die erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich des Datenschutzes im Unternehmen.

Formal ist in Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die personenbezogene Daten bearbeiten, ein Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG schriftlich zu bestellen. Über diese gesetzliche Anforderung hinaus ist Datenschutz mittlerweile Bestandteil der Corporate Identity und muss zum Aufbau und Erhalt von Geschäftsbeziehungen nachhaltigen Qualitätskriterien entsprechen.

In diesem Spannungs- und Aufgabenfeld bewegt sich der Datenschutzbeauftragte. Vor dem Hintergrund, welcher Personenkreis gemäß BDSG nicht Datenschutzbeauftragter werden darf (IT-Leitung, Personalleitung und Geschäftsführung), wird deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte eine unabhängige Garantenfunktion einnehmen soll und deshalb weisungsfrei direkt der Geschäftsführung zu unterstellen ist. Hierzu muss der Datenschutzbeauftragte jedoch allgemeinen Zuverlässigkeitskriterien entsprechen und darüber hinaus die ausreichende Fachkunde nachweisen.

Das vorliegende Zertifikatsseminar ist geeignet, die Fachkunde praxisnah sowohl für den internen wie auch den externen Datenschutzbeauftragten zu vermitteln.

Für Betriebs- und Personalräte: Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG / Aufgrund der Bedeutung des Datenschutzes muss jedes Betriebs- und Personalratsmitglied Grundkenntnisse im Datenschutz erwerben und kann nicht auf die Kenntnisse anderer Mitglieder verweisen. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber hat (unter Lohnfortzahlung) die mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten zu tragen. Dies sind vor allem: Seminargebühr, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

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Datenschutzseminar für Betriebsräte und Personalräte - 197 - 13.05.2024

Viertägiger Lehrgang gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG

Der Mitarbeitervertretung obliegt die Überwachung sämtlicher geltender Normen, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen. Beim Einsatz von EDV-Anlagen zur Verwaltung und Auswertung digital verarbeiteter Arbeitnehmerdaten in immer größerem Umfang, steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts abhängig beschäftigter Menschen auf dem Spiel. In diesem Seminar werden wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Datenschutz vermittelt, die für den Betriebsrat von großer Bedeutung sind. Informieren Sie sich darüber frühzeitig!

Über diese gesetzliche Anforderung hinaus ist Datenschutz mittlerweile Bestandteil der Corporate Identity und muss zum Aufbau und Erhalt von Geschäftsbeziehungen nachhaltigen Qualitätskriterien entsprechen.

Datenschutz muss in allen Unternehmen und Branchen thematisiert sowie den jeweiligen aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Grund hierfür ist nicht nur, dass fast jedes Unternehmen im Rahmen moderner Datenverarbeitung personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten und eigenen Mitarbeitern automatisiert verwaltet, sondern auch die erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich des Datenschutzes im Unternehmen.

In diesem Spannungs- und Aufgabenfeld bewegt sich der Datenschutz. Er muss eine unabhängige Garantenfunktion einnehmen und weisungsfrei direkt der Geschäftsführung unterstellt sein.

Der Lehrgang ist auch erforderlich für Schwerbehindertenvertretungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Aufgrund der Bedeutung des Datenschutzes muss jedes Betriebs- und Personalratsmitglied Grundkenntnisse im Datenschutz erwerben und kann nicht auf die Kenntnisse anderer Mitglieder verweisen.

Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber hat (unter Lohnfortzahlung) die mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten zu tragen. Dies sind vor allem: Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung.

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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) - Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung (Aufbaukurs) - 319 - 13.05.2024

Eintägiger Lehrgang zum Erhalt der erworbenen Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3


Erhalt der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften. Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein.

Diesen Status gilt es mit regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Die Auffrischung der dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen zum Erhalt der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.

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Umweltmanagement für Einsteiger - 77 - 13.05.2024

Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS


Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.

Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.

Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.

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Kranführer - Ausbildung - 312 - 13.05.2024

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.


Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.

Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.

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Umweltmanagementfachkraft - 79 - 13.05.2024

Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS


Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.

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Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI) nach DIN EN 17463 - 545 - 14.05.2024

Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung


Im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen, Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247- 1 sowie Entlastungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder der CO2-Bepreisung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gefordert.

Um diesen Nachweis zu erbringen, wurde eine neue europäische Norm zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffiziezmaßnahmen veröffentlicht: die DIN EN 17463. Sie legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI, en: Valuation of Energy Related Investments) fest. Die Norm beschreibt ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das unter Betrachtung des Kapitalwertes detaillierte Ergebnisse liefert, um eine solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu ermöglichen.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463 sind für bestimmte Unternehmen sowohl für Entlastungsanträge nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) als auch nach der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtend.

Die Ergebnisse müssen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.

Im Rahmen der Entlastungen sieht der Gesetzgeber vor, dass durch die antragstellenden Unternehmen Gegenleistungen zu erbringen sind, die zum Klimaschutz beitragen. Hierzu sind Maßnahmen, die im Rahmen der Energiemanagementsysteme oder den Energieaudits identifiziert wurden, umzusetzen, wenn bestimmte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach der Norm DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen” zu ermitteln.

Seit dem 01.01.2024 gilt das Energieeffizienzgesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (nach EMAS) und zur Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.

Die Methode der Bewertung nach DIN EN 17463 wird damit zum Standard für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.

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Menschenrechtsbeauftragte*r gemäß Lieferkettengesetz - 523 - 14.05.2024

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes


Am 01. Januar 2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konkret geht es um die Einhaltung ökologischer und sozialer/menschenrechtlicher Mindeststandards entlang der Lieferkette, v.a. in Risiko-Beschaffungsmärkten. Den Schwerpunkt der Sorgfaltsplichten bildet ein wirksames Riskmanagement, für dessen Wirksamkeit ein Verantwortlicher zu benennen ist.

In der Praxis hat sich die Bezeichnung Menschenrechtsbeauftragte*r für diese Rolle durchgesetzt.

Seit 01. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten betroffen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Neben den großen Unternehmen müssen zukünftig auch KMUs ihre Vorlieferanten stärker zu Themen wie Umwelt und Menschenrechte in den Blick nehmen. Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-Kunden (B2B) nach mehr Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen zur Lieferkette üben Druck auf die Unternehmen aus. Es drohen Sanktionen und Imageschäden, so dass auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern ihre Lieferkette betrachten müssen.

Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz. Dieses geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Der Entwurf sieht vor, dass soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöfungskette betrachtet werden.

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Umweltrecht kompakt - 454 - 14.05.2024

Dreitägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen im betrieblichen Umweltschutz (Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, plus optional 4. Tag: Gefahrstoffe)


Aus der Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen ergeben sich Rechte und Pflichten für die Unternehmensleitung, verantwortliche Mitarbeiter und Beauftragte. Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltbeauftragten (Abfall-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzbeauftragter) fallen, haben eine Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Gleichwohl, wenn auch geringer, sind in diesen Unternehmen Abfälle, Abwässer und Emissionen vorhanden, mit denen aus haftungsrechtlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll umgegangen werden muss.

Der Lehrgang dient Führungskräften und Mitarbeitern, die für die Einhaltung und Überwachung rechtlicher Anforderungen verantwortlich sind bzw. für die Umsetzung der Aufgaben zuständig sind. Er dient auch Mitarbeitern, die im Rahmen von internen Audits die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen überprüfen.

Das Seminar gibt einen schnellen Überblick über die rechtlichen und technischen Bedingungen im betrieblichen Umweltschutz. Dies kann für Neu- und / oder Quereinsteiger der Branche außerordentlich hilfreich sein.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 15.05.2024

Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 15.05.2024

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. 

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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